Aus der NJW
Berechnung der Verjährungsfristen für einen Verkehrsverstoß

Die Verjährungsfrist für eine Ordnungswidrigkeit beginnt, sobald die Handlung beendet ist. Endet eine Geschwindigkeitsübertretung am gleichen Tag, ist dies der 1. Tag der Verjährungsfrist. Die Fristberechnung nach § 43 StPO kommt bei Fristen des materiellen Rechtes, wie den Verjährungsfristen, nicht in Betracht, da diese Norm ausschließlich auf Fristen prozessualer Natur beschränkt ist, so das OLG Koblenz.

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Kontrolle der Eingaben in elektronischen Kalender erforderlich

Ein Rechtsanwalt, der Fristen und Termine in einem elektronischen Kalender erfasst, muss nach einem Beschluss des OLG Brandenburg durch geeignete Organisationsmaßnahmen die Kontrolle der Eingaben gewährleisten. Dies kann durch einen Ausdruck der eingegebenen Einzelvorgänge und Aufnahme des Ausdrucks in eine Papierakte geschehen oder durch eine dem entsprechende Übernahme der Kalendereintragung in eine elektronisch geführte Verfahrensakte.

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Rückgriff des Unfallversicherungsträgers gegen den Durchgangsarzt

Nimmt der Unfallversicherungsträger einen Durchgangsarzt wegen Verletzung seiner sich aus dem Vertrag gem. § 34 Abs. 3 SGB VII folgenden Pflichten in Anspruch, sind - so der BGH - für die Entscheidung die Sozialgerichte gem. § 51 SGG zuständig.

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Anforderungen an das Bestreiten der Wertlosigkeit einer Forderung

Beim Bestreiten der Unentgeltlichkeit einer Leistung i.S.d. § 134 InsO bei Zahlungen für einen Dritten durch den Anfechtungsgegner hängt der erforderliche Detaillierungsgrad nach einem Urteil des BGH vom Vortrag des darlegungsbelasteten Insolvenzverwalter ab. Der Bestreitende genügt seiner Substantiierungspflicht wenn er Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, die von der anderen Seite geltend gemachte Wertlosigkeit der befriedigten Forderung als nicht bestehend erscheinen zu lassen. Es ist unerheblich, wie wahrscheinlich die Darstellung ist und ob sie auf eigenem Wissen oder auf einer Schlussfolgerung aus Indizien beruht. 

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Bemessung des Streitwerts nach dem Nennbetrag der Jahresabrechnung

Wird ein nach Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes gefasster Abrechnungsbeschluss gemäß § 28 Abs. 2 WEG mit dem Ziel angefochten, den Beschluss insgesamt für ungültig erklären zu lassen, bemisst sich der Streitwert laut BGH grundsätzlich nach dem Nennbetrag der Jahresabrechnung. Das für die Berechnung der Grenzen des § 49 Satz 2 GKG maßgebliche Individualinteresse des Klägers entspricht seinem Anteil am Nennbetrag der Abrechnung.

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Unbeachtlicher Irrtum über nächstberufenen Erben bei Erbausschlagung

Irrt sich der eine Erbschaft Ausschlagende bei Abgabe seiner Erklärung über die an seiner Stelle in die Erbfolge eintretende Person, ist dies nach Ansicht des BGH nur ein Irrtum über eine mittelbare Rechtsfolge der Ausschlagungserklärung aufgrund anderer rechtlicher Vorschriften. Ein solcher Motivirrtum berechtigt nicht zur Anfechtung gemäß § 119 Abs. 1 Alt. 1 BGB.

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Fristversäumung wegen vorübergehendem Funktionsausfall eines Computers

Wird ein Wiedereinsetzungsantrag auf einen vorübergehenden Funktionsausfall eines Computers gestützt, bedarf es so der BGH - näherer Darlegungen zur Art des Defekts und seiner Behebung. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann danach nicht gewährt werden, wenn nach den glaubhaft gemachten Tatsachen zumindest die Möglichkeit offenbleibt, dass die Fristversäumung von dem Beteiligten bzw. seinem Verfahrensbevollmächtigten verschuldet war.

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Kündigung einer nicht gegen das Coronavirus geimpften medizinischen Fachangestellten

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpften medizinischen Fachangestellten zum Schutz von Patienten und der übrigen Belegschaft vor einer Infektion verstößt nach Ansicht des BAG nicht gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB.

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Öffentlichkeit bei Aushang im Eingangsbereich

Der Grundsatz der Öffentlichkeit nach § 169 Abs. 1 GVG ist - so das KG - nicht verletzt, wenn ein Aushang vor dem Sitzungssaal fehlt, ein solcher aber im Eingangsbereich des Gerichtsgebäudes angebracht ist. In großen oder unübersichtlichen Gerichtsgebäuden wird danach die Möglichkeit, in zumutbarer Weise Ort und Zeit einer Hauptverhandlung zu erfahren, durch einen Aushang im Eingangsbereich eröffnet.

