Ist eine Beschlussanfechtungsklage vor dem 01.12.2020 bei Gericht anhängig geworden, bemisst sich der Streitwert nach Ansicht des BGH analog § 48 Abs. 5 WEG auch für nach diesem Zeitpunkt eingelegte Rechtsmittel nach § 49a GKG aF und nicht nach § 49 GKG. Die (allgemeine) Übergangsvorschrift des § 71 Abs. 1 Satz 2 GKG sei insoweit nicht anwendbar.
Im Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins kann sich der Antragsteller vertreten lassen. Hierfür ist eine schriftliche Vollmacht ausreichend. Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gem. 352 Abs. 3 S. 3 FamFG kann bei einem nicht geschäftsfähigen Antragsteller durch einen Vorsorgebevollmächtigten erfolgen, so das OLG Bremen im Anschluss an andere Oberlandesgerichte.
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1. Der private Krankenversicherer ist nach § 394 Satz 2 BGB berechtigt, mit rückständigen Prämienforderungen aus einer Krankheitskostenversicherung gegen Krankentagegeldansprüche des Versicherungsnehmers aufzurechnen.
2. Ein Krankenversicherungsvertrag wird auch dann gemäß § 193 Abs. 9 Satz 1 VVG aus dem Notlagen- in den Ursprungstarif zurückgeführt, wenn die Prämienrückstände durch eine seitens des Versicherers erklärte Aufrechnung getilgt worden sind.
Mehr lesenDer Bundesgerichtshof hat zur Reichweite der Haftung des Halters eines von einem Traktor angetriebenen Kreiselmähers beim Mähen einer als Weideland genutzten Wiesenfläche entschieden. Werde dabei eine Person auf einem angrenzenden Reitplatz durch einen hochgeschleuderten Stein verletzt, sei der Schaden nicht beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs eingetreten, da die Funktion des Kraftfahrzeugs als Arbeitsmaschine im Vordergrund stand.
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Eine Schätzung nach § 287 ZPO ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs unzulässig, wenn eine Grundlage für eine Entscheidung mangels greifbarer Anhaltspunkte nicht zu gewinnen ist und das richterliche Ermessen vollends in der Luft hängen würden.
Bei einer Vereinbarung über eine Entgeltumwandlung zur betrieblichen Altersversorgung im Wege der Direktversicherung liegt nach einem Urteil des BAG in Höhe der Beiträge zu der Direktversicherung kein pfändbares Einkommen vor. Dies gelte auch, wenn die Vereinbarung erst nach der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses getroffen wird, jedenfalls soweit die Beiträge den in § 1a I 1 BetrAVG vorgesehen Betrag nicht übersteigen.
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Die Bemessung von Zu- und Abschlägen ist von dem Tatrichter ist nach einem Beschluss des BGH so vorzunehmen, dass dem vorläufigen Insolvenzverwalter eine angemessene Vergütung gewährt wird. Eine Vergleichsrechnung anhand der Anzahl der aufgewendeten Stunden des Verwalters und seiner Mitarbeiter habe nicht stattzufinden.
Die Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung mit der einschränkenden Maßgabe des Wiederauflebens im Fall der Niederlegung des Wahlmandats durch den neu mandatierten Rechtsanwalt ist nach Meinung des Oberlandesgerichts Dresden unzulässig.
Wendet sich eine Krankenkasse im Rahmen von § 51 SGB V direkt an den vertretenen Kläger, um eine Entbindungserklärung von der ärztlichen Schweigepflicht zu erhalten, kann diese Verfahrenshandlung nach Ansicht des LSG Baden-Württemberg gem. § 56a Satz 1 SGG nicht isoliert angefochten werden. Die Behörde kann sich - so das LSG - nach § 13 Abs. 3 Satz 2 SGB X auch an den Beteiligten selbst wenden, soweit dieser zur Mitwirkung verpflichtet ist.
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Die Bezeichnung eines Arztes als Facharzt für Hypnose, Sexualmedizin und Raumfahrtmedizin stellt nach einem Urteil des Landgerichts Koblenz eine unzulässige unlautere geschäftliche Handlung dar und ist wettbewerbswidrig.
