Aus der NJW
Disposition über die Arbeitskraft in der Verbraucherinsolvenz

In der Verbraucherinsolvenz fällt die Arbeitskraft des Arbeitnehmers als Insolvenzschuldner nicht in die Insolvenzmasse, so dass er weiterhin über das Arbeitsverhältnis als solches disponieren und so dessen Inhalt ändern kann. Über künftige Entgeltansprüche aus dem unverändert gebliebenen Arbeitsverhältnis darf er - so das BAG - jedoch nicht zum Nachteil der Masse verfügen.

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Keine Unwirksamkeit eines gegenseitigen Erbvertrags von Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft bei nachfolgender Heirat und späterer Scheidung

Haben die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft einen Erbvertrag geschlossen oder der Erblasser zu Gunsten seines Partners ein Testament errichtet und heiraten die Partner später, findet nach einem Beschluss des OLG Rostock auch im Fall der Scheidung vor dem Tod § 2077 BGB keine entsprechende Anwendung.

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Keine abhängige Beschäftigung eines Notarztes im kommunalen Rettungsdienst

Zwischen einem Notarzt oder einer Notärztin im kommunalen Rettungsdienst und der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) besteht nach Ansicht des SG Magdeburg aufgrund der notärztlichen Tätigkeit kein Beschäftigungsverhältnis.

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Keine Entschädigung für Quarantäne

Einen „Verdienstausfall“ i.S.d. § 56 Abs. 5 IfSG erleidet der Auszubildende, der sich auf Anordnung der zuständigen Gesundheitsbehörde als Kontaktperson in Quarantäne begeben muss, nach Ansicht des VG Gera nicht, so dass der Arbeitgeber keine Entschädigung nach § 56 IfSG beanspruchen kann. Die Quarantäne nach § 30 IfSG wegen eines Ansteckungs- oder Krankheitsverdachts stellt einen in der Person des Auszubildenden liegenden Grund gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 2b BBiG dar.

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Vergleichbarkeit von Räumen nach § 9a Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 HeizkostenVO

Für die Vergleichbarkeit von Räumen im Sinne der Vorschrift des § 9a Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 HeizkostenVO kommt es nach dem BGH nicht zwingend darauf an, dass sich diese in demselben Gebäude wie diejenigen befinden, für die eine Schätzung des Wärmeverbrauchs zu erfolgen hat.

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Fälligkeit des Anspruchs des Insolvenzverwalters

Im Allgemeinen wird der Anspruch des Insolvenzverwalters nach Erledigung der zur vergütenden Tätigkeit fällig. Eine Vergütungsfestsetzung für einzelne Zeitabschnitte eines Insolvenzverfahrens sehen - so der BGH - weder die Insolvenzordnung, noch die insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung vor. Vereinbarungen über eine von den gesetzlichen Regelungen abweichende Fälligkeit der Vergütung des Insolvenzverwalters können danach nicht Inhalt eines Insolvenzplans sein.

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Geheimhaltungsanordnung zu kalkulatorischen Unterlagen eines Krankenversicherers im Beitragsanpassungsprozess

Im Rahmen des durch § 174 Abs. 3 GVG eröffneten Ermessens obliegt es grundsätzlich dem Tatrichter, unter Berücksichtigung der Gesamtumstände über den erforderlichen Umfang der Geheimhaltungsverpflichtung zu entscheiden. Der Tatrichter hat nach einem Beschluss des BGH jedenfalls für die Fälle des § 172 Nr. 2 und 3 GVG ein Auswahlermessen hinsichtlich der nach Ausschluss der Öffentlichkeit noch im Sitzungssaal verbleibenden und zur Geheimhaltung zu verpflichtenden Personen.

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Aus AKB keine generelle Pflicht zur Verständigung der Polizei nach Unfall

Knüpft die Formulierung eines Versicherers in den AKB 2015 an den Tatbestand der Unfallflucht an, lässt dies für einen verständigen Versicherungsnehmer den Schluss zu, dass sich seine versicherungsrechtlichen Obliegenheiten mit den an ihn gestellten strafrechtlichen Verhaltensanforderungen nach § 142 Abs. 1 StGB decken und ihm versicherungsrechtlich keine weitergehenden Pflichten auferlegt werden. Dies hat das Landgericht Kassel entschieden.

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Keine Terminsgebühr für bloße Mitteilung der Anspruchserfüllung

Die bloße Mitteilung, dass ein Anspruch anerkannt beziehungsweise erfüllt werde, reicht nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg für die Annahme einer auf die Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung nicht aus.

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Wirksamkeit freiwilliger Beiträge zur Rentenversicherung – keine Rückwirkung

Freiwillige Beiträge sind wirksam, wenn sie bis zum 31.03. des Jahres, das dem Jahr folgt, für das sie gelten sollen, gezahlt werden. Für davorliegende Zeiträume können freiwillige Beiträge nur unter den engen Voraussetzungen des § 197 Abs. 3 SGB VI wirksam entrichtet werden. Dies setzt laut LSG Hessen nicht nur den Nachweis einer „besonderen Härte“ voraus, sondern auch die Feststellung, dass der Versicherte an der rechtzeitigen Beitragszahlung ohne Verschulden gehindert war.

