Im September wird sich der 73. Deutsche Juristentag in einer Abteilung „Justiz“ mit deren Unabhängigkeit beschäftigen. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, durch wen und auf welche Weise Rechtsprechungsämter zu besetzen sind, um die verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter zu gewährleisten. Das Thema sei „auch mit Blick auf die Europäische Union derzeit von hoher Aktualität“ und „für einen demokratischen Rechtsstaat von elementarer Bedeutung“. Man kann dem Juristentag nur zustimmen. Es bedarf dafür aber keines Blickes auf die EU bzw. die Entwicklungen in Polen und Ungarn, die damit konkret gemeint sind. Seit einiger Zeit häufen sich auch hierzulande Vorgänge, bei denen eine übergriffige Politik das Vertrauen in unabhängige Gerichte untergräbt.
Mehr lesenImpfschäden i.S.d. §§ 60, 2 Nr. 11 IfSG setzen eine über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende gesundheitliche Schädigung voraus. Dazu reicht die bloße Aufnahme schädigender Substanzen in den Körper allein im Regelfall nicht aus. Notwendig ist nach Ansicht des LSG Baden-Württemberg vielmehr, dass diese Einwirkung über zunächst rein innerkörperliche Reaktionen (im Sinne normabweichender physiologischer oder biologischer Prozesse) oder Strukturveränderungen hinaus zu einer Funktionsstörung führt.
Mehr lesenDem Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts kommt im Verfahren wegen des Widerrufs der Zulassung - so der BGH - die gleiche Tatbestandswirkung zu, wie Schuldtiteln und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Es erfolgt keine Überprüfung der Rechtmäßigkeit im Verfahren über den Widerruf der Zulassung.
Mehr lesenDer Anwaltsberuf scheint an Attraktivität zu verlieren: Immer mehr jüngere Berufsträger hängen ihre Robe an den Nagel und wechseln in die Justiz oder die Wirtschaft. Eine Gefahr für den Rechtsstaat? Darüber haben wir mit dem Anwaltsforscher Matthias Kilian gesprochen – und darüber, was man dagegen tun kann.
Mehr lesenJustitia stöhnt. Die Waage, welche die Dame pflichtbewusst und beharrlich hochhält, sinkt zuweilen danieder. Und immer wieder in diesem Zusammenhang der Ruf nach personeller Verstärkung, lautstark wo auch immer erhoben. Es wird gejammert in der Hoffnung auf externe Erlösung. Gerade im Bereich des Strafrechts wird so etwas wahrgenommen. Ob der Ruf zu Recht oder zu Unrecht erschallt, kann dabei erst einmal dahinstehen. Ihre vermeintlich knappen Ressourcen blockiert die Justiz bisweilen auch selbst – und das völlig unnötig.
Mehr lesenWenn Steuerprüfer unangemeldet an der Haustür klingeln, kann man schon einen Schreck kriegen – erst recht, wenn es sich um einen sogenannten Flankenschützer handelt. Was solch ein Fahnder darf und was nicht, klärt der Bundesfinanzhof. Das Bundessozialgericht entscheidet, ob sich eine Kellnerin, die „Hartz IV“ bekommt, darauf ihr Trinkgeld anrechnen lassen muss. Und auch sonst ist einiges los: Es geht ums Empfangsbekenntnis beim Anwaltspostfach „beA", die Bedeutung eines Fahrzeugbriefs (Zulassungsbescheinigung II) beim Gebrauchtwagenkauf, die rückwirkende Beförderung eines bereits pensionierten Generalleutnants zum General und – wieder mal – um Dieselautos.
Mehr lesenDie Eigenbedarfskündigung des Vermieters ist nach einem Urteil des Landgerichts Berlin unwirksam, wenn ihr ein mit öffentlich-rechtlichen Vorgaben unvereinbares Nutzungskonzept der Mietsache zu Grunde liegt.
Mehr lesenDer Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energieträger führt im politischen Raum zu Diskussionen über eine weitere Nutzung der Kernenergie. Dieser „Ausstieg aus dem Ausstieg“ wirft grundlegende verfassungsrechtliche – sowie zusätzlich entschädigungsrechtliche – Fragestellungen auf.
Mehr lesenBis Ende Mai war Prof. Dr. Roman Poseck noch Präsident des OLG Frankfurt und des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen. Dann wurde er von heute auf morgen zum neuen Landesjustizminister ernannt. Wir haben den CDU-Politiker zu dem Wechsel und den anstehenden Aufgaben befragt.
Mehr lesenManches entdeckt man nur zufällig, etwa im Wortlaut des neuen § 327t BGB: „Auf Verträge zwischen Unternehmern, die der Bereitstellung digitaler Produkte gemäß der nach den §§ 327 und 327a vom Anwendungsbereich des Untertitels 1 erfassten Verbraucherverträge dienen, sind ergänzend die Vorschriften dieses Untertitels anzuwenden.“ Natürlich muss es nach deutscher Standardsprache im Dativ Plural „gemäß den“ heißen. Insbesondere Juristen sollten wissen, dass die typisch juristischen Präpositionen gemäß, laut und entsprechend den Dativ und nicht den Genitiv verlangen.
