Die örtliche Verlagerung einer Betriebsabteilung um wenige Kilometer innerhalb einer politischen Gemeinde ist nach Ansicht des BAG regelmäßig keine nach § 99 I 1 BetrVG beteiligungspflichtige Versetzung der davon betroffenen Arbeitnehmer, wenn sich in Folge der Umsetzung die funktionalen Beziehungen der Arbeitnehmer untereinander, die Art ihrer Tätigkeit, die Einordnung in die Arbeitsabläufe des Betriebs und die Zuständigkeiten von Vorgesetzten nicht geändert haben.
Mehr lesenDas Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) ist nicht einmal in Kraft getreten, da überrascht das Bundesjustizministerium die Fachöffentlichkeit bereits mit dem Referentenentwurf für ein Ergänzungsgesetz (DiREG). Was auf den ersten Blick nach wenigen, eher technischen Änderungen aussieht, hat es in sich, nicht zuletzt wegen einiger unterschwelliger Botschaften in der Begründung.
Mehr lesenIn der Karwoche sollte eigentlich gleich auch noch der zweite Strafprozess gegen den mutmaßlichen Architekten von kriminellen Cum/Ex-Deals, den Steueranwalt Hanno Berger, beginnen. Weil seine Wahlverteidiger das Handtuch geworfen haben, hat das Landgericht Wiesbaden den Auftakt aber kurzfristig auf den Juni verschoben. Am Bundesfinanzhof geht es um Steuern auf Grundstücke, die nach dem Flurbereinigungsgesetz umverteilt worden waren.
Mehr lesenHat es ein Rentenversicherungsträger pflichtwidrig unterlassen, gem. § 119 SGB X von einem Schädiger Beiträge gemäß der Haftungsquote anzufordern, wie sie im Prozess des Geschädigten gegen den Schädiger festgestellt wurde, ist der Rentenversicherungsträger nach einem Urteil des SG Itzehoe im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs verpflichtet, dem Rentenversicherungskonto des Versicherten Beitragszeiten in entsprechender Höhe gutzuschreiben.
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Als Genesenennachweis ist ausschließlich das in verkörperter oder digitaler Form vorliegende, personalisierte, positive Testergebnis als solches anzusehen. Ein Anspruch auf die Ausstellung einer behördlichen Bescheinigung über die Dauer des Genesenenstatus ergibt sich - so das VG Dresden - weder aus Europa- oder Bundesrecht, noch aus sächsischem Landesrecht.
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Digitalisierung und Automatisierung werden zukünftige Gesellschaften immer nachhaltiger prägen. Neben dem technologischen und ökonomischen Potenzial dieser Entwicklung besteht auch ein großes Risiko ungleicher Partizipation. Die gerechte Verteilung von Chancen und Nutzen der Digitalisierung ist daher eine zentrale Aufgabe der Regulierung. In dieser Folge besprechen wir mit Prof. Dr. Gerhard Wagner von der Humboldt-Universität zu Berlin anhand einiger Beispiele, welche Dimension die Algorithmisierung für das Recht und die Rechtspraxis inzwischen hat, und welche Antworten das Recht darauf finden muss.
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Ein Beschluss der Eigentümerversammlung, der das Abstellen von E-Autos in der Tiefgarage bis auf weiteres untersagt, macht den individuellen Rechtsanspruch des § 20 Abs. 2 Nr. 2 WEG zunichte und verstößt damit gegen ein wesentliches gesetzgeberisches Ziel der WEG-Reform. Ein solcher Beschluss verstößt nach einem Urteil des AG Wiesbaden daher gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung, auch wenn man zu Gunsten der Wohnungseigentümergemeinschaft als wahr unterstellt, dass die Brandgefahr bei Elektrofahrzeugen größer ist als bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor.
Mehr lesenEine von dem Arbeitgeber geleistete Zahlung kann von dem Arbeitgeber, auch wenn es sich nunmehr um den eingerückten Insolvenzverwalter handelt, in Höhe des Mindestlohns nicht zurückgefordert werden, so das LAG Hessen.
Mehr lesenKanzleien befassen sich viel stärker als früher mit ihrer gesellschaftlichen Rolle. Themen wie Corporate Social Responsibility (CSR) und Environment, Social, Governance (ESG) sind nicht nur im Recruiting wichtig. Büros in Moskau zu schließen und Geschäftsbeziehungen in Russland zu kappen, sind aufgrund der Angriffskriegs in der Ukraine klare Entscheidungen. Aber wo verläuft die Grenze für vertretbare Mandate? Klare Haltung oder Einzelfallbetrachtung? Absolut oder relativ? Hiervon handeln diese Reflexionen über den Rechtsmarkt.
Mehr lesenFür das Steuerrecht ist im Cum/Ex-Komplex Selbstkritik geboten. Lange wurde die Rechtmäßigkeit des Modells im Fachdiskurs ernsthaft erwogen. Berater können die Grenzen der Steuertatbestände austesten, die Fachöffentlichkeit sollte aber fadenscheinig formalistische, einseitig wortlautbasierte Argumente schneller verwerfen.