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Kennzeichenmissbrauch durch Abstellen eines Anhängers am Straßenrand

Ein Gebrauchmachen i.S.d. § 22 Abs. 2 StVG kann - so das BayObLG - auch vorliegen, wenn ein Anhänger lediglich im öffentlichen Verkehrsraum am Straßenrand abgestellt wird.

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Schadensersatzanspruch eines Vermieters gegen den Mieter wegen des Verlustes eines Wohnungsschlüssels

Hat ein Mieter einen ihm bei Übergabe einer Mietwohnung übergebenen Wohnungsschlüssel zur Beendigung des Mietvertrages verloren, beschränkt sich laut AG Hamburg-Bergedorf der Anspruch des Vermieters regelmäßig auf die zur Anfertigung eines neuen Schlüsselrohlings erforderlichen Kosten, wenn es sich bei dem in dem betroffenen Mehrfamiliensystem verbauten Schließsystem um eine nicht sicherheitsrelevantes Schließanlage handelt, die den Anforderungen der DIN 18252 nicht entspricht.

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Keine Nachlasspflegschaft bei Widerruf transmortaler Generalvollmacht durch Miterben

Widerruft jeder Miterbe einzeln und für seine Person eine vom Erblasser erteilte transmortale Vollmacht, so löst dies laut OLG Köln kein Fürsorgebedürfnis zur Anordnung einer Nachlasspflegschaft aus, weil der Bevollmächtigte trotzdem unter Zustimmung der weiteren Beteiligten dringende Handlungen vornehmen kann. Der Widerruf hat also nicht zur Folge, dass der Bevollmächtigte schlechthin handlungsunfähig wird, sondern führt dazu, dass er für den Nachlass nur noch zusammen mit den widerrufenden Miterben handeln kann.

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Keine Kostenentscheidung im einseitigen Erinnerungsverfahren

Bei einem einseitigen Erinnerungsverfahren (hier: Erinnerung gegen das Vorgehen eines Gerichtsvollziehers) ergeht nach dem Amtsgericht Aalen keine Kostentscheidung.

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Vergütung von Umkleidezeiten

Für eine andere als die eigentliche Tätigkeit – z.B. für das Umkleiden – kann, so das BAG, durch Arbeits- oder Tarifvertrag eine gesonderte Vergütungsregelung getroffen bzw. eine gesonderte Vergütung in den Grenzen des MiLoG gänzlich ausgeschlossen werden. Gleiches könne durch eine Betriebsvereinbarung geschehen, sofern die Binnenschranken der Betriebsverfassung beachtet werden.

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Verjährung von Anfechtungsansprüchen aufgrund grober Fahrlässigkeit des Insolvenzverwalters

Einem Insolvenzverwalter ist grobe Fahrlässigkeit anzulasten, wenn er einem sich aufdrängenden Verdacht nicht nachgeht oder auf der Hand liegende, erfolgversprechende Erkenntnismöglichkeiten nicht ausnutzt oder sich die Kenntnis in zumutbarer Weise ohne nennenswerte Mühen und Kosten beschaffen könnte. Solche Anhaltspunkte lösen nach einem Urteil des OLG Brandenburg eine Ermittlungsobliegenheit aus, die ihn sonst nicht trifft.

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Widerruf der Anwaltszulassung: Abschluss des behördlichen Widerrufsverfahrens maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt

Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist allein auf den Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens abzustellen, also auf den Erlass des Widerspruchsbescheids oder – wenn das nach neuem Recht grundsätzlich vorgeschriebene Vorverfahren entbehrlich ist – auf den Ausspruch der Widerrufsverfügung. Dies hat der BGH entschieden. 

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Anspruch auf Transfer-Kurzarbeitergeld

Anspruch auf Transfer-Kurzarbeitergeld besteht nach Ansicht des Sozialgerichts München nur, soweit der dauerhafte Arbeitsausfall Folge einer Betriebsänderung im Sinne des § 111 BetrVG ist.

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Widerruf der Approbation als Arzt wegen Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs

Die Approbation eines Arztes ist nach § 5 Abs. 2 Satz 1 BÄO zu widerrufen, wenn nachträglich die Voraussetzung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO weggefallen ist. Das ist der Fall, wenn eine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit des Arztes zur weiteren Ausübung des Berufs gegeben ist. Unzuverlässig ist nach einer Entscheidung des Bay. VGH, wer aufgrund seines bisherigen Verhaltens keine Gewähr dafür bietet, dass er in Zukunft seinen Beruf als Arzt ordnungsgemäß ausüben wird.

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Kein sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen durch Stiefgroßvater

Die Stiefkinder der eigenen Abkömmlinge sind nicht vom Schutzbereich des § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB erfasst. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

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