Die Bundesregierung will eine Identifikationsnummer einführen, die jeden Bürger für diverse Behörden eindeutig erkennbar macht, die Leistungen wie BAföG oder Elterngeld bewilligen. Basis ist die schon 2007 eingeführte Steuer-Identifikationsnummer (NJW-aktuell H. 41/ 2020, 8). Ob das mit Datenschutz und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar ist, haben wir Prof. Dr. Kai von Lewinski gefragt.
Mehr lesen
Das AGB-Pfandrecht der Bank an einem Guthaben auf einem im Kontokorrent geführten Girokonto erstreckt sich nach einem Urteil des BGH vom 24.09.2020 auch auf den girovertraglichen Anspruch auf das "Tagesguthaben".
Die Nutzung einer Wohnung als Monteurs- oder Ferienwohnung mit kurzfristig wechselnder Vermietung kann sich nach einem Beschluss des LG Bremen vom 12.05.2020 im Rahmen der durch die Teilungserklärung bestimmten Nutzung zu Wohnzwecken halten.
In Zeiten des Corona-Virus gestalten sich Gerichtstermine besonders aufwendig. Und Gütetermine vor den Arbeitsgerichten sind oft unergiebig. Daher: Eine Erinnerung an den „vergessenen“ § 54 Abs. 4 ArbGG.
Mehr lesen
Wesentliches Bemessungskriterium für die Terminsgebühr im Strafverfahren ist nach einem Beschluss des AG Saarlouis regelmäßig die Dauer des Termins. Mit einer Terminszeit von lediglich 51 Minuten liegt die Dauer des Termins deutlich unter dem für Verhandlungen vor dem Schöffengericht geltenden Durchschnittswert von drei bis vier Stunden, sodass der Ansatz der Mittelgebühr bei ebenfalls unterdurchschnittlichem Vor- und Nachbereitungsaufwand unbillig ist.
Der nach dem Mord an dem französischen Geschichtslehrer Samuel Paty wieder neu entfachte Streit um die Mohammed-Karikaturen erinnert daran, dass der deutsche Gesetzgeber bis heute zögert, die letzten notwendigen Schritte zur Säkularisierung zu tun und damit die Aufklärung zu vollenden. Noch immer gilt der anachronistische Blasphemieparagraf (§ 166 StGB), überschrieben mit "Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen", der ersatzlos gestrichen gehört.
Das Urteil des BSG vom 3.4.2014 (NJW 2014, 2743) war ein Paukenschlag. Es weckte die Syndikusanwälte aus einem jahrzehntelangen Schlaf, in dem viele träumten, dass die Anerkennung der anwaltlichen Tätigkeit im Unternehmen entbehrlich ist, solange man nur von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit bleibt. Durch die Entscheidung aus Kassel brach der lange nur von wenigen geführte Streit um die anwaltliche Tätigkeit im Unternehmen mit voller Wucht aus. Es war von „Spaltung der Anwaltschaft“ die Rede. Die Tatsache, dass sich Syndikusanwälte in berufspolitische Gremien wählen ließen, wurde als „Revolution“ bezeichnet.
Mehr lesenMammutprogramm am Europäischen Gerichtshof: Die Luxemburger Richter wollen Urteile zu sauberer Luft, Verbraucher- und Datenschutz verkünden. Am Bundesverwaltungsgericht geht es um das Kopftuch einer muslimischen Rechtsreferendarin. Und um einen Polizisten, der trotz mutmaßlicher Dienstfähigkeit seit 13 Jahren nicht mehr zur Arbeit gekommen, aber einer unerlaubten Nebentätigkeit nachgegangen ist.
Mehr lesen
Wird der Rechtsstreit durch das Urteil des Revisionsgerichts insgesamt beendet, können neue Tatsachen und Beweismittel, die einen Restitutionsgrund nach § 580 Nr. 7 Buchst. b ZPO darstellen, nach einem Urteil des BGH vom 17.09.2020 grundsätzlich nicht entgegen § 559 ZPO berücksichtigt werden; der Grund der Prozesswirtschaftlichkeit allein genügt für die Zulassung des neuen Vorbringens nicht.
Eine nochmalige Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus setzt nach einem Beschluss des BGH vom 08.09.2020 voraus, dass von ihr Wirkungen ausgehen, die nicht bereits der erste Maßregelausspruch zeitigt. Dabei ist auch in Erwägung zu ziehen, inwieweit neu zu Tage getretenen Betreuungs- und Kontrollbedürfnissen durch eine Anpassung der bisherigen Unterbringung Genüge getan werden kann.
Eine – das Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats nach § 87 I Nr. 3 BetrVG verletzende – Duldung von Überstunden liegt nach einem Beschluss des BAG vom 28.07.2020 dann vor, wenn hinreichende Anhaltspunkte für das Fehlen gebotener Gegenmaßnahmen durch den Arbeitgeber bestehen, um seine Untätigkeit als Hinnahme werten zu können.
