Der BGH entscheidet bald, ob er für Rechtsmittel gegen hohe Geldbußen nach der DS-GVO zuständig ist. Derweil verabschiedet der Unionsgesetzgeber eine Flut von EU-Digitalrechtsakten mit hohen Strafandrohungen und erheblichen Schadensersatzrisiken. Auch hierfür beanspruchen die Datenschutzbehörden immer mehr Kontrollrechte.
Mehr lesenDas Klima-Gutachten des Internationalen Gerichtshofs ist ein Donnerschlag. Der IGH als Quasi-Weltverfassungsgericht liest Paris-Abkommen und Menschenrechte so, dass der Klimawandel auf 1,5 Grad gegenüber der vorindustriellen Zeit begrenzt werden muss. Also nicht 2 Grad, wie es in der Politik meist noch heißt.
Mehr lesenAls Loser-Klausel wurde Art. 24 eJusticeG bezeichnet, der es erlaubte, die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs 2018 hinauszuschieben, wären die jeweiligen Gerichte nicht rechtzeitig empfangsbereit gewesen.
Mehr lesenParlamentsgesetze adressierten bisher natürliche und juristische Personen. Dabei ist auch ohne ausdrückliche Normierung im Grundgesetz von der verfassungsrechtlichen Festlegung der Staats- und Gesetzessprache Deutsch auszugehen (Kirchhof HdbStR II, § 20 Rn. 100).
Mehr lesenSeit Monaten sorgen Fälle aus den USA für Aufmerksamkeit, in denen Anwältinnen und Anwälte KI-generierte Schriftsätze einreichen, die von der Künstlichen Intelligenz erfundene Fundstellen enthalten. Dass ähnliche Vorfälle auch vor deutschen Gerichten vorkommen, liegt nahe.
Mehr lesenIm Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ haben die Regierungsparteien vereinbart, das AGB-Recht zu reformieren, „um sicherzustellen, dass sich große Kapitalgesellschaften nach § 267 III HGB […] darauf verlassen können, dass das im Rahmen der Privatautonomie Vereinbarte auch von den Gerichten anerkannt wird“.
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Im Jahr 2004 schuf der europäische Gesetzgeber mit der Fluggastrechte-VO für bestimmte Leistungsstörungen Sanktionen. Von Anfang an stieß die ticketpreisunabhängige, nach Entfernungen gestaffelte sowie standardisierte Entschädigung dogmatisch auf Widerspruch.
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Gemäß § 313 II ZPO sollen im Tatbestand die erhobenen Ansprüche und die dazu vorgebrachten Angriffs- und Verteidigungsmittel unter Hervorhebung der gestellten Anträge nur ihrem wesentlichen Inhalt nach knapp dargestellt werden. Dies gelingt in zivilgerichtlichen Urteilen oft, aber nicht immer – typisch sind „kopflastige“ Entscheidungen, in denen der Tatbestand deutlich länger ist als die Gründe. Erforderlich ist dies schon von Gesetzes wegen nicht.
Mehr lesenEher en passant hat man vor gut zwanzig Jahren die verbraucherprivatrechtlichen Nebengesetze in das BGB integriert. Die großen Diskussionen der Schuldrechtsmodernisierung betrafen andere Themen, der Einzug des Verbraucherkreditrechts, des Fernabsatzrechts und anderer Normen erfolgte recht geräuschlos, sieht man von ein paar Stimmen ab, die das Kulturdenkmal BGB durch die Einflüsse aus Brüssel gefährdet sahen.
Mehr lesenMit breiter Mehrheit hat die 8. Satzungsversammlung eine bedeutsame Änderung der Fachanwältin- und Fachanwaltsordnung beschlossen: Der Zeitraum für den nachzuweisenden Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen wird von drei auf fünf Jahre ausgeweitet. Zugleich wurden sechs Fachanwaltschaften reformiert. „Ein wichtiges Etappenziel ist damit erreicht“, schreibt Fachanwältin und Notarin Silvia C. Groppler im Editorial. Doch die Modernisierung der FAO sei damit keineswegs abgeschlossen.
