Ein Tennisspieler kann nach Ansicht des BGH eine vom vertragsgemäßen Gebrauch nicht gedeckte Beschädigung der Tennishalle, in der er einen Tennisplatz gemietet hat, auch dann zu vertreten haben, wenn ihm kein Verstoß gegen die Tennisregeln der International Tennis Federation (ITF) angelastet werden kann.
Die Aufhebung der vorläufigen Eigenverwaltung durch Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters auf Antrag des vorläufigen Gläubigerausschusses ist - so der BGH - nicht anfechtbar.
Eine in erster Instanz siegreiche Partei darf, so der BGH, darauf vertrauen, vom Berufungsgericht einen Hinweis zu erhalten, wenn dieses in einem entscheidungserheblichen Punkt der Beurteilung der Vorinstanz nicht folgen will und aufgrund seiner abweichenden Ansicht eine Ergänzung des Vorbringens oder einen Beweisantritt für erforderlich hält.
Wenn Richter sich zu viel Zeit lassen, müssen Bürger das nicht hinnehmen – seit zehn Jahren gibt es ein eigenes Gesetz, nach dem man in Extremfällen sogar eine Entschädigung verlangen kann. Am Bundessozialgericht und am Bundesfinanzhof geht es jetzt um drei solcher Fälle. Die obersten Verwaltungsrichter von Bayern werfen dem Bundesverwaltungsgericht vor, seine Kompetenzen zu überschreiten („ultra vires“). Und mit dem Verbot der Doppelbestrafung („ne bis in idem“) befasst sich der Europäische Gerichtshof.
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Ungefragt schuldet der Rechtsanwalt seinem Auftraggeber grundsätzlich keinen Hinweis auf die bisher entstandenen oder noch entstehenden Gebühren. Nur auf Verlangen des Auftraggebers hat der Rechtsanwalt die voraussichtliche Höhe seines Entgelts mitzuteilen. Allerdings kann sich - so das OLG München - aus besonderen Umständen des Einzelfalles nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) eine Pflicht des Rechtsanwalts ergeben, den Auftraggeber auch ungefragt über die voraussichtliche Höhe seiner Vergütung zu belehren. Maßgeblich sei letztlich, ob der Rechtsanwalt nach den Umständen des Einzelfalls ein entsprechendes Aufklärungsbedürfnis erkennen konnte und musste.
Auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine hat der Westen in seltener Geschlossenheit mit umfassenden Sanktionen reagiert. Damit stellt sich nicht nur die Frage nach Rechtsgrundlagen und Grenzen derartiger Maßnahmen, sondern auch nach den rechtlichen Möglichkeiten deutscher Unternehmen, sich dagegen zu wehren. Diese und weitere Aspekte hat Prof. Dr. Christian Tietje von der Universität Halle-Wittenberg mit uns beleuchtet.
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Die Kommunikation über hochpreisige – verschlüsselte – Endgeräte begründet nach Ansicht des OLG Naumburg „jedenfalls einen gewissen Anfangsverdacht“ gegen deren Nutzer.
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur prozessualen Waffengleichheit bei Erlass einstweiliger Verfügungen ohne vorherige Anhörung wird von einzelnen Spruchkörpern beharrlich ignoriert. Dieser „gerichtliche Ungehorsam“ ist rechtsstaatlich bedenklich – und Karlsruhe daher zurecht erbost.
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Gewinnansprüche aus einer sog. indirekten Mitarbeiterbeteiligung, bei der eine Beteiligungsgesellschaft die Anteile der Arbeitnehmer am Unternehmen des Arbeitgebers hält, beruhen i.d.R. auf einer gesellschaftsrechtlichen Grundlage. Sie sind – vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen – gegenüber der Beteiligungsgesellschaft und nicht gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen, so das BAG.
Nur ausnahmsweise werden nach der Rechtsprechung des BSG gemäß § 28 Abs. 2 SGB V Kosten für implantologische Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Dazu muss die Leistung einschließlich der Suprakonstruktion als Sachleistung im Rahmen einer medizinischen Gesamtbehandlung erbracht werden. Eine medizinische Gesamtbehandlung in diesem Sinne liegt nur vor, wenn sie sich aus human- und zahnmedizinisch notwendigen Bestandteilen zusammensetzt. Dazu reicht die Wiederherstellung der Kaufunktion als Ziel der Behandlung nicht aus, sondern ein darüberhinausgehendes medizinisches Gesamtziel muss der Behandlung ihr Gepräge geben.
Auch bei der etappenweisen Betriebsstilllegung im Insolvenzverfahren gelten - so das LAG Hamm - die Besonderheiten der betriebsbezogenen Sozialauswahl mit dem Maßstab der groben Fehlerhaftigkeit, welcher auch auf die Bildung der Vergleichsgruppen anzuwenden ist.
