Bankenaufsicht macht Druck: Geld zurück für Bankkunden“, titelte kürzlich die FAZ. Die Schlagzeile wird den Präsidenten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), nach Wirecard und Greensill, gefreut haben, Fehler werden in der öffentlichen Wahrnehmung selten als systemimmanent akzeptiert. Auch Fälle wie jene beiden lassen sich in einem freiheitlichen Wirtschaftssystem nicht völlig verhindern. Statt zu analysieren, werden schnell neue Regelungen oder Gesetze geschaffen, um künftig alles besser zu machen.
Mehr lesenWer lässt sich schon gerne von seinem Arbeitgeber vor die Tür setzen? Über drei Klagen dagegen entscheidet in dieser Woche das Bundesarbeitsgericht – von einem Rauswurf als „Strafaktion“ über einen kranken Betriebsrat bis zu einem angeblich diebischen Paketzusteller. Außerdem geht es in Erfurt um Schulungen für Belegschaftsvertreter. Mit Nebenkosten fürs Kabelfernsehen befasst sich schließlich der Bundesgerichtshof.
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Wendet sich eine Krankenkasse im Rahmen von § 51 SGB V direkt an den vertretenen Kläger, um eine Entbindungserklärung von der ärztlichen Schweigepflicht zu erhalten, kann diese Verfahrenshandlung nach Ansicht des LSG Baden-Württemberg gem. § 56a Satz 1 SGG nicht isoliert angefochten werden. Die Behörde kann sich - so das LSG - nach § 13 Abs. 3 Satz 2 SGB X auch an den Beteiligten selbst wenden, soweit dieser zur Mitwirkung verpflichtet ist.
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Die Bezeichnung eines Arztes als Facharzt für Hypnose, Sexualmedizin und Raumfahrtmedizin stellt nach einem Urteil des Landgerichts Koblenz eine unzulässige unlautere geschäftliche Handlung dar und ist wettbewerbswidrig.
Lässt sich die Freiwilligkeit der Vollmachtserteilung nicht feststellen und sind die Voraussetzungen für das Vorliegen von Gefahr im Verzug nicht gegeben, liegt nach dem Landgericht Freiburg keine wirksame Zustellungsvollmacht i.S.d. § 132 StPO vor.
Bei der Auslegung eines Mischmietvertrages können die unbeschränkte Nutzungsdauer, die Ausweisung von Umsatzteuer und die Gebrauchszweckerklärung darauf hindeuten, dass es sich schwerpunktmäßig um ein Gewerberaummietverhältnis handelt. Im Zweifel ist nach Ansicht des LG Köln aus mieterschutzrechtlichen Gesichtspunkten jedoch von einem Wohnraummietverhältnis auszugehen.
In Rheinland-Pfalz und dem Saarland gibt es für Anwältinnen und Anwälte den Ehrentitel „Justizrat“. Außerhalb der beiden Bundesländer hält man ihn für bestenfalls eigentümlich, aber im örtlichen Wettbewerb spielt er durchaus eine Rolle. Auch deshalb hat sich jetzt die Satzungsversammlung mit dem Thema befasst. Allerdings ziemlich desinteressiert.
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In dieser Woche ist viel los in der Juristenwelt. So verhandelt das Bundesverfassungsgericht über eine Klage aus den Reihen der AfD auf einen Vizepräsidenten-Posten im Bundestag. Das Bundesarbeitsgericht klärt, ob Fahrradkuriere Anspruch auf ein Zweirad nebst Smartphone haben. Ob eine Entschädigung für die unangemessene Dauer seines Gerichtsverfahrens auf Leistungen vom Jobcenter anzurechnen ist, entscheidet das Bundessozialgericht. Außerdem: Vor dem Bundesverwaltungsgericht geht es um die Baugenehmigung für ein Bordell, vor dem Bundesgerichtshof um die Pflicht zur Wärmedämmung von Bestandsbauten – und die Justizminister schmieden Gesetzespläne.
Mehr lesenDas EU-Recht hat Vorrang vor dem mitgliedstaatlichen Recht. An diesem Prinzip gibt es nichts zu rütteln. Seine Begründung ist einleuchtend und unspektakulär pragmatisch: Die Rechtsgemeinschaft kann nicht funktionieren, wenn ihr Recht im Konfliktfall hinter dasjenige eines jeden Mitgliedstaates zurücktreten muss.
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Ein vor dem Ende der mündlichen Verhandlung über die Revision gestellter Antrag des Klägers auf Erlass eines Anerkenntnisurteils ist nach Ansicht des BGH nicht deshalb unwirksam, weil der Kläger auf das vor Eingang seiner Revisionsbegründung abgegebene Anerkenntnis hin zunächst erklärt hat, ein Antrag nach § 555 III ZPO solle nicht gestellt werden, und zu Beginn der mündlichen Verhandlung ein streitiges Urteil beantragt hat. Ein diesbezügliches Verhalten des Klägers begründet auch kein Recht zum Widerruf eines wirksam abgegebenen Anerkenntnisses.
