Aus der NJW
Zivilprozessuale Revolution

Man mag es kaum glauben, aber die Präsidenten der Oberlandesgerichte möchten eine Revolution anzetteln. In ihrem Auftrag hat eine Arbeitsgruppe, deren Mitglied ich war, ein Diskussionspapier zur Modernisierung des Zivilprozesses erarbeitet. Ein wesentlicher Vorschlag ist die Einführung des strukturierten Parteivortrags.

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Mietrechtliche Rauschzustände?

Eins der großen sozialpolitischen Leuchtturmprojekte der letzten beiden Legislaturperioden sollte die Mietpreisbremse sein. Sie ist krachend gescheitert. Die meisten Landesregierungen schafften es nicht, eine begründete Landesverordnung zu Wege zu bringen. Reihenweise haben die Zivilgerichte Verordnungen für unwirksam erklärt.

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Geschlechtsneutrale Gesetzessprache

Der Diskurs um die geschlechtergerechte Ausgestaltung von Sprache kann und muss notwendigerweise auch die Gesetzessprache erfassen, die in ihrem Inhalt und auch in ihrer Diktion ein Spiegel der gesellschaftlichen Ordnung ihrer Zeit ist. Dabei besteht Konsens, dass Gesetzessprache die Gleichstellung der Geschlechter zum Ausdruck bringen sollte (vgl. § 4 III BGleiG, § 42 V GGO). 

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Der moderne Zivilprozess

Die Digitalisierung der Justiz hat mit der Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs und der Einführung der elektronischen Akte deutlich an Fahrt aufgenommen. Auch in meinem Senat arbeiten wir mit der E-Akte, was trotz der anfänglichen Skepsis gut gelingt. Dennoch wird die Justiz auch nach der flächendeckenden Einführung der elektronischen Akte nicht im digitalen Zeitalter angekommen sein. Grund dafür ist, dass sie im Wesentlichen darauf zielt, die vertraute Papierakte digital abzubilden: Die bislang papiergebundene Arbeit findet also digital statt, wobei am richterlichen Arbeitsplatz vor allem die Möglichkeiten der elektronischen Textdurchdringung geschätzt werden.

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Teuer erkaufte Souveränität

An Heiligabend – eine Woche vor Ablauf der Übergangsfrist – haben sich die EU und das Vereinigte Königreich auf ein Handels- und Kooperationsabkommen (HKA) geeinigt, das nach Annahme im Rat und Ratifikation durch das britische Parlament (die des Europäischen Parlaments steht noch aus) zunächst vorläufig anwendbar ist. Der Austrittsprozess war schwierig und litt daran, dass London lange kein innenpolitischer Konsens über die Bedeutung des Brexit gelang. Zwischenzeitlich hatte sich die Regierung von Theresa May sogar auf den Verbleib in der europäischen Zollunion festgelegt, fand für ihren „Deal“ aber keine Mehrheit im Unterhaus. Durchgesetzt hat sich schließlich die kleine „European Research Group“ mit ihrem Ruf aus der „Rule, Britannia!“: „Britons never shall be slaves!“

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Digitaler „Wumms“ aus Brüssel

Noch rechtzeitig vor Jahresschluss hat die EU-Kommission die Vorschläge zum Digital Services Act (DSA) und Digital Markets Act (DMA) als Eckpfeiler eines ihrer wichtigsten Vorhaben, der Plattformregulierung, veröffentlicht. Beide Verordnungen überlappen sich, indem sie vor allem die großen IT-Player in den Blick nehmen – aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Beide beziehen sich auch auf die Anbieter mit Sitz außerhalb der EU, verfolgen daher einen der DS-GVO vergleichbaren Ansatz. Der DSA fokussiert sich auf die Fortentwicklung der Verantwortlichkeitsregelungen der E-Commerce-RL, während sich der DMA (un)fairen Wettbewerbspraktiken von beherrschenden Plattformen (Gatekeeper) widmet.

