Zusammenleben ist heute nicht mehr nur Vater, Mutter und Kind(er), also die klassische Kernfamilie – nach dem Koalitionsvertrag ist es künftig auch die „Verantwortungsgemeinschaft“. Mit diesem Institut soll „jenseits von Liebesbeziehungen oder der Ehe zwei oder mehr volljährigen Personen ermöglicht werden, rechtlich füreinander Verantwortung zu übernehmen“.
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Ist eine Vielzahl von Forderungen durch den Sonderinsolvenzverwalter zu prüfen und machen diese einen wesentlichen Bruchteil der in dem Insolvenzverfahren zu prüfenden Forderungen aus, kommt in der Regel nach dem BGH eine Begrenzung der Vergütung auf eine solche nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nicht in Betracht.
Restaurants mussten in der Pandemie zeitweise dicht machen. Müssen Betriebsschließungsversicherungen dafür zahlen? Der Bundesgerichtshof will diese von den Unterinstanzen kontrovers beurteilte Frage klären. Solange ein Endlager für radioaktiven Müll fehlt, wird der strahlende Abfall vielfach in provisorischen Zwischenlagern untergebracht. Das Bundesverwaltungsgericht untersucht die Voraussetzungen. Und auch sonst ist in dieser Woche an den Bundesgerichten viel los.
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Das Stottern eines Beschuldigten begründet den Fall einer notwendigen Verteidigung nach Ansicht des OLG Braunschweig lediglich dann, wenn die Behinderung einen solchen Grad annimmt, dass die Befürchtung besteht, der Beschuldigte werde wegen seines Gebrechens nicht alles Notwendige sagen.
In der Verbraucherinsolvenz fällt die Arbeitskraft des Arbeitnehmers als Insolvenzschuldner nicht in die Insolvenzmasse, so dass er weiterhin über das Arbeitsverhältnis als solches disponieren und so dessen Inhalt ändern kann. Über künftige Entgeltansprüche aus dem unverändert gebliebenen Arbeitsverhältnis darf er - so das BAG - jedoch nicht zum Nachteil der Masse verfügen.
Haben die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft einen Erbvertrag geschlossen oder der Erblasser zu Gunsten seines Partners ein Testament errichtet und heiraten die Partner später, findet nach einem Beschluss des OLG Rostock auch im Fall der Scheidung vor dem Tod § 2077 BGB keine entsprechende Anwendung.
Hard Cases Make Bad Law oder: Ein extremer Einzelfall ist keine gute Grundlage für die Formulierung einer Rechtsregel. Oliver Wendell Holmes Jr. hatte die Binsenweisheit auf „Great Cases“ übertragen, die in ungewöhnlichem Maß das öffentliche Interesse auf sich ziehen. Doch sind es nicht nur die „harten“ und die „großen“ Einzelfälle, die auf die Gefühlswelt einwirken und das (juristische) Urteilsvermögen zu verzerren drohen.
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Zwischen einem Notarzt oder einer Notärztin im kommunalen Rettungsdienst und der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) besteht nach Ansicht des SG Magdeburg aufgrund der notärztlichen Tätigkeit kein Beschäftigungsverhältnis.
Einen „Verdienstausfall“ i.S.d. § 56 Abs. 5 IfSG erleidet der Auszubildende, der sich auf Anordnung der zuständigen Gesundheitsbehörde als Kontaktperson in Quarantäne begeben muss, nach Ansicht des VG Gera nicht, so dass der Arbeitgeber keine Entschädigung nach § 56 IfSG beanspruchen kann. Die Quarantäne nach § 30 IfSG wegen eines Ansteckungs- oder Krankheitsverdachts stellt einen in der Person des Auszubildenden liegenden Grund gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 2b BBiG dar.
Ein Fehlurteil mit der Folge einer langjährigen oder lebenslangen Freiheitsstrafe ist für den Betroffenen und das Vertrauen in die Justiz eine Katastrophe. Gleichwohl wurde das Phänomen Justizunrecht in Deutschland bislang kaum untersucht. Ein Studierendenprojekt zur Wiederaufnahme im Strafverfahren will das jetzt ändern. Wir haben uns darüber mit Prof. Dr. Carsten Momsen, einem der Initiatoren des Projekts, unterhalten.
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Für die Vergleichbarkeit von Räumen im Sinne der Vorschrift des § 9a Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 HeizkostenVO kommt es nach dem BGH nicht zwingend darauf an, dass sich diese in demselben Gebäude wie diejenigen befinden, für die eine Schätzung des Wärmeverbrauchs zu erfolgen hat.
