Im Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins kann sich der Antragsteller vertreten lassen. Hierfür ist eine schriftliche Vollmacht ausreichend. Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gem. 352 Abs. 3 S. 3 FamFG kann bei einem nicht geschäftsfähigen Antragsteller durch einen Vorsorgebevollmächtigten erfolgen, so das OLG Bremen im Anschluss an andere Oberlandesgerichte.
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1. Der private Krankenversicherer ist nach § 394 Satz 2 BGB berechtigt, mit rückständigen Prämienforderungen aus einer Krankheitskostenversicherung gegen Krankentagegeldansprüche des Versicherungsnehmers aufzurechnen.
2. Ein Krankenversicherungsvertrag wird auch dann gemäß § 193 Abs. 9 Satz 1 VVG aus dem Notlagen- in den Ursprungstarif zurückgeführt, wenn die Prämienrückstände durch eine seitens des Versicherers erklärte Aufrechnung getilgt worden sind.
Mehr lesenWenn man von Sandkastenspielen spricht, dann hat das einen leicht despektierlichen Klang: Dann ist etwas nicht ernstzunehmen und taugt nicht für das richtige Leben, schon gar nicht für „seriöse Politik in harten Zeiten“, wie es mal vor kaum 20 Jahren in der Süddeutschen hieß. Kinderkram eben, obwohl: Im Sandkasten lernt man, probiert spielerisch etwas aus, kann buddeln und bauen, alles wieder platt machen und neu aufbauen, man kann seiner Phantasie ungehindert Raum lassen. Herrlich und für die gesunde Entwicklung unverzichtbar, aber nun ja, Kinderkram eben, nicht das richtige Leben.
Mehr lesenDie Infektionszahlen steigen, und Krankenhäuser müssen elektive Eingriffe verschieben, weil sie Betten und Personal für Covid-Patienten benötigen. Dennoch möchte die Mehrheit des Bundestags das Fortbestehen der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ nicht feststellen; sie läuft daher am 25.11. 2021 aus (§ 5 I 3 IfSG). Dann können keine Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen mehr verhängt werden; auch flächendeckende Schließungen von Betrieben, Schulen und kulturellen Einrichtungen sind ausgeschlossen, weil der einschlägige § 28a I IfSG die Feststellung dieser Notlage voraussetzt. Klingt paradox, ist es aber nicht.
Mehr lesenManchmal ist der Rechtsweg die Rettung, wenn man einen Studienplatz in einem Fach mit strengem Numerus clausus ergattern möchte: Das Bundesverwaltungsgericht befasst sich mit den Klagen von drei verhinderten Medizinbewerbern. Das Bundesarbeitsgericht prüft einen Fall, in dem ein Insolvenzverwalter kein Urlaubsgeld des pleite gegangenen Arbeitgebers auszahlt. Dort geht es auch um einen schwerbehinderten Rechtsanwalt, der sich bei seiner vergeblichen Bewerbung als Leiter des Rechtsamts übergangen sieht. In Karlsruhe „duftet“ es außerdem wieder nach Diesel. Und der Bundesfinanzhof klärt, ob Verfahrenspfleger im Familienrecht Umsatzsteuer zahlen müssen.
Mehr lesenDer Bundesgerichtshof hat zur Reichweite der Haftung des Halters eines von einem Traktor angetriebenen Kreiselmähers beim Mähen einer als Weideland genutzten Wiesenfläche entschieden. Werde dabei eine Person auf einem angrenzenden Reitplatz durch einen hochgeschleuderten Stein verletzt, sei der Schaden nicht beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs eingetreten, da die Funktion des Kraftfahrzeugs als Arbeitsmaschine im Vordergrund stand.
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Eine Schätzung nach § 287 ZPO ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs unzulässig, wenn eine Grundlage für eine Entscheidung mangels greifbarer Anhaltspunkte nicht zu gewinnen ist und das richterliche Ermessen vollends in der Luft hängen würden.
Bei einer Vereinbarung über eine Entgeltumwandlung zur betrieblichen Altersversorgung im Wege der Direktversicherung liegt nach einem Urteil des BAG in Höhe der Beiträge zu der Direktversicherung kein pfändbares Einkommen vor. Dies gelte auch, wenn die Vereinbarung erst nach der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses getroffen wird, jedenfalls soweit die Beiträge den in § 1a I 1 BetrAVG vorgesehen Betrag nicht übersteigen.
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Die Bemessung von Zu- und Abschlägen ist von dem Tatrichter ist nach einem Beschluss des BGH so vorzunehmen, dass dem vorläufigen Insolvenzverwalter eine angemessene Vergütung gewährt wird. Eine Vergleichsrechnung anhand der Anzahl der aufgewendeten Stunden des Verwalters und seiner Mitarbeiter habe nicht stattzufinden.
Die Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung mit der einschränkenden Maßgabe des Wiederauflebens im Fall der Niederlegung des Wahlmandats durch den neu mandatierten Rechtsanwalt ist nach Meinung des Oberlandesgerichts Dresden unzulässig.
