NJW-Editorial
Der lange Schatten der Pandemie
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Auch eineinhalb Jahre nach ihrem Ausbruch hält die Pandemie das Land und seine Juristinnen und Juristen unverändert auf Trab – mit unklarer Aussicht auf die Entwicklungen im bevorstehenden Herbst und Winter. Mag auch nicht mit einem scharfen „Lockdown“ gerechnet werden müssen, so darf doch die Bewältigung der Pandemie und ihrer Folgen zu den großen Herausforderungen gezählt werden, die auf das neu gewählte Parlament und die neue Bundesregierung zukommen sowie natürlich auch künftig die Rechtsprechung fordern werden.

16. Sep 2021

Erwähnt sei hier nur die deutlich angestiegene Verschuldung der öffentlichen Haushalte, die den Bewegungsspielraum der Politik, den diese für ganz andere und keinesfalls unbedeutendere Herausforderungen (etwa: Klimawandel, Digitalisierung, Infrastruktur, Bildung) benötigt, nicht unerheblich einengen wird, aber auch die Diskussion über „Privilegien“ für zweifach – oder künftig vielleicht dreifach (?) – Geimpfte.

Nachdem der 73. Deutsche Juristentag bekanntlich im vergangenen Herbst in Hamburg hätte stattfinden sollen und um zwei Jahre verschoben werden musste (er soll nun vom 21.– 23. September 2022 in Bonn durchgeführt werden), hat bereits das vom DJT veranstaltete und prominent besetzte Hamburger Forum „Pandemie und Recht“ vom 18. September 2020 zu zwei Grundsatzthemen, nämlich zu den Grundrechten in Zeiten der Pandemie und zur Verteilung der Lasten der Pandemie, Fragen gestellt und Antworten geliefert – und damit die Debatte, so nicht nur mein Eindruck, ganz erheblich vorangebracht.

Inhalt und Verlauf des Hamburger Forums sind in dem von der Ständigen Deputation des DJT herausgegebenen Band „Pandemie und Recht“ dokumentiert. Das nun vorgelegte Heft der NJW knüpft an das Forum an und wartet mit sechs Beiträgen auf, die durchweg aus der Feder renommierter Autorinnen und Autoren stammen. Sie gehen jeweils den Pandemiefolgen für ganz spezifische Institutionen und Politikfelder (nämlich Grundrechte, Demokratie und Rechtsstaat, Föderalismus, Sozialstaat, Steuerstaat und – last but not least – Arbeitswelt) nach, um in einer immer komplexer und diffuser erscheinenden, mehr und mehr aufs Detail konzentrierten Debatte Orientierung im Grundsätzlichen zu bieten. Namens der Ständigen Deputation sei den Autorinnen und Autoren auf das Herzlichste dafür gedankt, dass sie sich nicht nur ohne Zögern bereit erklärt haben, den ihnen jeweils zugedachten Beitrag zu übernehmen, sondern ihre Zusage zudem so zuverlässig erfüllt haben.

Prof. Dr. Mathias Habersack ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht an der LMU München sowie Vorsitzender der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages e.V..