Aus der NJW
Die missbrauchte Verwirkung

Dem BGH zufolge tritt die Verwirkung eines Anspruchs eigentlich nur unter ganz außergewöhnlichen Umständen ein, die als Zeit- und als Umstandsmoment vorliegen müssen. Dennoch wird dieses Rechtsinstitut von Gerichten in unerhörter Weise ausgeweitet und missbraucht. Denn sie stellen in vielen Fällen fest, dass die Belehrungen in Lebensversicherungs- oder Kreditverträgen fehlerhaft sind – weisen Verbraucherklagen aber trotzdem wegen angeblicher Verwirkung ab.

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Die nächste Welle

Die Infektionszahlen sinken und sinken – und wir hoffen alle, dass es so weitergeht. Indes: Andere Zahlen steigen. In Zeiten hoher Inzidenzzahlen wurden zu Recht viele Termine in Zivilsachen aufgehoben. Eher selten konnte im Wege der Bild- und Tonübertragung gemäß § 128a ZPO verhandelt werden – sei es, weil die Gerichte nicht konnten oder wollten, sei es, weil manche Anwältinnen und Anwälte sich mit der neuen Technik nicht anfreunden konnten. Das Ergebnis war abzusehen: Sowohl die Zivilgerichte als auch die Anwaltschaft stehen vor der immensen Aufgabe, die Rückstände bei gleicher Schlagzahl der „Neueingänge“ abzuarbeiten.

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Gerechtigkeit – eine Ansichtssache?

Von der sozialen bis zur globalen Gerechtigkeit, von Generationengerechtigkeit bis zur Gendergerechtigkeit. Die Gerechtigkeit scheint für viele Töpfe ein passender Deckel zu sein. Derzeit hat das Thema auch Hochkonjunktur, wenn es um die Kehrseite der Medaille geht, die Ungerechtigkeit. Wo die (Un)Gerechtigkeit aber bloß plakativ für alles herhalten muss, verkommt sie letztlich zu einer Worthülse.

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Kein Ende der „Cookie-Plage“

Die „Cookie-Plage“ beenden: Dieses Ziel hatten manche Politiker für das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) ausgegeben. Das Gesetz ist unlängst verabschiedet worden und soll am 1.12.2021 in Kraft treten. Außerdem soll es im komplexen Zusammenspiel von DS-GVO, ePrivacy-Richtlinie, TMG und TKG für Rechtssicherheit sorgen. Klingt erst einmal gut.

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Verlorenes Vertrauen wiedergewinnen

Am 17.6. findet virtuell die 3. Karlsruher Tagung des Bundesjustizministeriums und der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) statt, die sich unter anderem damit beschäftigt, wie man Großprozesse vor Gerichten attraktiv gestalten kann. Streitigkeiten zwischen Wirtschaftsunternehmen über Millionen Euro entscheiden Schiedsgerichte und nicht die staatlichen Gerichte. 

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Impfpflicht an Hochschulen?

Können Hochschulen bald in den Normalbetrieb zurückkehren? Mit Abstandsregeln und Herdenimmunität allein wird Präsenzlehre kaum gelingen. Deshalb sollte die Diskussion über eine Impfpflicht an Hochschulen nicht vorschnell abgewürgt werden.

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Lückentexte

Nicht selten erblicken Gerichtsentscheidungen nur unter Schwierigkeiten das Licht der Welt – und wenn, dann mit zahlreichen Schwärzungen und Anonymisierungen. Sie sollten sich aber auf Fälle beschränken, in denen dies durch schutzwürdige Interessen tatsächlich geboten ist.

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Kontroverse KI-Verordnung

Der am 21.4. von der Europäischen Kommission veröffentlichte Vorschlag für eine KI-Verordnung (VO-E) hat es in sich: KI-Systeme mit „unvertretbarem“ Risiko sollen verboten werden, für „hochriskante“ Systeme sind strenge Vorgaben vorgesehen, die vor Inverkehrgabe zu beachten sind. Zugleich wird der Anwendungsbereich – der DS-GVO vergleichbar – denkbar weit gezogen: Erfasst werden sowohl öffentliche wie private Akteure innerhalb und außerhalb der EU, sofern das KI-System in der Union in den Verkehr gebracht wird oder Menschen in der EU von seiner Verwendung betroffen sind.

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Videokonferenzen am BGH

Der Aufbruch der Justiz in das digitale Zeitalter hat deutlich vor der Pandemie begonnen, nämlich spätestens mit den umfangreichen Arbeiten am elektronischen Rechtsverkehr und an der elektronischen Akte. Alle Maßnahmen finden während des laufenden Justizbetriebs statt, die für den Rechtsstaat bedeutsame Rechtsschutzgewähr muss ungehindert stattfinden können.

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HOAI bringt einen Stein ins Rollen

Es fing alles harmlos an: Der EuGH hat mit seiner Entscheidung vom 4.7. 2019 in der Rechtssache C-377/17 (NJW 2019, 2529) geurteilt, die Bundesrepublik Deutschland habe dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 15 Abs. 1 lit. g und Abs. 3 der Richtlinie 2006/213/EG (Dienstleistungsrichtlinie) verstoßen, dass sie verbindliche Honorare für die Planleistungen von Architekten und Ingenieuren beibehalten habe. Jetzt bekommt die Sache plötzlich eine ganze neue Dimension.

