Aus der NJW
Aufgestockter Werkzeugkasten

Mit dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) kann der Schuldner seit dem 1.1.2021 auch dissentierende Gläubiger an einen Restrukturierungsplan binden, wenn dieser mit den erforderlichen Mehrheiten bestätigt wird. Nach Befragungen bei den mit dem Gesetz neu geschaffenen Restrukturierungsgerichten haben im Jahr 2021 ganze 22 Unternehmen bekundet, dass sie von den neuen Möglichkeiten Gebrauch machen wollen. Lässt sich an dieser Zahl der Erfolg des StaRUG bemessen? Kaum. Die überschaubare Zahl ist allerdings jedenfalls kein Beleg eines Misserfolgs.

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Ein Kodex für die Wirtschaft

Der Deutsche Corporate Governance Kodex beging am 26.2. seinen zwanzigsten Geburtstag. Im Jahr 2001 hatte eine Kommission, die aus Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, Vertretern von Wissenschaft, Gewerkschaften und Investoren bestand, innerhalb von wenigen Monaten das Regelwerk entwickelt und der Öffentlichkeit vorgestellt. Ein Kodex „aus der Wirtschaft für die Wirtschaft“. Es ging um die Information internationaler Investoren über die Corporate Governance deutscher Unternehmen. Aber auch um die Weiterentwicklung der deutschen Unternehmensführung hin zu internationalen Standards, mit mehr Transparenz und mehr Unabhängigkeit von Aufsichtsräten und Abschlussprüfern. Und: ­Bilanz-Skandale wie Enron in den USA oder Holzmann in Deutschland sollten zukünftig vermieden werden.

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Anwälte unter Generalverdacht

Manche Banken kündigen derzeit Rechtsanwälten Verträge über Anderkonten, die nicht nur einem einzigen Mandanten zugeordnet sind (Sammelanderkonten). Hintergrund ist die veränderte Auslegung des Geldwäschegesetzes (GwG) durch die BaFin. Statt wie bisher vereinfachte Sorgfaltspflichten (§ 14 GwG) müssen Banken nunmehr verstärkte Sorgfaltspflichten anwenden (§ 15 GwG). Dies erfordert umfangreiche Nachweise zur Identität aller Mandanten, die Gelder auf ein Anderkonto einzahlen - sei es bar oder unbar.

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Zeitenwende

Nach der Veröffentlichung des Missbrauchsgutachtens im Erzbistum München und Freising sowie der bundesweiten Aktion „#OutInChurch“ steht die katholische Kirche verstärkt unter Druck. Die Stimmen aus Gesellschaft und Kirche mehren sich, die Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche unabhängigen staatlichen Kommissionen zu übertragen. 

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Wankt der Kompromiss?

Am 17.1.2022 hat der Bundesjustizminister einen Referentenentwurf zur ersatzlosen Streichung des § 219a StGB, das heißt zur Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch, vorgestellt. Damit öffnet sich der Vorhang zu einem weiteren Akt in der Debatte über Recht und Unrecht der Abtreibung, in die seit den 1990 er Jahren eine bemerkenswerte Ruhe eingekehrt war. 

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Schub für internationale Kammern

„Wir ermöglichen englischsprachige Spezialkammern für internationale Handels- und Wirtschaftsstreitigkeiten.“ So steht es im Koalitionsvertrag der neuen Ampelregierung. Die zunehmend englischsprachige Unternehmenspraxis – branchenabhängig auch zwischen deutschen Geschäftspartnern – macht sich seit Jahren für gesetzliche Regelungen hierzu stark. Mehrere Gerichte haben den Ruf bereits gehört und reagiert.

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Verantwortungsgemeinschaft oder Steuersparmodell?

