Ist das Bundeskartellamt nun auch noch für den Datenschutz zuständig? Über das innovative Vorgehen der Behörde gegen Facebook, das auch am Oberlandesgericht Düsseldorf für Stirnrunzeln sorgt, will im Eilverfahren der Bundesgerichtshof entscheiden. Was die 26. Kalenderwoche noch bietet: ein angeblicher Gender Pay Gap beim ZDF vor dem Bundesarbeitsgericht und Dauerwerbesendungen bei ProSiebenSat.1 vorm Bundesverwaltungsgericht.
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Nach einem Urteil des BAG vom 27.02.2020 kann nach § 174 V SGB IX eine außerordentliche Kündigung auch nach Ablauf der Frist des § 626 II 1 BGB erfolgen, wenn sie unverzüglich nach Erteilung der Zustimmung des Integrationsamtes erklärt wird.
Der Begriff des Erscheinens ist nach einem Beschluss des LG Magdeburg vom 15.04.2020 teleologisch erweiternd dahingehend auszulegen, dass es grundsätzlich auch ausreicht, wenn der sich bereits auf dem Weg befindliche Rechtsanwalt zur Terminsteilnahme gewillt ist und von einem Aufsuchen des Gerichtsgebäudes lediglich deshalb absieht, weil er noch kurzfristig während der Anreise zum Gericht von der Terminsaufhebung erfährt.
Seit vielen Jahren forscht Prof. Dr. Matthias Kilian zu allen Aspekten anwaltlicher Berufsausübung. Wir haben mit ihm über aktuelle Herausforderungen für Anwälte und den berufsrechtlichen Rahmen für deren unternehmerische Tätigkeit gesprochen.
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Die Bestimmung des § 128a I ZPO erlaubt es nach einem Urteil des Kammergerichts vom 12.05.2020, dass die Prozessbevollmächtigten der Parteien über eine Webkonferenz-Anwendung zugeschaltet werden, die auf Rechnern installiert ist, die den Richtern gehören, und die das Gericht nicht gestellt hat.
In der Corona-Krise nutzen die Bundesregierung und die sie tragenden politischen Parteien in großem Umfang so genannte Formulierungshilfen, um von einem Ministerium erstellte Gesetzentwürfe durch die Koalitionsfraktionen in das Gesetzgebungsverfahren einbringen zu lassen und dadurch zeitsparend eine erste Befassung des Bundesrats zu umgehen.
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Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe kann nach § 38 Abs. 2 SGB V i.V.m. einer Satzungsbestimmung nach einem Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 11.3.2020 bestehen, soweit die versicherte Person wegen einer Erkrankung nicht in der Lage war, ihren Haushalt weiter zu führen und dies durch eine ärztliche Verordnung bestätigt wird.
Am Oberlandesgericht Frankfurt a. M. beginnt die Hauptverhandlung wegen des Mordes an dem früheren CDU-Politiker Walter Lübcke. Der Bundesgerichtshof will verkünden, ob er die Verurteilung von zwei Berliner Autorasern wegen Mordes erneut aufhebt. Außerdem: Erstmals findet der Deutsche Anwaltstag bloß virtuell statt. Und auch sonst hat die 25. Kalenderwoche ungewöhnlich viel Juristisches zu bieten.
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Auf die Drittwirkungen einer Forderungsabtretung bei Mehrfachabtretung einer Forderung durch denselben Gläubiger nacheinander an verschiedene Zessionare ist nach einem Urteil des OLG Saarbrücken nicht Art. 14 der Rom-I-Verordnung, sondern weiterhin der bereits aufgehobene Art. 33 Abs. 2 EGBGB a.F. anzuwenden.
Bei der Neubestellung eines Verwalters ist es nach einem Urteil des BGH vom 24.01.2020 regelmäßig geboten, den Wohnungseigentümern die Angebote der Bewerber oder jedenfalls deren Namen und die Eckdaten ihrer Angebote grundsätzlich innerhalb der Einladungsfrist des § 24 Abs. 4 Satz 2 WEG zukommen zu lassen.
Beim Bundesverfassungsgericht dreht sich gerade das Personalkarussell. Neben Änderungen im Präsidenten- und Vizepräsidentenamt stehen in beiden Senaten Richterwechsel an. Für den Zweiten Senat hat der Bundesrat bereits Astrid Wallrabenstein gewählt, die Nachfolge von Johannes Masing im Ersten Senat ist mehr als zwei Monate nach dem Ablauf seiner Amtszeit noch immer umstritten. Das drängt Fragen zum Wahlverfahren auf, die wir dem Bonner Staatsrechtslehrer Prof. Dr. Klaus Ferdinand Gärditz gestellt haben.