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Nun von Bestand?

Dass die Behörden Zugriff auf gewisse Basisdaten zur Identifizier- und Erreichbarkeit von Personen haben müssen, ist eine Selbstverständlichkeit. Ebenso klar ist, dass hierzu im digitalen Zeitalter auch die Telekommunikationsnummern gehören, unter denen eine Person auftritt. Auch das BVerfG sieht daher im Zugriff auf Telekommunikations- Bestandsdaten regelmäßig nur einen Eingriff „von nicht sehr großem Gewicht“. Und dass dieser Zugriff einen für die Sicherheitsbehörden oftmals unverzichtbaren Ermittlungsansatz darstellt, ist unbestritten. Dennoch kommt das Recht der Bestandsdatenauskunft nicht zur Ruhe.

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Vom „Jedermann“ zu „Jeder Mensch“

Der Schriftsteller und Jurist Ferdinand von Schirach hat ein neues Buch geschrieben, genauer gesagt: ein Büchlein. Ganze 31 Seiten umfasst es, „Jeder Mensch“ heißt es. Darin schlägt der Autor neue europäische Grundrechte und eine Grundrechtsklage vor. Unter www.jeder-mensch.eu kann man für die Grundrechte stimmen. Das Ganze soll in einen europäischen Verfassungskonvent münden. Ein überambitioniertes Projekt?

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#Nodoption – Berlin oder Karlsruhe?

Deutschland, 2021. Ein lesbisches Ehepaar bekommt mit Hilfe einer anonymen Samenspende Nachwuchs, wirft einen Blick ins Gesetz – und stellt ernüchtert fest: „Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat“ (§ 1591 BGB); „Vater“ ist selbstverständlich ein Mann (§ 1592 BGB).

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W Y S I W Y G

Das OVG Münster hat unlängst entschieden, dass ein elektronische Empfangsbekenntnis Beweis für die Entgegennahme „des in ihm bezeichneten Schriftstücks“ erbringt. Das Problem: In einem eEB wird gar kein Schriftstück „bezeichnet“.

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Flickenteppich statt Großer Senat

Im Jahr 2018 hat der für das Werkvertragsrecht zuständige VII. (Bau-)Zivilsenat des BGH eine Kehrtwende vollzogen: Er ließ die fiktive Abrechnung von Mängelbeseitigungskosten nicht mehr zu. Dem wollte der V. Zivilsenat für das Kaufrecht nicht folgen – somit stand die Anrufung des Großen Senats im Raum. Doch dazu kam es leider nicht.

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Risiko Lieferketten

Die aktuelle Diskussion um Sorgfaltspflichten von Inlandsunternehmen zielt auf die Verbesserung der Menschenrechtslage in grenzüberschreitenden Lieferketten ab. An diesem Maßstab muss sich jede nationale wie internationale Regulierung messen lassen. Vor allem gilt dies für das Lieferkettengesetz, auf das sich die Bundesregierung jüngst in einem Kompromiss geeinigt hat.

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Geldwäsche-Compliance-Albtraum

Mit Kanonen auf Spatzen schießen. Das ist das Bild der deutschen Geldwäschebekämpfung seit 1998. Doch reibt sich der Beobachter deutscher Geldwäschebekämpfungspolitik nun verwundert die Augen: Einerseits passierte am 11.2.2021 eine Novelle des Strafrechts den Bundestag, die Geldwäschebekämpfung um jeden Preis suggeriert. Andererseits gründet eine Landesregierung die „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“, die aus Sicht der Geldwäsche-Compliance eine kühne Konstruktion ist.


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„Kunst über Kunst“

Nach langem Ringen sieht es nun ganz so aus, dass der Gesetzgeber die DSM-Richtlinie zeitnah umsetzen wird. Die anstehende Gesetzesänderung regelt insbesondere einen Aspekt, welcher das Literatur- und Kunstschaffen in besonderem Maße betrifft: „Kunst über Kunst“.

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Grenzen digitaler Staatskommunikation

Google, Facebook & Co. verändern die Staatskommunikation. Der Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern wird immer direkter. So kann eine Ministerin Follower sammeln – und mit einem Post Tausende erreichen. Digitale Plattformen erlauben diese kommunikative Abkürzung an den Medien als Mittler vorbei. Das ist grundsätzlich zulässig, solange sich staatliche Stellen dabei innerhalb ihrer Zuständigkeitsgrenzen und Aufgabenbereiche bewegen. Schließlich ist Staatskommunikation funktionaler, nicht freiheitlicher Natur.

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Klageindustrie?

Die Entwicklung und der Einsatz von Legal Tech haben eine Skalierung der Rechtsdurchsetzung möglich gemacht: Flightright, wenigermiete, Dieselskandal & Co. Für die Verwirklichung der Rechtsordnung in der rechtsgebundenen Gesellschaft ist ein Mehr an Rechtsdurchsetzung prinzipiell eine gute Nachricht. Allerdings werden Zivilgerichte hierdurch bundesweit mit massenhaft gleichgelagerten Individualklagen geflutet, die unter personellem Engpass und mit analogen Mitteln bewältigt werden müssen. Die Folgen sind Aktenberge, überlange Verfahren und eine zunehmend frustrierte Zivilrichterschaft.

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