Aus der NJW
15 Jahre Rückstand

Die im Juni 2022 erschienene Studie "The Future of Digital Justice" (BCG, Bucerius Law School und Legal Tech Verband Deutschland) hat ein höchst beunruhigendes Ergebnis erbracht: Im Vergleich zu den "digitalen Vorreiterstaaten" Singapur, Kanada, dem Vereinigten Königreich und Österreich liegt die deutsche Justiz in Digitalisierungsfragen zehn bis 15 Jahre zurück. Angesichts der exponentiellen Entwicklung der Digitaltechnologie ist dieser Rückstand gigantisch.

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Besserer Zugang zum BGH

Dem BGH sind wichtige Fragen des Gesellschaftsrechts verloren gegangen, haben namhafte Juristen an Bundesjustizminister Marco Buschmann geschrieben. Grund sei eine restriktive Praxis der Nichtzulassungsbeschwerde. Richtig: Das wirtschaftliche Gewicht einer Rechtssache sowie der offensichtliche Rechtsfehler sollten als Zulassungsgründe in § 543 ZPO aufgenommen werden. Denn ein Vakuum an Leitentscheidungen darf es auch im Unternehmensrecht nicht geben.

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Rechtspflege im digitalen Umbruch

Das Jahr 2022 markiert mehrere Meilensteine bei der Digitalisierung der Rechtspflege. Den Auftakt machte die Anwaltschaft, die seit Jahresbeginn verpflichtend alle Schriftsätze elektronisch bei Gericht einreicht. Ebenfalls seit 1.1.2022 führen Notarinnen und Notare ihre Verzeichnisse nur noch elektronisch, die Urkundenrolle hat ausgedient. ­Anfang Juli folgte mit der elektronischen Urkundensammlung die vollständige Inbetriebnahme des Elektronischen Urkundenarchivs. Seitdem werden alle notariellen Urkunden digitalisiert und anschließend für 100 Jahre verschlüsselt in einer von der Bundes­notarkammer zur Verfügung gestellten Infrastruktur sicher verwahrt.

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Preisanhebung per Zustimmungsfiktion

Die Inflation macht sich bemerkbar. Nun hat auch Amazon angekündigt, die Prime-Abos anzuheben. Auch wenn dies Wellen der Empörung durch die sozialen Medien spült – für den Juristen stellt sich die Frage: Geht das rechtlich?

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Neustart in der Strafrechtspolitik?

Das Bundesjustizministerium hat seinen Gesetzentwurf zur Überarbeitung des Sanktionenrechts als  Neustart in der Strafrechtspolitik bezeichnet.  Diese kommunikative „Bazooka“ ist für ein derart kleines Gesetzesvorhaben deutlich übertrieben. Unabhängig davon wären für Verbesserungen in diesem Bereich andere Maßnahmen sinnvoller als Gesetzesänderungen.

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Fortschritt wagen statt eWpG 2.0

Ende Juni haben das Bundesfinanz- und das Bundesjustizministerium gemeinsam „Eckpunkte für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz“ vorgelegt. Darin ist ein Bündel von unterschiedlichen Maßnahmen enthalten, um den Finanzstandort Deutschland durch Digitalisierung und Entbürokratisierung für Unternehmen und Investoren attraktiver zu ­machen. Zukunftsinvestitionen sollen erleichtert werden.

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Entwertung des EU-Produktrechts

In den Schlussanträgen zur Rechtssache C-100/21 schlägt Generalanwalt Athanasios Rantos vor, Bestimmungen der Kfz-Genehmigungs-RL 2007/46 als Schutzvorschriften zugunsten des Kfz-Käufers einzustufen (BeckRS 2022, 12232). Daraus soll sich ggf. ein Schadensersatzanspruch gegen Kfz-Hersteller ergeben. Diese schutzrechtliche Aufladung des Genehmigungsrechts entspräche weder der Richtlinie noch einem wirksamen Verbraucherschutz. Zugleich würde sie die Tätigkeit mitgliedstaatlicher Behörden entwerten.

