Aus der NJW
Dispositionsbefugnis des zuerst Bedachten bei Kettenschenkung in einer Urkunde oder in unmittelbar aufeinanderfolgenden Urkunden

Wird ein Gegenstand in der Weise verschenkt, dass der erste Empfänger ihn unmittelbar darauf an einen Dritten weiterreicht, ist im Verhältnis Zuwendender/erster Empfänger zu prüfen, ob bereits zivilrechtlich eine Schenkung unmittelbar an den Dritten vorliegt. Anderenfalls ist nach einem Beschluss des BFH im Verhältnis erster Empfänger/zweiter Empfänger bzw. Dritter zu prüfen, ob dem ersten Empfänger eine Dispositionsbefugnis über den Gegenstand verbleibt. Fehlt es daran, liegt steuerrechtlich eine Schenkung unmittelbar an den Dritten vor.

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Keine Vergütung für stationäre Behandlung um Rahmen einer Studie

§ 8 Abs. 1 KHEntgG begründet nach einem Urteil des Bundessozielgerichts keine Ansprüche auf Vergütung für stationäre Behandlung bei Patienten, die im Rahmen einer klinischen Studie behandelt werden.

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Schadensersatz nach Straßenverkehrsgesetz für Gleisblockade

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Schadensbegriff des § 7 Abs. 1 StVG dem des § 823 Abs. 1 BGB entspricht. Die Verletzung des Eigentums an einer Sache bzw. die Beschädigung einer Sache könne nicht nur durch eine Beeinträchtigung der Sachsubstanz, sondern auch durch eine sonstige die Eigentümerbefugnisse treffende tatsächliche Einwirkung auf die Sache selbst erfolgen, die deren Benutzung objektiv verhindert.

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Kürzung der Versicherungsleistung auf Null in der KFZ-Vollkaskoversicherung bei alkoholbedingtem schwerem Fahrfehler

Der Versicherungsnehmer ist mit dem versicherten Fahrzeug nachts mit einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 0,85 Promille in der langgezogenen Linkskurve einer Autobahnüberleitung von der Fahrbahn abgekommen und gegen einen Baum geprallt. Dann kann laut Oberlandesgericht Saarbrücken, wenn seine Darlegungen einen alkoholunabhängigen Geschehensverlauf nicht plausibel zu erklären vermögen, der Nachweis eines alkoholursächlichen schweren Fahrfehlers geführt und der Versicherer nach den Umständen des Einzelfalles zur Kürzung der Versicherungsleistung auf Null berechtigt sein.

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Umlage der Kosten für die regelmäßige Wartung von Rauchwarnmeldern

Die Kosten für die regelmäßige Prüfung und Sicherstellung der Betriebsbereitschaft von in den Mieträumen angebrachten Rauchwarnmeldern sind im Wohnraummietverhältnis als "sonstige Betriebskosten" auf den Mieter umlegbar. Sie werden von einer vertraglichen Umlagevereinbarung erfasst, welche die Umlage der Kosten des Betriebs von Brandschutz- und Brandmeldeanlagen auf den Mieter vorsieht. Dem stehen nach Ansicht des BGH Regelungen in den Bauordnungen der Länder, nach denen (öffentlich-rechtlich) die Wartung dem Mieter obliegt, nicht entgegen.

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Zuständigkeit eines Gerichts für die Anordnung einer Zwangsversteigerung

Bei einem Verfahren nach § 172 ZVG ist nicht das Insolvenzgericht, sondern - so das LG Potsdam - gem. § 1 ZVG allein das Amtsgericht im Bezirk der Belegenheit des Grundstückes als Vollstreckungsgericht sachlich für die Aufhebung der Anordnung der Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung zuständig.

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Anordnung zum Tragen eines Mund-/Nasenschutzes

Die Anordnung zum Tragen eines Mund-/Nasenschutzes im Sitzungssaal nach § 176 Abs. 1 GVG ist nach einem Beschluss des OLG Frankfurt a.M. nicht willkürlich und für alle Beteiligten bindend.

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Fortbestand der Schwerbehindertenvertretung bei Absinken der Anzahl der schwerbehinderten Beschäftigten

Die Schwerbehindertenvertretung ist die Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten. Sie wird nach § 177 I 1 SGB IX u.a. in Betrieben mit wenigstens fünf – nicht nur vorübergehend beschäftigten – schwerbehinderten Menschen für eine Amtszeit von regelmäßig vier Jahren gewählt. Sinkt die Anzahl schwerbehinderter Beschäftigter im Betrieb unter den Schwellenwert von fünf, ist das Amt - so das BAG - nicht vorzeitig beendet.

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Vom Gericht mitgeteilte Fristverlängerung ist maßgeblich

Geht dem Prozessbevollmächtigten des Berufungsklägers auf einen von ihm gestellten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist eine Mitteilung des Gerichts zu, aus der sich ergibt, dass die gewährte Fristverlängerung hinter der begehrten zurückbleibt, so ist eine Grundlage für sein Vertrauen, die Frist laufe erst später als aus der Mitteilung ersichtlich ab, nach Ansicht des BGH nicht ersichtlich. Vielmehr ist von einem ordentlichen und gewissenhaften Rechtsanwalt zu erwarten, dass er eine solche Mitteilung zur Kenntnis nimmt und sich auf die daraus ersichtliche Frist einstellt.

