Die neue Regelung geht wie bisher davon aus, dass Streitigkeiten unter den Beratern die Außenbeziehungen zu den Mandanten nicht beeinträchtigen dürfen. In der Vergangenheit hat man oft das Gegenteil gesehen: Die Kollegen konnten sich auf kein gemeinsames Vorgehen einigen, obwohl doch jeder wissen musste, was für einen ungünstigen Eindruck dieser Streit auf den Mandanten machen muss. Teilweise überzog man sich mit einstweiligen Verfügungen, wodurch man sich gleichzeitig seinen Ruf bei den Richtern verdorben hat.
Wer solche Auseinandersetzungen als Anwalt für einen der Beteiligten live erlebt hat (der Streit über die Übernahme der Telefonnummern und der Statue der Justitia, von der keiner mehr wusste, wer sie seinerzeit eingebracht hat), wird das nicht so leicht vergessen. Noch weniger vergessen es die Mandanten. Nicht immer sind die Entscheidungen der Satzungsversammlung der BRAK und des Bundesjustizministeriums von so viel Einsicht in die praktischen Probleme geprägt (Martin Diller, ehemals Managing Partner von Gleiss Lutz, hat das Komitee geleitet).
Diskutiert wird immer noch über die Regelung der Scheingesellschafter (zur Diskussion früherer Fassungen: Römermann NJW 2007, 2209; Hirtz NJW 2012, 3550; zur schwierigen Abgrenzung: BGH NJW 2023, 2357). In den alten Zeiten – und in den großen Sozietäten teilweise noch heute – kannten die Mandanten die jüngeren Anwälte kaum, da kam das Problem eines „Scheinpartners“ nicht auf. Wer offen nach Partnerschaft fragte, erhielt – wie ich von Otto Gritschneder (Heussen, Interessante Zeiten, 2014, S. 74 ff.) – die Antwort: „Partner können Sie leider hier nicht werden, das ist ein Familienbetrieb.“ Als wir uns dann selbstständig machten, war er allerdings vorbildlich und gab uns einen seiner wichtigen Mandanten gleich mit auf die Reise.
Heute zeigen die Webseiten Partner und andere Berufsträger oft ohne erkennbare Unterschiede. Und weil auch die Einkommensunterschiede manchmal nicht mehr sehr groß sind, ist es für viele Jüngere attraktiver, angestellt zu bleiben. Die Vorstellung, dass solche Kollegen nicht Partner in einer angesehenen Sozietät werden wollen, sondern lieber bei ihren Spin-offs wertvolle Mandate mitnehmen, ist für viele Anwälte unerträglich. Aber das Interesse des Mandanten zählt, und so werden sie es hinnehmen müssen.
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