Aus der NJW
Kontroverse KI-Verordnung

Der am 21.4. von der Europäischen Kommission veröffentlichte Vorschlag für eine KI-Verordnung (VO-E) hat es in sich: KI-Systeme mit „unvertretbarem“ Risiko sollen verboten werden, für „hochriskante“ Systeme sind strenge Vorgaben vorgesehen, die vor Inverkehrgabe zu beachten sind. Zugleich wird der Anwendungsbereich – der DS-GVO vergleichbar – denkbar weit gezogen: Erfasst werden sowohl öffentliche wie private Akteure innerhalb und außerhalb der EU, sofern das KI-System in der Union in den Verkehr gebracht wird oder Menschen in der EU von seiner Verwendung betroffen sind.

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Videokonferenzen am BGH

Der Aufbruch der Justiz in das digitale Zeitalter hat deutlich vor der Pandemie begonnen, nämlich spätestens mit den umfangreichen Arbeiten am elektronischen Rechtsverkehr und an der elektronischen Akte. Alle Maßnahmen finden während des laufenden Justizbetriebs statt, die für den Rechtsstaat bedeutsame Rechtsschutzgewähr muss ungehindert stattfinden können.

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HOAI bringt einen Stein ins Rollen

Es fing alles harmlos an: Der EuGH hat mit seiner Entscheidung vom 4.7. 2019 in der Rechtssache C-377/17 (NJW 2019, 2529) geurteilt, die Bundesrepublik Deutschland habe dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 15 Abs. 1 lit. g und Abs. 3 der Richtlinie 2006/213/EG (Dienstleistungsrichtlinie) verstoßen, dass sie verbindliche Honorare für die Planleistungen von Architekten und Ingenieuren beibehalten habe. Jetzt bekommt die Sache plötzlich eine ganze neue Dimension.

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Nun von Bestand?

Dass die Behörden Zugriff auf gewisse Basisdaten zur Identifizier- und Erreichbarkeit von Personen haben müssen, ist eine Selbstverständlichkeit. Ebenso klar ist, dass hierzu im digitalen Zeitalter auch die Telekommunikationsnummern gehören, unter denen eine Person auftritt. Auch das BVerfG sieht daher im Zugriff auf Telekommunikations- Bestandsdaten regelmäßig nur einen Eingriff „von nicht sehr großem Gewicht“. Und dass dieser Zugriff einen für die Sicherheitsbehörden oftmals unverzichtbaren Ermittlungsansatz darstellt, ist unbestritten. Dennoch kommt das Recht der Bestandsdatenauskunft nicht zur Ruhe.

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Vom „Jedermann“ zu „Jeder Mensch“

Der Schriftsteller und Jurist Ferdinand von Schirach hat ein neues Buch geschrieben, genauer gesagt: ein Büchlein. Ganze 31 Seiten umfasst es, „Jeder Mensch“ heißt es. Darin schlägt der Autor neue europäische Grundrechte und eine Grundrechtsklage vor. Unter www.jeder-mensch.eu kann man für die Grundrechte stimmen. Das Ganze soll in einen europäischen Verfassungskonvent münden. Ein überambitioniertes Projekt?

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#Nodoption – Berlin oder Karlsruhe?

Deutschland, 2021. Ein lesbisches Ehepaar bekommt mit Hilfe einer anonymen Samenspende Nachwuchs, wirft einen Blick ins Gesetz – und stellt ernüchtert fest: „Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat“ (§ 1591 BGB); „Vater“ ist selbstverständlich ein Mann (§ 1592 BGB).

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W Y S I W Y G

Das OVG Münster hat unlängst entschieden, dass ein elektronische Empfangsbekenntnis Beweis für die Entgegennahme „des in ihm bezeichneten Schriftstücks“ erbringt. Das Problem: In einem eEB wird gar kein Schriftstück „bezeichnet“.

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Flickenteppich statt Großer Senat

Im Jahr 2018 hat der für das Werkvertragsrecht zuständige VII. (Bau-)Zivilsenat des BGH eine Kehrtwende vollzogen: Er ließ die fiktive Abrechnung von Mängelbeseitigungskosten nicht mehr zu. Dem wollte der V. Zivilsenat für das Kaufrecht nicht folgen – somit stand die Anrufung des Großen Senats im Raum. Doch dazu kam es leider nicht.

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Risiko Lieferketten

Die aktuelle Diskussion um Sorgfaltspflichten von Inlandsunternehmen zielt auf die Verbesserung der Menschenrechtslage in grenzüberschreitenden Lieferketten ab. An diesem Maßstab muss sich jede nationale wie internationale Regulierung messen lassen. Vor allem gilt dies für das Lieferkettengesetz, auf das sich die Bundesregierung jüngst in einem Kompromiss geeinigt hat.

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Geldwäsche-Compliance-Albtraum

Mit Kanonen auf Spatzen schießen. Das ist das Bild der deutschen Geldwäschebekämpfung seit 1998. Doch reibt sich der Beobachter deutscher Geldwäschebekämpfungspolitik nun verwundert die Augen: Einerseits passierte am 11.2.2021 eine Novelle des Strafrechts den Bundestag, die Geldwäschebekämpfung um jeden Preis suggeriert. Andererseits gründet eine Landesregierung die „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“, die aus Sicht der Geldwäsche-Compliance eine kühne Konstruktion ist.


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„Kunst über Kunst“

Nach langem Ringen sieht es nun ganz so aus, dass der Gesetzgeber die DSM-Richtlinie zeitnah umsetzen wird. Die anstehende Gesetzesänderung regelt insbesondere einen Aspekt, welcher das Literatur- und Kunstschaffen in besonderem Maße betrifft: „Kunst über Kunst“.

