NJW-Editorial
Recht auf und von allen Seiten
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© NJW/Harald Schnauder

Schon wieder ein Jahr älter. Und jetzt schon 75. Haben wir nicht gerade erst den 70. begangen? Egal, man muss die Feste feiern, wie sie fallen. Also ist es wieder Zeit für ein besonderes Jubiläumsheft der NJW. 

20. Okt 2022

Die Ideen hierzu entstanden in launigen Runden und Konferenzen, die Umsetzung in effizienter und weitgehend digitaler Zusammenarbeit vieler Beteiligter in Verlag und Druckerei. Vom Blattmachen unter solchen Umständen konnten die Gründer dieser Zeitschrift nur träumen. Deutschland lag damals in Trümmern, die Not war groß. Anstatt in komfortablen Besprechungsräumen tagte die Redaktion im Frankfurter Hauptbahnhof. Der Grund: Die NJW hatte damals überhaupt nur deshalb einen Redaktionsraum, weil die erste festangestellte Mitarbeiterin, die der Verlag für die Zeitschrift ­gewann, „nicht nur Stenographie beherrschte, sondern auch über ein geräumiges ­Zimmer und eine Schreibmaschine verfügte. Wenn dieses Zimmer zuweilen andererseits benötigt wurde, fanden die Redaktionsbesprechungen an anderen Stellen statt, z.B. im Warteraum des Frankfurter Hauptbahnhofs“ (Weber, Juristische Zeitschriften des Verlags C.H.Beck, 2007, S. 23 f.).

Auch sonst fand die Gründung der NJW unter beschwerlichen Umständen statt: „Briefsendungen waren stets fünf oder mehr Tage unterwegs. Telefongespräche mußten mit großer Geduld beim Fernamt angemeldet werden (Selbstwählverkehr gab es noch nicht), sie kamen, wenn überhaupt, erst nach vielen Stunden oder gar erst am nächsten Tag zustande. Oft war der Teilnehmer, der das Gespräch angemeldet hatte, dann nicht mehr anwesend. Autoreisen blieben Wunschvorstellungen; der Zugverkehr war spärlich, Bahnreisen in den überfüllten Zügen waren langwierig, anfänglich auch noch mit Genehmigung der Besatzungsmacht oder Ausweiskontrollen außerhalb der Züge auf den Zonengrenzbahnhöfen verbunden. Jede Zeitschriftengründung bedurfte zudem der Genehmigung der Militärregierungen aller Besatzungszonen, in der die Zeitschrift erscheinen sollte. Das gleiche galt für die Bewilligung der Menge des Druck­papiers“ (Flemming, NJW 1987, 2653).

Im Oktober 1947 ist trotz dieser widrigen Umstände die erste NJW erschienen. Teile daraus finden Sie verteilt in diesem Heft. Manches, was Herausgeber und Verlag ­damals im Geleitwort als Anspruch der Zeitschrift formuliert haben, gilt für uns noch heute, etwa die „Rechtsentwicklung in allen Sparten nahezubringen“, „eine freie Diskussion zu fördern“ sowie Rechtspraxis und Rechtswissenschaft ein gemeinsames ­Forum zu bieten. Das soll auch in Zukunft so bleiben. Wir wünschen Ihnen eine an­regende Lektüre und hoffen, dass Sie uns weiterhin gewogen bleiben.

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Tobias Freudenberg ist Rechtsanwalt und Schriftleiter der NJW, Frankfurt a. M..