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Er gilt als Architekt der Cum/Ex-Börsendeals, die der Bundesgerichtshof grundsätzlich als Steuerhinterziehung eingestuft hat: der Rechtsanwalt Hanno Berger. Kaum wurde er nach zehnjähriger Flucht von der Schweiz ausgeliefert, beginnt sein erster Prozess vor dem Landgericht Bonn. Das Bundesarbeitsgericht befasst sich mit einer Volljuristin, der eine Vermittlung an Friedensmissionen im Ausland verwehrt wird. Und der Bundesgerichtshof verhandelt darüber, ob die Erbin eines früheren Abteilungsleiters der Porsche AG für Karosserie-Konstruktion Anspruch auf einen „Nachschlag“ bei dessen Vergütung nach dem Urheberrecht hat.
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Werden mehreren Personen zur Einzelvertretung berechtigende (Vorsorge-)Vollmachten erteilt, ermächtigen diese nach Ansicht des OLG Karlsruhe regelmäßig nicht zum Widerruf der (Vorsorge-)Vollmachten der weiteren Einzelvertretungsberechtigten.
Die Entschädigung nach § 15 II AGG muss einen tatsächlichen und wirksamen rechtlichen Schutz der aus den Antidiskriminierungsrichtlinien des Unionsrechts hergeleiteten Rechte gewährleisten. Danach kommt nach Ansicht des BAG ein Absehen von einer Entschädigung bzw. die Festsetzung einer Entschädigung auf „Null“ nicht in Betracht.
§ 306 ZPO findet im Verfahren über eine Nichtzulassungsbeschwerde entsprechende Anwendung. Eine Zulassung der Revision und eine mündliche Verhandlung sind nicht erforderlich. Abweichend von § 78 I 3 ZPO kann, so der BGH, der Klageverzicht in dieser Verfahrenslage auch vom zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten des Klägers wirksam erklärt werden.
Muss das Familiengericht wegen Uneinigkeit der Kindeseltern einem Elternteil die Entscheidungsbefugnis über die Impfung des gemeinsamen Kindes gegen Covid-19 allein übertragen, entspricht es - so das OLG Bremen - regelmäßig der Billigkeit, dass die Eltern die Gerichtskosten jeweils zur Hälfte und ihre außergerichtlichen Kosten jeweils selbst tragen.
Das selbst verschuldete Sich-Betrinken kann bereits für sich das Versagen der in § 21 StGB vorgesehenen fakultativen Strafmilderung begründen, so der BGH. Seine Trunkenheit sei dem Täter aber dann nicht uneingeschränkt vorwerfbar, wenn er alkoholkrank oder alkoholüberempfindlich ist.
Für die Neufeststellung gem. § 48 SGB XI ist es - so das LSG Mecklenburg-Vorpommern - erforderlich, dass die Pflegekasse den „Besserungsnachweis“ führt, d.h. mit Hilfe von Gutachten die Reduzierung des Pflegebedarfs im konkreten Fall feststellt. Eine allgemeine Beweisvermutung des Inhaltes, dass die Verwaltung ihre ursprüngliche Entscheidung rechtmäßig getroffen hat und dass die dieser Entscheidung zugrundeliegende sachverständige Feststellung des Umfangs der Pflegebedürftigkeit zutreffend war, existiert danach nicht.
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Die dauerhafte Überlastung der Zivilgerichte führt oft dazu, dass in der Eingangsinstanz in verfassungswidriger Weise „durchentschieden“ wird. Die bisherigen Maßnahmen zur Unterstützung der Ziviljustiz genügen nicht. Deshalb müssen neben einer besseren sachlichen und personellen Ausstattung auch unbeliebte Lösungen in den Blick genommen werden.
Viel los diese Woche, vor allem am Bundessozialgericht: So klagen dort die Geschäftsführer einer Rechtsanwaltsgesellschaft gegen ihre Beiträge zur Sozialversicherung. Diese vermeiden will auch ein Rentner, der sich nebenher etwas dazu verdient. Ebenfalls in Kassel: Eine Frau, die bei einem eintägigen Schnupperpraktikum gestürzt ist, fordert Geld von der Unfallversicherung. Das Bundesarbeitsgericht befasst sich derweil mit einem Oberarzt, der etwas von den Einnahmen seines Chefarztes abbekommen will. Und mit einem 74-Jährigen, der sich nach einer vergeblichen Jobbewerbung wegen seines Alters diskriminiert sieht.
Mehr lesenDie Kunstszene diskutiert derzeit leidenschaftlich über einen Fall, der auch die Grenzen des Urheberrechts bei Konzeptkunst offenbart. Er begann vor vielen Jahren in der legendären Berliner „Paris Bar“. Das Werk, über das heute gestritten wird, trägt ihren Namen und hing dort viele Jahre großformatig an der Wand. Die Frage, die auch zwei prominente Kunstrechtler beschäftigt, lautet: Wer ist Schöpfer des Bildes – der Künstler Martin Kippenberger oder der Auftragsmaler Götz Valien?
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