Der Schuldner einer Auskunftsverpflichtung hat, wenn der beauftragte Notar untätig bleibt oder unzureichend tätig wird, im Wege der Dienstaufsicht oder im Zivilrechtsweg ein hinreichendes Nachlassverzeichnis zu erzwingen, indem dienstrechtliche Maßnahmen gegen den Notar eingeleitet werden, oder aber einen anderen Notar mit der Erstellung des Nachlassverzeichnisses zu beauftragen.
Dass Leistungsempfänger nach dem SGB II seit dem 01.01.2011 nur noch an den zuständigen Rentenversicherungsträger „gemeldet“ werden, (Pflicht-)Beiträge zur Rentenversicherung aber nicht abzuführen sind, eröffnet nach einem Beschluss des BSG vom 30.06.2020 nicht die Revisionszulassung unter dem Gesichtspunkt des Eigentumsschutzes gem. Art. 14 GG.
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Der Gegenstandswert für die Gerichtsgebühren des Insolvenzverfahrens bestimmt sich nach einem Beschluss des OLG Nürnberg vom 12.08.2020 nach dem wirtschaftlichen Wert der bei Beendigung des Verfahrens vorhandenen Insolvenzmasse, wie ihn der Verwalter bis zum Schluss des Insolvenzverfahrens realisieren konnte. Wie auch bei der Berechnung der Insolvenzverwaltervergütung seien die mit der Betriebsfortführung verbundenen Kosten in Abzug zu bringen.
Macht der Mieter zur Begründung seines Antrags auf Verlängerung der Räumungsfrist nach § 721 Abs. 3 Satz 1 Alt. 1 ZPO geltend, die ursprünglich gewährte Räumungsfrist habe zur Beschaffung von Ersatzwohnraum nicht ausgereicht, hat das Gericht nach einem Beschluss des LG Berlin - erforderlichenfalls im Wege einer Beweiserhebung - tatsächliche Feststellungen dazu zu treffen, ob die vom Mieter bislang entfalteten Bemühungen hinreichend intensiv gewesen sind.
Eine Gehörsrechtsverletzung ist nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 28.05.2020 auch dann gegeben, wenn ein fristgerecht eingereichter Schriftsatz versehentlich unberücksichtigt bleibt.
Eine gesetzliche Regelung, die das Tragen eines sog. islamischen Kopftuchs durch eine Lehrkraft im Dienst einer öffentlichen bekenntnisoffenen Gemeinschaftsschule ohne weiteres verbietet, greift in die Religionsfreiheit nach Art. 4 GG ein. Ein solches Gesetz ist nach einem Urteil des BAG vom 27.08.2020 dahin auszulegen, dass das Verbot des Tragens des Kopftuchs nur im Fall einer konkreten Gefahr für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität gilt.
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Bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter kann nach einem Beschluss des LG Halle vom 16.07.2020 aufgrund des geringeren mit einem Fahrrad vergleichbaren Gefährdungspotentials nicht ohne Weiteres von der Regelvermutung des § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB ausgegangen werden.
Eltern, deren Arbeitsplatz sich zuhause befindet, stehen nach einem Urteil des BSG vom 30.01.2020 auf dem Weg zum und vom Kindergarten vom häuslichen Arbeitsplatz aus nicht unter Unfallversicherungsschutz gem. § 8 Abs. 2 SGB VII.
Soweit dem Arbeitgeber bzgl. einer verbotenen Benachteiligung bei der Einstellungsentscheidung kein höherer Grad von Verschulden zur Last zu legen ist, ist nach einem Urteil des BAG vom 28.05.2020 i.d.R. ein Betrag i.H.v. 1,5 Bruttomonatsentgelten als Entschädigung angemessen.
Hausgeldansprüche können nach einem Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 11.12.2019 im Urkundenprozess geltend gemacht werden.
