NJW-Editorial
Bühne frei in Berlin und Brüssel
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Die aktuelle Gesetzgebung kann im Hinblick auf den Themenschwerpunkt dieser NJW-Ausgabe (Literatur, Kunst & Recht) wahlweise als „Theater“, „Drama in mehreren Akten“ oder als „Stück aus dem Tollhaus“ bezeichnet werden. Aufführungsorte sind diverse Ausschüsse. Tobias Freudenberg zieht im Editorial „den Vorhang auf“.

7. Mrz 2024

Das Stück aus dem Tollhaus fand im Gesundheitsausschuss statt, wo vorvergangene Woche über das Cannabisgesetz abgestimmt wurde. Die Rezensenten schrieben von einem „Eklat“, über „tumultartige Szenen“ und „Klamauk“. Mitten im Stück gab es sogar einen Wechsel auf dem Regiestuhl: die Vorsitzende des Gremiums gab wegen vermeint­licher Befangenheit die Sitzungsleitung ab. Immerhin endete die Komödie mit einem vorläufigen Happy End – wenn man den Beschluss des Ausschusses, den später auch das Plenum vollzog, als solches bezeichnen will. Das Finale folgt Ende März im Bundesrat. Nicht ausgeschlossen, dass die Länderkammer das Gesetz in den Vermittlungsausschuss verweist.

Dort gab es am gleichen Tag einen Aufzug aus einem Drama in mehreren Akten namens Wachstumschancengesetz. Angesichts der „dramatisch schlechten“ Konjunkturpro­gnose hatte man eigentlich eine ausgeprägte Kompromissbereitschaft bei dieser Novelle erwartet, die ja vor allem der Wirtschaftsförderung dienen soll. Eine echte Einigung kam aber wegen Widerstands der Union nicht zustande. Der nächste Akt: Ende März wird, nachdem der Bundestag das Gesetz inzwischen erneut beschlossen hat, ­wieder in der Länderkammer abgestimmt. Ob es dort noch eine Peripetie geben wird, ist offen.

Großes Theater findet gerade auch auf europäischer Bühne statt. Spielstätte dort: Der Ausschuss ständiger Vertreter (AStV). Bislang war er vielen unbekannt, aber seit den Gesetzgebungsverfahren zur KI-Verordnung (AI Act) und zur Lieferketten-Richtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) ist allgemein geläufig, dass dort maßgebliche Abstimmungen stattfinden. Die CSDDD war eigentlich im Trilog, der intransparenten und in den Unionsverträgen gar nicht vorgesehenen Backstage-Kungelei von Kommission, Rat und Parlament, ausverhandelt. Dann drängte jedoch die FDP in die Hauptrolle und erzwang mit einer strikten Blockade die Enthaltung Deutschlands im Ausschuss. Was eine qualifizierte Mehrheit im AStV derart ins Wanken brachte, dass man die Abstimmung zunächst mehrfach von der Tagesordnung nahm, um hinter den Kulissen doch noch einige Einigung zu erreichen. Ohne Erfolg: In der vergangenen ­Woche bekam die Richtlinie im Ausschuss nicht die erforderliche Mehrheit. ­Unabhängig davon, ob man sich ein endgültiges Scheitern der CSDDD wünscht oder nicht (für beides gibt es gute Argumente) – allein die Art der Darbietung irritierte das Publikum.

Vorhang zu – mit der Erkenntnis, dass es in der Politik so ist wie im Theater: Mit einem zerstrittenen Ensemble bekommt man nichts Vernünftiges auf die Bretter.

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Rechtsanwalt Tobias Freudenberg ist Schriftleiter der NJW, Frankfurt a.M..