Hard Cases Make Bad Law oder: Ein extremer Einzelfall ist keine gute Grundlage für die Formulierung einer Rechtsregel. Oliver Wendell Holmes Jr. hatte die Binsenweisheit auf „Great Cases“ übertragen, die in ungewöhnlichem Maß das öffentliche Interesse auf sich ziehen. Doch sind es nicht nur die „harten“ und die „großen“ Einzelfälle, die auf die Gefühlswelt einwirken und das (juristische) Urteilsvermögen zu verzerren drohen.
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Zwischen einem Notarzt oder einer Notärztin im kommunalen Rettungsdienst und der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) besteht nach Ansicht des SG Magdeburg aufgrund der notärztlichen Tätigkeit kein Beschäftigungsverhältnis.
Einen „Verdienstausfall“ i.S.d. § 56 Abs. 5 IfSG erleidet der Auszubildende, der sich auf Anordnung der zuständigen Gesundheitsbehörde als Kontaktperson in Quarantäne begeben muss, nach Ansicht des VG Gera nicht, so dass der Arbeitgeber keine Entschädigung nach § 56 IfSG beanspruchen kann. Die Quarantäne nach § 30 IfSG wegen eines Ansteckungs- oder Krankheitsverdachts stellt einen in der Person des Auszubildenden liegenden Grund gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 2b BBiG dar.
Ein Fehlurteil mit der Folge einer langjährigen oder lebenslangen Freiheitsstrafe ist für den Betroffenen und das Vertrauen in die Justiz eine Katastrophe. Gleichwohl wurde das Phänomen Justizunrecht in Deutschland bislang kaum untersucht. Ein Studierendenprojekt zur Wiederaufnahme im Strafverfahren will das jetzt ändern. Wir haben uns darüber mit Prof. Dr. Carsten Momsen, einem der Initiatoren des Projekts, unterhalten.
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Für die Vergleichbarkeit von Räumen im Sinne der Vorschrift des § 9a Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 HeizkostenVO kommt es nach dem BGH nicht zwingend darauf an, dass sich diese in demselben Gebäude wie diejenigen befinden, für die eine Schätzung des Wärmeverbrauchs zu erfolgen hat.
Im Allgemeinen wird der Anspruch des Insolvenzverwalters nach Erledigung der zur vergütenden Tätigkeit fällig. Eine Vergütungsfestsetzung für einzelne Zeitabschnitte eines Insolvenzverfahrens sehen - so der BGH - weder die Insolvenzordnung, noch die insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung vor. Vereinbarungen über eine von den gesetzlichen Regelungen abweichende Fälligkeit der Vergütung des Insolvenzverwalters können danach nicht Inhalt eines Insolvenzplans sein.
Mehr lesenIm Rahmen des durch § 174 Abs. 3 GVG eröffneten Ermessens obliegt es grundsätzlich dem Tatrichter, unter Berücksichtigung der Gesamtumstände über den erforderlichen Umfang der Geheimhaltungsverpflichtung zu entscheiden. Der Tatrichter hat nach einem Beschluss des BGH jedenfalls für die Fälle des § 172 Nr. 2 und 3 GVG ein Auswahlermessen hinsichtlich der nach Ausschluss der Öffentlichkeit noch im Sitzungssaal verbleibenden und zur Geheimhaltung zu verpflichtenden Personen.
Mehr lesenVieles ist neu im neuen Jahr. Ein Kollege ist neuer Bundeskanzler: Rechtsanwalt Olaf Scholz (SPD). Das BMJV ist jetzt wieder das BMJ. Neues Schuldrecht, aktive Nutzungspflicht im elektronischen Rechtsverkehr. Nur die NJW ist alt. Sie wird in diesem Jahr 75.
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Das Jahr neigt sich dem Ende zu; hinter uns liegen turbulente Monate. Man braucht nur einen Blick auf die Webseite des BVerfG zu werfen und erhält einen Eindruck, mit welchen Herausforderungen unser Gemeinwesen konfrontiert ist. Bundesnotbremse, Klimaschutz, EU-, Parteien- oder Rundfunk- Finanzierung, Abschiebungen nach Afghanistan, islamischer Religionsunterricht, Wahlen zum Bundestag, Berliner Mietendeckel,
Münchener Flughafen oder das CETA-Freihandelsabkommen.
Muss ein Ladeninhaber Miete zahlen, wenn er wegen Corona schließen musste? Das klärt der Bundesgerichtshof. Am Europäischen Gerichtshof geht es um die Frage, ob Mehrarbeitszuschläge ein unzulässiger Anreiz sein können, auf den Mindesturlaub zu verzichten. Und auch ein Disziplinarverfahren gegen einen polnischen Rechtsanwalt beschäftigt die Europarichter.
