NJW-Editorial
Kein Königsweg
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Die Ampel-Koalition will ein Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) schaffen. Das wirkt etwas hilflos. Denn die Neugründung von Behörden als solche verringert die Geldwäsche noch nicht.

26. Okt 2023

„Und wenn ich nicht mehr weiter weiß, dann gründe ich einen Arbeitskreis.“ Wer kennt nicht diese verwaltungswissenschaftliche und organisationssoziologische Binsenwahrheit. Wenn sich für ein schwieriges Problem keine Lösung finden lässt, bietet sich die Flucht in die Gründung eines neuen Gremiums an. Sie verschafft zumindest einmal Zeit und vermittelt nach außen den Eindruck von Tatkraft und Entscheidungsfreude, obwohl es in der Sache keine Entscheidung gibt und von Tatkraft nicht die Rede sein kann. Das stimmt auch für die Bekämpfung der Geldwäsche. Deutschland gilt nicht ohne Grund als Geldwäscheparadies. 2020 hat der Bundesrechnungshof festgestellt, die staatliche Aufsicht genüge den gesetzlichen Anforderungen nicht, so dass Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nicht effektiv und wirksam bekämpft werden könnten. Nach dem Übergang der Zuständigkeit für Verdachtsmeldungen vom Bundeskriminalamt auf die Generalzolldirektion im Jahr 2017 konnten die 77.000 Verdachtsmeldungen im Jahr 2018 nicht sachgerecht bearbeitet werden.

Nun wirkt es etwas hilflos, wenn zwar nicht ein Arbeitskreis, aber eine Reihe von Bundesbehörden neu gegründet werden soll, um die Bekämpfung der Geldwäsche effektiver zu gestalten: Die Bundesregierung will beim künftigen Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) ein Ermittlungszentrum Geldwäsche einrichten, das bedeutsame Fälle internationaler Geldwäsche mit Deutschlandbezug effektiver ver­folgen soll. Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) und die Zen­tralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) sollen dorthin überführt werden. Schließlich soll eine Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht (ZfG) ein koordiniertes Vorgehen der Aufsichtsbehörden im gesamten Nichtfinanzsektor sicherstellen.

Man kann der Bundesregierung angesichts dieser Gründungsaktivitäten keine Untätigkeit im Kampf gegen die Geldwäsche vorwerfen. Wird aber auch die richtige Tätigkeit entfaltet? Die Neugründung von Behörden als solche verringert die Geldwäsche noch nicht. Vielmehr führt die Aufspaltung der Zuständigkeiten in verschiedene Behörden zur Notwendigkeit der Abstimmung, Koordinierung, der Teilung von Informationen und vor allem dazu, dass die gemeinsamen Anstrengungen gebündelt werden müssen. Dem stehen aber regelmäßig Ressortegoismen und das Bestreben jeder Verwaltung entgegen, die eigene Position zu stärken und zusätzliche Ressourcen einzuwerben. Verwaltungswissenschaftlich gesehen stellt die Aufteilung der Zuständigkeit für die einheitliche Aufgabe der Geldwäsche auf mehrere Behörden nicht den Königsweg dar. Vorzugswürdig wäre die Konzentration der Aufgabe bei einer einzigen Behörde. Nur so können Reibungsverluste vermieden werden.

Prof. Dr. Joachim Wieland lehrte Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer.