Aus der NJW
Tanz mit dem Tiger

Die wachsende Kritik aus der Wissenschaft und immer deutlichere Hinweise der Gerichte haben den Gesetzgeber zu einer dogmatischen Kurskorrektur im Infektionsschutzgesetz veranlasst. Anstatt die einschneidenden Maßnahmen auf die Generalklausel zu stützen, sollen hierfür Ermächtigungsgrundlagen ergänzt werden.

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Kein weiterer Paukenschlag

Das Urteil des BSG vom 3.4.2014 (NJW 2014, 2743) war ein Paukenschlag. Es weckte die Syndikusanwälte aus einem jahrzehntelangen Schlaf, in dem viele träumten, dass die Anerkennung der anwaltlichen Tätigkeit im Unternehmen entbehrlich ist, solange man nur von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit bleibt. Durch die Entscheidung aus Kassel brach der lange nur von wenigen geführte Streit um die anwaltliche Tätigkeit im Unternehmen mit voller Wucht aus. Es war von „Spaltung der Anwaltschaft“ die Rede. Die Tatsache, dass sich Syndikusanwälte in berufspolitische Gremien wählen ließen, wurde als „Revolution“ bezeichnet.

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Mobile Arbeit – Schutz und Freiheit

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) plant seit Längerem die Einführung eines Rechtsanspruchs auf mobile Arbeit und sieht sich durch den Digitalisierungsschub während der Corona-Pandemie darin bestätigt. Nach einem informellen Gesetzentwurf sollen Arbeitnehmer künftig einen Anspruch auf 24 Tage mobile Arbeit im Jahr haben. Ein Ablehnungsrecht des Arbeitgebers soll nur bestehen, wenn die Tätigkeit für mobile Arbeit nicht geeignet ist oder andere betriebliche Gründe entgegenstehen. Versäumt er die rechtzeitige Ablehnung oder begründet er sie nicht hinreichend, soll die mobile Arbeit für sechs Monate vereinbart sein. Eine gute Idee?

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Eine „siegreiche Niederlage“?

Der EuGH hat sich wieder mit der Vorratsdatenspeicherung befasst. Anders als teils erwartet, hat der Gerichtshof kein absolutes Verbot, sondern ein Stufenmodell vorgegeben. Einerseits hat er seine strenge Linie fortgeführt und eine generelle und unterschiedslose Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten für unionsrechtswidrig erklärt. Andererseits hat er mit Blick auf das Gewicht der verfolgten Ziele bedeutsame, an materielle und prozedurale Kautelen geknüpfte und teils noch konkretisierungsbedürftige Ausnahmen formuliert.

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Legislativer Genderbruch

Gesetzentwürfe sollen "die Gleichstellung von Frauen und Männern sprachlich zum Ausdruck bringen" (§ 42 V 2 GGO). Anders als in vielen Bundesländern scheint das generische Maskulinum in Bundesgesetzen dennoch unverzichtbar, wenn auch in den Gesetzesbegründungen Paarformeln zunehmend zum Standard wurden. Dass im Referentenentwurf eines "Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts" erstmals umfassend das generische Femininum verwendet wurde, war daher eine kleine Sensation. Nach heftiger Kritik kommt der Regierungsentwurf aber schon wieder rein männlich daher.

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Axt an das Weltstrafgericht

Der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika hat, gestützt auf die formidable wirtschaftliche Macht seines Landes, auch vor dieser wohl präzedenzlosen Eskalation nicht halt gemacht: Fatou Bensouda, die amtierende Chefanklägerin des ersten ständigen Internationalen Strafgerichtshofs der Rechtsgeschichte, eine Staatsangehörige Gambias, befindet sich seit Kurzem auf der „schwarzen Liste“ von Personen, gegen die die Vereinigten Staaten gezielte Wirtschaftssanktionen verhängt haben. 

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Zugangsbeschränkung

Das Mantra des „Zugangs zum Rechts“ ist noch immer dazu gut, nahezu jeder rechts- und berufspolitischen Forderung Nachdruck zu verleihen. Aber wie ist es eigentlich um den Zugang zum BVerfG bestellt? Immerhin sieht das Grundgesetz vor, dass sich jedermann, der sich durch die öffentliche Gewalt in seinen Grundrechten verletzt fühlt, an selbiges wenden kann; nicht mal Anwaltszwang besteht. Aber: 98,46 % der Verfassungsbeschwerden bleibt der Erfolg versagt (Jahresstatistik 2019).

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Gesetze zu Ende denken

Mit dem bereits vom Bundestag beschlossenen „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ sollen schwerpunktmäßig missbräuchliche Abmahnungen eingedämmt werden. Laut der Entwurfsbegründung mehrten sich „Anzeichen“ für deren Zunahme. Einen empirischen Belege gibt es hierfür nicht. Das Gesetz ist daher eine Überreaktion – und nicht zu Ende gedacht.

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Koste es, was es solle

Die Bundesregierung bereitet aktuell die (über-)fällige Anhebung der Anwaltsvergütung vor, die zu Recht einen Sonderaufschlag für das sozialgerichtliche Verfahren vorsieht. Das Reformvorhaben verdient insgesamt Zustimmung – es gibt aber weiteren Regelungsbedarf. 

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Der Ton macht die Musik

Wir leben in einer Zeit, in der der Umgangston – vor allem auf Internetplattformen – rauer geworden ist. Diese Tendenz macht auch vor Gerichtssälen nicht halt, und manche Richterinnen und Richter beklagen sich mitunter zu Recht über den von einigen Anwälten verwendeten Stil, der durchaus Grenzen überschreiten kann. Rauer ist aber auch der Umgang einiger Gerichte mit „unteren“ Instanzen geworden. 