Mehr lesenIm Zuge der Corona-Krise sind vielen Anwälten die Umsätze weggebrochen. Die Rechtsanwaltskammer München hat daher ein Soforthilfen-Programm für ihre Mitglieder gestartet. Wir haben darüber mit dem Schatzmeister der Kammer, Rolf G. Pohlmann, gesprochen.
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Ein Zurückweisungsbeschluss nach § 522 II 1 ZPO, der mit der Nichtzulassungsbeschwerde angefochten werden kann, muss laut BGH nach § 522 II 4 ZPO jedenfalls i.V.m. einem in Bezug genommenen Hinweisbeschluss neben einer Bezugnahme auf die Feststellungen des angefochtenen erstinstanzlichen Urteils und der Darstellung etwaiger Änderungen und Ergänzungen zumindest sinngemäß erkennen lassen, was der Berufungskläger mit seinem Rechtsmittel erstrebt hat.
Dass zwischen dem normativen Versprechen der Grundrechte und ihrer Verletzung im Einzelfall zu unterscheiden ist, ist verfassungsrechtliches Allgemeingut. Seit Beginn der Pandemie verstehen es auch die Menschen im Lande, die meisten jedenfalls. Sind öffentliche Interessen gewichtig genug, reduzieren sich Freiheitsrechte auf Rechtfertigungsansprüche gegen staatliche Institutionen. Das Verfahren dieser Rechtfertigung bezeichnet man als Abwägung. Wer darin eine verlässliche Prozedur sieht, wird die möglichst weitgehende Ausdehnung der Grundrechtsgeltung für eine gute Idee halten.
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Notwendige Voraussetzung der Einrichtung einer Kontrollbetreuung ist der konkrete, durch hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte untermauerte Verdacht, dass mit der Vollmacht dem Betreuungsbedarf nicht Genüge getan wird. Dies kann nach Ansicht des BGH der Fall sein, wenn nach den üblichen Maßstäben aus der Sicht eines vernünftigen Vollmachtgebers unter Berücksichtigung des in den Bevollmächtigten gesetzten Vertrauens eine ständige Kontrolle geboten ist.
Das Neutralitätsgebot von Bundesministern bei Interviews und Presseerklärungen beschäftigt abermals das Bundesverfassungsgericht. Der Europäische Gerichtshof urteilt über Schmerzsalben, die ein bekannter deutscher Hersteller kostenlos an Apotheker verteilt hat. Und (mancherorts) beschert die 24. Kalenderwoche den Arbeitnehmern und Selbstständigen einen Feiertag.
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Der Wahlverteidiger, dessen Verteidigervollmacht sich im Zeitpunkt einer Zustellung bei den Akten befindet, gilt auch im Bußgeldverfahren kraft Gesetzes und damit unabhängig vom Willen des Betroffenen als zustellungsbevollmächtigt. Eine in die Vollmacht ausdrücklich aufgenommene Ausnahme für die "Empfangsvollmacht" erweist sich nach einem Beschluss des BayObLG daher ebenso als unwirksam wie eine entsprechende Streichung innerhalb einer an sich unbeschränkten Vollmachtsurkunde.
Wird bei der Massenentlassungsanzeige der für § 17 KSchG maßgebliche Betriebsbegriff der Massenentlassungsrichtlinie 98/59/EG (MERL) verkannt und deswegen die Anzeige nicht für den richtigen Betrieb erstattet, bewirkt dies nach einem Urteil des BAG vom 14.05.2020 die Unwirksamkeit der betroffenen Kündigungen.
In diesen Tagen nehmen viele Gerichte ihre Arbeit vor Ort Schritt für Schritt wieder auf. Doch Maskenpflicht, Plexiglasscheiben vor der Richterbank und strenge Vorgaben zum Lüften von Sitzungssälen deuten darauf hin, dass der Prozessbetrieb mit dem Gerichtsalltag vor Covid-19 auf lange Zeit nicht vergleichbar sein wird. Daher ist es erst einmal eine gute Nachricht, dass derzeit an einem Epidemiegerichtsgesetz gearbeitet wird.
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Eine Partei, die mit der Vertretung des ihr nach § 121 Abs. 2 ZPO beigeordneten Rechtsanwalts unzufrieden ist, kann nach einem Beschluss des LAG Köln vom 23.04.2020 weder erfolgreich die Aufhebung der Beiordnung verlangen noch in zulässiger Weise Beschwerde gegen die Prozesskostenhilfebewilligung einlegen.