Spätestens seit dem epochalen Klima-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts rollt auch hierzulande eine Welle von Klimaklagen auf die Gerichte zu. Sie richten sich zunehmend auch gegen Unternehmen. Die zivilrechtlichen Hürden für Ansprüche auf Entschädigung, Beseitigung oder Unterlassung sind hoch, die Kläger setzen aber darauf, dass die Rechtsprechung unter dem Druck des Klimawandels kreativer und progressiver wird. In dieser Folge beleuchten wir private Klimaklagen im Gespräch mit Prof. Dr. Eva-Maria Kieninger von der Universität Würzburg.
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Ein Arbeitgeber, der seinen Betrieb aufgrund eines staatlich verfügten allgemeinen „Lockdowns“ zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vorübergehend schließen muss, trägt nicht das Risiko des Arbeitsausfalls und ist - so das BAG - daher nicht verpflichtet, seinen Beschäftigten Vergütung unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs zu zahlen.
Die Bestimmungen über die Erhöhung der Mindestvergütung entsprechend der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, sind nach einem Beschluss des BGH auf die Vergütung des Insolvenzverwalters in Insolvenzverfahren über das Vermögen einer juristischen Person nicht anwendbar.
Wer erinnert sich nicht an den Jahreswechsel 1999/2000, an die Sorgen um den Millenium-Bug, die sich bald als unbegründet erwiesen. Oder an die Ausgabe des Euro Anfang 2002, der nach einer kurzen Übergangsfrist "unsere" gemeinsame Währung wurde. Vor einer ähnlichen Zäsur scheinen wir nun wieder bei der anwaltlichen Kommunikation mit den Gerichten zu stehen.
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Der Beschwerdeausschluss nach § 146 Abs. 2 VwGO greift nach einem Beschluss des VGH München auch dann, wenn das Verwaltungsgericht die für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe erforderlichen Erfolgsaussichten bejaht hat, eine Gewährung ohne Ratenzahlung aber wegen der hierfür fehlenden persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen abgelehnt hat.
Kann es nur eine Tina Turner geben? Die 81-jährige Künstlerin selbst meint: ja – und verklagt einen Veranstalter, der Shows mit einer Doppelgängerin von ihr in der Hauptrolle organisiert. Der Bundesgerichtshof muss entscheiden. Außerdem: Die obersten Zivilrichter verkünden ihr Verdikt zur Haftung von Fußballvereinen für ihre Anhänger. Und das Bundessozialgericht klärt, was genau auf die Anwartschaftszeit für das Arbeitslosengeld angerechnet wird.
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Nach § 34a SGB II haftet der Betreuer für rechtswidrig erbrachte Leistungen an den Betreuten, wenn er die rechtswidrige Leistungserbringung herbeigeführt hat. Das Verhalten der in Anspruch genommenen Person muss nach Ansicht des BSG objektiv im Sinne eines zurechenbaren Grundes ursächlich für die rechtswidrige Leistungserbringung gewesen sein und zudem vorsätzlich oder grob fahrlässig gerade auf diese rechtswidrige Leistung gerichtet sein.
Der Untersuchungszweck ist im Sinne des § 406e Abs. 2 Satz 2 StPO ist nach einem Beschluss des LG Kiel gefährdet, wenn durch die Aktenkenntnis des Verletzten eine Beeinträchtigung der gerichtlichen Sachaufklärung (§ 244 Abs. 2 StPO) zu besorgen ist.
Für den Fall einer nachträglich vereinbarten Mieterhöhung folgt nach Ansicht des AG Hamburg aus dem Motiv des Gesetzgebers, dass der bezweckte Schutz des § 556d BGB nur auf die bei Abschluss des Mietvertrages vereinbarten Miete zu beziehen ist. Eine Bestandsmiete, als die die nach Abschluss des Vertrages bestehende und sodann veränderte Miete anzusehen ist, ist nicht erfasst.
Das Urteil des polnischen Verfassungsgerichts zur Unvereinbarkeit von Vorschriften der Unionsverträge mit der polnischen Verfassung rührt an Grundfragen der EU. In der ersten Welle der Empörung wurde ihm attestiert, es lege „die Axt an die Säulen, auf denen die Union ruht“. Zumindest unterschwellig, wenn nicht explizit, war zu vernehmen, es sei das Bundesverfassungsgericht, das, um bei dieser Metapher zu bleiben, mit seinem PSPP-Urteil vom 5.5.2020 die Axt erst geschärft habe.
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