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Ultimative Ausdehnung

Die 5. EU-Geldwäsche-Richtlinie vom 23.10.2018 muss bis zum 3.12.2020 umgesetzt sein. Das Bundesjustizministerium hat den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche“ vorgelegt. Wir finden vertraute Formulierungen.

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Wertpapier ohne Papier

Bundesjustiz- und Bundesfinanzministerium haben den lange erwarteten "Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von elektronischen Wertpapieren" (eWpG-E) vorgelegt, der bereits im Eckpunktepapier beider Häuser angekündigt worden war. Eröffnet werden soll eine zusätzliche Option zur Unternehmensfinanzierung, indem Inhaberschuldverschreibungen alternativ in Form von papierlosen Wertpapieren emittiert werden. Als funktionaler Ersatz der klassischen Wertpapierurkunde soll die Eintragung in ein Wertpapierregister dienen. Auch wenn die Blockchain-Technologie eine paradigmatische Rolle in den Überlegungen gespielt hat, zeigt sich der Entwurf (zu Recht) als der Technologieneutralität verschrieben. 

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Danke, Max Schrems!

Max Schrems wurde vor fünf Jahren durch ein Urteil des EuGH in aller Welt bekannt. In ihrem „Schrems-Urteil“ erklärten die Luxemburger Richter das „Safe Harbor“-Abkommen zwischen der EU und den USA für ungültig (NJW 2015, 3151). Auf „Schrems I“ folgt jetzt „Schrems II“. Der EuGH hat durch „Schrems II“ den „Privacy Shield“ gekippt (GRUR-RS 2020, 16082). Anwälte dürfen sich erneut über viel Beratungsbedarf freuen.

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Haushaltsmittel unter Vorbehalt

Der Sondergipfel des Rates vom 21.7.2020 knüpft erstmals den Zugang zu Haushaltsmitteln an rechtsstaatliche Bedingungen. Das dafür vorgesehen Prozedere ist zwar noch nicht der große Wurf – aber ein tauglicher erster Schritt.

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Kotzzzz
Für Wissenschaft und Geschichte

Das OLG Naumburg macht als erstes Gericht von der Möglichkeit des § 169 II GVG Gebrauch, ein Verfahren mit herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung auf Tonband aufzeichnen lassen. Tatsächlich verdient es der Strafprozess gegen den mutmaßlichen Attentäter auf die Synagoge in Halle, für die Forschung insgesamt archiviert zu werden.

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Betriebsschließungen – versichert?

Der Lockdown hat ein Schlaglicht auf die zuvor kaum beachtete Betriebsschließungsversicherung geworfen. Sie soll Hotel- und Restaurantbetreibern, Kliniken und Pflegeeinrichtungen Umsatzausfälle infolge einer behördlichen Schließung aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ersetzen. Darüber, ob sie für Covid-19-bedingte Schließungen eintreten muss, ist weltweit Streit entbrannt. In den USA fordert Präsident Trump die Versicherer zur Zahlung auf; die britische Versicherungsaufsicht hat einen Musterprozess initiiert, der schweizerische Versicherungsombudsmann ein Rechtsgutachten veröffentlicht. In Deutschland mehren sich die Klagen.

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Gerechtigkeit durch Transparenz?

Das Bundesarbeitsgericht hat den Anwendungsbereich des Entgelttransparenzgesetzes auf freie Mitarbeiter erweitert, soweit diese zwar nicht nach nationalem Recht, wohl aber nach Unionsrecht als Arbeitnehmer anzusehen sind. Nur dies gewährleiste die sachgerechte Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Chancengleichheit von Männern und Frauen in Beschäftigungsfragen, befand es mit Urteil vom 25.6.2020 (Az.: 8 AZR 145/19). Ein schöner Erfolg zugunsten der Entgeltgerechtigkeit, könnte man meinen.

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Systemstörung

Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) bleibt eine Baustelle. Das System läuft zwar nach dem Wechsel des technischen Dienstleisters – abgesehen von vereinzelten kleinen Störungen – vergleichsweise stabil. Dafür macht aber die Rechtsprechung insbesondere zum Umfang der Nutzungspflicht der Anwaltschaft zu schaffen.

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Alles wandelt sich

Die Überschrift dieses Gedichts von Bertolt Brecht passt auch zu der Frage, ob Justizministerinnen und Justizminister studierte Juristen sein müssen. Das wird derzeit diskutiert, weil von den vier grünen Ressortchefinnen und Ressortchefs in den Ländern nur der Berliner Senator Dr. Dirk Behrendt Jurist ist.

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Globalisierung der Grundrechte?

Dass zwischen dem normativen Versprechen der Grundrechte und ihrer Verletzung im Einzelfall zu unterscheiden ist, ist verfassungsrechtliches Allgemeingut. Seit Beginn der Pandemie verstehen es auch die Menschen im Lande, die meisten jedenfalls. Sind öffentliche Interessen gewichtig genug, reduzieren sich Freiheitsrechte auf Rechtfertigungsansprüche gegen staatliche Institutionen. Das Verfahren dieser Rechtfertigung bezeichnet man als Abwägung. Wer darin eine verlässliche Prozedur sieht, wird die möglichst weitgehende Ausdehnung der Grundrechtsgeltung für eine gute Idee halten.

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