Aus der NJW
„Der Einsatz für den Staat verdient Schutz“

Nach den Silvesterkrawallen mit gezielten Angriffen auf Polizei- und Rettungskräfte beklagte der Deutsche Beamtenbund, dass der „Respekt vor dem Staat völlig abhandenkommt“. Gleichzeitig forderte er, die Staatsdiener besser zu sichern. Auch in der Justiz gibt es immer wieder Fälle, in denen Richter und Staatsanwälte vor Gefährdungen geschützt werden ­müssen. Wir haben hierzu den hessischen Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck befragt.

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Intelligenter Rechtsdurchsetzungsmix

Seit Jahresbeginn ist das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Es transformiert auf Freiwilligkeit basierende UN-Leitprinzipien (soft law) in ­verbindliche Sorgfaltspflichten. Während einige ausländische Rechtsordnungen zur Sanktionierung von Menschenrechtsverletzungen auf Private Law Enforcement setzen, soll die Verletzung der neuen „Bemühenspflichten“ hierzulande keine zivilrechtliche Haftung begründen (§ 3 III 1 LkSG).

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Modernes Einwanderungsrecht?!

Angesichts der bevorstehenden Verrentung der Baby-Boomer wird Deutschland zukünftig auf viele ausländische Arbeitskräfte angewiesen sein. Nahezu alle Experten sind sich einig, dass wir die Zahl derer, die im Rahmen der geregelten Migration zum Arbeiten zu uns kommen, um den Faktor 4 bis 5 erhöhen müssen, um unseren Wohlstand zu erhalten. Dafür verspricht die Regierungskoalition die Schaffung eines modernen Einwanderungsrechts.

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eVerkündung – erst ein Anfang

Seit Jahresbeginn werden Gesetze und Verordnungen auf der Plattform www.recht.bund.de verkündet statt etwa im papierenen Bundesgesetzblatt. Vorsichtshalber hat die Politik dafür sogar das Grundgesetz geändert. Doch das ist erst der Anfang.

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KI plus juristische Kernkompetenz

ChatGPT, ein von jedermann nutzbarer Chatbot basierend auf Künstlicher Intelligenz, elektrisiert auch die Juristenwelt. Obwohl die KI nicht besonders mit juristischen Texten trainiert worden ist, lassen sich die Ergebnisse rechtlicher Abfragen durchaus sehen. Man ahnt, was passiert, wenn die Rezeptur verfeinert wird, die Rohdaten aus Fachliteratur bestehen und die KI damit trainiert wird. Dieses Szenario muss auch die Regulierung im Blick haben.

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Recht 2023

Was erwartet uns im Recht 2023? Ein Thema wird Rechtspolitik und Rechtspraxis – erneut –  besonders herausfordern: Die Justiz wird weiterhin stark unter Massenverfahren ächzen. Die geplante Abhilfeklage wird da nicht für Abhilfe sorgen. Stattdessen wird der Digitalisierungsdruck auf die Justiz weiter steigen.

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Überforderte Einzelrichter

Senate der Finanzgerichte handhaben die Möglichkeit, Fälle einem Einzelrichter zu übertragen, allzu großzügig. Und dann überheben sich manche Einzelrichter auch noch.  Anlass genug, generell die Gewichtsverteilung zwischen „Einzelrichter und Vollbesetzung“ in den Verfahrensordnungen neu zu bestimmen.

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Ein Bärendienst

Die Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern (DSK) hat den Einsatz von Microsoft 365 in Deutschland im Ergebnis für unzulässig erklärt – der Nachweis eines daten­schutzkonformen Einsatzes könne nicht geführt werden. Denn es fehle an der notwendigen Transparenz über die Verarbeitung persönlicher Daten aus dem Auftragsverarbei­tungsvertrag von Microsoft. Ist der Einsatz somit generell unzulässig in Deutschland? Ich meine: nein.

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Mehr Video wagen – mit Zwang?

Bundesjustizminister Marco Buschmann hat sich auf die Fahnen geschrieben, den Zivil­prozess zu modernisieren und zu digitalisieren. Die Videoverhandlung ist dafür ein wichtiger Baustein. Der nun vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des ­Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten erfüllt zwar viele Wünsche, schießt aber auch über das Ziel hinaus. Und das wichtigste Problem der gerichtlichen Praxis bleibt ungelöst.

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Ein Unternehmenskauf-Kodex?

Die Justizministerkonferenz hat sich auf ihrer Herbsttagung mit einer Kodifizierung des Unternehmenskaufs befasst. Die Ressortchefs versprechen sich davon mehr Rechtssicherheit und eine höhere Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Aus Sicht der Praxis drängt sich jedoch die Frage auf, ob dies sinnvoll und geboten ist. Die Beweislast, dass es eines Eingreifens des Gesetzgebers bedarf, liegt jedenfalls bei ihm. 

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Gerichte stärker im Fokus

Lange Asylverfahren haben viele Nachteile. Sie lassen die Betroffenen im Ungewissen und verzögern die Integration im Fall der Anerkennung. Umgekehrt sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass abgelehnte Asylbewerber abgeschoben werden, je länger sie sich im Inland aufhalten. Deshalb ist es völlig richtig, dass die Politik nach schnellen und fairen Verfahren ruft.