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Eine Jacke kann ein gefährliches Werkzeug i.S.d. § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB sein

Für die Qualifizierung eines Gegenstandes als gefährliches Werkzeug i.S.d. § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB kommt es nach einem Urteil des KG maßgeblich auf den gefährlichen Gebrauch eines solchen Werkzeuges und nicht auf dessen objektive Beschaffenheit an.

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Kreuzfahrtbegleitung als Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft

Als Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft werden die Leistungen erbracht, die den behinderten Menschen die Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben ermöglichen. Dazu kann auch die Begleitung während einer Kreuzfahrt gehören. Im Einzelfall ist - so das BSG - jede geeignete Eingliederungsmaßnahme daraufhin zu untersuchen, ob sie unentbehrlich zum Erreichen der Leistungsziele ist. Maßstab für Berechtigte sind die vergleichbaren Bedürfnisse eines nicht behinderten, nicht sozialhilfebedürftigen Erwachsenen.

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Verwaltervertrag entfaltet keine Schutzwirkung für die Wohnungseigentümer

Aufgrund der Gesetzessystematik der WEG Reform 2020 kommt nach einem Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden dem Verwaltervertrag keine Schutzwirkung für die Wohnungseigentümer zu.

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Keine Abweisung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse bei gewährter Verfahrenskostenstundung

Bei gewährter Verfahrenskostenstundung auf Eigenantrag hin liegen nach Ansicht des Landgericht Itzehoe die Voraussetzungen vor, nach denen eine Abweisung eines Drittantrages mangels Masse zu unterbleiben hat. 

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Kodierung der funktionellen Störung einer angeborenen bikuspidalen Aortenklappe

Bei einer angeborenen bikuspidalen Aortenklappe, die eine funktionelle Störung verursacht, ist - so das Bundessozialgericht - stets der Kode Q23.1 einschlägig, unabhängig davon, welcher Art die Störung ist und wann sie auftritt. Dieser Kode schließt den Kode I35.0 (Aortenklappenstenose) aus. 

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Beklagtenbezeichnung «Bruchteilsgemeinschaft»

Die Beklagtenbezeichnung „Bruchteilsgemeinschaft“ ist nach einem Beschluss des BGH angesichts der fehlenden Rechtsfähigkeit und der fehlenden Parteifähigkeit von Bruchteilsgemeinschaften regelmäßig dahin auszulegen, dass die einzelnen Bruchteilseigentümer verklagt werden sollen.

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Voraussetzungen eines Verbots sichtbarer religiöser Zeichen am Arbeitsplatz

Eine Bestimmung in der Arbeitsordnung eines Unternehmens, die es Arbeitnehmern verbietet, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen durch Worte, Kleidung oder auf andere Weise zum Ausdruck zu bringen, stellt laut EuGH keine unmittelbare Diskriminierung "wegen der Religion oder der Weltanschauung" i.S.v. Art. 2 II Buchst. a der RL 2000/78 dar, wenn diese Bestimmung allgemein und unterschiedslos angewandt wird. Eine dadurch entstehende mittelbare Benachteiligung könne unter Umständen durch eine Neutralitätspolitik des Unternehmens gerechtfertigt sein.

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Fristen- und Ausgangskontrolle nur mit Anwaltssoftware nicht ausreichend

Eine wirksame Fristen- und Ausgangskontrolle darf nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Schleswig nicht nur mit der bloßen Anwaltssoftware (hier «RA-Micro») erfolgen, sondern erfordert auch durch einen Vergleich anhand des Fristenkalenders und der Handakte.

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Bestellung eines Pflichtverteidigers bei divergierender OLG-Rechtsprechung

Es besteht nach Ansicht des LG Regensburg schon deshalb eine schwierige Rechtslage, weil – ohne dass bislang eine Entscheidung des BGH ergangen wäre – divergierende obergerichtliche Entscheidungen dazu vorliegen, ob ein Profilbild, auf dem der gelbe Stern mit der Aufschrift „UNGEIMPFT" abgebildet ist, den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt.  

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Ausgleich zwischen Kfz- und Tiergefährdungshaftung

1. Es ist der Betriebsgefahr eines Fahrzeugs zuzurechnen, wenn ein von einem Fahrzeug überrollter, aber dennoch überlebender Hund in engem zeitlich-örtlichem Zusammenhang danach seinen Halter beißt.

2. Im Rahmen einer langjährigen Jagdfreundschaft stellt der alleinige Transport von Baumaterialien für einen Hochsitzbau keine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit dar, die eine Haftungsprivilegierung im Sinn der §§ 104 ff. SGB VII begründet.

3. Zur Abwägung der Betriebsgefahr eines Kfz einerseits und der Tiergefahr eines Hundes andererseits (hier mit 75:25 zu Lasten der Betriebsgefahr des Kfz bemessen).

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Kein Wegfall der Bereicherung beim privaten Krankenversicherer durch Altersrückstellungen

Der private Krankenversicherer kann sich nicht auf einen Wegfall der Bereicherung berufen, soweit die auf eine gemäß § 203 Abs. 5 VVG unwirksame Prämienanpassung gezahlten Erhöhungsbeträge der Höhe nach den kalkulierten Beträgen für die Bildung der tariflichen Alterungsrückstellung, für den Beitragszuschlag nach § 149 Satz 1 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und für die Zuschläge nach §§ 78 Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) entsprechen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

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