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Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen ist auch bei elektronischen Akten eigenverantwortlich zu prüfen

Werden einem Rechtsanwalt die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt, hat er den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen eigenverantwortlich zu prüfen. Dies gilt - so der BGH - unabhängig davon, ob die Handakten des Rechtsanwalts in herkömmlicher Form als Papierakten oder als elektronische Akten geführt werden.

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Keine Vergütung an das Krankenhaus für Nothilfe

Krankenhäuser haben nach dem BSG Anspruch auf Vergütung für Leistungen als Nothelfer gem. § 25 SGB XII nur solange der Sozialhilfeträger keine Kenntnis vom Leistungsfall hat.

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Aufrechnung des gemeinsamen Vertreters von Abschlagszahlungen mit Vergütungsanspruch zulässig

Der nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Emittenten bestellte gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger ist nach dem BGH berechtigt, die ihm zustehende angemessene Vergütung nebst Auslagen der auf den einzelnen Anleihegläubiger entfallenden Quote zu entnehmen.

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Der Vermieter schuldet den Vollbeweis dafür, dass er aus lauteren Motiven den Eigenbedarf geltend macht

Vermag das Gericht trotz Ausschöpfung der Beweismittel nicht positiv festzustellen, dass der Vermieter aus lauteren Motiven handelt, kann dies nach Ansicht des LG Berlin die Abweisung der auf Eigenbedarf gestützten Räumungsklage rechtfertigen.

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Böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs im Annahmeverzugszeitraum

Der Arbeitgeber hat - so das LAG Berlin-Brandenburg - gegen den auf Annahmeverzugslohn klagenden Arbeitnehmer einen Auskunftsanspruch nach § 242 BGB über etwaige Vermittlungsvorschläge der Agentur für Arbeit und des Jobcenters unter Nennung von Tätigkeit, Arbeitszeit, Arbeitsort und Vergütung. Quantität und Qualität der Bewerbungsbemühungen des Arbeitnehmers können als Indizien für ein böswilliges Unterlassen herangezogen werden.

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Zulassungsentziehung aufgrund der Ausstellung von "Gefälligkeitsattesten"

Der Entzug einer Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung aus gesundheitlichen Gründen sowie die Anordnung des Sofortvollzugs setzen als Eingriff in die Berufsfreiheit voraus, dass der Gesundheitszustand des Vertragsarztes durch ärztliche Befund- und Behandlungsberichte dokumentiert oder ein Gutachten  iSv § 21 Sätze 3 und 4 Ärzte-ZV festgestellt wird. Einschätzungen der ärztlichen Mitglieder des Zulassungsgremiums reichen laut LSG Schleswig-Holstein in der Regel nicht. 

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Beweisverwertungsverbot für Inhalt einer Postsendung bei Verstoß gegen Postgeheimnis

Der Inhalt einer Postsendung, welche unter Verstoß gegen die Vorschriften des PostG in die Hände der Ermittlungsbehörden gelangt ist, ist nach Meinung des AG Flensburg als Beweismittel im Strafverfahren grundsätzlich unverwertbar. Anderes kann allenfalls dann gelten, wenn im Rahmen einer Gesamtabwägung der Verstoß deutlich geringer wiegt als das Interesse an einer effektiven Strafverfolgung.

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Keine Terminsgebühr für außergerichtliche Erledigungsbesprechung im amtswegigen Verfahren

Führt der während eines beim Familiengericht geführten amtswegigen Verfahrens zur Auswahl des Vormunds mandatierte Rechtsanwalt Gespräche mit dem Jugendamt, kann dies, so das OLG Frankfurt a.M., eine Terminsgebühr nach Vorbemerkung 3 Abs. 3 VV RVG nicht begründen.

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Bloß formaler Verstoß gegen EVVR ist unbeachtlich

Rein formale Verstöße gegen die ERVV (hier: Einreichung eines Dokumentes im Dateiformat „docx“) führen nach Ansicht des BGH nicht zu einer Formunwirksamkeit der Verfahrenshandlung, wenn das Gericht das Dokument gleichwohl bearbeiten kann.

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Begleitperson anlässlich einer Begutachtung

Den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens nach dem SGG steht es im Grundsatz frei, eine Vertrauensperson zur Untersuchung mitzunehmen, die zur Begutachtung gehört. Die Entscheidung über die Anwesenheit einer Vertrauensperson während der Begutachtung durch den Sachverständigen obliegt - so das BSG - im Streitfall dem Gericht.

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Kündigung aufgrund des Interessenausgleichs mit Namensliste in der Insolvenz

Der Kläger kann die Vermutungswirkung gem. § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InsO des Interessenausgleichs nach Ansicht des LAG Rheinland-Pfalz nicht mit der pauschalen Behauptung widerlegen, die Beklagte habe beabsichtigt, eine „sehr große“ Zahl von Leiharbeitnehmern zu beschäftigen.

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