Auf eine Unterbringung in einem Alten- oder Pflegeheim muss sich der Mieter nach Ansicht des LG Hanau nicht verweisen lassen, wenn wegen der Erkrankungen und der Pflegebedürftigkeit des Mieters besondere Schwierigkeiten bei der Beschaffung von geeignetem Ersatzwohnraum vorliegen und die dringende Vermutung besteht, dass sich im Fall eines Auszuges die Notwendigkeit der Unterbringung in einem Pflegeheim kaum verhindern lassen dürfte.
Wirbt ein Zahnarzt, der nicht Fachzahnarzt für Kieferorthopädie ist, mit den Angaben "Kieferorthopädie" und "(Zahnarzt-) Praxis für Kieferorthopädie", muss er nach einem Urteil des BGH der dadurch ausgelösten Fehlvorstellung eines erheblichen Teils der angesprochenen Verkehrskreise, er sei Fachzahnarzt für Kieferorthopädie, durch zumutbare Aufklärung entgegenwirken.
Das Rechtsschutzbedürfnis für die begehrte Unterlassung von drei Handlungen kann - so der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 18.11.2021 - auch bei einer „und/oder“-Verknüpfung der Handlungsweisen vorliegen.
Eine erneute Invollzugsetzung ist nach Ansicht des KG ausgeschlossen, wenn sich der Angeklagten über die Möglichkeit einer nachteiligen Änderung der Prognose während der Außervollzugsetzung bewusst war und er trotzdem allen Auflagen beanstandungsfrei nachgekommen ist.
Eine Vereinbarung zwischen Rechtsanwälten, nach der die Vermittlung von Mandaten gegen Entgelt erfolgen soll, ohne dass hierfür eine konkrete, dem Mandat zuzuordnende Tätigkeit geschuldet ist, verstößt nach einem Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf gegen § 49b Abs. 3 BRAO. Dieser ist ein Verbotsgesetz i.S.v. § 134 BGB.
Mehr lesenEin Arbeitnehmer handelt nach Ansicht des BAG grundsätzlich nicht böswillig i.S.v. § 11 Nr. 2 KSchG, wenn er während des Kündigungsschutzprozesses auf einer Beschäftigung gemäß einem von ihm erstrittenen Weiterbeschäftigungsurteil beharrt und ein Angebot des Arbeitgebers auf Abschluss eines befristeten Prozessarbeitsverhältnisses ablehnt.
Mehr lesenDer Bundesgerichtshof hat in einer Grundsatzentscheidung entschieden, dass dem Versicherungsnehmer aufgrund von Schließungen wegen der Corona-Pandemie keine Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung zustehen. Eine Betriebsschließung zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 bzw. SARS-CoV-2 sei nicht vom Versicherungsschutz umfasst, wenn nach den AVB Versicherungsschutz für Betriebsschließungen besteht, die zur Verhinderung der Verbreitung von meldepflichtigen Krankheiten oder Krankheitserregern angeordnet werden und die meldepflichtigen Krankheiten oder Krankheitserreger sich aus einem Katalog in den AVB ergeben. Diese Klausel sei auch eindeutig und transparent.
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Weder die Gewährung von Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII noch darlehensweise Leistungen zur Finanzierung von Zuzahlungen für Leistungen der Krankenversicherung noch Bekleidungsbeihilfen begründen nach Ansicht des LSG Nordrhein-Westfalen einen Anspruch des schwerbehinderten Menschen auf Befreiung von der Zuzahlung für eine Wertmarke gem. § 145 Abs. 1 SGB IX a.F. = § 228 SGB IX n.F.
Ein acht Jahre alter Mietspiegel ist - so das AG Hamburg - mangels eines Informationsgehaltes für den Mieter zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens ungeeignet.
Für die Kenntnis der Nichtschuld und damit die anfechtungsrechtliche Unentgeltlichkeit bei vertraglich vereinbarten gewinnabhängigen Zahlungen im Schneeballsystem kommt es nach einem Urteil des BGH auf die wahre Ertragslage an.
