Ein mit ausdrücklicher Vollmacht ausgestatteter Verteidiger als Vertreter eines Angeklagten i.S.d. § 411 Abs. 2 StPO ist nach einem Beschluss des KG befugt, sämtliche zum Verfahren gehörenden Erklärungen abzugeben, zu denen Rechtsmittelrücknahmen und somit auch Rechtsmittelbeschränkungen, die Teilrücknahmen darstellen, gehören.
Die normative Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung kann nach einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 28.07.2020 nicht davon abhängig gemacht werden, dass die hiervon betroffenen Arbeitnehmer dieser zustimmen.
Holt eine Pflegeperson für den zu Pflegenden ein Rezept ab und erleidet sie auf dem Weg einen Unfall, liegt nach einem Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 24.01.2020 ein nach dem SGB VII versicherter Wegeunfall vor. Der Autor nimmt diese Entscheidung zum Anlass, die problematische Versicherungssituation von Pflegenden zu erläutern.
Der Anspruch auf Entschädigung wegen eines immateriellen Schadens nach einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot kann abgetreten und gepfändet werden fällt damit in die Insolvenzmasse (Beschluss des BGH vom 18.6.2020).
In einem Gewerberaummietverhältnis rechtfertigt die Erkrankung des Mieters nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Rostock vom 09.07.2020 nicht die fristlose Kündigung der Miete.
Zur Erforderlichkeit von Auslagen, zu denen auch die Dokumentenpauschale gehört, enthält § 46 Abs. 1 RVG eine Sonderregelung für die Vergütung beigeordneter Rechtsanwälte aus der Staatskasse. Diese begründet laut LSG Berlin-Brandenburg eine Beweislast für die Staatskasse, dass Auslagen zur sachgemäßen Wahrnehmung nicht erforderlich waren. Ein Anscheinsbeweis kann die Darlegung- und Beweislast aber umkehren.
Der Rechtsanwalt, der im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Verfahrenshandlung – hier der Einlegung der Berufung – mit einer Sache befasst wird, hat dies zum Anlass zu nehmen, die Fristvermerke in der Handakte zu überprüfen. Auf welche Weise (herkömmlich oder elektronisch) die Handakte geführt wird, ist nach einem Beschluss des BGH vom 23.06.2020 hierfür ohne Belang.
Ein Vermögensschaden seitens des Verkehrsunternehmens liegt nach einem Beschluss des BayObLG vom 27.05.2020 nicht schon dann vor, wenn ein Angeklagter bei den ihm vorgeworfenen Fahrten die von ihm erworbene, übertragbare Zeitkarte entgegen den Vertragsbedingungen nicht bei sich führt und auch keinen neuen zusätzlichen Fahrschein erwirbt.
Wer "vorzeitig" eine Altersrente in Anspruch nimmt, muss nach einem Urteil des BSG vom 11.12.2019 gem. § 77 SGB VI eine Verminderung des Zugangsfaktors um 0,003 pro Kalendermonat hinnehmen, unabhängig davon, ob er die Wartezeit für eine andere vorzeitige, aber ungekürzte Altersente erfüllt. Rechtsanwalt Prof. Dr. Hermann Plagemann unterzieht diese Entscheidung einer kritischen Würdigung.
Ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Beschlussaufhebung ist nach einem Beschluss des BGH vom 28.05.2020 in der Regel nicht gegeben, wenn die Gläubigerversammlung eine Beschlussfassung mehrheitlich abgelehnt hat.
Das OLG Düsseldorf beschäftigt sich in seinem Beschluss vom 15.05.2020 mit der Vormerkungsfähigkeit gegenseitiger Zuwendungsversprechen auf den Todesfall. Notar JR Dr. Wolfgang Litzenburger stellt die Entscheidung vor und erläutert die Praxisfolgen für die Bruchteilsgemeinschaft.
Der Zurückweisung einer Berufung gem. § 522 II 1 ZPO stehen nach einem Beschluss des OLG Karlsruhe vom 15.04.2020 weder die vorherige Verfügung einer mündlichen Verhandlung durch den Vorsitzenden noch ein erheblicher Zeitablauf zwischen dem letzten Eingang eines Berufungsschriftsatzes und dem Hinweisbeschluss noch ein Richterwechsel entgegen.
Wird in einem Vergleich (hier: im Rahmen des Dieselskandals) ein nicht rechtshängiger Anspruch zwischen zwei Parteien des Rechtsstreits (hier: zu den Folgen des Software-Updates) oder einer Partei und einem Dritten (hier: zu Konzerngesellschaften der Beklagten und Vertragshändlern) mitgeregelt, kann dies nach einem Beschluss des OLG Karlsruhe einen Vergleichsmehrwert für die von diesem Anspruch Betroffenen nur dann begründen, wenn der mitgeregelte Anspruch zwischen Gläubiger und Schuldner streitig war.
Verspricht eine Betriebsschließungsversicherung Deckungsschutz für «nur die im Folgenden aufgeführten (vgl. §§ 6 und 7 IfSG)» Krankheiten und Krankheitserreger, wobei Covid-19 und Sars-Cov-2 nicht genannt sind, besteht laut OLG Hamm kein Versicherungsschutz bei Betriebsschließungen wegen des neuartigen Corona-Virus. Der Hinweis auf das IfSG führe nicht dazu, dass «dynamisch» auch auf spätere Änderungen des Infektionsschutzgesetzes verwiesen werde.
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Auch ein Ermittlungsrichter kann nach einem Beschluss des AG Ingolstadt vom 10.02.2020 wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden.
Das OLG Celle hält in seinem Urteil vom 09.01.2020 an seiner Meinung fest, dass die in § 940a ZPO zum Ausdruck kommende gesetzgeberische Wertung nicht im Rahmen der Anwendung von § 940 ZPO auf Geschäftsraumietverhältnisse übertragen werden kann.
Die Tendenz eines Versicherten, den direkten Weg von der Arbeit nach Hause zu nehmen, wird verlassen, wenn er den Weg unterbricht, um mit einem anderen Verkehrsteilnehmer Diskussionen über das Straßenverkehrsrecht zu führen. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat dann einen Wegeunfall ausgeschlossen.
Mehr lesenAuch wenn ein Rechtsschutzversicherer für Kosten der Rechtsverfolgung eine Deckungszusage erteilt hatte, kann er für diese Kosten den Rechtsanwalt eines Versicherungsnehmers, der diesen pflichtwidrig nicht auf die Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung hingewiesen hatte, in Regress nehmen. Das haben in zwei Verfahren das Landgericht Gera und das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.
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Die Begriffe „Arbeitnehmerin“ und „Arbeitnehmer“ in § 5 II 1 EntgTranspG sind nach einem Urteil des BAG vom 25.6.2020 unionrechtskonform in Übereinstimmung mit dem Arbeitnehmerbegriff der Richtlinie 2006/54/EG weit auszulegen mit der Folge, dass im Einzelfall auch arbeitnehmerähnliche Personen i.S.d. innerstaatlichen Rechts Arbeitnehmer sein können.
Das Betanken eines privaten Kfz steht nach einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 30.1.2020 grundsätzlich nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.