Zur Ikonographie der Pandemie gehört ein Bild: gähnende Leere. Der „horror vacui“ als neue Normalität, auch in Theatern, Konzertsälen, Opernhäusern, in Jazzkneipen und auf Kleinkunstbühnen? Nicht ganz. Die Kunst war findig, überwand rasch ihre anfängliche Schockstarre, experimentierte mit neuen Formen und wich in digitale Räume aus. Hamlet als Online-Event, „Cosi fan tutte“ im Livestream, aber eben ohne Live-Publikum. So machten es viele, Kunstschaffende mussten nicht verstummen und doch schmerzlich erfahren, dass sich Kunst ohne Publikum anders ereignet.
Mehr lesenIn diesen Tagen sind wieder – wie alle vier Jahre – viele Arbeitnehmer zur Wahl eines Betriebsrats aufgerufen. Passend dazu klärt das Bundesarbeitsgericht, wann eine Briefwahl statt eines Urnengangs zulässig ist. Über verkaufsoffene Sonntage in Berlin entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Und außerdem darüber, ob der damalige Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) dem Stadtstaat verbieten durfte, ein eigenes Kontingent an Flüchtlingen aus einem Lager in Griechenland aufzunehmen.
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Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt nach einem Urteil des AG Ludwigshafen vor, wenn der Mieter den Vermieter nicht in die Wohnung lässt, um den "Messie-Vorwurf" auszuräumen. Durch die absolute Weigerung werde die Befürchtung einer Substanzverletzung des Eigentums nur gesteigert.
Auch im Falle ergebnisloser Verständigungsbemühungen, hat das Gericht den wesentlichen Inhalt über außerhalb der Hauptverhandlung geführte verständigungsbezogene Erörterungen mitzuteilen. Bei einer Verletzung dieser Mitteilungspflicht beruht das Urteil - so der BGH - regelmäßig auf diesem Verstoß.
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Die deutsche Wirtschaft ist vom Krieg in der Ukraine und den Sanktionsmaßnahmen in ganz zentralen Bereichen betroffen. Die Unternehmen und ihre juristischen Berater müssen sich mit komplexen Regelwerken auseinandersetzen, die es insbesondere bei Wirtschaftsbeziehungen nach Russland zu beachten gilt. In dieser Folge besprechen wir die wichtigsten Fragen mit Aylin Hoffs, Prof. Dr. Eric Wagner und Dr. Marc Ruttloff aus der Kanzlei Gleiss Lutz.
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Ein bei Gericht eingereichter Antrag kann nach einer Entscheidung des OLG Nürnberg nicht deshalb mangels Einhaltung der Vorgaben des § 130a Abs. 2 ZPO – wonach ein elektronisches Dokument für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein muss – zurückgewiesen werden, weil trotz Verwendung eines zulässigen Formats (PDF) beim Kopieren von Textteilen in ein anderes elektronisches Dokument durch das Gericht eine unleserliche und sinnentstellte Buchstabenreihung entsteht.
In einem Corona-Testzentrum genügt der Anschein, dass dort nicht valide getestet wird und unrichtige negative Testzertifikate ausgestellt werden, um eine drohende Gefahr für die öffentliche Sicherheit gemäß § 28 Abs. 2 Satz 1 MPG zu begründen, so das VG Neustadt/Weinstraße. Denn das Vertrauen in Testzertifizierungen sei, ebenso wie in Impfnachweise, in der aktuellen Pandemiesituation unabdingbar.
Kaum irgendwo finden sich so sensible Daten wie in Patientenakten von Ärzten. Dürfen Behörden trotzdem dort Einblick verlangen, wenn ein Mediziner ungewöhnlich viele Rezepte auf den speziellen Formularen für Medikamente ausstellt, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen? Ein Fall für das Bundesverwaltungsgericht. Außerdem: Darf ein Winzer seine Produkte als „Gutsabfüllung“ bezeichnen, wenn die Trauben anderswo ausgepresst wurden? Und wann EU-Bürgern „Hartz IV“ verwehrt werden darf, will das Bundessozialgericht abgrenzen.
Mehr lesenMit dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) kann der Schuldner seit dem 1.1.2021 auch dissentierende Gläubiger an einen Restrukturierungsplan binden, wenn dieser mit den erforderlichen Mehrheiten bestätigt wird. Nach Befragungen bei den mit dem Gesetz neu geschaffenen Restrukturierungsgerichten haben im Jahr 2021 ganze 22 Unternehmen bekundet, dass sie von den neuen Möglichkeiten Gebrauch machen wollen. Lässt sich an dieser Zahl der Erfolg des StaRUG bemessen? Kaum. Die überschaubare Zahl ist allerdings jedenfalls kein Beleg eines Misserfolgs.
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