Aus der NJW
Und täglich grüßt das Murmeltier

Gerade erst ist die für viele Monate aufgrund der Corona-Pandemie eingeschränkte Insolvenzantragspflicht wieder umfassend wirksam geworden. Doch jetzt erfolgt bereits der nächste Rückschnitt: Die Insolvenzantragspflicht wird wegen der Starkregenfälle und Hochwasser erneut ausgesetzt. Überraschend ist dies nicht, denn auch bei den Fluten der Jahre 2002, 2013 und 2016 ist die Insolvenzantragspflicht für Hochwasseropfer zeitweilig ausgesetzt worden. Also alles Routine? Nein!

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NJW-Editorial
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Verbrauchergerecht?

Mit „Legal-Tech-Inkasso“ und „Consumer Claim Purchasing“ wollen private Unternehmen eine staatlich hinterlassene Rechtsschutzlücke schließen. Wirkungsvoller Rechtsschutz darf kein Luxusgut (mehr) sein, und der kalkulierte Rechtsbruch darf sich nicht (mehr) lohnen.

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Hee
Warum gerade jetzt?

Die aktuellen Streiks bei der Deutschen Bahn kosten dem angeschlagenen Staatskonzern viel Geld und verursachen in der Urlaubszeit berechtigten Ärger beim Publikum – warum also dieses Spektakel, inszeniert von Claus Weselsky, dem Vorsitzenden der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GdL), das sogar den Bundesverkehrsminister zur Forderung nach einer schnellen Schlichtung veranlasst hat?

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Reichold
Streit um 86 Cent entschieden

Der Beschluss des BVerfG vom 20.7.2021 (1 BvR 2756/20 ua, BeckRS 2021, 21103) zur Festsetzung des zukünftigen Rundfunkbeitrags war mit Spannung erwartet worden, nachdem die Eilanträge, mit denen ARD, ZDF und Deutschlandradio die vorgeschlagene Erhöhung von 17,50 Euro auf 18,36 Euro vorläufig bis zur Hauptsacheentscheidung durchsetzen wollten, gescheitert waren (BVerfG, NVwZ 2021, 237). Umso größer ist jetzt ihre Erleichterung.

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NJW-Editorial
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Konflikt beim Klimaschutz

Das Klimaschutzrecht ist Mitte Juli wieder in besonderer Weise ins Blickfeld geraten: Zum einen durch die zerstörerische Jahrhundertflut, die zunächst über Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, danach auch über Bayern und Sachsen sowie andere Länder hereinbrach und die nach wissenschaftlichen Erkenntnissen mit dem Klimawandel in Verbindung gebracht werden kann. Und zum anderen durch das Klimapaket „Fit for 55“, das die Europäische Kommission just an dem Tag vorlegte, an dem die ­dramatische Hochwasserlage hierzulande begann.

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NJW-Editorial
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Pflege in der Klemme

Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur 24-Stunden-Bereitschaftspflege offenbart einen sozialpolitischen Missstand, für den der Gesetzgeber in der nächsten Legislaturperiode eine Lösung finden muss. Es geht dabei um nicht weniger als das Leistungsspektrum, die Finanzierbarkeit und die Fachkräftegewinnung in der Pflege.

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NJW-Editorial
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Renaissance des Mündlichkeitsprinzips?

Der Mündlichkeitsgrundsatz hat im Zivilprozess schon länger einen eher schweren Stand. Praktisch kommt dem schriftsätzlichen Vortrag regelmäßig ein größeres Gewicht zu als den „in freier Rede“ gehaltenen Vorträgen (vgl. § 137 II ZPO). Und wo eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung möglich ist, wird so gut wie ausnahmslos davon Gebrauch gemacht.

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NJW-Editorial
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Wenn die Richtlinie zur Verordnung wird

Die Datenschutz-Grundverordnung hat die Datenschutz-Richtlinie ersetzt, an die Stelle der ePrivacy-Richtlinie soll die ePrivacy-Verordnung treten: Diese Beispiele illustrieren eine auf verschiedenen Rechtsgebieten anzutreffende Tendenz des europäischen Gesetzgebers, Richtlinien bei einer Reform nicht (nur) inhaltlich zu überarbeiten, sondern die Neuregelungen zugleich in Verordnungsform zu gießen. Dieser Wechsel kann geboten, aber auch problematisch sein.

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Wie sehr darf man abschreiben?

Eine Völkerrechtlerin schreibt ihr erstes Buch; sie hat wenig Zeit, weil sie für ein politisches Wahlamt kandidiert, also hilft ihr ein Ghostwriter. Trotzdem enthält der Text inhaltliche Ungenauigkeiten insbesondere historischer Art (dazu Zenthöfer, Cicero online v. 1.7. 2021). Die bleiben in übersichtlichen Grenzen und dürften keinen Sachmangel begründen; wenn doch, wird so bald die Erheblichkeitsschwelle des § 323 V 2 BGB noch nicht erreicht sein. Zum Problem werden vielmehr ungekennzeichnete Textparallelen, wie so oft. 

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Die missbrauchte Verwirkung

Dem BGH zufolge tritt die Verwirkung eines Anspruchs eigentlich nur unter ganz außergewöhnlichen Umständen ein, die als Zeit- und als Umstandsmoment vorliegen müssen. Dennoch wird dieses Rechtsinstitut von Gerichten in unerhörter Weise ausgeweitet und missbraucht. Denn sie stellen in vielen Fällen fest, dass die Belehrungen in Lebensversicherungs- oder Kreditverträgen fehlerhaft sind – weisen Verbraucherklagen aber trotzdem wegen angeblicher Verwirkung ab.