Mehr lesenDie EU-Institutionen sehen staatlich festgelegte Mindesthonorare für Freiberufler in Deutschland mit Skepsis: Der Europäische Gerichtshof befasst sich nun abermals mit dem Salär von Architekten und Ingenieuren. Vor dem Bundesarbeitsgericht klagt eine angehende Ärztin auf Zahlung eines Mindestlohns für ein Praktikum, das sie vor Aufnahme ihres Studiums absolvieren musste. Und das Bundesverwaltungsgericht muss klären, ob der Stadtrat von München Räume für eine Diskussion über Meinungsfreiheit verweigern durfte – dort sollte es um das von ihm ausgesprochene Saalverbot für Anhänger einer Boykott-Bewegung gegen den Staat Israel gehen.
Mehr lesenFür das Anwaltsimage endete 2021 mit einem Paukenschlag, nämlich mit der achtteiligen Miniserie „Legal Affairs“ – aus dem Leben einer Rechtsanwältin in Berlin, die bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen hilft. Boulevard, schnelle Schnitte, unglaubliche Geschichten. Sex, Crime und menschliche Abgründe. Hymnische Kritiken über Hauptdarstellerin und Machart der Serie, inspiriert von einem real existierenden Berliner Medienanwalt, der mitproduziert und in einer der Episoden einen Cameo-Auftritt hat. Fast zu gut für das öffentlich-rechtliche Fernsehen, hieß es.
Mehr lesenKnüpft die Formulierung eines Versicherers in den AKB 2015 an den Tatbestand der Unfallflucht an, lässt dies für einen verständigen Versicherungsnehmer den Schluss zu, dass sich seine versicherungsrechtlichen Obliegenheiten mit den an ihn gestellten strafrechtlichen Verhaltensanforderungen nach § 142 Abs. 1 StGB decken und ihm versicherungsrechtlich keine weitergehenden Pflichten auferlegt werden. Dies hat das Landgericht Kassel entschieden.
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Die bloße Mitteilung, dass ein Anspruch anerkannt beziehungsweise erfüllt werde, reicht nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg für die Annahme einer auf die Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung nicht aus.
In den letzten Tagen des Jahres 2021 bleiben die Sitzungssäle unserer Gerichte weitgehend leer – zumal auf Bundesebene. Eine gute Gelegenheit, unseren wöchentlichen Blick in die Zukunft zu weiten. Denn zum Jahreswechsel treten zahlreiche Rechtsänderungen in Kraft – und damit lauter neue §§.
Mehr lesenDie Überschrift dieser Kolumne ist eine Anspielung auf eine frühere Werbekampagne. Wer im dritten Wort der Headline einige Buchstaben streicht und vertauscht, erinnert sich vielleicht, dass es um Schokoladiges ging. Noch viel länger zurück liegt eine Werbeaktion mit dem Slogan: „Die machen das.“ Manfred Krug sprach den Satz einst in die Kamera. Manfred wer? Ich fragte anlässlich dieser Kolumne eine junge Jurastudentin, ob sie den Schauspieler kenne. Kopfschütteln. Auch von seiner Serienfigur „Liebling Kreuzberg“ hatte sie nie gehört, obwohl sie das Anwaltsbild in der Bevölkerung viele Jahre prägte. Man muss der Rechtsstudentin allerdings zugutehalten, dass sie (Jahrgang 2000) damals noch gar nicht geboren war.
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Freiwillige Beiträge sind wirksam, wenn sie bis zum 31.03. des Jahres, das dem Jahr folgt, für das sie gelten sollen, gezahlt werden. Für davorliegende Zeiträume können freiwillige Beiträge nur unter den engen Voraussetzungen des § 197 Abs. 3 SGB VI wirksam entrichtet werden. Dies setzt laut LSG Hessen nicht nur den Nachweis einer „besonderen Härte“ voraus, sondern auch die Feststellung, dass der Versicherte an der rechtzeitigen Beitragszahlung ohne Verschulden gehindert war.
Ein Gebrauchmachen i.S.d. § 22 Abs. 2 StVG kann - so das BayObLG - auch vorliegen, wenn ein Anhänger lediglich im öffentlichen Verkehrsraum am Straßenrand abgestellt wird.
Hat ein Mieter einen ihm bei Übergabe einer Mietwohnung übergebenen Wohnungsschlüssel zur Beendigung des Mietvertrages verloren, beschränkt sich laut AG Hamburg-Bergedorf der Anspruch des Vermieters regelmäßig auf die zur Anfertigung eines neuen Schlüsselrohlings erforderlichen Kosten, wenn es sich bei dem in dem betroffenen Mehrfamiliensystem verbauten Schließsystem um eine nicht sicherheitsrelevantes Schließanlage handelt, die den Anforderungen der DIN 18252 nicht entspricht.
Eine allgemeinen Impfpflicht gegen Covid-19 erhitzt die Gemüter. Für Beschäftigte in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen ist sie ab Mitte März nächsten Jahres schon beschlossen. Neue Tätigkeitsverhältnisse können ab dem 16.3. nur bei Vorliegen eines entsprechenden Nachweises eingegangen werden. Hierüber sprechen wir in dieser Podcastfolge mit Dr. Andrea Kießling, Expertin auf dem Gebiet des Infektionsschutzrechts und Autorin eines Standardkommentars zum IfSG.
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