Die Gerichte sind durch sogenannte Massenverfahren stark belastet. Exemplarisch steht hierfür der Dieselskandal, der auch nach ersten Leitentscheidungen des BGH noch lange nicht abgearbeitet ist. Ebenfalls für eine hohe Auslastung sorgen Fluggastrechteklagen sowie Widerrufe von Versicherungs- und Bankverträgen. Zuletzt hat sich die Justizministerkonferenz mit der Frage befasst, wie die Gerichte hiermit besser umgehen können. Hierzu haben wir den Vorsitzenden Richter am OLG München Dr. Nikolaus Stackmann befragt, dessen Senat mit vielen Massensachverhalten befasst ist.
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Wird ein ehemaliger Rechtsanwalt zum Abwickler seiner eigenen Kanzlei bestellt und wird dieser ehemalige Rechtsanwalt in einem Rechtsstreit durch den Abwickler vertreten, fällt nach einem Beschluss des LG Lübeck keine anwaltliche Vergütung an, die der Prozessgegner im Unterliegensfall zu erstatten hätte.
Kurz vor Toresschluss hat der 19. Deutsche Bundestag einen, so will es scheinen, elementaren Gesetzesbeschluss gefasst: ein „Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit“. Wer wäre schon gegen Gerechtigkeit, gar gegen materielle Gerechtigkeit? Bei näherem Hinsehen erweist sich die anspruchsvolle Bezeichnung freilich als ein Fall von schönfärbendem und verschleierndem Sprachgebrauch. Hinter dem Gerechtigkeitspathos verbirgt sich ein Angriff auf den zum Kernbestand liberal-rechtsstaatlicher Strafrechtspflege zählenden, in das römische Recht zurückreichenden, nun in der Tat elementaren Grundsatz des ne bis in idem.
Mehr lesenDie Datenschutz-Grundverordnung hat die Datenschutz-Richtlinie ersetzt, an die Stelle der ePrivacy-Richtlinie soll die ePrivacy-Verordnung treten: Diese Beispiele illustrieren eine auf verschiedenen Rechtsgebieten anzutreffende Tendenz des europäischen Gesetzgebers, Richtlinien bei einer Reform nicht (nur) inhaltlich zu überarbeiten, sondern die Neuregelungen zugleich in Verordnungsform zu gießen. Dieser Wechsel kann geboten, aber auch problematisch sein.
Mehr lesenManche halten die Cum/Ex-Transaktionen für den größten Wirtschaftskrimi in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Der Bundesgerichtshof klärt nun erstmals, ob die massenhaften Börsendeals, die den Fiskus geschätzte 12 Milliarden Euro gekostet haben sollen, tatsächlich strafbar waren. Außerdem geht es in Karlsruhe um Marketing im Netz durch Influencerinnen. Und vor dem Oberlandesgericht Stuttgart klagen Aktionäre gegen Porsche wegen ihrer Kursverluste durch „Dieselgate“.
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Auch wenn ein Mieter seine Behauptung, ihm sei ein Umzug wegen einer bestehenden Erkrankung nicht zuzumuten, unter Vorlage bestätigender ärztlicher Atteste geltend macht, ist im Falle des Bestreitens dieses Vortrags nach Ansicht des BGH regelmäßig die Einholung eines Sachverständigengutachtens zu der Art, dem Umfang und den konkreten Auswirkungen der beschriebenen Erkrankung auf die Lebensführung des betroffenen Mieters im Allgemeinen und im Besonderen im Fall des Verlusts der vertrauten Umgebung erforderlich.
Die anwaltlichen Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Übermittlung von fristgebundenen Schriftsätzen im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs per beA entsprechen nach einem Beschluss des BGH denen bei Übersendung von Schriftsätzen per Telefax. Auch hier ist es unerlässlich, den Versandvorgang zu überprüfen. Die Überprüfung der ordnungsgemäßen Übermittlung erfordert dabei die Kontrolle, ob die Bestätigung des Eingangs des elektronischen Dokuments bei Gericht nach § 130a V 2 ZPO erteilt wurde. Hat der Rechtsanwalt eine solche Eingangsbestätigung erhalten, besteht Sicherheit darüber, dass der Sendevorgang erfolgreich war.
Nach Deutschland in einen Privathaushalt entsandte ausländische Betreuungskräfte haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn für geleistete Arbeitsstunden. Dazu gehört - so das BAG - auch Bereitschaftsdienst. Ein solcher kann darin bestehen, dass die Betreuungskraft im Haushalt der zu betreuenden Person wohnen muss und grundsätzlich verpflichtet ist, zu allen Tag- und Nachtstunden bei Bedarf Arbeit zu leisten.
Immer dann, wenn sich nach dem festgestellten Sachverhalt die Anwendung des § 59 StGB aufdrängt, müssen nach einem Beschluss des OLG Hamm die Urteilsgründe - schon nach den materiellrechtlichen Begründungsanforderungen - ergeben, aus welchem Grunde das Tatgericht den Angeklagten dennoch zu einer Strafe verurteilt und nicht nur verwarnt hat.
