Ein Ex-Referatsleiter am OLG Thüringen muss sich vor dem BGH verantworten, weil er Aufträge an Unternehmen vergeben und dafür private Kredite erhalten haben soll. Das Urteil der ersten Instanz prangert gravierende Missstände in der Thüringer Justiz an. Auch der Ex-OLG-Präsident spielte eine Rolle.
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In einem Podcast des amerikanischen Rechtsmagazins Courthouse News diskutieren Juristinnen und Juristen, wie Popkultur das Bild von Recht und Gerechtigkeit prägt – von Breaking Bad bis Star Trek. Eine Hörempfehlung.
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Die Richterinnen und Richter des BFH sind nicht gerade glücklich darüber, dass ihnen ein ganzer Senat und sechs Stellen gestrichen wurden. Dennoch plädiert Gerichtspräsident Hans-Josef Thesling angesichts sinkender Eingangszahlen dafür, den Zugang zum höchsten Steuergericht zu erleichtern.
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Der Molkereiunternehmer Theo Müller wehrt sich gegen den Vorwurf, er unterstütze die AfD. Das LG Hamburg sieht das Persönlichkeitsrecht des Unternehmers aber nicht verletzt.
Weil ihr Kind wegen einer Bühnenbildner-Ausbildung ins Künstlerviertel ziehen wollte, kündigte eine Mutter ihrem dortigen Untervermieter. Dieser konnte die Räumungsklage nun verhindern: Eigenbedarf war das noch nicht.
Die Bezeichnung von Bundeskanzler Friedrich Merz als "Pinocchio" hat für einen Facebook-Nutzer kein juristisches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn stellte das Verfahren ein, "weil es sich hierbei um eine von der Meinungsfreiheit gedeckte und damit zulässige Machtkritik handelt".
Ob die Kosten für eine Abschiedsfeier beim Arbeitgeber steuerpflichtiger Arbeitslohn ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Ist die Veranstaltung klar betrieblich geprägt, entsteht kein lohnsteuerlicher Nachteil. Mit seinem Urteil folgt der BFH seiner früheren Rechtsprechung.
In einem Streit um Zugewinnausgleich im Scheidungsverbund erstrebte der Ehemann auf der Auskunftsstufe die Zwischenfeststellung des Trennungszeitpunktes. Der BGH befand den Antrag wie die Vorinstanzen für unzulässig, da der Trennungszeitpunkt kein Rechtsverhältnis sei.
Hat Marokko mit der Spähsoftware Pegasus unter anderem Emmanuel Macron ausgespäht? Das hatten Zeit Online und die Süddeutsche Zeitung behauptet. Marokko sah sich in seiner Staatenwürde verletzt und wehrte sich. Der BGH klärt nun: Dem ausländischen Staat steht kein Abwehranspruch zu.
Auch wenn sich die Lebensverhältnisse in Familien ändern und die Zahl der Ein-Verdiener-Haushalte abnimmt – die Verteilung erworbener Versorgungsanrechte im Scheidungsfall ist bedeutsam für gleiche Teilhabe und Alterssicherung.
Mehr lesenFast wäre die Ampelregierung darüber gestolpert: das sogenannte Heizungsgesetz. Das BVerfG untersucht, ob die Bundestagsabgeordneten damals von den Koalitionspartnern überrumpelt wurden. Der BGH hat allerhand zu beraten und zu verkünden. Und über einen möglichen Anspruch auf Lohnfortzahlung wegen Annahmeverzugs des Arbeitgebers urteilt das BAG.
Mehr lesenAlexander Dobrindt verlängert seine umstrittenen Grenzkontrollen, das BMJV will das Anwaltsnotariat attraktiver machen und Björn Höcke wehrt sich erfolgreich gegen ein Redeverbot. Währenddessen fordert eine junge Richtervereinigung mehr Haltung und in Berlin entfaltet sich ein Justizskandal.
Mehr lesenSchon lange sind Lebensmittel in Bezug auf ihre Herkunft geschützt. Was für Schwarzwälder Schinken gilt, blieb hingegen den dort gefertigten Kuckucksuhren verwehrt. Bis jetzt. Denn die neue EU-Markenverordnung erfasst nun solche Angaben auch für regionale Handwerks- und Industrieprodukte. Doch der Weg dahin ist für Unternehmen steinig.
Mehr lesenEigentlich sind sich alle einig: Das System der Altersvorsorge bedarf einer grundlegenden Reform. Über das Wie herrscht indes große Uneinigkeit. Ob mit dem kurz vor Weihnachten verabschiedeten Rentenpaket der richtige Weg eingeschlagen wurde, erscheint fraglich, weshalb schon weitere Vorschläge auf dem Tisch liegen. Wir haben uns den aktuellen Diskussionsstand mit Prof. Dr. Ralf Kreikebohm von der TU Braunschweig angeschaut.
Mehr lesenManchmal kommt es für den Anwaltssenat des BGH dicke. Ihm wurde schon vorgeworfen, „Hüter berufsrechtlicher Traditionen“ bzw. eines „überkommenen Berufsrechts“ zu sein, der seine Entscheidungen auf Grundlage „einer historischen Betrachtung und mit einer überholten Sichtweise des Gesetzgebers argumentierend rechtfertige“, und das vermutlich wegen der Anwaltsrichter neben den Berufsrichtern, denen es im Berufsrecht „offenbar vorrangig um die Bewahrung von Althergebrachtem gehe“. Ob Syndikus- oder Projektanwälte, der BGH erweist sich nicht als Fackelträger, sondern als Bewahrer der berufsrechtlichen Asche.
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