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Übergriffige Politik

Im September wird sich der 73. Deutsche Juristentag in einer Abteilung „Justiz“ mit ­deren Unabhängigkeit beschäftigen. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, durch wen und auf welche Weise Rechtsprechungsämter zu besetzen sind, um die verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter zu gewährleisten. Das Thema sei „auch mit Blick auf die Europäische Union derzeit von hoher Aktualität“ und „für einen demokratischen Rechtsstaat von elementarer Bedeutung“. Man kann dem Juristentag nur zustimmen. Es bedarf dafür aber keines Blickes auf die EU bzw. die Entwicklungen in Polen und Ungarn, die damit konkret gemeint sind. Seit einiger Zeit häufen sich auch hierzulande Vorgänge, bei denen eine übergriffige Politik das Vertrauen in unabhängige Gerichte untergräbt.

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Ignorante Selbstblockade

Justitia stöhnt. Die Waage, welche die Dame pflichtbewusst und beharrlich hochhält, sinkt zuweilen danieder. Und immer wieder in diesem Zusammenhang der Ruf nach personeller Verstärkung, lautstark wo auch immer erhoben. Es wird gejammert in der Hoffnung auf externe Erlösung. Gerade im Bereich des Strafrechts wird so etwas wahrgenommen. Ob der Ruf zu Recht oder zu Unrecht erschallt, kann dabei erst einmal dahinstehen.  Ihre vermeintlich knappen Ressourcen blockiert die Justiz bisweilen auch selbst – und das völlig unnötig.

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Gemäß „des“ BGB?

Manches entdeckt man nur zufällig, etwa im Wortlaut des neuen § 327t BGB: „Auf Verträge zwischen Unternehmern, die der Bereitstellung digitaler Produkte gemäß der nach den §§ 327 und 327a vom Anwendungsbereich des Untertitels 1 erfassten Verbraucherverträge dienen, sind ergänzend die Vorschriften dieses Untertitels anzuwenden.“ Natürlich muss es nach deutscher Standardsprache im Dativ Plural „gemäß den“ heißen. Insbesondere Juristen sollten wissen, dass die typisch juristischen Präpositionen gemäß, laut und entsprechend den Dativ und nicht den Genitiv verlangen.

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Rom liegt nicht in Karlsruhe

Das vermeintliche Machtwort des BGH, wonach in Dieselfällen eine Nutzungsentschädigung den Schadensersatzanspruch des Käufers aufzehren könne, könnte vom EuGH gekippt werden. Dafür plädiert jedenfalls Generalanwalt Athanasios Rantos in einem Schlussantrag (BeckRS 2022, 12232). Das wäre eine Zäsur in unzähligen laufenden Diesel-Prozessen.

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Ungehorsame Anwälte?

Erinnern Sie sich noch an die Vorgängerin des RVG – die BRAGO? Die mittlere Geschäftsgebühr wurde als ungewöhnliche Kombination von Normal- und Dezimalbruch als „7,5/10“ ausgedrückt. Im gerichtlichen Verfahren war die Geschäftsgebühr selten problematisch, weil sie vollständig auf die Gebühren des Verfahrens angerechnet wurde. Das RVG sieht hingegen nur noch die hälftige Anrechnung der Geschäftsgebühr vor, und dies auch noch gedeckelt auf einen Gebührensatz von 0,75. Und die macht der BGH uns auch noch streitig.

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Frauke richtet

Das AG Frankfurt a.M. hat kürzlich einen elektronischen Urteilskonfigurator für Fluggastrechteklagen vorgestellt. Frauke heißt er. Ungewöhnlich für Justizsoftware: Frauke sieht schick aus und lässt sich kinderleicht bedienen. Frauke will kein Urteilsroboter sein, ist aber nicht weit davon entfernt. Sie könnte, wenn man sie ließe. Und dann?

