Ein gesondert festgestellter Grundbesitzwert entfaltet - so der BFH - Bindungswirkung für alle Schenkungsteuerbescheide, bei denen er in die steuerliche Bemessungsgrundlage einfließt. Das gilt auch für die Berücksichtigung eines früheren Erwerbs nach § 14 Abs. 1 Satz 1 ErbStG.
Mehr lesenIst die Schichtplanung als Weisung unbillig, steht dem Arbeitnehmer nach einem Urteil des LAG Sachsen entweder Annahmeverzugslohn oder ein Schadenersatzanspruch zu.
Mehr lesenDer Betrieb eines sog. Cyberbunkers ist nach Ansicht des BGH als mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung strafbar, wenn Zweck und Tätigkeit der Vereinigung auf die Begehung von Straftaten der Beihilfe zu Delikten gerichtet ist, die durch Nutzung der bereitgestellten Technik von Anderen begangen werden.
Mehr lesenNimmt ein Wohnungseigentümer einen anderen Wohnungseigentümer auf Unterlassung oder Schadensersatz wegen einer Äußerung in Anspruch, handelt es sich nach Ansicht des BGH nur dann um eine wohnungseigentumsrechtliche Streitigkeit i.S.d. § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG, wenn die Äußerung in einer Eigentümerversammlung oder Beiratssitzung getätigt wurde.
Mehr lesenBei der Beantwortung der Frage, ob ein Täter eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug bewusst gebrauchsbereit bei einem Diebstahl mit sich führt, ist nach Ansicht des OLG Zweibrücken zu berücksichtigen, zu welchem Zweck er den Gegenstand üblicherweise benutzt und ob eine Verbindung zwischen dieser üblichen Benutzung und dem Diebstahl besteht.
Mehr lesenDas Arbeitsverhältnis kann nach Ansicht des LAG Mecklenburg-Vorpommern auf Antrag des Arbeitgebers gegen Zahlung einer Abfindung aufzulösen sein, wenn das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber oder seinen Vertretern durch persönliche Feindschaft oder persönlichen Machtkampf geprägt ist und Unternehmensinteressen nicht mehr im Vordergrund stehen.
Mehr lesenEine Gegenvorstellung, die sich gegen einen nicht von Amts wegen abänderbaren Beschluss richtet, ist nach einem Beschluss des OLG Braunschweig unzulässig.
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1.Ein Arbeitnehmer unterbricht den versicherten Weg mit dem eigenen Pkw zu einem beruflich bedingten Geschäftsessen, wenn er die Straße verlässt, in einen Waldweg einbiegt und dort aussteigt, um eine private Tätigkeit zu verrichten. (Rn. 46 – 49)
2.Zu einer solchen nicht versicherten privaten Tätigkeit gehört auch das Verrichten der Notdurft. (Rn. 49)
3.Der Versicherungsschutz lebt auch dann nicht vorzeitig wieder auf, wenn während der Unterbrechung das benutzte Fahrzeug wegrollt und es der Versicherte aufzuhalten versucht, weil er nur mit diesem Fahrzeug den versicherten Arbeitsweg fortsetzen kann. Die Grundsätze zu einem Fortbestehen des Versicherungsschutzes bei einer pannenbedingten Reparatur auf einem Arbeitsweg sind hier schon deshalb nicht anwendbar, weil der versicherte Weg bereits zuvor aus privaten Gründen unterbrochen war (zu diesem Punkt hat der Senat die Revision zugelassen). (Rn. 51 – 55)
Eigentümer einer kleinen Waldfläche sind nach einem Urteil des LSG Bayern landwirtschaftliche Unternehmer i.S.d. SGB VII auch wenn diese Forstwirtschaft von ihnen nur als „Hobby“ betrieben wird.