Die Politik hat immer neue Gesetze gegen "Hatespeech" erlassen. Nun klärt der Bundesgerichtshof, ob Facebook die Beiträge von zwei Nutzern löschen und ihre Konten vorübergehend sperren durfte. Auch um "Dieselgate" soll es in Karlsruhe wieder gehen. Und was die Bundeskanzlerin zur Wahl in Thüringen gesagt hat, will die AfD vom Bundesverfassungsgericht für unzulässig erklären lassen.
Mehr lesenEine Völkerrechtlerin schreibt ihr erstes Buch; sie hat wenig Zeit, weil sie für ein politisches Wahlamt kandidiert, also hilft ihr ein Ghostwriter. Trotzdem enthält der Text inhaltliche Ungenauigkeiten insbesondere historischer Art (dazu Zenthöfer, Cicero online v. 1.7. 2021). Die bleiben in übersichtlichen Grenzen und dürften keinen Sachmangel begründen; wenn doch, wird so bald die Erheblichkeitsschwelle des § 323 V 2 BGB noch nicht erreicht sein. Zum Problem werden vielmehr ungekennzeichnete Textparallelen, wie so oft.
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Diesmal bricht die Kolumne „Reflexionen über den Rechtsmarkt“ eine Lanze für die Syndikusrechtsanwälte. Schon bei der Zulassung werden sie von den Kammern und der Deutschen Rentenversicherung kritischer beäugt als ihre zugelassenen Kollegen. Auch im Unternehmen haben sie es im Kulturkampf von Profit- gegen Cost-Center mitunter nicht leicht. Tatsächlich sind Inhousejuristen unverzichtbar, bei Themen wie Digitalisierung und Legal Tech sind sie sogar Vorreiter.
In einem größeren Insolvenzverfahren ist der regelmäßig anfallende Mehraufwand des Insolvenzverwalters nach Ansicht des BGH im Grundsatz bereits dadurch abgegolten, dass die größere Vermögensmasse zu einer höheren Vergütung führt.
Ein Arzt ist nach einem Urteil des LG Kempten zur Aufklärung über solche in seiner Person liegenden Risiken verpflichtet, die Einfluss auf die sachgerechte Durchführung der ärztlichen Heilbehandlung haben können. Unterlässt er diese gebotene Aufklärung, macht er sich auch dann strafbar, wenn er die Behandlung sachgerecht ausführt.
Bei der Einstufung einer Beschäftigung als kurzfristig („zeitgeringfügig“) und damit sozialversicherungsfrei kommt es auf die Verteilung der Arbeitszeit nicht an: Eine an 5 Tagen in der Woche ausgeübte Tätigkeit kann bei Einhaltung der maximalen Zahl an Arbeitstagen kurzfristig sein, auch wenn sie die maximale Zahl an Monaten überschreitet. Die insoweit anders lautenden Geringfügigkeits-Richtlinien sind nach Ansicht des BSG unzutreffend und binden die Gerichte nicht.
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Ist der Mangel vom Mieter bewiesen, hat der Vermieter den Beweis zu führen, dass der Mangel nicht auf die Bausubstanz zurückzuführen ist. Erst dann muss nach Ansicht des Amtsgerichts Berlin-Mitte der Mieter beweisen, dass der Schimmel nicht durch ein vertragswidriges Heiz- und Lüftungsverhalten entstanden ist.
Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass zwischen den Parteien ein Anwaltsvertrag zustande gekommen ist, trägt im Falle der Honorarklage nach allgemeinen Grundsätzen der klagende Rechtsanwalt. Das gleiche gilt nach einem Urteil des Landgerichts Offenburg für den Umfang des erteilten Mandats.
Das Verbot widerstreitender Interessensvertretung gehört zu den Core Values der Anwaltschaft. Die sogenannte große BRAO-Reform regelt hierzu manches neu. Aktuelle Fälle zeigen zudem, dass es im Bereich der Interessenkollision manche Grauzone gibt. Sind die rechtlichen Regelungen und die Rechtsprechung hierzu für die Praxis noch praktikabel? Fragen an Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Diller, der unter anderem Mitglied der Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer ist.
Mehr lesenDem BGH zufolge tritt die Verwirkung eines Anspruchs eigentlich nur unter ganz außergewöhnlichen Umständen ein, die als Zeit- und als Umstandsmoment vorliegen müssen. Dennoch wird dieses Rechtsinstitut von Gerichten in unerhörter Weise ausgeweitet und missbraucht. Denn sie stellen in vielen Fällen fest, dass die Belehrungen in Lebensversicherungs- oder Kreditverträgen fehlerhaft sind – weisen Verbraucherklagen aber trotzdem wegen angeblicher Verwirkung ab.
Mehr lesenEin Umweltverband will mit Hilfe des Bundesverwaltungsgerichts den Bau einer neuen Stromtrasse blockieren – dabei wollen Politik, Behörden und die Wirtschaft mit der Hochspannungsleitung die Energiewende voranbringen. Vor dem Bundesarbeitsgericht kämpft ein Frührentner um eine lebenslange Betriebsrente. Und am Europäischen Gerichtshof geht es anhand eines Falls aus Hamburg wieder einmal um ein Kopftuch im Dienst.
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