Mündliche Gerichtsverhandlungen sind keine Orakel. Und dennoch orakelt man nach ihnen über die bevorstehende Entscheidung. Das betrifft auch die Verfahren des BGH zum Ärztebewertungsportal „Jameda“, über die der VI. Zivilsenat am 12.10. verhandelt hat (VI ZR 488/19 und VI ZR 489/19). Zwar ließ das Gericht schon einen Tag später per Pressemitteilung wissen, dass die Revisionen zurückgewiesen werden. Aber die Entscheidungsgründe stehen noch aus – und damit auch die Frage, wie viel Grundsätzliches noch darin steckt.
Mehr lesenEinem Rechtsanwalt gereicht es nach einem weiteren Beschluss des BGH zum Verschulden, wenn er den Versuch, einen fristgebundenen Schriftsatz (hier: Berufungsschrift) per Telefax an das Gericht zu übermitteln, vorschnell aufgibt und die für ihn nicht aufklärbare Ursache der aufgetretenen Übermittlungsschwierigkeiten der Risikosphäre des Empfangsgerichts zuschreibt.
Mehr lesenZwangsmitglied in der Handwerkskammer auch mit einer bloßen Nebentätigkeit? Dagegen kämpft eine „Make up“-Artistin vor dem Bundesverwaltungsgericht. Dort macht außerdem ein Bürger geltend, das Bundesinnenministerium müsse ihm auch alle Direktnachrichten offenbaren, die es über den Kurznachrichtendienst Twitter erhalten oder versandt hat – obwohl diese gerade nicht öffentlich sind. Doch die Vorinstanz hat ihm auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes recht gegeben.
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Kündigt ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis und wird er am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben, kann dies - so das BAG - den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung insbesondere dann erschüttern, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst.
In der Blockaltersteilzeit sind Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers in der Freistellungsphase, die für seine vor Insolvenzeröffnung geleistete Arbeit geschuldet sind, nach Ansicht des LAG Rheinland-Pfalz als Insolvenzforderungen zu qualifizieren, die in einem Insolvenzplanverfahren nach Verfahrensaufhebung nur noch in Höhe der im Insolvenzplan festgelegten Planquote durchgesetzt werden können.
Eine Ausgleichszahlung nach Art. 7 Abs. 1 Fluggastrechte-VO ist nach einem Urteil des BGH auf einen Anspruch auf Ersatz vorgerichtlicher Anwaltskosten, die für die Geltendmachung des Ausgleichsanspruchs angefallen sind, nicht anzurechnen.
Definieren die AVB den Begriff der meldepflichtigen Krankheiten und Krankheitserreger als die im Infektionsschutzgesetz namentlich genannten Krankheiten und Krankheitserreger, wobei eine Auflistung von Krankheiten und Krankheitserreger innerhalb der AVB nicht erfolgt, besteht keine Deckung für die «erste Welle». Das OLG Celle argumentiert, dass der SARS-Coronavirus zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls nicht in §§, 6, 7 IfSG aufgenommen worden war.
Mehr lesenWer sich die Markenauftritte von Deutschlands Kanzleilandschaft näher ansieht, trifft auf irritierend viel Blau. Dafür gibt es mehrere Gründe, nicht alle sind gut. Und manche können sogar schädlich sein.
Mehr lesenDie Anordnung des Vorsitzenden zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist laut BayObLG als sitzungspolizeiliche Maßnahme zulässig. Werde ein Betroffener wegen ordnungswidrigen Benehmens gemäß § 177 GVG aus dem Sitzungssaal entfernt, rechtfertige dies nicht die Verwerfung seines gegen einen Bußgeldbescheid gerichteten Einspruchs. Vielmehr sei in einem solchen Fall nach § 231b Abs. 1 StPO in Verbindung mit § 71 Abs. 1 OWiG zu verfahren.
Mehr lesenNach der Bundestagswahl hat die Forderung, Planungsverfahren für Großprojekte – insbesondere im Bereich der Infrastruktur – zu beschleunigen, wieder einmal Hochkonjunktur. Die Hoffnung, dies durch Verfahrensstraffung erreichen zu können, ist freilich eine Schimäre. Sie beruht gleich in doppelter Hinsicht auf einem Trugbild.
Mehr lesenFür manche Geldgeber hat sich ihre Investition in einen Solarpark teuer bezahlt gemacht: Die Betreiberfirma ging pleite, und der Insolvenzverwalter wollte sogar noch mehr Geld von den Anlegern. Der Bundesgerichtshof muss nun an der Schnittstelle von Insolvenz- und Sachenrecht entscheiden, wem die einzelnen Glitzer-Module eigentlich gehören. Und das Bundessozialgericht prüft, ob Anspruch auf die begehrte „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ nach 45 Jahren Beitragszahlung hat, wer zuletzt arbeitslos war.
