Aus der NJW
Der K(r)ampf um die Schriftform

Die Schriftform von Gewerberaummietverträgen ist eines der beherrschenden Themen der mietrechtlichen Praxis, da sich nach ständiger Rechtsprechung des BGH grundsätzlich auch die ursprünglichen Parteien des Mietvertrags auf Formverstöße berufen und ihn vorzeitig kündigen dürfen. Spätestens seitdem der BGH (NJW 2017, 3772) auch die letzten Reste der weitverbreiteten Schriftformheilungsklauseln "beerdigt" hat, die das Risiko einer vorzeitigen Kündigung zumindest vertraglich abfedern sollten, besteht weitgehend Einigkeit, dass der Gesetzgeber aufgerufen ist, den Missstand zu beheben. Mit einem aktuellen Entwurf des BMJV nimmt die Diskussion nun wieder Fahrt auf.

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Langsames „Ausschleichen“

Die Infektionszahlen steigen, und Krankenhäuser müssen elektive Eingriffe verschieben, weil sie Betten und Personal für Covid-Patienten benötigen. Dennoch möchte die Mehrheit des Bundestags das Fortbestehen der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ nicht feststellen; sie läuft daher am 25.11. 2021 aus (§ 5 I 3 IfSG). Dann können keine Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen mehr verhängt werden; auch flächendeckende Schließungen von Betrieben, Schulen und kulturellen Einrichtungen sind ausgeschlossen, weil der einschlägige § 28a I IfSG die Feststellung dieser Notlage voraussetzt. Klingt paradox, ist es aber nicht.

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Eine findige Behörde

Bankenaufsicht macht Druck: Geld zurück für Bankkunden“, titelte kürzlich die FAZ. Die Schlagzeile wird den Präsidenten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), nach Wirecard und Greensill, gefreut haben, Fehler werden in der öffentlichen Wahrnehmung selten als systemimmanent akzeptiert. Auch Fälle wie jene beiden lassen sich in einem freiheitlichen Wirtschaftssystem nicht völlig verhindern. Statt zu analysieren, werden schnell neue Regelungen oder Gesetze geschaffen, um künftig alles besser zu machen.

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Im Abseits der Rechtsgemeinschaft

Das EU-Recht hat Vorrang vor dem mitgliedstaatlichen Recht. An diesem Prinzip gibt es nichts zu rütteln. Seine Begründung ist einleuchtend und unspektakulär pragmatisch: Die Rechtsgemeinschaft kann nicht funktionieren, wenn ihr Recht im Konfliktfall hinter dasjenige eines jeden Mitgliedstaates zurücktreten muss.

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Zäsur für die Rechtskommunikation

Wer erinnert sich nicht an den Jahreswechsel 1999/2000, an die Sorgen um den Millenium-Bug, die sich bald als unbegründet erwiesen. Oder an die Ausgabe des Euro Anfang 2002, der nach einer kurzen Übergangsfrist "unsere" gemeinsame Währung wurde. Vor einer ähnlichen Zäsur scheinen wir nun wieder bei der anwaltlichen Kommunikation mit den Gerichten zu stehen. 

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Entgrenzte Bewertungsportale?

Mündliche Gerichtsverhandlungen sind keine Orakel. Und dennoch orakelt man nach ihnen über die bevorstehende Entscheidung. Das betrifft auch die Verfahren des BGH zum Ärztebewertungsportal „Jameda“, über die der VI. Zivilsenat am 12.10. verhandelt hat (VI ZR 488/19 und VI ZR 489/19). Zwar ließ das Gericht schon einen Tag später per Pressemitteilung wissen, dass die Revisionen zurückgewiesen werden. Aber die Entscheidungsgründe stehen noch aus – und damit auch die Frage, wie viel Grundsätzliches noch darin steckt.

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Beschleunigte Planungsverfahren – Schimäre oder Herkulesaufgabe?