Ein Gericht muss - so der BGH - den Sachverständigenbeweis nach pflichtgemäßem Ermessen von Amts wegen erheben, wenn seine eigene Sachkunde nicht ausreicht, um schlüssig vorgetragene und wirksam bestrittene Tatsachen festzustellen.
Ist eine Vielzahl von Forderungen durch den Sonderinsolvenzverwalter zu prüfen und machen diese einen wesentlichen Bruchteil der in dem Insolvenzverfahren zu prüfenden Forderungen aus, kommt in der Regel nach dem BGH eine Begrenzung der Vergütung auf eine solche nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nicht in Betracht.
Das Stottern eines Beschuldigten begründet den Fall einer notwendigen Verteidigung nach Ansicht des OLG Braunschweig lediglich dann, wenn die Behinderung einen solchen Grad annimmt, dass die Befürchtung besteht, der Beschuldigte werde wegen seines Gebrechens nicht alles Notwendige sagen.
In der Verbraucherinsolvenz fällt die Arbeitskraft des Arbeitnehmers als Insolvenzschuldner nicht in die Insolvenzmasse, so dass er weiterhin über das Arbeitsverhältnis als solches disponieren und so dessen Inhalt ändern kann. Über künftige Entgeltansprüche aus dem unverändert gebliebenen Arbeitsverhältnis darf er - so das BAG - jedoch nicht zum Nachteil der Masse verfügen.
Haben die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft einen Erbvertrag geschlossen oder der Erblasser zu Gunsten seines Partners ein Testament errichtet und heiraten die Partner später, findet nach einem Beschluss des OLG Rostock auch im Fall der Scheidung vor dem Tod § 2077 BGB keine entsprechende Anwendung.
Zwischen einem Notarzt oder einer Notärztin im kommunalen Rettungsdienst und der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) besteht nach Ansicht des SG Magdeburg aufgrund der notärztlichen Tätigkeit kein Beschäftigungsverhältnis.
Einen „Verdienstausfall“ i.S.d. § 56 Abs. 5 IfSG erleidet der Auszubildende, der sich auf Anordnung der zuständigen Gesundheitsbehörde als Kontaktperson in Quarantäne begeben muss, nach Ansicht des VG Gera nicht, so dass der Arbeitgeber keine Entschädigung nach § 56 IfSG beanspruchen kann. Die Quarantäne nach § 30 IfSG wegen eines Ansteckungs- oder Krankheitsverdachts stellt einen in der Person des Auszubildenden liegenden Grund gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 2b BBiG dar.
Für die Vergleichbarkeit von Räumen im Sinne der Vorschrift des § 9a Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 HeizkostenVO kommt es nach dem BGH nicht zwingend darauf an, dass sich diese in demselben Gebäude wie diejenigen befinden, für die eine Schätzung des Wärmeverbrauchs zu erfolgen hat.
Im Allgemeinen wird der Anspruch des Insolvenzverwalters nach Erledigung der zur vergütenden Tätigkeit fällig. Eine Vergütungsfestsetzung für einzelne Zeitabschnitte eines Insolvenzverfahrens sehen - so der BGH - weder die Insolvenzordnung, noch die insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung vor. Vereinbarungen über eine von den gesetzlichen Regelungen abweichende Fälligkeit der Vergütung des Insolvenzverwalters können danach nicht Inhalt eines Insolvenzplans sein.
Mehr lesenIm Rahmen des durch § 174 Abs. 3 GVG eröffneten Ermessens obliegt es grundsätzlich dem Tatrichter, unter Berücksichtigung der Gesamtumstände über den erforderlichen Umfang der Geheimhaltungsverpflichtung zu entscheiden. Der Tatrichter hat nach einem Beschluss des BGH jedenfalls für die Fälle des § 172 Nr. 2 und 3 GVG ein Auswahlermessen hinsichtlich der nach Ausschluss der Öffentlichkeit noch im Sitzungssaal verbleibenden und zur Geheimhaltung zu verpflichtenden Personen.
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