Zusammenleben ist heute nicht mehr nur Vater, Mutter und Kind(er), also die klassische Kernfamilie – nach dem Koalitionsvertrag ist es künftig auch die „Verantwortungsgemeinschaft“. Mit diesem Institut soll „jenseits von Liebesbeziehungen oder der Ehe zwei oder mehr volljährigen Personen ermöglicht werden, rechtlich füreinander Verantwortung zu übernehmen“.

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Mass Cases Make Bad Law

Hard Cases Make Bad Law oder: Ein extremer Einzelfall ist keine gute Grundlage für die Formulierung einer Rechtsregel. Oliver Wendell Holmes Jr. hatte die Binsenweisheit auf „Great Cases“ übertragen, die in ungewöhnlichem Maß das öffentliche Interesse auf sich ziehen. Doch sind es nicht nur die „harten“ und die „großen“ Einzelfälle, die auf die Gefühlswelt einwirken und das (juristische) Urteilsvermögen zu verzerren drohen.

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Neu für Alt

Vieles ist neu im neuen Jahr. Ein Kollege ist neuer Bundeskanzler: Rechtsanwalt Olaf Scholz (SPD). Das BMJV ist jetzt wieder das BMJ. Neues Schuldrecht, aktive Nutzungspflicht im elektronischen Rechtsverkehr. Nur die NJW ist alt. Sie wird in diesem Jahr 75.

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Gewaltenverteilung

Das Jahr neigt sich dem Ende zu; hinter uns liegen turbulente Monate. Man braucht nur einen Blick auf die Webseite des BVerfG zu werfen und erhält einen Eindruck, mit welchen Herausforderungen unser Gemeinwesen konfrontiert ist. Bundesnotbremse, Klimaschutz, EU-, Parteien- oder Rundfunk- Finanzierung, Abschiebungen nach Afghanistan, islamischer Religionsunterricht, Wahlen zum Bundestag, Berliner Mietendeckel,
Münchener Flughafen oder das CETA-Freihandelsabkommen.

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Öffnet das Tor des BGH

Weil die Wirtschaft viele Streitigkeiten von Schiedsgerichten entscheiden lässt, fehlt der Rechtsprechung hier die Möglichkeit zur Rechtsfortbildung.
Der Gesetzgeber sollte die Ursachen für die Flucht vor dem BGH in den Blick nehmen und in der neuen Legislaturperiode klarstellen, dass ein offensichtlich fehlerhaftes Berufungsurteil immer zur Revision führt und vom BGH aufgehoben wird.

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Die Richtgeschwindigkeit der Justiz

Das BVerfG hat einen kurzen Schlussstrich gezogen unter einen mehr als eine Dekade andauernden Rechtsstreit des Karlsruher OLG-Richters Thomas Schulte-Kellinghaus, dessen Verfassungsbeschwerde es nicht zur Entscheidung angenommen hat (2 BvR 1473/20, BeckRS 2021, 35433). Vordergründig wurde er geführt zwischen einem Richter und seiner (ehemaligen) Dienstvorgesetzten; tatsächlich aber ging es von Anfang an abstrakt um das schon immer prekäre, rechtsstaatlich fundamentale Verhältnis zwischen exekutiver Gerichtsverwaltung und den Richtern als Organen der Judikative.

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Wenn „Sozialrecht“ vor dem Finanzgericht landet

Weil Kindergeld meist als Steuervergütung gewährt wird, werden die Familienkassen als Finanzbehörden tätig; der Rechtsweg führt folgerichtig zu den Finanzgerichten. Dieser Vermengung von Steuer- und Sozialrecht werden seit jeher verfassungsrechtliche, rechtssystematische und sozialpolitische Mängel attestiert.