Nach der Bundestagswahl hat die Forderung, Planungsverfahren für Großprojekte – insbesondere im Bereich der Infrastruktur – zu beschleunigen, wieder einmal Hochkonjunktur. Die Hoffnung, dies durch Verfahrensstraffung erreichen zu können, ist freilich eine Schimäre. Sie beruht gleich in doppelter Hinsicht auf einem Trugbild.

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Es wird teurer

Bei der Bemessung des Ehegatten- und Kindesunterhalts bei gehobenen Einkommen hat die familienrechtliche Praxis durch Entscheidungen des Familiensenats des Bundesgerichtshofs bedeutende Veränderungen erfahren. Vor dem Hintergrund gestiegener Einkünfte hat der Senat eine Fortschreibung der Düsseldorfer Tabelle angeregt. Diese ist selbst kein Gesetz, aber sie bietet dem Tatrichter ein Hilfsmittel, möglichst einheitliche Entscheidungen treffen zu können. Musste man früher seinen konkreten Bedarf darlegen, genügt jetzt eine pauschale Abrechnung. Darüber, wie das beim Kindesunterhalt zu erfolgen hat, besteht bislang noch keine Einigkeit. Man kann nur hoffen, dass die Oberlandesgerichte möglichst bald eine einheitliche Linie finden.

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Willkommener Sündenbock

Warum funktioniert die deutsche Geldwäschebekämpfung nicht? Der Sündenbock scheint ausgemacht: Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU). Für die Politik ist das praktisch, aber auch perfide: Der zentrale Grund für die Probleme des Geldwäschemeldesystems liegt in einer Gesetzgebung, die einem evident gescheiterten Konzept der Geldwäschebekämpfung folgt und dabei Schäden für Verwaltung, Justiz und Gesellschaft ausblendet.

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Schön-Wetter-Umweltrecht


Im Juli 2021 verursachte das Hochwasser katastrophale Schäden. Viele Gebäude wurden dabei zerstört und große landwirtschaftliche Flächen überflutet. Was sich da über die Fläche ergoss, war kein klares Wasser, sondern durchsetzt mit Schlamm und vielen Schadstoffen. Tausende Liter Heizöl sind ausgelaufen. Die Menge der in die Umwelt freigesetzten Schadstoffe ist noch unbekannt. Für betroffene Grundstückseigentümer droht damit aus dem Umweltrecht eine zweite Ka­tastrophe, die wegen der größeren Flächen vor allem Landwirte trifft. Sie wird in der juristischen Diskussion über die Folgen des Hochwassers bisher kaum berücksichtigt.

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Der lange Schatten der Pandemie

Auch eineinhalb Jahre nach ihrem Ausbruch hält die Pandemie das Land und seine Juristinnen und Juristen unverändert auf Trab – mit unklarer Aussicht auf die Entwicklungen im bevorstehenden Herbst und Winter. Mag auch nicht mit einem scharfen „Lockdown“ gerechnet werden müssen, so darf doch die Bewältigung der Pandemie und ihrer Folgen zu den großen Herausforderungen gezählt werden, die auf das neu gewählte Parlament und die neue Bundesregierung zukommen sowie natürlich auch künftig die Rechtsprechung fordern werden.

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Und täglich grüßt das Murmeltier

Gerade erst ist die für viele Monate aufgrund der Corona-Pandemie eingeschränkte Insolvenzantragspflicht wieder umfassend wirksam geworden. Doch jetzt erfolgt bereits der nächste Rückschnitt: Die Insolvenzantragspflicht wird wegen der Starkregenfälle und Hochwasser erneut ausgesetzt. Überraschend ist dies nicht, denn auch bei den Fluten der Jahre 2002, 2013 und 2016 ist die Insolvenzantragspflicht für Hochwasseropfer zeitweilig ausgesetzt worden. Also alles Routine? Nein!

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Verbrauchergerecht?

Mit „Legal-Tech-Inkasso“ und „Consumer Claim Purchasing“ wollen private Unternehmen eine staatlich hinterlassene Rechtsschutzlücke schließen. Wirkungsvoller Rechtsschutz darf kein Luxusgut (mehr) sein, und der kalkulierte Rechtsbruch darf sich nicht (mehr) lohnen.

