Die Gerichte haben durch die Rechtsmittelreform von 2002 die Großverfahren zwischen Wirtschaftsunternehmen verloren und an die Schiedsgerichtsbarkeit abgegeben. Das hat Folgen: Auf mehreren Gebieten des Wirtschaftsrechts findet eine Rechtsfortbildung durch den BGH nicht mehr statt. Die Schiedsgerichtsbarkeit befindet sich seitdem für Großverfahren in einer Monopolsituation und braucht die Konkurrenz durch die Gerichte nicht mehr zu fürchten. Die Bundesregierung hat deswegen einen Gesetzentwurf vorgelegt (BR-Drs. 374/23), der den Ländern die Errichtung von Commercial Courts gestattet. Er soll einen gleichwertigen Wettbewerb zwischen den Gerichten und der Schiedsgerichtsbarkeit ermöglichen, wobei ab einem Streitwert von 1 Mio. Euro die Revision zum BGH uneingeschränkt offen sein wird.
Mit dem Gesetzentwurf sind wirtschaftliche Interessen verbunden. Was die Gerichte an Großverfahren hinzugewinnen werden, geht der Schiedsgerichtsbarkeit verloren. Die Statistiken der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) zeigen, dass in den letzten fünf Jahren bei durchschnittlich 120 Schiedsverfahren pro Jahr der Streitwert je Verfahren mehr als 15 Mio. Euro betragen hatte. Können die Commercial Courts die gleichen Leistungen wie ein Schiedsgericht anbieten, ist vorhersehbar, dass sie sich in spätestens fünf Jahren die Hälfte der Verfahren zurückgeholt haben werden, die je Fall 245.284 Euro an Gerichtskosten, und damit p.a. mehr als 14,5 Mio. Euro generieren werden. Einnahmen in vergleichbarer Größe entgehen dann der Schiedsgerichtsbarkeit. Es ist verständlich, dass ihr das Gesetzesvorhaben daher nicht gefällt. Die Argumente, die sie dagegen vorbringt, sind die, die das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses 2002 getragen hatten: Erstens der Vorwurf der Zwei-Klassen-Justiz und zweitens die Beseitigung der unmittelbar zulässigen Revision zum BGH für hohe Streitwerte.