Im "Big Apple" plant man eigene Regeln für die Nutzung von KI in der Rechtsberatung. Der Gesetzentwurf wirft spannende Fragen auf, die sich auch in Deutschland stellen, analysiert Volker Römermann. Die Haftungsfrage sei dabei gar nicht mal so interessant.
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Behörden dürfen Datenträger nicht auf Vorrat sicherstellen: Bleibt die Auswertung über Jahre liegen, kippt die Maßnahme – selbst bei einem Anfangsverdacht wegen Kinderpornografie, so das LG Köln.
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Auch im Spruchverfahren kann man sich Anwaltskosten erstatten lassen. Dass jemand schon viele solche Verfahren mitgemacht hat, beseitigt den Anspruch auf Kostenerstattung nicht, sagt der BGH.
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Geschädigten nach E‑Scooter‑Unfällen die Durchsetzung von Ansprüchen erleichtern soll. Vorgesehen sind eine Gefährdungshaftung für Halter und eine Haftung mit vermutetem Verschulden für Fahrerinnen und Fahrer.
Showdown im Høiby‑Prozess: Die Anklage fordert eine lange Haftstrafe für den Sohn der norwegischen Kronprinzessin. Vier Vergewaltigungs‑Vorwürfe stehen im Raum. Doch das Urteil lässt auf sich warten.
Mutmaßlich geht es um über 40 Millionen Euro: Der BGH hat entschieden, dass das LG Bonn im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal neu prüfen muss, ob beim früheren Chef der Warburg Bank Taterträge einzuziehen sind.
Eine Medienanstalt darf ein Instagram‑Angebot mit sexualisierten Inhalten nicht pauschal aus Gründen des Jugendschutzes untersagen. Stattdessen muss sie, so das VG Berlin, konkret aufzeigen, welche Beiträge entwicklungsbeeinträchtigend sind.
Wissenschaftler warnen mit Blick auf die deutsche Außenpolitik vor "Doppelstandards". Die Reaktion der Bundesregierung auf den Angriff der USA und Israels auf den Iran sei unzureichend, weil dieser nicht klar als völkerrechtswidrig benannt werde.
Ein Social-Media-Verbot für Minderjährige ist populär. Algorithmen manipulativ, Geschäftsmodelle toxisch, Auswirkungen auf Kinder besorgniserregend. Alles richtig. Dabei ist die Frage: Kann man es durchsetzen? Nein. Die schlauen deutschen Schülerinnen und Schüler werden alles daran setzen, es zu umgehen – endlich eine Herausforderung, die interessant ist und lebensnah. Kurz: Das Social-Media-Verbot wird nicht funktionieren, aber die größte Hackerschule der Welt sein.
Mehr lesenKlimaklagen sind weltweit eine Strategie, um die Politik zur Verringerung von Treibhausgasen zu zwingen: Der BGH entscheidet über einen Prozess der „Deutschen Umwelthilfe“ gegen BMW und Mercedes Benz. Die obersten Zivilrichter verkünden zudem ihre Urteile über Verschreibung und Versand von medizinischem Cannabis mittels einer Internet-Plattform sowie über ärztliche Ferndiagnosen. Über den Entzug eines Dienstwagens richtet das BAG.
Mehr lesenDer BGH öffnet die Tür für Klagen gegen Impfstoff-Hersteller, in der Türkei wird einem Erdoğan-Kritiker der Prozess gemacht und in Deutschland gibt es wieder Ermittlungen gegen Kolumnisten. Außerdem: Die EU will das Urheberrecht reformieren und das Familienministerium hat kein Geld für Feminismus.
Mehr lesenZum Schluss ging es ganz schnell: Der Entwurf eines Bundestariftreuegesetzes wurde von den Koalitionsfraktionen verabschiedet (NJW-aktuell H. 10/2026, 8). Die CDU bekam noch ein wenig Gesetzeskosmetik und die Koalition demonstrierte Handlungsfähigkeit. Das Gesetz schaffte nicht deswegen den Durchbruch, weil man auch bei der Union davon überzeugt war, dass das Mehr an Bürokratie tatsächlich durch ein Mehr an Arbeitnehmerschutz gerechtfertigt ist. Sondern weil dies die Gegenleistung für das Gesetz zur Implementierung der Reform des gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) war.
Mehr lesenDie Mandatsübernahme in einem bereits laufenden Verfahren ist eine undankbare Aufgabe. Insbesondere wenn der zweite Anwalt mögliche Fehler des ersten ausbügeln soll, ist höchste Vorsicht geboten, um nicht selbst in der Haftungsfalle zu landen.
Mehr lesenNicht nur bei der Berufswahl, auch beim Gebrauchtwagenkauf gilt: Augen auf, sonst droht ein böses Erwachen. Denn unter so mancher auf Hochglanz getrimmter Karosse schlummert vielfach etwas, das auf einem Schrottplatz besser aufgehoben wäre als im Straßenverkehr. Das heißt nun nicht, dass sich auf dem Gebrauchtwagenmarkt nicht auch was finden lässt, das nicht gleich einen Tag nach Übergabe den Geist aufgibt; aber ganz ausgeschlossen ist es eben auch nicht. Und dann steht man da mit seinem glänzenden Sahnestückchen zum Schnäppchenpreis und hänselt sich mit dem Verkäufer herum. Gut, wenn man in solchen Fällen nicht nur auf den ADAC, sondern auch auf die Justiz zählen kann (OLG Celle Urt. v. 11.2.2026 – 7 U 46/25).
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