Mehr lesenIn der täglichen Praxis der Strafjustiz beschleicht einen häufig ein Störgefühl: Wenn in einer Hauptverhandlung ein Richter in der Kammer sitzt, der noch vor Kurzem in der Abteilung des Anklageverfassers als Staatsanwalt tätig war. Oder wenn in dem für die Haftkontrolle zuständigen Senat des OLG ein Richter zur Entscheidung berufen ist, der in seiner Laufbahn ebenfalls eng verwobene Schnittstellen mit dem Anklagevertreter aufweist. Nicht minder anachronistisch und neuralgisch ist das ministerielle Weisungsrecht.
Mehr lesenMehr als 65 Millionen Menschen in Deutschland nutzen soziale Medien – als Nachrichtenquelle, zur Selbstdarstellung und oft genug als Freifahrtschein für all das, was sie auf offener Straße nicht zu sagen wagen. Die Reichweite manches Posts übertrifft selbst die der auflagenstärksten Zeitungen um ein Vielfaches. Wer heute diskutiert, demonstriert oder diffamiert, der tut es online. Wahlen werden heute (auch) auf Social Media gewonnen.
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Aus Karlsruhe kommt ein mahnendes Wort an eine allzu gemächliche Kammer des Landgerichts Hamburg. Dort hatte man sich viel Zeit mit der Begründung eines Urteils gelassen, das im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes ergangen war. Das BVerfG erinnerte daran, dass § 315 II 3 ZPO verlangt, dass die Entscheidungsgründe nach einem Stuhlurteil „alsbald“ abgesetzt werden.
Mehr lesenBei der Auflösung eines Beratungsvertrags mit Rechtsanwälten gilt seit jeher das Interesse des Mandanten vorrangig vor jenen seiner Anwälte (§ 627 BGB). Deren Innenverhältnis regelt § 32 BORA, der jetzt neu gefasst worden ist. Die geänderte Vorschrift beschreibt die einzelnen Maßnahmen – jetzt auch einschließlich der Abgrenzung der Honorare – ausführlicher als bisher und bezieht dabei die neuen Medien mit ein (bisher drei, jetzt acht Absätze).
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Juristinnen und Juristen gelten gemeinhin nicht als Sprachkünstler. Sie bilden oft Bandwurmsätze, verwenden zu viele Passivkonstruktionen und zu viel Konjunktiv (dazu Gappa JuS 2024, 297). Auch das Verb ist ihnen fremd. So entstehen herrliche Substantivierungen wie „Geltendmachung“ (BGH ZIP 2025, 761, Ls.), gerne noch gesteigert zum „Geltendmachungsbeschluss“ (BGH NZG 2025, 117 [Ls. 1], für BGHZ vorgesehen).
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Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD gibt sich investitions- und bürgernah. Zur Verkürzung der Verfahrensdauer sollen – offenbar in allen Verfahrensordnungen – der Zugang zur zweiten Tatsacheninstanz begrenzt sowie weitere richterliche Befugnisse zur Verfahrensstraffung und -strukturierung geschaffen werden.
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Jüngst stieg in Karlsruhe weißer Rauch auf. Nicht am Schlossplatz, wo das BVerfG weiterhin auf einen Nachfolger für Josef Christ wartet, sondern 800 Meter weiter südlich in der Herrenstraße beim Bundesgerichtshof. Elf neue Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beim BGH waren gefunden.
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Die viel beachtete Initiative für einen handlungsfähigen Staat adressiert zutreffend, gleichzeitig lösungsorientiert Defizite staatlichen Handelns. Wenn sie dabei auch robustere Mandate für die Verwaltung und den Verwaltungsvollzug fordert, muss die Dritte Gewalt mitgedacht werden.
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Diese Nachricht hat die volle Aufmerksamkeit erst durch die Heftigkeit ihrer reflexhaften Reaktionen erhalten: Die CDU/CSU wolle, so lasse sich den geleakten (!) Arbeitspapieren der Koalitionsverhandlungen entnehmen, das IFG (Informationsfreiheitsgesetz) abschaffen.
Mehr lesenDer Berg kreißte und gebar ein Mäuschen. Seit dem 21.3.2025 ist es amtlich: Die Gebührenerhöhung für Anwälte ist beschlossen. Das ursprüngliche KostRÄG 2025 ist nach Scheitern der Ampel dann doch noch aus der Mitte des Bundestags ins Parlament eingebracht worden. Verbunden wurde es mit dem Gesetz zur Regelung der Vergütung für Betreuer und Vormünder.
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