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Neues Jahr, viel neues Recht

Das neue Jahr beginnt, wie das alte endete: im Zeichen von Corona. Alle Hoffnungen ruhen auf der jetzt gestarteten großen Impfkampagne, die aber allenfalls für langsame Besserung sorgen wird. Für die Politik, die in der Viruskrise gefordert ist wie selten zuvor, wird das neue Jahr nicht nur wegen der weiteren Pandemiebekämpfung und der Folgenbewältigung eine große Herausforderung. Es steht ein Superwahljahr mit der Bundestagswahl im September und sechs Landtagswahlen ins Haus.

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Crowdworker im Arbeitsrecht

Das Arbeits- und Sozialrecht wird gegenwärtig durch moderne Arbeitsformen massiv herausgefordert. Durch die Digitalisierung und die Möglichkeit, „anyplace, anytime“ zu arbeiten, werden die Anknüpfungspunkte für den vom Weisungsrecht hinsichtlich Ort und Zeit der Arbeitsleistung geprägten Arbeitnehmerbegriff in § 611a BGB aufgelöst. Zu dieser Entwicklung leistet auch die Plattformökonomie ihren Beitrag.

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Digitale Vertragsrechtsreform

Zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen sieht ein aktueller Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vor, die europäischen Vorgaben primär ins allgemeine Vertragsrecht zu integrieren. Das verdient Zustimmung. Einfacher wird die Rechtsanwendung dadurch allerdings nicht. 

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Bestimmtheit ade?

Millionen-Geldbußen wegen datenschutzrechtlicher Verstöße sind nicht nur abstrakte Warnungen, sondern real existierend. Der Telekommunikationsanbieter 1&1 Telecom wehrt sich gegen eine vom Bundesdatenschutzbeauftragten verhängte Geldbuße von 9,55 Mio. Euro. Das LG Bonn hat erstinstanzlich eine Reduzierung der Geldbuße um 90 % auf 0,9 Mio. Euro wegen eines geringen Verschuldens vorgenommen. Damit zeigt das Gericht dem Berechnungsmodell der Datenschutzkonferenz die rote Karte.

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Die große BRAO-Reparatur

Hebammen, Lotsen und Handelschemiker sind mögliche Partner in Anwaltssozietäten. So will es der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des anwaltlichen ­Berufsrechts. Er beinhaltet eine Öffnung der Sozietäten für alle Angehörigen der Freien Berufe. Ist das absurd? Ist das revolutionär? Keineswegs.

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Tanz mit dem Tiger

Die wachsende Kritik aus der Wissenschaft und immer deutlichere Hinweise der Gerichte haben den Gesetzgeber zu einer dogmatischen Kurskorrektur im Infektionsschutzgesetz veranlasst. Anstatt die einschneidenden Maßnahmen auf die Generalklausel zu stützen, sollen hierfür Ermächtigungsgrundlagen ergänzt werden.

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Kein weiterer Paukenschlag

Das Urteil des BSG vom 3.4.2014 (NJW 2014, 2743) war ein Paukenschlag. Es weckte die Syndikusanwälte aus einem jahrzehntelangen Schlaf, in dem viele träumten, dass die Anerkennung der anwaltlichen Tätigkeit im Unternehmen entbehrlich ist, solange man nur von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit bleibt. Durch die Entscheidung aus Kassel brach der lange nur von wenigen geführte Streit um die anwaltliche Tätigkeit im Unternehmen mit voller Wucht aus. Es war von „Spaltung der Anwaltschaft“ die Rede. Die Tatsache, dass sich Syndikusanwälte in berufspolitische Gremien wählen ließen, wurde als „Revolution“ bezeichnet.