Mehr lesenEin Rechtsschutzversicherer, der Deckung gewährt hat, hat regelmäßig ein rechtliches Interesse im Sinne des § 299 Abs. 2 ZPO an der Einsichtnahme in die Akten des Rechtsstreits, an dem sein Versicherungsnehmer beteiligt ist, wenn er prüfen will, ob ihm ein kraft Gesetzes (§ 86 Abs. 1 VVG) übergegangener Anspruch des Versicherungsnehmers gegen dessen Prozessbevollmächtigten zusteht. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.
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Gemäß § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V bleibt die Mitgliedschaft mit Anspruch auf Krankengeld erhalten, wenn sich an eine abschnittsweise erfolgte Bewilligung von Krankengeld auf der Grundlage befristeter AU-Feststellungen ein weiterer Krankengeldanspruch unmittelbar anschließt. Dies ist nach Ansicht des LSG Bayern auch dann der Fall, wenn die neue AU auf einer anderen Erkrankung und ggfs. einem Krankenhausaufenthalt beruht.
Der BGH soll entscheiden: Genügt eine Vertretungsvollmacht, durch die dem Verteidiger Vollmacht zur Vertretung, auch im Fall der Abwesenheit des Angeklagten, in allen Instanzen – ohne ausdrückliche Bezugnahme auf die Abwesenheitsvertretung in der Berufungshauptverhandlung – erteilt worden ist, den Anforderungen der in § 329 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 StPO vorausgesetzten Vertretungsvollmacht?
Endlich. Wir wissen nicht genau, wie es weitergeht, aber wenigstens ist die Zeit der Unsicherheit erst mal vorbei, die vielen Auseinandersetzungen, Papiere, Anhörungen, Ungewissheiten. Wir wissen immerhin, wann es wirksam wird. Wie es sich auswirken wird, werden wir sehen. Ausnahmsweise mal nicht Wahlkampf und Koalitions-Limbo. Es geht um das Wirksamwerden der Reformvorhaben der abgelaufenen Legislaturperiode, nämlich des Legal-Tech-Gesetzes zum 1.10.2021 und der BRAO-Reform, auch wenn sie erst im August nächsten Jahres in Kraft tritt.
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Für eine fristlose Kündigung ist es nach Ansicht des Amtsgerichts Hamburg ausreichend, dass der Mieter die Wohnung als Lagerort für die Drogenvorräte nutzt. Es kommt nicht darauf an, ob er in der Wohnung Drogenkäufer oder -lieferanten empfangen hat.
Bei der Bemessung des Ehegatten- und Kindesunterhalts bei gehobenen Einkommen hat die familienrechtliche Praxis durch Entscheidungen des Familiensenats des Bundesgerichtshofs bedeutende Veränderungen erfahren. Vor dem Hintergrund gestiegener Einkünfte hat der Senat eine Fortschreibung der Düsseldorfer Tabelle angeregt. Diese ist selbst kein Gesetz, aber sie bietet dem Tatrichter ein Hilfsmittel, möglichst einheitliche Entscheidungen treffen zu können. Musste man früher seinen konkreten Bedarf darlegen, genügt jetzt eine pauschale Abrechnung. Darüber, wie das beim Kindesunterhalt zu erfolgen hat, besteht bislang noch keine Einigkeit. Man kann nur hoffen, dass die Oberlandesgerichte möglichst bald eine einheitliche Linie finden.
Mehr lesenDiesmal ist viel los! Der Bundesgerichtshof verhandelt über einen der größten Finanzskandale Deutschlands – und verkündet noch gleich drei weitere mit Spannung erwartete Urteile. Um die Pfändbarkeit von Zahlungen eines Arbeitgebers zur betrieblichen Altersversorgung geht es vor dem Bundesarbeitsgericht. Und das Bundesverfassungsgericht beleuchtet in der Karlsruher Messehalle eine Normenkontrollklage gegen die Aufstockung der staatlichen Parteienfinanzierung.
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Das Bundestagswahlrecht gilt als zu kompliziert und es hat schwer vermittelbare Folgen, etwa die ständig wachsende Größe des Parlaments oder der Einzug des Südschleswigschen Wählerverbands mit einem Abgeordneten in den Bundestag. Dass die zahlreichen Pannen bei der Wahl in Berlin vermutlich keine Konsequenzen haben werden, ist für viele Bürgerinnen und Bürger ebenfalls schwer verständlich. Welche Änderungen im Wahlrecht sind nötig, um das Vertrauen in die Legitimität von Wahlen zu stärken? Hierüber sprechen wir in dieser Folge mit Prof. Dr. Sophie Schönberger von der Universität Düsseldorf.
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Eine „Nachholung“ der versäumten Prozesshandlung iSd § 236 II 2 ZPO erfordert nur deren (nachträgliche) Vornahme; einer besonderen Erklärung, dass dies gerade zur Nachholung erfolge, bedarf es nicht. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ohne Antrag kann daher nach einem Beschluss des BGH auch dann gewährt werden, wenn die Partei der Auffassung ist, die (erneut) vorgenommene Prozesshandlung bereits zuvor fristgerecht vorgenommen zu haben.