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Grenzen digitaler Staatskommunikation

Google, Facebook & Co. verändern die Staatskommunikation. Der Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern wird immer direkter. So kann eine Ministerin Follower sammeln – und mit einem Post Tausende erreichen. Digitale Plattformen erlauben diese kommunikative Abkürzung an den Medien als Mittler vorbei. Das ist grundsätzlich zulässig, solange sich staatliche Stellen dabei innerhalb ihrer Zuständigkeitsgrenzen und Aufgabenbereiche bewegen. Schließlich ist Staatskommunikation funktionaler, nicht freiheitlicher Natur.

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Klageindustrie?

Die Entwicklung und der Einsatz von Legal Tech haben eine Skalierung der Rechtsdurchsetzung möglich gemacht: Flightright, wenigermiete, Dieselskandal & Co. Für die Verwirklichung der Rechtsordnung in der rechtsgebundenen Gesellschaft ist ein Mehr an Rechtsdurchsetzung prinzipiell eine gute Nachricht. Allerdings werden Zivilgerichte hierdurch bundesweit mit massenhaft gleichgelagerten Individualklagen geflutet, die unter personellem Engpass und mit analogen Mitteln bewältigt werden müssen. Die Folgen sind Aktenberge, überlange Verfahren und eine zunehmend frustrierte Zivilrichterschaft.

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Zivilprozessuale Revolution

Man mag es kaum glauben, aber die Präsidenten der Oberlandesgerichte möchten eine Revolution anzetteln. In ihrem Auftrag hat eine Arbeitsgruppe, deren Mitglied ich war, ein Diskussionspapier zur Modernisierung des Zivilprozesses erarbeitet. Ein wesentlicher Vorschlag ist die Einführung des strukturierten Parteivortrags.

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Mietrechtliche Rauschzustände?

Eins der großen sozialpolitischen Leuchtturmprojekte der letzten beiden Legislaturperioden sollte die Mietpreisbremse sein. Sie ist krachend gescheitert. Die meisten Landesregierungen schafften es nicht, eine begründete Landesverordnung zu Wege zu bringen. Reihenweise haben die Zivilgerichte Verordnungen für unwirksam erklärt.

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Geschlechtsneutrale Gesetzessprache

Der Diskurs um die geschlechtergerechte Ausgestaltung von Sprache kann und muss notwendigerweise auch die Gesetzessprache erfassen, die in ihrem Inhalt und auch in ihrer Diktion ein Spiegel der gesellschaftlichen Ordnung ihrer Zeit ist. Dabei besteht Konsens, dass Gesetzessprache die Gleichstellung der Geschlechter zum Ausdruck bringen sollte (vgl. § 4 III BGleiG, § 42 V GGO). 

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Der moderne Zivilprozess

Die Digitalisierung der Justiz hat mit der Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs und der Einführung der elektronischen Akte deutlich an Fahrt aufgenommen. Auch in meinem Senat arbeiten wir mit der E-Akte, was trotz der anfänglichen Skepsis gut gelingt. Dennoch wird die Justiz auch nach der flächendeckenden Einführung der elektronischen Akte nicht im digitalen Zeitalter angekommen sein. Grund dafür ist, dass sie im Wesentlichen darauf zielt, die vertraute Papierakte digital abzubilden: Die bislang papiergebundene Arbeit findet also digital statt, wobei am richterlichen Arbeitsplatz vor allem die Möglichkeiten der elektronischen Textdurchdringung geschätzt werden.

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Teuer erkaufte Souveränität

An Heiligabend – eine Woche vor Ablauf der Übergangsfrist – haben sich die EU und das Vereinigte Königreich auf ein Handels- und Kooperationsabkommen (HKA) geeinigt, das nach Annahme im Rat und Ratifikation durch das britische Parlament (die des Europäischen Parlaments steht noch aus) zunächst vorläufig anwendbar ist. Der Austrittsprozess war schwierig und litt daran, dass London lange kein innenpolitischer Konsens über die Bedeutung des Brexit gelang. Zwischenzeitlich hatte sich die Regierung von Theresa May sogar auf den Verbleib in der europäischen Zollunion festgelegt, fand für ihren „Deal“ aber keine Mehrheit im Unterhaus. Durchgesetzt hat sich schließlich die kleine „European Research Group“ mit ihrem Ruf aus der „Rule, Britannia!“: „Britons never shall be slaves!“

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Digitaler „Wumms“ aus Brüssel

Noch rechtzeitig vor Jahresschluss hat die EU-Kommission die Vorschläge zum Digital Services Act (DSA) und Digital Markets Act (DMA) als Eckpfeiler eines ihrer wichtigsten Vorhaben, der Plattformregulierung, veröffentlicht. Beide Verordnungen überlappen sich, indem sie vor allem die großen IT-Player in den Blick nehmen – aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Beide beziehen sich auch auf die Anbieter mit Sitz außerhalb der EU, verfolgen daher einen der DS-GVO vergleichbaren Ansatz. Der DSA fokussiert sich auf die Fortentwicklung der Verantwortlichkeitsregelungen der E-Commerce-RL, während sich der DMA (un)fairen Wettbewerbspraktiken von beherrschenden Plattformen (Gatekeeper) widmet.

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Neues Jahr, viel neues Recht

Das neue Jahr beginnt, wie das alte endete: im Zeichen von Corona. Alle Hoffnungen ruhen auf der jetzt gestarteten großen Impfkampagne, die aber allenfalls für langsame Besserung sorgen wird. Für die Politik, die in der Viruskrise gefordert ist wie selten zuvor, wird das neue Jahr nicht nur wegen der weiteren Pandemiebekämpfung und der Folgenbewältigung eine große Herausforderung. Es steht ein Superwahljahr mit der Bundestagswahl im September und sechs Landtagswahlen ins Haus.

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