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Warum gerade jetzt?

Die aktuellen Streiks bei der Deutschen Bahn kosten dem angeschlagenen Staatskonzern viel Geld und verursachen in der Urlaubszeit berechtigten Ärger beim Publikum – warum also dieses Spektakel, inszeniert von Claus Weselsky, dem Vorsitzenden der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GdL), das sogar den Bundesverkehrsminister zur Forderung nach einer schnellen Schlichtung veranlasst hat?

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Streit um 86 Cent entschieden

Der Beschluss des BVerfG vom 20.7.2021 (1 BvR 2756/20 ua, BeckRS 2021, 21103) zur Festsetzung des zukünftigen Rundfunkbeitrags war mit Spannung erwartet worden, nachdem die Eilanträge, mit denen ARD, ZDF und Deutschlandradio die vorgeschlagene Erhöhung von 17,50 Euro auf 18,36 Euro vorläufig bis zur Hauptsacheentscheidung durchsetzen wollten, gescheitert waren (BVerfG, NVwZ 2021, 237). Umso größer ist jetzt ihre Erleichterung.

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Konflikt beim Klimaschutz

Das Klimaschutzrecht ist Mitte Juli wieder in besonderer Weise ins Blickfeld geraten: Zum einen durch die zerstörerische Jahrhundertflut, die zunächst über Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, danach auch über Bayern und Sachsen sowie andere Länder hereinbrach und die nach wissenschaftlichen Erkenntnissen mit dem Klimawandel in Verbindung gebracht werden kann. Und zum anderen durch das Klimapaket „Fit for 55“, das die Europäische Kommission just an dem Tag vorlegte, an dem die ­dramatische Hochwasserlage hierzulande begann.

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Pflege in der Klemme

Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur 24-Stunden-Bereitschaftspflege offenbart einen sozialpolitischen Missstand, für den der Gesetzgeber in der nächsten Legislaturperiode eine Lösung finden muss. Es geht dabei um nicht weniger als das Leistungsspektrum, die Finanzierbarkeit und die Fachkräftegewinnung in der Pflege.

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Renaissance des Mündlichkeitsprinzips?

Der Mündlichkeitsgrundsatz hat im Zivilprozess schon länger einen eher schweren Stand. Praktisch kommt dem schriftsätzlichen Vortrag regelmäßig ein größeres Gewicht zu als den „in freier Rede“ gehaltenen Vorträgen (vgl. § 137 II ZPO). Und wo eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung möglich ist, wird so gut wie ausnahmslos davon Gebrauch gemacht.

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Wenn die Richtlinie zur Verordnung wird

Die Datenschutz-Grundverordnung hat die Datenschutz-Richtlinie ersetzt, an die Stelle der ePrivacy-Richtlinie soll die ePrivacy-Verordnung treten: Diese Beispiele illustrieren eine auf verschiedenen Rechtsgebieten anzutreffende Tendenz des europäischen Gesetzgebers, Richtlinien bei einer Reform nicht (nur) inhaltlich zu überarbeiten, sondern die Neuregelungen zugleich in Verordnungsform zu gießen. Dieser Wechsel kann geboten, aber auch problematisch sein.

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Wie sehr darf man abschreiben?

Eine Völkerrechtlerin schreibt ihr erstes Buch; sie hat wenig Zeit, weil sie für ein politisches Wahlamt kandidiert, also hilft ihr ein Ghostwriter. Trotzdem enthält der Text inhaltliche Ungenauigkeiten insbesondere historischer Art (dazu Zenthöfer, Cicero online v. 1.7. 2021). Die bleiben in übersichtlichen Grenzen und dürften keinen Sachmangel begründen; wenn doch, wird so bald die Erheblichkeitsschwelle des § 323 V 2 BGB noch nicht erreicht sein. Zum Problem werden vielmehr ungekennzeichnete Textparallelen, wie so oft. 

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