Im Allgemeinen wird der Anspruch des Insolvenzverwalters nach Erledigung der zur vergütenden Tätigkeit fällig. Eine Vergütungsfestsetzung für einzelne Zeitabschnitte eines Insolvenzverfahrens sehen - so der BGH - weder die Insolvenzordnung, noch die insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung vor. Vereinbarungen über eine von den gesetzlichen Regelungen abweichende Fälligkeit der Vergütung des Insolvenzverwalters können danach nicht Inhalt eines Insolvenzplans sein.
Mehr lesenIm Rahmen des durch § 174 Abs. 3 GVG eröffneten Ermessens obliegt es grundsätzlich dem Tatrichter, unter Berücksichtigung der Gesamtumstände über den erforderlichen Umfang der Geheimhaltungsverpflichtung zu entscheiden. Der Tatrichter hat nach einem Beschluss des BGH jedenfalls für die Fälle des § 172 Nr. 2 und 3 GVG ein Auswahlermessen hinsichtlich der nach Ausschluss der Öffentlichkeit noch im Sitzungssaal verbleibenden und zur Geheimhaltung zu verpflichtenden Personen.
Mehr lesenVieles ist neu im neuen Jahr. Ein Kollege ist neuer Bundeskanzler: Rechtsanwalt Olaf Scholz (SPD). Das BMJV ist jetzt wieder das BMJ. Neues Schuldrecht, aktive Nutzungspflicht im elektronischen Rechtsverkehr. Nur die NJW ist alt. Sie wird in diesem Jahr 75.
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Das Jahr neigt sich dem Ende zu; hinter uns liegen turbulente Monate. Man braucht nur einen Blick auf die Webseite des BVerfG zu werfen und erhält einen Eindruck, mit welchen Herausforderungen unser Gemeinwesen konfrontiert ist. Bundesnotbremse, Klimaschutz, EU-, Parteien- oder Rundfunk- Finanzierung, Abschiebungen nach Afghanistan, islamischer Religionsunterricht, Wahlen zum Bundestag, Berliner Mietendeckel,
Münchener Flughafen oder das CETA-Freihandelsabkommen.
Muss ein Ladeninhaber Miete zahlen, wenn er wegen Corona schließen musste? Das klärt der Bundesgerichtshof. Am Europäischen Gerichtshof geht es um die Frage, ob Mehrarbeitszuschläge ein unzulässiger Anreiz sein können, auf den Mindesturlaub zu verzichten. Und auch ein Disziplinarverfahren gegen einen polnischen Rechtsanwalt beschäftigt die Europarichter.
Mehr lesenDie EU-Institutionen sehen staatlich festgelegte Mindesthonorare für Freiberufler in Deutschland mit Skepsis: Der Europäische Gerichtshof befasst sich nun abermals mit dem Salär von Architekten und Ingenieuren. Vor dem Bundesarbeitsgericht klagt eine angehende Ärztin auf Zahlung eines Mindestlohns für ein Praktikum, das sie vor Aufnahme ihres Studiums absolvieren musste. Und das Bundesverwaltungsgericht muss klären, ob der Stadtrat von München Räume für eine Diskussion über Meinungsfreiheit verweigern durfte – dort sollte es um das von ihm ausgesprochene Saalverbot für Anhänger einer Boykott-Bewegung gegen den Staat Israel gehen.
Mehr lesenFür das Anwaltsimage endete 2021 mit einem Paukenschlag, nämlich mit der achtteiligen Miniserie „Legal Affairs“ – aus dem Leben einer Rechtsanwältin in Berlin, die bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen hilft. Boulevard, schnelle Schnitte, unglaubliche Geschichten. Sex, Crime und menschliche Abgründe. Hymnische Kritiken über Hauptdarstellerin und Machart der Serie, inspiriert von einem real existierenden Berliner Medienanwalt, der mitproduziert und in einer der Episoden einen Cameo-Auftritt hat. Fast zu gut für das öffentlich-rechtliche Fernsehen, hieß es.
Mehr lesenKnüpft die Formulierung eines Versicherers in den AKB 2015 an den Tatbestand der Unfallflucht an, lässt dies für einen verständigen Versicherungsnehmer den Schluss zu, dass sich seine versicherungsrechtlichen Obliegenheiten mit den an ihn gestellten strafrechtlichen Verhaltensanforderungen nach § 142 Abs. 1 StGB decken und ihm versicherungsrechtlich keine weitergehenden Pflichten auferlegt werden. Dies hat das Landgericht Kassel entschieden.
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Die bloße Mitteilung, dass ein Anspruch anerkannt beziehungsweise erfüllt werde, reicht nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg für die Annahme einer auf die Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung nicht aus.