Dass der Strafverfolger zum Strafverfolgten wird, hat er der Aussage seiner ehemaligen Lebensgefährtin zu verdanken. Den schlechten Kalauer, dass die Steigerung von Lebensgefahr Lebensgefährtin lautet, kann ich mir an dieser Stelle nicht verkneifen.
Der Korruptionsbekämpfer unter Korruptionsverdacht wird während der Arbeit festgenommen, im Gebäude der Generalstaatsanwaltschaft, deren Gesicht er als Behördensprecher ist. Die Kolleginnen und Kollegen sind fassungslos. Dass der Oberstaatsanwalt sein Amtszimmer auf eigene Kosten mit teuren Designermöbeln ausgestattet hat, kam niemandem komisch vor. Dass er gerüchteweise sogar eine eigene Putzkraft für sein Büro angeheuert haben soll, auch nicht.
Der Haftbefehl gegen den Strafverfolger wird später ausgesetzt. Eine Anklage lässt lange auf sich warten. Ist die Staatsanwaltschaft zu nachlässig gegenüber dem Mann? Dann weitet sich die Korruptionsaffäre aus. Gab es womöglich sogar ein System? Rechtsanwälte vermuten das. Ein weiterer Staatsanwalt wird vom Dienst suspendiert.
Der Protagonist wird zum zweiten Mal festgenommen. Die Vorwürfe haben inzwischen so große Ausmaße angenommen, dass aus Sicht der Justiz Fluchtgefahr besteht. Ihm werden Bestechlichkeit, Untreue und Steuerhinterziehung vorgeworfen. Der durch ihn angerichtete Schaden für das Land beläuft sich demzufolge auf 558.000 Euro. Die Summe könnte sich im Verlauf der Ermittlungen aber noch erhöhen.
Vor der erneuten Festnahme stellt die Polizei fest, dass der Oberstaatsanwalt gar nicht mehr in der Wohnung lebt, die er bei den Behörden angegeben hat. Damit verstößt er gegen Auflagen, die Voraussetzung für die Aussetzung des Haftbefehls waren. Als sich Polizisten zu seiner gemeldeten Wohnung begeben, wird ein Nachbar auf sie aufmerksam. Er verständigt den Oberstaatsanwalt. Dieser begibt sich daraufhin zu einer Polizeidienststelle, um mitzuteilen, dass er umgezogen sei und nunmehr mit einer neuen Partnerin zusammenlebe – einer Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft. Als die Beamten diese Wohnung durchsuchen und die Strafverfolgerin befragen wollen, gibt sie an, mit dem Beschuldigten verlobt zu sein. Sie beruft sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht.
Sie finden das selbst für eine Posse etwas zu fantasiereich? Es ist kein fiktionaler Stoff, sondern eine reale Geschichte. Es ist ohne jede Hinzudichtung und Übertreibung die aktuelle Justizaffäre um einen Frankfurter Oberstaatsanwalt.