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Trilog statt Transparenz

Kaum ein wichtiges europäisches Gesetzgebungsprojekt kommt mehr ohne Trilog zustande, auch beim Digital Markets Act und beim Digital Services Act war das zuletzt der Fall. In den Unionsverträgen ist das Verfahren hinter verschlossenen Türen indes gar nicht vorgesehen. Das Dilemma: Einerseits tragen die Triloge wesentlich zur Arbeitsfähigkeit des Unionsgesetzgebers bei. Zugleich schwächen sie mit ihrer Intransparenz die Union als regulatorischen Akteur.

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Zu viele Köche verderben den Brei

Die Rechtsprechung hat die Befugnisse von Inkassounternehmen massiv gestärkt, der Gesetzgeber hat daraufhin die Aufsichtsbehörden mit weiteren Prüfungskompetenzen ausgestattet. Doch was helfen die, wenn eine schlagkräftige Mannschaft fehlt, um die zur Verfügung stehenden Mittel konsequent einzusetzen? Die jetzt geplante Bündelung der Registrierung und Aufsicht beim Bundesamt für Justiz ist daher richtig und wichtig.

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Schutz von Hinweisgebern

Deutschland hat die Frist versäumt. Bis zum 17.12.2021 hätte die Hinweisgeberrichtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2019 zum Schutz von Whistleblowern in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Ein erster Gesetzentwurf lag 2020 vor, fiel dann aber dem Diskontinuitätsprinzip zum Opfer. Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und weitere 25 säumige Länder eingeleitet. Das Bundesjustiz­ministerium hat nun einen „Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen“ vorgelegt und zur Erörterung gestellt.

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Analoge anwaltliche Honorarnote

Die Corona-Pandemie hat auch in der Rechtspflege einen Digitalisierungsschub ausgelöst. Ein Anachronismus im elektronischen Rechtsverkehr bleibt die analoge Anwaltsrechnung. Das Unterschriftserfordernis für die anwaltliche Honorarnote sollte auch im Sinne der Mandanten bei nächster Gelegenheit dem – sicherlich digital geführten – Federstrich des Gesetzgebers zum Opfer fallen.

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Bußgeldverfahren in Bewegung

Der Bundesrat hat beschlossen, einen auf Initiative der Bundesländer Hessen und Nordrhein-Westfalen zurückgehenden „Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Bußgeldverfahrens“ (BR-Drs. 91/22) in den Bundestag einzubringen. Dieser sieht einschneidende Änderungen des Ordnungswidrigkeitenrechts vor. Hiernach soll etwa unter erleichterten Voraussetzungen auf die Durchführung einer Hauptverhandlung verzichtet werden können. Zudem verschärft der Entwurf die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Rechtsbeschwerde.

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Ein Osterpaket fürs Klima

Nach dem Willen der Bundesregierung sollen bis 2030 80 Prozent der Stromerzeugung erneuerbar sein. Hierzu hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) die ersten Vorschläge („Osterpaket“) vorgelegt. Sie sehen Regelungen in den Bereichen Energierecht, Windenergie auf See und Netzausbau vor. 

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Abschied von der Impfpflicht?

Der Bundestag hat keine "allgemeine" Impfpflicht verabschiedet. Das ist eine demokratisch legitime Entscheidung. Eine "allgemeine" Covid-19-Impfpflicht ist im internationalen Vergleich eine Seltenheit. Sie wäre ohnehin keine "allgemeine" Pflicht gewesen, weil diverse Altersgrenzen (18, 50, 60 Jahre) diskutiert wurden. Abgesehen davon: Was ist von einer Impfpflicht zu halten, nachdem derselbe Bundestag kurz vorher die Möglichkeiten, eine Maskenpflicht einzuführen, deutlich beschnitten hat? Obwohl außerhalb des Querdenker-Universums unstreitig sein dürfte, dass korrekt getragene FFP2- oder vergleichbare Masken enorm schützen. Wie passt das zusammen? Von einem schlüssigen "Gesamtkonzept" (vgl.  BVerfG, NJW 2022, 139 – "Bundesnotbremse I") ist das weit entfernt.

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