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Überhastet und fehlerhaft

Ende September hat der Normenkontrollrat beklagt, dass Bundesregierung und Bundestag Gesetze zu hastig und fehlerhaft formulieren und verabschieden. Dies zeigt sich ­aktuell in Bereichen, in denen der Gesetzgeber zum Getriebenen wird. Kürzlich ver­abschiedete die Bundesregierung den Entwurf zum Sanktionsdurchsetzungsgesetz II. Im Vorfeld wurden die Verbände eingebunden – mit einer Stellungnahmefrist von 1,5 Tagen. Dem federführenden Ministerium blieben danach sechs Tage (unter Ein­bezug des Wochenendes) bis zur Kabinettsentscheidung.

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Zwei Klappen für eine Fliege

Braucht es spezielle Haftungsregeln für Digitalprodukte? Das Deliktsrecht verfügt mit dem Element der Sorgfaltspflichten über ein technologieneutrales, hoch flexibles Steuerungsinstrument. Doch die EU will mit Blick auf KI nicht nur auf die Gerichte setzen. Ende September hat die Europäische Kommission zwei Richtlinien-Entwürfe vorgelegt, nämlich eine umfassende Überarbeitung der aus dem Jahr 1985 stammenden Produkthaftungs-Richtlinie sowie eine weitere, völlig neue Richtlinie „über KI-Haftung“. Beide sind im Zusammenhang zu sehen.

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Entlasten und stärken

Es besteht weitgehend Einigkeit: Die Attraktivität des Justizstandorts Deutschland soll für das internationale Wirtschaftsrecht gestärkt werden. Hierzu liegt ein Gesetzentwurf des Bundesrats vor (BR-Drs 79/22). Die Bundesregierung hat ebenfalls einen Entwurf angekündigt. Es ist zu hoffen, dass das Vorhaben realisiert wird. Dann könnten die Länder für Streitigkeiten mit internationalem Bezug und einem Streitwert von über 2 Mio. Euro Commercial Courts einrichten. 

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Das Recht muss Antworten geben

Die Erdgaskrise hat uns im Griff. Doch die Politik drückt sich davor, das Einsparpotenzial bei der Beheizung privater Haushalte durch eine Verordnung zu heben. Ob ein Vermieter eine Temperaturabsenkung einseitig durchsetzen kann, müssen nun Juristen beantworten.

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Recht auf und von allen Seiten

Schon wieder ein Jahr älter. Und jetzt schon 75. Haben wir nicht gerade erst den 70. begangen? Egal, man muss die Feste feiern, wie sie fallen. Also ist es wieder Zeit für ein besonderes Jubiläumsheft der NJW. 

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Im Interesse der Kinder

Stellen Sie sich einen Elternteil vor, der seinen Kindern beim Umgang zuerst einmal den Mund mit Seife auswäscht oder sie stundenlang vor ihrem Essen sitzenlässt, wenn es nicht schmeckt, und ihnen noch verbleibende Reste anschließend mit Gewalt in den Mund stopft. Oder einen Elternteil, der seine Kinder mit Kopfnüssen traktiert und sie 30 Minuten und länger mit erhobenen Armen knien lässt, wenn sie die Note 2 nach Hause bringen. Herbstliche Gruselgeschichten? Nein, trauriger Alltag beim Familiengericht.

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EU will Prozessfinanzierung regulieren

Vor knapp einem Vierteljahrhundert wurde die Idee der kommerziellen Prozessfinanzierung geboren. So alt wie das Geschäftsmodell ist auch der Ruf nach ihrer Regulierung. Pünktlich zum silbernen Geschäftsjubiläum hat die EU hierzu Pläne verkündet (Entschließung des Parlaments mit Empfehlungen an die Kommission). Es ist erstaunlich, wie negativ der Rechtsausschuss darin die Prozessfinanzierung beschreibt.

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Licht und Schatten beim Bürgergeld

Triskaidekaphobia oder die irrationale Angst vor der Zahl 13. Auch der Sozialgesetz­geber litt offenbar unter dieser Erkrankung, denn ein Sozialgesetzbuch XIII gibt es bekanntlich nicht. Dies wird auch jetzt nicht geändert. Nur die frühere Unterscheidung von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld im § 19 SGB II soll nach den Plänen der Bundesregierung durch die einheitliche Bezeichnung Bürgergeld ersetzt werden. Wie gut, dass die Presse, die glücklich „Hartz IV wird abgeschafft“ titelt, anscheinend nicht die weltbewegende Umbenennung der Eingliederungsvereinbarung in Kooperationsplan entdeckt hat!

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Tücken richterlicher Rechtsfortbildung

Die Methodenlehre hat große Anstrengungen unternommen, die Gesetzesauslegung sowie die Gesetzesergänzung durch richterliche Rechtsfortbildung zu konkretisieren und rechtssicher auszugestalten. Dass sich dabei stets eine einzige richtige Entscheidung ergibt, ist freilich ein frommer Wunsch. Die richterliche Entscheidung ist einer ­rational strukturierten Erörterung zugänglich, das Ergebnis ist dagegen nicht rational determiniert. Josef Esser hat das 1970 unter dem plastischen Titel „Vorverständnis und Methodenwahl in der Rechtsfindung“ dargelegt.

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