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Der K(r)ampf um die Schriftform

Die Schriftform von Gewerberaummietverträgen ist eines der beherrschenden Themen der mietrechtlichen Praxis, da sich nach ständiger Rechtsprechung des BGH grundsätzlich auch die ursprünglichen Parteien des Mietvertrags auf Formverstöße berufen und ihn vorzeitig kündigen dürfen. Spätestens seitdem der BGH (NJW 2017, 3772) auch die letzten Reste der weitverbreiteten Schriftformheilungsklauseln "beerdigt" hat, die das Risiko einer vorzeitigen Kündigung zumindest vertraglich abfedern sollten, besteht weitgehend Einigkeit, dass der Gesetzgeber aufgerufen ist, den Missstand zu beheben. Mit einem aktuellen Entwurf des BMJV nimmt die Diskussion nun wieder Fahrt auf.

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Langsames „Ausschleichen“

Die Infektionszahlen steigen, und Krankenhäuser müssen elektive Eingriffe verschieben, weil sie Betten und Personal für Covid-Patienten benötigen. Dennoch möchte die Mehrheit des Bundestags das Fortbestehen der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ nicht feststellen; sie läuft daher am 25.11. 2021 aus (§ 5 I 3 IfSG). Dann können keine Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen mehr verhängt werden; auch flächendeckende Schließungen von Betrieben, Schulen und kulturellen Einrichtungen sind ausgeschlossen, weil der einschlägige § 28a I IfSG die Feststellung dieser Notlage voraussetzt. Klingt paradox, ist es aber nicht.

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Eine findige Behörde

Bankenaufsicht macht Druck: Geld zurück für Bankkunden“, titelte kürzlich die FAZ. Die Schlagzeile wird den Präsidenten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), nach Wirecard und Greensill, gefreut haben, Fehler werden in der öffentlichen Wahrnehmung selten als systemimmanent akzeptiert. Auch Fälle wie jene beiden lassen sich in einem freiheitlichen Wirtschaftssystem nicht völlig verhindern. Statt zu analysieren, werden schnell neue Regelungen oder Gesetze geschaffen, um künftig alles besser zu machen.

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Im Abseits der Rechtsgemeinschaft

Das EU-Recht hat Vorrang vor dem mitgliedstaatlichen Recht. An diesem Prinzip gibt es nichts zu rütteln. Seine Begründung ist einleuchtend und unspektakulär pragmatisch: Die Rechtsgemeinschaft kann nicht funktionieren, wenn ihr Recht im Konfliktfall hinter dasjenige eines jeden Mitgliedstaates zurücktreten muss.

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Zäsur für die Rechtskommunikation

Wer erinnert sich nicht an den Jahreswechsel 1999/2000, an die Sorgen um den Millenium-Bug, die sich bald als unbegründet erwiesen. Oder an die Ausgabe des Euro Anfang 2002, der nach einer kurzen Übergangsfrist "unsere" gemeinsame Währung wurde. Vor einer ähnlichen Zäsur scheinen wir nun wieder bei der anwaltlichen Kommunikation mit den Gerichten zu stehen. 

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Entgrenzte Bewertungsportale?

Mündliche Gerichtsverhandlungen sind keine Orakel. Und dennoch orakelt man nach ihnen über die bevorstehende Entscheidung. Das betrifft auch die Verfahren des BGH zum Ärztebewertungsportal „Jameda“, über die der VI. Zivilsenat am 12.10. verhandelt hat (VI ZR 488/19 und VI ZR 489/19). Zwar ließ das Gericht schon einen Tag später per Pressemitteilung wissen, dass die Revisionen zurückgewiesen werden. Aber die Entscheidungsgründe stehen noch aus – und damit auch die Frage, wie viel Grundsätzliches noch darin steckt.

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Beschleunigte Planungsverfahren – Schimäre oder Herkulesaufgabe?

Nach der Bundestagswahl hat die Forderung, Planungsverfahren für Großprojekte – insbesondere im Bereich der Infrastruktur – zu beschleunigen, wieder einmal Hochkonjunktur. Die Hoffnung, dies durch Verfahrensstraffung erreichen zu können, ist freilich eine Schimäre. Sie beruht gleich in doppelter Hinsicht auf einem Trugbild.

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