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Die Reformdiskussion über die Juristenausbildung ist ein Dauerbrenner. Trotzdem hat sich bisher wenig geändert. Es wird zwar ständig an ihr herumgeschraubt, dabei wird aber meist nur an kleineren Rädchen gedreht. Aktuell wird Reformbedarf vor allem aus dem Kreis derjenigen angemahnt, die sich noch in der Ausbildung befinden, unter anderem repräsentiert durch den Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften und die Kampagne iurreform. Deren Slogan: Es ist Zeit für eine neue juristische Ausbildung. Das haben wir in dieser Folge aus zwei unterschiedlichen Perspektiven hinterfragt.
Mehr lesenKommt es nicht zu einer wirksamen Einbeziehung der Versicherungsbedingungen, ist eine ergänzende Vertragsauslegung gemäß §§ 133, 157 BGB vorzunehmen, die sich an einem objektiv generalisierenden Maßstab auszurichten hat, der sich am Willen und Interesse der typischerweise beteiligten Verkehrskreise orientiert. Der Begriff des «Wertschutzschranks» ist laut OLG Celle so zu verstehen, wie er allgemein in allen marktüblichen Hausratversicherungen aufgrund der Musterempfehlungen verwendet wird.
Mehr lesenDrogerien waren nachweislich einem Kartell von Zulieferern ausgesetzt. Der Insolvenzverwalter der untergegangenen Kette Schlecker will von Herstellern über 200 Millionen Euro als Schadensersatz, weil der einstige Marktführer Zahnpasta und Putzmittel zu teuer habe einkaufen müssen. Außerdem vor dem Bundesgerichtshof: Der Stadtplan-Erbe Alexander Falk, der einen Anschlag auf einen namhaften Wirtschaftsanwalt veranlasst haben soll. Und vor dem Bundesarbeitsgericht geht es um die Abgrenzung von Arbeitnehmerüberlassung und einem „drittbezogenen Arbeitseinsatz“.
Mehr lesenAuch aus der Lebensakte eines Geschwindigkeitsmessgeräts und etwaigen Reparatur-, Störung-, Reinigungs- und Wartungsnachweisen kann die Verteidigung des Betroffenen im Einzelfall relevante Informationen ziehen, die, ggf. auch nach weiterer Überprüfung durch einen Sachverständigen, auf Fehler bei der Geschwindigkeitsmessung hinweisen. Daher unterliegen laut Oberlandesgericht Celle auch diese Unterlagen dem Zugangsrecht des Betroffenen.
Mehr lesenDer Nationale Normenkontrollrat (NKR) soll Bürokratieabbau und bessere Rechtssetzung gewährleisten. Gerade wurde das Gremium, für das nun anstelle des Bundeskanzleramts das Bundesjustizministerium zuständig ist, mit neu berufenen Mitgliedern für eine vierte Mandatszeit eingesetzt. Neuer Vorsitzender ist der Unternehmer Lutz Goebel, mit dem wir über die Arbeit des Rats gesprochen haben.
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Das vermeintliche Machtwort des BGH, wonach in Dieselfällen eine Nutzungsentschädigung den Schadensersatzanspruch des Käufers aufzehren könne, könnte vom EuGH gekippt werden. Dafür plädiert jedenfalls Generalanwalt Athanasios Rantos in einem Schlussantrag (BeckRS 2022, 12232). Das wäre eine Zäsur in unzähligen laufenden Diesel-Prozessen.
§ 204 Abs. 2 Satz 3 BGB ist nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs für die Frage, ob eine Zustellung demnächst erfolgt ist, nicht entsprechend anwendbar.
Mehr lesenDer Arbeitgeber ist nach einem Urteil des Bundesarbeitsgericht nicht verpflichtet, ein Arbeitszeugnis mit einer Schlussformel zu versehen, in der er dem Arbeitnehmer für die geleistete Arbeit dankt und ihm für die Zukunft alles Gute und viel Erfolg wünscht.
Mehr lesenDie Hemmung der Verjährung durch einen Prozesskostenhilfeantrag tritt - so das OLG Dresden - auch dann ein, wenn dem Antrag die Erklärung über die persönlichen Verhältnisse nicht beigefügt ist. Entscheidend ist vielmehr, ob die Bekanntgabe an den Antragsgegner «demnächst» erfolgt.
Mehr lesenBei der von § 32d Satz 2 StPO vorgeschriebenen Übermittlung der Revisionsbegründung als elektronisches Dokument ist das Unterzeichnungserfordernis des § 345 Abs. 2 StPO nach einem Beschluss des BGH erfüllt, wenn das PDF-Dokument des verantwortenden Verteidigers maschinenschriftlich mit seinem bürgerlichen Namen schließt und per beA des Verteidigers übermittelt worden ist.
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