Mehr lesenEine Nebenwohnung, in der sich der Arzt nur selten oder nur unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. während Zeiten der stationären Behandlung von – künftigen – Belegpatienten in einem Belegkrankenhaus) aufhält, erfüllt nach einem Urteil des LSG Schleswig-Holstein den Wohnungsbegriff des § 39 V Nr. 3 BMV-Ä nicht.
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Der besondere Schutz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten vor einer Abberufung gemäß § 6 IV 1 BDSG steht im Einklang mit Unionsrecht. Eine Abberufung kann durch Gründe gerechtfertigt sein, die mit der Funktion und Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten zusammenhängen und deren Ausübung unmöglich machen oder sie zumindest erheblich gefährden.
Mehr lesenDas Gericht ist - so der BGH - nach Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet, den wesentlichen Kern des Vorbringens der Partei zu erfassen und - soweit er eine zentrale Frage des Verfahrens betrifft - in den Gründen zu bescheiden.
Mehr lesenEin gröblicher und beharrlicher Weisungsverstoß gemäß § 56f Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB setzt - so das OLG Frankfurt a.M. - eine wirksam erteilte Weisung voraus.
Mehr lesenWird nicht dargelegt, dass der Prozessbevollmächtigte zunächst lediglich mit der außergerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen und erst später mit der Prozessführung beauftragt war, kommt der Ansatz einer Geschäftsgebühr für eine vorprozessuale Zahlungsaufforderung nicht in Betracht, so das OLG Dresden.
Mehr lesenEs besteht nach Ansicht des LG Frankfurt a.M. eine Beschlusskompetenz, über eine Änderung des Verteilerschlüssels für Rücklagen zu beschließen, bzw. einen von dem vereinbarten Kostenschlüssel abweichenden Schlüssel für die Rücklagenbefüllung durch Beschluss zu bestimmen.
Mehr lesenDie Prüfungskompetenz des Berufungsgerichts ist nach der Rechtsprechung des BGH hinsichtlich der erstinstanzlichen Tatsachenfeststellung nicht auf den Umfang beschränkt, in dem eine zweitinstanzliche Tatsachenfeststellung der Kontrolle durch das Revisionsgericht unterliegt.
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Ein Antrag auf Einstufung streitgegenständlicher Informationen als geheimhaltungsbedürfte Geschäftsgeheimnisse bedarf der Glaubhaftmachung nach § 20 III GeschGehG. Dafür genügt es, dass die Informationen Geschäftsgeheimnisse sein können. Liegt ein mögliches Geschäftsgeheimnis vor, ist dessen Einstufung als geheimhaltungsbedürftig nach Ansicht des LAG Baden-Württemberg in aller Regel ermessensfehlerfrei.
Mehr lesenIst ein Verbandsvertreter nicht als Syndikusrechtsanwalt zugelassen, ist er im Rahmen seiner Tätigkeit für den Verband (noch) nicht verpflichtet, den elektronischen Rechtsverkehr zu nutzen. Dies gilt nach dem BAG auch dann, wenn dieser außerhalb seines Arbeitsverhältnisses zum Verband über eine Zulassung als Rechtsanwalt verfügt, im konkreten Verfahren aber nicht mandatiert ist.
Mehr lesenBei der Billigung einer zukünftigen Straftat gem. § 140 Nr. 2 StGB ist zunächst zu klären, ob sich die Erklärung auf eine – und ggf. auf welche – Katalogtat bezieht. Wird ein GIF verwendet, ist nach einem Urteil des LG Freiburg sodann die Frage zu beantworten, ob eine direkte oder nur metaphorische Bedeutung intendiert ist.
Mehr lesenZahlungen von Eltern für notwendige Kosten der stationären Pflege sind als Unterhalt zu werten und decken den Bedarf an Hilfe zur Pflege gem. §§ 61 ff. SGB XII unabhängig davon, ob die Eltern im Nachhinein gem. §§ 93 ff. SGB XII hätten in Anspruch genommen werden können - so das LSG Sachsen-Anhalt.
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