Bankenaufsicht macht Druck: Geld zurück für Bankkunden“, titelte kürzlich die FAZ. Die Schlagzeile wird den Präsidenten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), nach Wirecard und Greensill, gefreut haben, Fehler werden in der öffentlichen Wahrnehmung selten als systemimmanent akzeptiert. Auch Fälle wie jene beiden lassen sich in einem freiheitlichen Wirtschaftssystem nicht völlig verhindern. Statt zu analysieren, werden schnell neue Regelungen oder Gesetze geschaffen, um künftig alles besser zu machen.
Mehr lesenWer lässt sich schon gerne von seinem Arbeitgeber vor die Tür setzen? Über drei Klagen dagegen entscheidet in dieser Woche das Bundesarbeitsgericht – von einem Rauswurf als „Strafaktion“ über einen kranken Betriebsrat bis zu einem angeblich diebischen Paketzusteller. Außerdem geht es in Erfurt um Schulungen für Belegschaftsvertreter. Mit Nebenkosten fürs Kabelfernsehen befasst sich schließlich der Bundesgerichtshof.
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Wendet sich eine Krankenkasse im Rahmen von § 51 SGB V direkt an den vertretenen Kläger, um eine Entbindungserklärung von der ärztlichen Schweigepflicht zu erhalten, kann diese Verfahrenshandlung nach Ansicht des LSG Baden-Württemberg gem. § 56a Satz 1 SGG nicht isoliert angefochten werden. Die Behörde kann sich - so das LSG - nach § 13 Abs. 3 Satz 2 SGB X auch an den Beteiligten selbst wenden, soweit dieser zur Mitwirkung verpflichtet ist.
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Die Bezeichnung eines Arztes als Facharzt für Hypnose, Sexualmedizin und Raumfahrtmedizin stellt nach einem Urteil des Landgerichts Koblenz eine unzulässige unlautere geschäftliche Handlung dar und ist wettbewerbswidrig.
Lässt sich die Freiwilligkeit der Vollmachtserteilung nicht feststellen und sind die Voraussetzungen für das Vorliegen von Gefahr im Verzug nicht gegeben, liegt nach dem Landgericht Freiburg keine wirksame Zustellungsvollmacht i.S.d. § 132 StPO vor.
Bei der Auslegung eines Mischmietvertrages können die unbeschränkte Nutzungsdauer, die Ausweisung von Umsatzteuer und die Gebrauchszweckerklärung darauf hindeuten, dass es sich schwerpunktmäßig um ein Gewerberaummietverhältnis handelt. Im Zweifel ist nach Ansicht des LG Köln aus mieterschutzrechtlichen Gesichtspunkten jedoch von einem Wohnraummietverhältnis auszugehen.
In Rheinland-Pfalz und dem Saarland gibt es für Anwältinnen und Anwälte den Ehrentitel „Justizrat“. Außerhalb der beiden Bundesländer hält man ihn für bestenfalls eigentümlich, aber im örtlichen Wettbewerb spielt er durchaus eine Rolle. Auch deshalb hat sich jetzt die Satzungsversammlung mit dem Thema befasst. Allerdings ziemlich desinteressiert.
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In dieser Woche ist viel los in der Juristenwelt. So verhandelt das Bundesverfassungsgericht über eine Klage aus den Reihen der AfD auf einen Vizepräsidenten-Posten im Bundestag. Das Bundesarbeitsgericht klärt, ob Fahrradkuriere Anspruch auf ein Zweirad nebst Smartphone haben. Ob eine Entschädigung für die unangemessene Dauer seines Gerichtsverfahrens auf Leistungen vom Jobcenter anzurechnen ist, entscheidet das Bundessozialgericht. Außerdem: Vor dem Bundesverwaltungsgericht geht es um die Baugenehmigung für ein Bordell, vor dem Bundesgerichtshof um die Pflicht zur Wärmedämmung von Bestandsbauten – und die Justizminister schmieden Gesetzespläne.
Mehr lesenDas EU-Recht hat Vorrang vor dem mitgliedstaatlichen Recht. An diesem Prinzip gibt es nichts zu rütteln. Seine Begründung ist einleuchtend und unspektakulär pragmatisch: Die Rechtsgemeinschaft kann nicht funktionieren, wenn ihr Recht im Konfliktfall hinter dasjenige eines jeden Mitgliedstaates zurücktreten muss.
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Ein vor dem Ende der mündlichen Verhandlung über die Revision gestellter Antrag des Klägers auf Erlass eines Anerkenntnisurteils ist nach Ansicht des BGH nicht deshalb unwirksam, weil der Kläger auf das vor Eingang seiner Revisionsbegründung abgegebene Anerkenntnis hin zunächst erklärt hat, ein Antrag nach § 555 III ZPO solle nicht gestellt werden, und zu Beginn der mündlichen Verhandlung ein streitiges Urteil beantragt hat. Ein diesbezügliches Verhalten des Klägers begründet auch kein Recht zum Widerruf eines wirksam abgegebenen Anerkenntnisses.