Lässt sich die Freiwilligkeit der Vollmachtserteilung nicht feststellen und sind die Voraussetzungen für das Vorliegen von Gefahr im Verzug nicht gegeben, liegt nach dem Landgericht Freiburg keine wirksame Zustellungsvollmacht i.S.d. § 132 StPO vor.
Bei der Auslegung eines Mischmietvertrages können die unbeschränkte Nutzungsdauer, die Ausweisung von Umsatzteuer und die Gebrauchszweckerklärung darauf hindeuten, dass es sich schwerpunktmäßig um ein Gewerberaummietverhältnis handelt. Im Zweifel ist nach Ansicht des LG Köln aus mieterschutzrechtlichen Gesichtspunkten jedoch von einem Wohnraummietverhältnis auszugehen.
Ein vor dem Ende der mündlichen Verhandlung über die Revision gestellter Antrag des Klägers auf Erlass eines Anerkenntnisurteils ist nach Ansicht des BGH nicht deshalb unwirksam, weil der Kläger auf das vor Eingang seiner Revisionsbegründung abgegebene Anerkenntnis hin zunächst erklärt hat, ein Antrag nach § 555 III ZPO solle nicht gestellt werden, und zu Beginn der mündlichen Verhandlung ein streitiges Urteil beantragt hat. Ein diesbezügliches Verhalten des Klägers begründet auch kein Recht zum Widerruf eines wirksam abgegebenen Anerkenntnisses.
Ein Arbeitgeber, der seinen Betrieb aufgrund eines staatlich verfügten allgemeinen „Lockdowns“ zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vorübergehend schließen muss, trägt nicht das Risiko des Arbeitsausfalls und ist - so das BAG - daher nicht verpflichtet, seinen Beschäftigten Vergütung unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs zu zahlen.
Die Bestimmungen über die Erhöhung der Mindestvergütung entsprechend der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, sind nach einem Beschluss des BGH auf die Vergütung des Insolvenzverwalters in Insolvenzverfahren über das Vermögen einer juristischen Person nicht anwendbar.
Der Beschwerdeausschluss nach § 146 Abs. 2 VwGO greift nach einem Beschluss des VGH München auch dann, wenn das Verwaltungsgericht die für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe erforderlichen Erfolgsaussichten bejaht hat, eine Gewährung ohne Ratenzahlung aber wegen der hierfür fehlenden persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen abgelehnt hat.
Nach § 34a SGB II haftet der Betreuer für rechtswidrig erbrachte Leistungen an den Betreuten, wenn er die rechtswidrige Leistungserbringung herbeigeführt hat. Das Verhalten der in Anspruch genommenen Person muss nach Ansicht des BSG objektiv im Sinne eines zurechenbaren Grundes ursächlich für die rechtswidrige Leistungserbringung gewesen sein und zudem vorsätzlich oder grob fahrlässig gerade auf diese rechtswidrige Leistung gerichtet sein.
Der Untersuchungszweck ist im Sinne des § 406e Abs. 2 Satz 2 StPO ist nach einem Beschluss des LG Kiel gefährdet, wenn durch die Aktenkenntnis des Verletzten eine Beeinträchtigung der gerichtlichen Sachaufklärung (§ 244 Abs. 2 StPO) zu besorgen ist.
Für den Fall einer nachträglich vereinbarten Mieterhöhung folgt nach Ansicht des AG Hamburg aus dem Motiv des Gesetzgebers, dass der bezweckte Schutz des § 556d BGB nur auf die bei Abschluss des Mietvertrages vereinbarten Miete zu beziehen ist. Eine Bestandsmiete, als die die nach Abschluss des Vertrages bestehende und sodann veränderte Miete anzusehen ist, ist nicht erfasst.
Einem Rechtsanwalt gereicht es nach einem weiteren Beschluss des BGH zum Verschulden, wenn er den Versuch, einen fristgebundenen Schriftsatz (hier: Berufungsschrift) per Telefax an das Gericht zu übermitteln, vorschnell aufgibt und die für ihn nicht aufklärbare Ursache der aufgetretenen Übermittlungsschwierigkeiten der Risikosphäre des Empfangsgerichts zuschreibt.
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