Der Anspruch auf Erstattung der Kosten gem. § 13 Abs. 3a Satz 7 SGB V begründet keine Ansprüche gegen die Krankenkassen, die unmittelbar auf eine Geldleistung gerichtet sind. Dazu gehört nach einem Urteil des BSG vom 26.05.2020 auch die sachleistungsersetzende Kostenerstattung nach § 13 Abs. 4 SGB V für eine Behandlung im EU-Ausland.
Die Berechtigung des Verwalters muss im Zeitpunkt der Abgabe der Zustimmungserklärung gemäß § 12 WEG vorliegen. Die am 28.03.2020 in Kraft getretene Vorschrift des § 6 Abs. 1 des COVID-Auswirkungen-BekämpfungsG führt nach einem Beschluss des OLG Hamm nicht dazu, dass der Verwalter, dessen Bestellung vorher schon geendet hatte, mit Inkrafttreten des COVID-Auswirkungen-BekämpfungsG rückwirkend als bestellt anzusehen ist.
Die Corona-Krise erweist sich als dauerhafter als erwartet, die „Stunde der Exekutive“ dehnt sich. Anstatt zeit- und situationsgebundene Verordnungsbefugnisse befristet zu verlängern, werden manche von ihnen „verstetigt“, etwa in einem Gesetzentwurf, der dem Bundesgesundheitsministerium weitreichende Sonderrechte einräumt. Das ist verfassungsrechtlich höchst problematisch.
Mehr lesenDas Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) plant seit Längerem die Einführung eines Rechtsanspruchs auf mobile Arbeit und sieht sich durch den Digitalisierungsschub während der Corona-Pandemie darin bestätigt. Nach einem informellen Gesetzentwurf sollen Arbeitnehmer künftig einen Anspruch auf 24 Tage mobile Arbeit im Jahr haben. Ein Ablehnungsrecht des Arbeitgebers soll nur bestehen, wenn die Tätigkeit für mobile Arbeit nicht geeignet ist oder andere betriebliche Gründe entgegenstehen. Versäumt er die rechtzeitige Ablehnung oder begründet er sie nicht hinreichend, soll die mobile Arbeit für sechs Monate vereinbart sein. Eine gute Idee?
Mehr lesenDie Untersuchung eines im Reagenzglas künstlich befruchteten Embryos auf etwaige Erbkrankheiten unterliegt strengen Beschränkungen. Das Bundesverwaltungsgericht muss nun einen Fall entscheiden, in dem die zuständige Ethikkommission einer Frau die gewünschte Präimplantationsdiagnostik verwehrt hat. Auch wollen die Leipziger Bundesrichter das Ergebnis ihrer Mammutverhandlung über Klagen gegen den Fehmarntunnel verkünden.
Mehr lesen
Zur Bestimmung von Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit i.S.v. § 14 Abs. 1 Satz 1 RVG sind nur die Tätigkeiten zu berücksichtigen, die der Rechtsanwalt ab dem Wirksamwerden der Bewilligung der PKH entfaltet hat. Hat das Sozialgericht die PKH ab einem bestimmten Datum bewilligt, ist nach einem Beschluss des LSG Sachsen-Anhalt die vorherige Tätigkeit des Rechtsanwalts nicht zu berücksichtigen.
Mehr lesen
Seit Ausbruch der Corona-Pandemie in Deutschland sind wir immer wieder mit Beschränkungen von Freiheitsrechten konfrontiert. In Politik und auch in der Öffentlichkeit herrscht bisweilen große Verwunderung, dass einzelne Maßnahmen von Gerichten immer wieder kassiert werden. Woher kommt diese Rechtsblindheit bei den Akteuren? Und überhaupt: Bewährt sich unsere Rechtsordnung in der Krise? Interviewgäste dieser Folge sind die Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Jens Kersten von der Ludwig-Maximilians-Universität und Prof. Dr. Stephan Rixen von der Universität Bayreuth.
Mehr lesen
Verlangt eine Klausel in der Wohngebäudeversicherung, nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile genügend häufig zu kontrollieren und dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten, sind diese Voraussetzungen kumulativ zu erfüllen, d.h. es ist in jedem Fall das Absperren und Entleeren der wasserführenden Anlagen erforderlich. Dies kann weder durch eine genügend häufige Kontrolle noch durch Beheizen ersetzt werden.
Mehr lesenDie Überlassung eines Kfz durch den Verkäufer zu einer unbegleiteten und nicht überwachten Probefahrt eines Kaufinteressenten auf öffentlichen Straßen für eine gewisse Dauer ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs keine Besitzlockerung, sondern führt zu einem freiwilligen Besitzverlust. Werde das Fahrzeug nicht zurückgegeben, liege daher kein Abhandenkommen im Sinn des § 935 BGB vor.
Mehr lesen