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Mobile Arbeit – Schutz und Freiheit

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) plant seit Längerem die Einführung eines Rechtsanspruchs auf mobile Arbeit und sieht sich durch den Digitalisierungsschub während der Corona-Pandemie darin bestätigt. Nach einem informellen Gesetzentwurf sollen Arbeitnehmer künftig einen Anspruch auf 24 Tage mobile Arbeit im Jahr haben. Ein Ablehnungsrecht des Arbeitgebers soll nur bestehen, wenn die Tätigkeit für mobile Arbeit nicht geeignet ist oder andere betriebliche Gründe entgegenstehen. Versäumt er die rechtzeitige Ablehnung oder begründet er sie nicht hinreichend, soll die mobile Arbeit für sechs Monate vereinbart sein. Eine gute Idee?

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Eine „siegreiche Niederlage“?

Der EuGH hat sich wieder mit der Vorratsdatenspeicherung befasst. Anders als teils erwartet, hat der Gerichtshof kein absolutes Verbot, sondern ein Stufenmodell vorgegeben. Einerseits hat er seine strenge Linie fortgeführt und eine generelle und unterschiedslose Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten für unionsrechtswidrig erklärt. Andererseits hat er mit Blick auf das Gewicht der verfolgten Ziele bedeutsame, an materielle und prozedurale Kautelen geknüpfte und teils noch konkretisierungsbedürftige Ausnahmen formuliert.

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Legislativer Genderbruch

Gesetzentwürfe sollen "die Gleichstellung von Frauen und Männern sprachlich zum Ausdruck bringen" (§ 42 V 2 GGO). Anders als in vielen Bundesländern scheint das generische Maskulinum in Bundesgesetzen dennoch unverzichtbar, wenn auch in den Gesetzesbegründungen Paarformeln zunehmend zum Standard wurden. Dass im Referentenentwurf eines "Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts" erstmals umfassend das generische Femininum verwendet wurde, war daher eine kleine Sensation. Nach heftiger Kritik kommt der Regierungsentwurf aber schon wieder rein männlich daher.

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Axt an das Weltstrafgericht

Der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika hat, gestützt auf die formidable wirtschaftliche Macht seines Landes, auch vor dieser wohl präzedenzlosen Eskalation nicht halt gemacht: Fatou Bensouda, die amtierende Chefanklägerin des ersten ständigen Internationalen Strafgerichtshofs der Rechtsgeschichte, eine Staatsangehörige Gambias, befindet sich seit Kurzem auf der „schwarzen Liste“ von Personen, gegen die die Vereinigten Staaten gezielte Wirtschaftssanktionen verhängt haben. 

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Zugangsbeschränkung

Das Mantra des „Zugangs zum Rechts“ ist noch immer dazu gut, nahezu jeder rechts- und berufspolitischen Forderung Nachdruck zu verleihen. Aber wie ist es eigentlich um den Zugang zum BVerfG bestellt? Immerhin sieht das Grundgesetz vor, dass sich jedermann, der sich durch die öffentliche Gewalt in seinen Grundrechten verletzt fühlt, an selbiges wenden kann; nicht mal Anwaltszwang besteht. Aber: 98,46 % der Verfassungsbeschwerden bleibt der Erfolg versagt (Jahresstatistik 2019).

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Gesetze zu Ende denken

Mit dem bereits vom Bundestag beschlossenen „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ sollen schwerpunktmäßig missbräuchliche Abmahnungen eingedämmt werden. Laut der Entwurfsbegründung mehrten sich „Anzeichen“ für deren Zunahme. Einen empirischen Belege gibt es hierfür nicht. Das Gesetz ist daher eine Überreaktion – und nicht zu Ende gedacht.

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Koste es, was es solle

Die Bundesregierung bereitet aktuell die (über-)fällige Anhebung der Anwaltsvergütung vor, die zu Recht einen Sonderaufschlag für das sozialgerichtliche Verfahren vorsieht. Das Reformvorhaben verdient insgesamt Zustimmung – es gibt aber weiteren Regelungsbedarf. 

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