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Die nächste Welle

Die Infektionszahlen sinken und sinken – und wir hoffen alle, dass es so weitergeht. Indes: Andere Zahlen steigen. In Zeiten hoher Inzidenzzahlen wurden zu Recht viele Termine in Zivilsachen aufgehoben. Eher selten konnte im Wege der Bild- und Tonübertragung gemäß § 128a ZPO verhandelt werden – sei es, weil die Gerichte nicht konnten oder wollten, sei es, weil manche Anwältinnen und Anwälte sich mit der neuen Technik nicht anfreunden konnten. Das Ergebnis war abzusehen: Sowohl die Zivilgerichte als auch die Anwaltschaft stehen vor der immensen Aufgabe, die Rückstände bei gleicher Schlagzahl der „Neueingänge“ abzuarbeiten.

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Gerechtigkeit – eine Ansichtssache?

Von der sozialen bis zur globalen Gerechtigkeit, von Generationengerechtigkeit bis zur Gendergerechtigkeit. Die Gerechtigkeit scheint für viele Töpfe ein passender Deckel zu sein. Derzeit hat das Thema auch Hochkonjunktur, wenn es um die Kehrseite der Medaille geht, die Ungerechtigkeit. Wo die (Un)Gerechtigkeit aber bloß plakativ für alles herhalten muss, verkommt sie letztlich zu einer Worthülse.

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Kein Ende der „Cookie-Plage“

Die „Cookie-Plage“ beenden: Dieses Ziel hatten manche Politiker für das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) ausgegeben. Das Gesetz ist unlängst verabschiedet worden und soll am 1.12.2021 in Kraft treten. Außerdem soll es im komplexen Zusammenspiel von DS-GVO, ePrivacy-Richtlinie, TMG und TKG für Rechtssicherheit sorgen. Klingt erst einmal gut.

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Verlorenes Vertrauen wiedergewinnen

Am 17.6. findet virtuell die 3. Karlsruher Tagung des Bundesjustizministeriums und der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) statt, die sich unter anderem damit beschäftigt, wie man Großprozesse vor Gerichten attraktiv gestalten kann. Streitigkeiten zwischen Wirtschaftsunternehmen über Millionen Euro entscheiden Schiedsgerichte und nicht die staatlichen Gerichte. 

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Impfpflicht an Hochschulen?

Können Hochschulen bald in den Normalbetrieb zurückkehren? Mit Abstandsregeln und Herdenimmunität allein wird Präsenzlehre kaum gelingen. Deshalb sollte die Diskussion über eine Impfpflicht an Hochschulen nicht vorschnell abgewürgt werden.

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Editorial_NJW_23_Michael_Heese
Lückentexte

Nicht selten erblicken Gerichtsentscheidungen nur unter Schwierigkeiten das Licht der Welt – und wenn, dann mit zahlreichen Schwärzungen und Anonymisierungen. Sie sollten sich aber auf Fälle beschränken, in denen dies durch schutzwürdige Interessen tatsächlich geboten ist.

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Kontroverse KI-Verordnung

Der am 21.4. von der Europäischen Kommission veröffentlichte Vorschlag für eine KI-Verordnung (VO-E) hat es in sich: KI-Systeme mit „unvertretbarem“ Risiko sollen verboten werden, für „hochriskante“ Systeme sind strenge Vorgaben vorgesehen, die vor Inverkehrgabe zu beachten sind. Zugleich wird der Anwendungsbereich – der DS-GVO vergleichbar – denkbar weit gezogen: Erfasst werden sowohl öffentliche wie private Akteure innerhalb und außerhalb der EU, sofern das KI-System in der Union in den Verkehr gebracht wird oder Menschen in der EU von seiner Verwendung betroffen sind.

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Videokonferenzen am BGH

Der Aufbruch der Justiz in das digitale Zeitalter hat deutlich vor der Pandemie begonnen, nämlich spätestens mit den umfangreichen Arbeiten am elektronischen Rechtsverkehr und an der elektronischen Akte. Alle Maßnahmen finden während des laufenden Justizbetriebs statt, die für den Rechtsstaat bedeutsame Rechtsschutzgewähr muss ungehindert stattfinden können.

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HOAI bringt einen Stein ins Rollen

Es fing alles harmlos an: Der EuGH hat mit seiner Entscheidung vom 4.7. 2019 in der Rechtssache C-377/17 (NJW 2019, 2529) geurteilt, die Bundesrepublik Deutschland habe dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 15 Abs. 1 lit. g und Abs. 3 der Richtlinie 2006/213/EG (Dienstleistungsrichtlinie) verstoßen, dass sie verbindliche Honorare für die Planleistungen von Architekten und Ingenieuren beibehalten habe. Jetzt bekommt die Sache plötzlich eine ganze neue Dimension.

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Nun von Bestand?

Dass die Behörden Zugriff auf gewisse Basisdaten zur Identifizier- und Erreichbarkeit von Personen haben müssen, ist eine Selbstverständlichkeit. Ebenso klar ist, dass hierzu im digitalen Zeitalter auch die Telekommunikationsnummern gehören, unter denen eine Person auftritt. Auch das BVerfG sieht daher im Zugriff auf Telekommunikations- Bestandsdaten regelmäßig nur einen Eingriff „von nicht sehr großem Gewicht“. Und dass dieser Zugriff einen für die Sicherheitsbehörden oftmals unverzichtbaren Ermittlungsansatz darstellt, ist unbestritten. Dennoch kommt das Recht der Bestandsdatenauskunft nicht zur Ruhe.

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