Vieles ist neu im neuen Jahr. Nach 16 Jahren wird Deutschland nicht mehr von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) regiert, sondern von einem Kollegen: Von Rechtsanwalt Olaf Scholz (SPD). In seinem Kabinett sitzt mit Rechtsanwalt Marco Buschmann (FDP) ein Bundesminister der Justiz. Der Verbraucherschutz ist ins Umweltministerium gewandert. Das BMJV, inzwischen hatte man sich daran gewöhnt, ist jetzt wieder das BMJ.
Neu ist auch ein neues Schuldrecht. Mit der Umsetzung mehrerer Richtlinien wurde dem BGB ein umfassendes Update verpasst, das es unter anderem fit machen soll für eine durch die Digitalisierung veränderte Vertragswirklichkeit. Es ist die größte Reform seit der Schuldrechtsmodernisierung von vor 20 Jahren. Die Praxis- und die Prüfungsrelevanz sind sehr hoch. Wer sich nochmals einen Überblick über die Änderungen verschaffen möchte, wird unter anderem fündig bei Lorenz, NJW 2021, 2065, Wendehorst, NJW 2021, 2913 und Wais, NJW 2021, 2833 sowie in Folge 21 unseres Podcasts mit Richter am BGH Christian Grüneberg, dem neuen Namensgeber des früheren Palandt (abrufbar ist der Podcast hier und auf den einschlägigen Plattformen).
Eine für die Rechtspraxis nicht minder weitreichende Neuerung ist die aktive Nutzungspflicht im elektronischen Rechtsverkehr. Die Kommunikation mit den Gerichten ist jetzt ausschließlich digital zu führen. Für uns faxverliebte Juristen ist das noch etwas unwirklich. Klar ist: Rechtssicher elektronisch kommunizieren kann nur, wer mit den Grundlagen der aktiven Nutzungspflicht vertraut ist. Gute Übersichten hierzu finden Sie unter anderem bei Müller, NJW 2021, 3281 und Siegmund, NJW 2021, 3617 sowie in Folge 22 unseres Podcasts (abrufbar hier).
Manches ist aber leider auch nicht neu im neuen Jahr. Das Editorial zum Jahresauftakt 2021 habe ich mit dem Satz begonnen: "Das neue Jahr beginnt, wie das alte endete: im Zeichen von Corona." Daran hat sich nichts geändert. Die Covid-19-Pandemie hat uns weiter fest im Griff. Es braucht nicht viel Fantasie, um die Rechtsfragen zu identifizieren, die uns demnächst am intensivsten beschäftigen werden: Wie lässt sich eine allgemeine Impfpflicht verfassungskonform ausgestalten? Und wie wäre sie durchsetzbar? Nicht mehr ganz so neu ist auch diese Zeitschrift. Im Oktober wird sie ein Dreivierteljahrhundert alt. Deshalb gibt es im 75. Jahrgang einige Besonderheiten. Unter anderem setzen wir das beliebte Jubiläumsquiz aus dem 70. Jahrgang fort, es wird wieder attraktive Preise geben. Wir beginnen damit in Ausgabe 5/2022. Was es sonst noch zum Geburtstag gibt? Lassen Sie sich überraschen.
Im Namen der gesamten Redaktion wünsche ich Ihnen ein gutes, erfolgreiches und vor allem gesundes neues Jahr.