Der Haftzuschlag bei der Grundgebühr fällt nach einem Beschluss des AG Nürnberg vom 13.07.2020 auch dann an, wenn der Angeklagte sich zu einem späteren Zeitpunkt des Verfahrens als zur Zeit der Einarbeitung des Verteidigers in Haft befand.
Von der Würdigung der Aussage der Partei darf das Rechtsmittelgericht nicht abweichen, ohne die Partei erneut vernommen zu haben. Dies gilt nach einem Beschluss des BGH vom 28.07.2020 auch dann, wenn das Erstgericht die Partei nach § 141 ZPO lediglich informatorisch angehört hat, jedenfalls soweit die Angaben der so gehörten Partei in die Beweiswürdigung des Erstgerichts nach § 286 I ZPO Eingang gefunden haben und dort in ihrer Glaubhaftigkeit bewertet wurden.
Mehr lesenEine Pflichtverletzung des Versicherungsnehmers, die bei einem fast 35 Jahre andauernden Vertragsverhältnis zu einem Schaden des privaten Krankenversicherers von 155 EUR führt, rechtfertigt laut Oberlandesgericht Nürnberg keine außerordentliche Kündigung des Vertrages durch den Versicherer. Der Versicherer könne hier nur eine Abmahnung erklären.
Mehr lesenSchaltet sich ein bei dem Versicherer des Schädigers angestellter KfZ-Sachverständiger unter Inanspruchnahme seiner Sachkunde zum Nachteil des Geschädigten in die Reparaturleistung der von diesem mit der Schadensbehebung beauftragten Werkstatt ein, kann dies nach Auffassung des Bundesgerichtshofs seine deliktische (Mit-)Haftung für einen auf der mangelhaften Reparatur beruhenden weiteren Schaden begründen.
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Der Schlafraum einer Kindertagesstätte ist nach einem Beschluss des LG Berlin vom 4.6.2020 ein gegen Einblick besonders geschützter Raum i.S.v. § 201a Abs. 1 Nr. 1 StGB. Unerheblich ist danach , ob der Raum objektiv über einen Sichtschutz verfügt, der gegen Beobachtungen des höchstpersönlichen Lebensbereichs schützen soll.
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Eine Rehabilitationseinrichtung kann von der zuständigen Kommune nach einem Beschluss des VG Dresden vom 01.04.2020 nicht im Wege der einstweiligen Anordnung eine vorläufige Schließung gemäß § 16 IFSG verlangen.
Das Kindergeld stellt kein Einkommen i.S.d. § 850c Abs. 4 ZPO dar. Das gilt nach einem Beschluss des BGH vom 09.07.2020 auch dann, wenn das Kind erste unterhaltsberechtigte Person i.S.d. § 850c Abs. 1 Satz 2 ZPO ist.
Leistet der Mieter nach Zugang eines auf § 558 BGB gestützten Mieterhöhungsverlangens die erhöhte Miete "unter Vorbehalt", liegt darin nach einem Beschluss des LG Berlin vom 25.06.2020 regelmäßig keine konkludente Zustimmung zu der begehrten Mieterhöhung.
Dem Mandanten steht nach einer durch ein vertragswidriges Verhalten des Rechtsanwalts veranlassten Kündigung ein Schadensersatzanspruch nach einem Urteil des BGH vom 16.07.2020 nur zu, wenn das vertragswidrige Verhalten des Rechtsanwalts einen wichtigen Kündigungsgrund bildet und die insoweit zu beachtende Kündigungsfrist von zwei Wochen gewahrt ist.
Der absolute Revisionsgrund der mangelnden vorschriftsmäßigen Vertretung gem. § 547 Nr. 4 ZPO bezweckt den Schutz der Parteien, die ihre Angelegenheiten im Prozess nicht verantwortlich regeln konnten oder denen die Handlungen vollmachtloser Vertreter nicht zugerechnet werden dürfen. Die Vorschrift findet bei Fortfall eines Bevollmächtigten im Parteiprozess (§ 79 I 1 ZPO) nach einem Beschluss des BGH vom 18.06.2020 keine Anwendung.