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Die Termine der 23. Kalenderwoche
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Wie weit reicht die Impfpflicht gegen Corona in der Bundeswehr? Das Bundesverwaltungsgericht macht sich die Sache nicht leicht und verhandelt nochmals, bevor es seine Entscheidung fällt. Der Computergigant Apple und die Schweizer Uhrenschmiede Swatch ringen um den Slogan „Think different“. Aber am Montag ist erstmal noch Pfingsten 😊.

Prof. Dr. Joachim Jahn ist Mitglied der NJW-Schriftleitung, 2. Jun 2022.

Impfzwang in der Truppe. Das Thema beschäftigt das BVerwG stärker, als es ursprünglich erwartet hatte: Am 2.5. hat es erstmals über die Anträge von zwei Offizieren der Bundeswehr verhandelt, die sich nicht gegen Corona impfen lassen wollen. Für alle aktiven Soldatinnen und Soldaten sehen seit vergangenem November die allgemeinen Regelungen (AR) A1-840/8-4000 zur Zentralen Dienstvorschrift (ZDv) A 840/8 eine Pflicht zu „Impf- und weiteren Prophylaxemaßnahmen“ vor. Doch die beiden Uniformträger meinen: Die Verwendung der neuartigen mRNA-Impfstoffe stelle keine Impfung im herkömmlichen Sinne dar, sondern die Verabreichung einer genbasierten, experimentellen Substanz. Das Verteidigungsministerium hingegen will den Zwangspiks durchkämpfen: Wiewohl die Vakzin-Vergabe keinen 100-prozentigen Schutz biete, diene sie doch der Verhütung einer übertragbaren Krankheit. Immerhin verringere sie die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung und die Gefahr schwerer Verläufe. „Überproportional hohe Impfrisiken“ seien mit der Spritze nicht verbunden (NJW-aktuell H. 18/2022, 6).

Am 7.6. und bei Bedarf auch noch am 8.6. will der 1. Wehrdienstsenat die Fälle nun in erster und letzter Instanz in Fortsetzung erörtern, bevor er eine Entscheidung fällt. Der Vorsitzende Richter betonte im ersten Termin, dass diese wegen der Besonderheiten des Wehrbeschwerderechts nur für die beiden Offiziere gelte. Insgesamt lägen dem Gericht ungefähr zehn Beschwerden von Soldaten aus verschiedenen Bereichen vor, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Leipzig überdies berichtete. Die Anwälte der beiden Kläger bezweifelten demzufolge auch, dass Covid-19 überhaupt eine gefährliche Erkrankung sei – insbesondere für die Berufsgruppe der Soldaten. Als Sachverständigen hatten sie unter anderem den im Ruhestand befindlichen Professor Sucharit Bhakdi benannt. Der Mikrobiologe, Bestseller-Autor und YouTube-Star gilt als Ikone von radikalen Gegnern der staatlichen Corona-Maßnahmen; mehrere seiner Thesen zu der Pandemie wurden von Experten als irreführend oder sogar falsch eingeordnet. Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein hat ihn überdies Mitte Mai wegen Volksverhetzung angeklagt – unter anderem, weil er im Zusammenhang mit der Zulassung der Vakzine von einem „zweiten Holocaust“ gesprochen haben soll.
Mediziner der Bundeswehr betonten dagegen auf Befragen der obersten Verwaltungsrichter, dass auch in den Streitkräften schwere Corona-Fälle aufgetreten seien und Long Covid außerdem ein signifikantes Gesundheitsproblem darstelle. Impfnebenwirkungen seien dagegen nur sehr selten beobachtet worden. Die Immunisierung sei entscheidend, um die Einsatzfähigkeit sicherzustellen. Das BVerfG könnte den Kollegen vom BVerwG die Urteilsfindung mittlerweile erleichtert ­haben: Am 19.5. veröffentlichte es einen Beschluss, in dem es auch in der Hauptsache Verfassungsbeschwerden gegen die Impfpflicht im Gesundheitswesen zurückwies (BeckRS 2022, 10780).

Werbespruch. Der Computergigant Apple und die Schweizer Uhrenschmiede Swatch rangeln um den Slogan „Think different“ (im Original marktschreierisch in Großbuchstaben geschrieben). Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) hatte das Wortzeichen zugunsten von Apple als Unionsmarken für diverse elektronische Geräte eingetragen. Auf Antrag der Schweizer Swatch AG erklärte die Behörde die Marken jedoch vor sechs Jahren mangels ernsthafter Benutzung für verfallen – so reiche die von dem amerikanischen Konzern geltend gemachte Aufschrift auf Verpackungen von iMac-Computern nicht, um eine ernsthafte Verwendung nachzuweisen. Darüber will das EuG am 8.6. seinen Spruch fällen.

Pfingsten. Zu Beginn dieser Berichterstattungswoche wird aber erst einmal der Pfingstmontag gefeiert. Wir wünschen allen unseren Lesern und Leserinnen einen wunderschönen (hoffentlich) arbeitsfreien Tag – unbeschadet der Frage, ob und – wenn ja – welcher Religion sie anhängen.