Das Bayerische Oberste Landesgericht hat entschieden, dass eine verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons durch ein Halten im Sinn von § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO nicht nur dann vorliegt, wenn dieses mit der Hand ergriffen wird, sondern auch dann, wenn es auf dem Oberschenkel abgelegt wird.
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Ermittlungsmaßnahmen nach Vorlage gefälschter Impfnachweise in Apotheken vor der Gesetzesänderung vom 24.11.2021 sind - so das LG Heilbronn - jedenfalls derzeit als zulässig anzusehen.
Ein Rechtsmittelverzicht kann als einseitige Erklärung einer Partei dem Gericht oder dem Gegner gegenüber jedenfalls nach Erlass der rechtsmittelfähigen Entscheidung abgegeben werden. Er führt, so der BGH, zur Unzulässigkeit eines gleichwohl eingelegten Rechtsmittels.
Will ein Rechtsanwalt die Partei per E-Mail auf den unmittelbar bevorstehenden Ablauf einer Rechtsmittelfrist hinweisen und sie zur Einlegung des Rechtsmittels motivieren, muss er nach einem Beschluss des BGH die E-Mail mit Anforderung einer Lesebestätigung versenden, um die Kenntnisnahme der Nachricht durch die Partei sicherzustellen.
Eine Strafbarkeit wegen Betruges durch Verschweigen von Lohnzahlungen gegenüber der Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes kann sich für die Jahre 2014 und 2015 nicht aus § 15 I des SokaSiG2 ergeben. Der darin enthaltenen rückwirkenden Erstreckung der Rechtsnormen des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Gerüstbauerhandwerk auf nicht tarifgebundene Arbeitgeber stehen nach einem Beschluss des BGH für das Strafrecht Art. 103 GG und § 1 StGB entgegen.
Verzichtet ein Leistungen der Sozialhilfe empfangender Erbe auf den mit dem Erbfall gem. § 2317 BGB entstandenen Anspruch auf seinen Pflichtteil gegenüber der Alleinerbin, verstößt dies nach dem OLG Hamm nicht gegen § 138 BGB, auch wenn dadurch der Sozialhilfeträger weiterhin eintrittspflichtig bleibt.
Die bloße Möglichkeit einer Änderung oder Aufhebung der Steuerfestsetzung nach § 164 Abs. 2 S. 1 AO begründet - so der BGH - für sich genommen keine Zweifel an der Vermögenslosigkeit einer GmbH, welche die Ablehnung der Beendigung der Liquidation und die Anmeldung der Löschung im Handelsregister rechtfertigt.
Auf eine Unterbringung in einem Alten- oder Pflegeheim muss sich der Mieter nach Ansicht des LG Hanau nicht verweisen lassen, wenn wegen der Erkrankungen und der Pflegebedürftigkeit des Mieters besondere Schwierigkeiten bei der Beschaffung von geeignetem Ersatzwohnraum vorliegen und die dringende Vermutung besteht, dass sich im Fall eines Auszuges die Notwendigkeit der Unterbringung in einem Pflegeheim kaum verhindern lassen dürfte.
Wirbt ein Zahnarzt, der nicht Fachzahnarzt für Kieferorthopädie ist, mit den Angaben "Kieferorthopädie" und "(Zahnarzt-) Praxis für Kieferorthopädie", muss er nach einem Urteil des BGH der dadurch ausgelösten Fehlvorstellung eines erheblichen Teils der angesprochenen Verkehrskreise, er sei Fachzahnarzt für Kieferorthopädie, durch zumutbare Aufklärung entgegenwirken.
Das Rechtsschutzbedürfnis für die begehrte Unterlassung von drei Handlungen kann - so der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 18.11.2021 - auch bei einer „und/oder“-Verknüpfung der Handlungsweisen vorliegen.
Eine erneute Invollzugsetzung ist nach Ansicht des KG ausgeschlossen, wenn sich der Angeklagten über die Möglichkeit einer nachteiligen Änderung der Prognose während der Außervollzugsetzung bewusst war und er trotzdem allen Auflagen beanstandungsfrei nachgekommen ist.
Eine Vereinbarung zwischen Rechtsanwälten, nach der die Vermittlung von Mandaten gegen Entgelt erfolgen soll, ohne dass hierfür eine konkrete, dem Mandat zuzuordnende Tätigkeit geschuldet ist, verstößt nach einem Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf gegen § 49b Abs. 3 BRAO. Dieser ist ein Verbotsgesetz i.S.v. § 134 BGB.
Mehr lesenEin Arbeitnehmer handelt nach Ansicht des BAG grundsätzlich nicht böswillig i.S.v. § 11 Nr. 2 KSchG, wenn er während des Kündigungsschutzprozesses auf einer Beschäftigung gemäß einem von ihm erstrittenen Weiterbeschäftigungsurteil beharrt und ein Angebot des Arbeitgebers auf Abschluss eines befristeten Prozessarbeitsverhältnisses ablehnt.
Mehr lesenDer Bundesgerichtshof hat in einer Grundsatzentscheidung entschieden, dass dem Versicherungsnehmer aufgrund von Schließungen wegen der Corona-Pandemie keine Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung zustehen. Eine Betriebsschließung zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 bzw. SARS-CoV-2 sei nicht vom Versicherungsschutz umfasst, wenn nach den AVB Versicherungsschutz für Betriebsschließungen besteht, die zur Verhinderung der Verbreitung von meldepflichtigen Krankheiten oder Krankheitserregern angeordnet werden und die meldepflichtigen Krankheiten oder Krankheitserreger sich aus einem Katalog in den AVB ergeben. Diese Klausel sei auch eindeutig und transparent.
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Weder die Gewährung von Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII noch darlehensweise Leistungen zur Finanzierung von Zuzahlungen für Leistungen der Krankenversicherung noch Bekleidungsbeihilfen begründen nach Ansicht des LSG Nordrhein-Westfalen einen Anspruch des schwerbehinderten Menschen auf Befreiung von der Zuzahlung für eine Wertmarke gem. § 145 Abs. 1 SGB IX a.F. = § 228 SGB IX n.F.
Ein acht Jahre alter Mietspiegel ist - so das AG Hamburg - mangels eines Informationsgehaltes für den Mieter zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens ungeeignet.
Für die Kenntnis der Nichtschuld und damit die anfechtungsrechtliche Unentgeltlichkeit bei vertraglich vereinbarten gewinnabhängigen Zahlungen im Schneeballsystem kommt es nach einem Urteil des BGH auf die wahre Ertragslage an.
Ein Gericht muss - so der BGH - den Sachverständigenbeweis nach pflichtgemäßem Ermessen von Amts wegen erheben, wenn seine eigene Sachkunde nicht ausreicht, um schlüssig vorgetragene und wirksam bestrittene Tatsachen festzustellen.
Ist eine Vielzahl von Forderungen durch den Sonderinsolvenzverwalter zu prüfen und machen diese einen wesentlichen Bruchteil der in dem Insolvenzverfahren zu prüfenden Forderungen aus, kommt in der Regel nach dem BGH eine Begrenzung der Vergütung auf eine solche nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nicht in Betracht.
Das Stottern eines Beschuldigten begründet den Fall einer notwendigen Verteidigung nach Ansicht des OLG Braunschweig lediglich dann, wenn die Behinderung einen solchen Grad annimmt, dass die Befürchtung besteht, der Beschuldigte werde wegen seines Gebrechens nicht alles Notwendige sagen.