Aus der NJW
Der Ton macht die Musik

Wir leben in einer Zeit, in der der Umgangston – vor allem auf Internetplattformen – rauer geworden ist. Diese Tendenz macht auch vor Gerichtssälen nicht halt, und manche Richterinnen und Richter beklagen sich mitunter zu Recht über den von einigen Anwälten verwendeten Stil, der durchaus Grenzen überschreiten kann. Rauer ist aber auch der Umgang einiger Gerichte mit „unteren“ Instanzen geworden. 

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Ultimative Ausdehnung

Die 5. EU-Geldwäsche-Richtlinie vom 23.10.2018 muss bis zum 3.12.2020 umgesetzt sein. Das Bundesjustizministerium hat den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche“ vorgelegt. Wir finden vertraute Formulierungen.

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Wertpapier ohne Papier

Bundesjustiz- und Bundesfinanzministerium haben den lange erwarteten "Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von elektronischen Wertpapieren" (eWpG-E) vorgelegt, der bereits im Eckpunktepapier beider Häuser angekündigt worden war. Eröffnet werden soll eine zusätzliche Option zur Unternehmensfinanzierung, indem Inhaberschuldverschreibungen alternativ in Form von papierlosen Wertpapieren emittiert werden. Als funktionaler Ersatz der klassischen Wertpapierurkunde soll die Eintragung in ein Wertpapierregister dienen. Auch wenn die Blockchain-Technologie eine paradigmatische Rolle in den Überlegungen gespielt hat, zeigt sich der Entwurf (zu Recht) als der Technologieneutralität verschrieben. 

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Danke, Max Schrems!

Max Schrems wurde vor fünf Jahren durch ein Urteil des EuGH in aller Welt bekannt. In ihrem „Schrems-Urteil“ erklärten die Luxemburger Richter das „Safe Harbor“-Abkommen zwischen der EU und den USA für ungültig (NJW 2015, 3151). Auf „Schrems I“ folgt jetzt „Schrems II“. Der EuGH hat durch „Schrems II“ den „Privacy Shield“ gekippt (GRUR-RS 2020, 16082). Anwälte dürfen sich erneut über viel Beratungsbedarf freuen.

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Haushaltsmittel unter Vorbehalt

Der Sondergipfel des Rates vom 21.7.2020 knüpft erstmals den Zugang zu Haushaltsmitteln an rechtsstaatliche Bedingungen. Das dafür vorgesehen Prozedere ist zwar noch nicht der große Wurf – aber ein tauglicher erster Schritt.

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Für Wissenschaft und Geschichte

Das OLG Naumburg macht als erstes Gericht von der Möglichkeit des § 169 II GVG Gebrauch, ein Verfahren mit herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung auf Tonband aufzeichnen lassen. Tatsächlich verdient es der Strafprozess gegen den mutmaßlichen Attentäter auf die Synagoge in Halle, für die Forschung insgesamt archiviert zu werden.

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Betriebsschließungen – versichert?

Der Lockdown hat ein Schlaglicht auf die zuvor kaum beachtete Betriebsschließungsversicherung geworfen. Sie soll Hotel- und Restaurantbetreibern, Kliniken und Pflegeeinrichtungen Umsatzausfälle infolge einer behördlichen Schließung aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ersetzen. Darüber, ob sie für Covid-19-bedingte Schließungen eintreten muss, ist weltweit Streit entbrannt. In den USA fordert Präsident Trump die Versicherer zur Zahlung auf; die britische Versicherungsaufsicht hat einen Musterprozess initiiert, der schweizerische Versicherungsombudsmann ein Rechtsgutachten veröffentlicht. In Deutschland mehren sich die Klagen.

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Gerechtigkeit durch Transparenz?

Das Bundesarbeitsgericht hat den Anwendungsbereich des Entgelttransparenzgesetzes auf freie Mitarbeiter erweitert, soweit diese zwar nicht nach nationalem Recht, wohl aber nach Unionsrecht als Arbeitnehmer anzusehen sind. Nur dies gewährleiste die sachgerechte Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Chancengleichheit von Männern und Frauen in Beschäftigungsfragen, befand es mit Urteil vom 25.6.2020 (Az.: 8 AZR 145/19). Ein schöner Erfolg zugunsten der Entgeltgerechtigkeit, könnte man meinen.

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Systemstörung

Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) bleibt eine Baustelle. Das System läuft zwar nach dem Wechsel des technischen Dienstleisters – abgesehen von vereinzelten kleinen Störungen – vergleichsweise stabil. Dafür macht aber die Rechtsprechung insbesondere zum Umfang der Nutzungspflicht der Anwaltschaft zu schaffen.

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Alles wandelt sich

Die Überschrift dieses Gedichts von Bertolt Brecht passt auch zu der Frage, ob Justizministerinnen und Justizminister studierte Juristen sein müssen. Das wird derzeit diskutiert, weil von den vier grünen Ressortchefinnen und Ressortchefs in den Ländern nur der Berliner Senator Dr. Dirk Behrendt Jurist ist.

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Globalisierung der Grundrechte?

Dass zwischen dem normativen Versprechen der Grundrechte und ihrer Verletzung im Einzelfall zu unterscheiden ist, ist verfassungsrechtliches Allgemeingut. Seit Beginn der Pandemie verstehen es auch die Menschen im Lande, die meisten jedenfalls. Sind öffentliche Interessen gewichtig genug, reduzieren sich Freiheitsrechte auf Rechtfertigungsansprüche gegen staatliche Institutionen. Das Verfahren dieser Rechtfertigung bezeichnet man als Abwägung. Wer darin eine verlässliche Prozedur sieht, wird die möglichst weitgehende Ausdehnung der Grundrechtsgeltung für eine gute Idee halten.

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Corona-Soforthilfe-FAQs

Das Bemühen des Bundes, nachteilige wirtschaftliche Folgen der Pandemie abzumildern, bescherte uns im April ein 50-Mrd.-Euro-Kriseninstrument: Selbstständige und Kleinstunternehmen mit fünf oder weniger bzw. bis zu zehn Beschäftigten (VZÄ) können eine Einmalzahlung für drei Monate von maximal 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro beantragen. 

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Kriminalität und Integrität

Das Bundesjustizministerium treibt die Reform des Unternehmenssanktionenrechts voran. „Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“ lautet die Überschrift des neuen Entwurfs und damit – so die Kritiker der vorherigen Fassung – weniger diffamierend als die Vorversion „Gesetz zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität“. Der Entwurf dürfte trotz Coronakrise nach der Sommerpause zum Gesetz erstarken.

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Für eine starke Rechtsgemeinschaft

Auf den ersten Blick füllt sich die Verlustliste. Ein mitgliedstaatliches Verfassungsgericht erklärt vom EuGH explizit gebilligtes Unionsrecht für unanwendbar. Nicht irgendeines – das deutsche Bundesverfassungsgericht mit seiner weltweiten Anerkennung bescheinigt dem EuGH, „methodisch nicht vertretbar“ bzw. „nicht mehr nachvollziehbar und daher objektiv willkürlich“ entschieden zu haben.

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eJustice mit Corona-Doping

Die Digitalisierung der Justiz ist trotz der sportlichen Fristen des eJustice-Gesetzes kein Sprint, sondern ein Marathon. Das ansonsten in jeder Hinsicht außerordentlich unerfreuliche Coronavirus wirkt in diesem Lauf als Dopingmittel. Gerade die durch Sachzwänge und manchmal mangelnden Willen lahmende Modernisierung der Sitzungssäle vollzieht sich nun mancherorts mit bisher ungekannter Geschwindigkeit.

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