Das Bundesarbeitsgericht hat den Anwendungsbereich des Entgelttransparenzgesetzes auf freie Mitarbeiter erweitert, soweit diese zwar nicht nach nationalem Recht, wohl aber nach Unionsrecht als Arbeitnehmer anzusehen sind. Nur dies gewährleiste die sachgerechte Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Chancengleichheit von Männern und Frauen in Beschäftigungsfragen, befand es mit Urteil vom 25.6.2020 (Az.: 8 AZR 145/19). Ein schöner Erfolg zugunsten der Entgeltgerechtigkeit, könnte man meinen.
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Das öffentliche Gedächtnis unserer Zeit heißt zuallererst: Google. Der Bundesgerichtshof befasst sich mit dem Wunsch Betroffener, dass dort nichts Missliebiges mehr über sie aufgelistet wird. Weiter geht es bei den obersten Zivilrichtern zudem mit der Prozessserie um "Dieselgate". Und auch am Bundesarbeitsgericht ist allerhand los. Dies und mehr für Freunde des Rechts steht in der 31. Kalenderwoche auf der Agenda.
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Hat ein Wohnungseigentümer eigenmächtig eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums vorgenommen, haben die Wohnungseigentümer nach einem Urteil des BGH vom 15.05.2020 die Beschlusskompetenz, dies mit der Maßgabe zu genehmigen, dass der die Veränderung vornehmende Wohnungseigentümer die Folgekosten der Maßnahme trägt.
Die Frage, ob ein Berufungsgericht zu Recht davon abgesehen hat, das Berufungsverfahren gem. § 148 ZPO in direkter oder in entsprechender Anwendung auszusetzen, ist nach einem Urteil des BGH vom 15.5.2020 im Rahmen einer Revision überprüfbar.
Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen können nach einem Beschluss des OLG Celle vom 05.06.2020 erst dann der Festsetzung der Tagessatzhöhe als Nettoeinkommen zu Grunde gelegt werden, wenn sie bereits in Geld umgewandelt und etwa als Gutschrift auf ein Bankkonto übertragen worden sind. Solange sie noch als Kryptowährung vorhanden sind, sind sie als realisierbarer Vermögenswert zu behandeln.
Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) bleibt eine Baustelle. Das System läuft zwar nach dem Wechsel des technischen Dienstleisters – abgesehen von vereinzelten kleinen Störungen – vergleichsweise stabil. Dafür macht aber die Rechtsprechung insbesondere zum Umfang der Nutzungspflicht der Anwaltschaft zu schaffen.
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Für die Terminsgebühr nach Nr. 3104 Anm. Abs. 1 Nr. 1 Variante 3 VV RVG genügt nach einem Beschluss des BGH vom 7.5.2020 der Abschluss eines außergerichtlichen schriftlichen Vergleichs. Nicht erforderlich ist danach auch, dass der Vergleich protokolliert oder sein Zustandekommen gemäß § 278 Abs. 6 ZPO seitens des Gerichts festgestellt wird.
Am Bundesgerichtshof gibt es gleich zwei Fortsetzungen in der Serie von "Dieselprozessen". Ebenfalls dort geht es um den "Schokoladenkrieg" zwischen Milka und Ritter Sport: Ist die quadratische Formmarke schutzfähig oder nur eine "übliche Schlauchbeutelverpackung"? Und wie Finanzämter den Kaufpreis einer Immobilie in einen Teil mit und einen ohne Abschreibungsmöglichkeit aufteilen müssen, legt der Bundesfinanzhof fest. Dies und mehr bringt Freunden des Rechts die 30. Kalenderwoche.
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Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, die ein Auszubildender für sich selbst erhält, stellen nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.02.2020 Einkommen im Sinne des BAföG dar, das dem allgemeinen Einkommensfreibetrag unterfällt.
Wegen Corona hat die Politik vorübergehend die Möglichkeit zu rein virtuellen Hauptversammlungen geschaffen. Die Aktionärstreffen gehen nun oft schneller vonstatten, doch die Teilnahmequote der Anteilseigner ist sogar eher gestiegen. Einen Schaden für die „Aktionärsdemokratie“ sieht Rechtsanwalt Prof. Dr. Hans-Ulrich Wilsing nicht – und befürwortet weitere Handlungsspielräume.
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Es liegt keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör vor, wenn das BAG nicht auf rechtliche Gesichtspunkte hinweist, die bereits Gegenstand einer Pressemitteilung des jeweils zuständigen Spruchkörpers waren.
Der Anspruch auf Gewährung einer Jubiläumszuwendung und Aushändigung einer Dankurkunde kann wegfallen, wenn zum Jubiläumszeitpunkt ein Disziplinarverfahren gegen den Beamten geführt wird, in dem später eine Disziplinarmaßnahme gegen ihn verhängt wird. Da drängt sich doch eine Urteilsglosse auf.
Mehr lesenDer Ausbruch einer Vielzahl von Corona-Infektionen in einem Schlachthofbetrieb in Nordrhein-Westfalen hat den Ruf nach einer Haftung des Unternehmens und dessen Leitung laut werden lassen. Dabei ist völlig offen, für wen hier gehaftet werden soll. Gegenüber den Mitarbeitern? Für Schäden Dritter? Für Aufwendungen des Staates? Und haftet gar der Leiter persönlich aus zivil- sowie strafrechtlicher Sicht?
Mehr lesenMit der Wirecard AG ist soeben ein Unternehmen aus dem Dax-30-Index kollabiert. Der Fall zeigt: Das Enforcement-Verfahren nach § 106 I WpHG iVm § 342b II HGB zur Überwachung von Unternehmensabschlüssen ist zu träge. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) braucht mehr Kompetenzen.
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Ein Eröffnungsantrag, der unabhängig von den Vermögensverhältnissen des Schuldners und etwa bestehender Ansprüche gegen Gesellschafter, Geschäftsführer und Anfechtungsgegner ausschließlich auf eine Abweisung des Antrags mangels einer die Kosten des Insolvenzverfahrens deckenden Masse gerichtet ist, ist nach einem Beschluss des BGH vom 07.05.2020 wegen Fehlens des Restschutzinteresses unzulässig.
Der österreichische Matador im Kampf für den Datenschutz, Maximilian Schrems, hat es wieder geschafft, Facebook vor den EuGH zu zerren – mit einer Frage, die längst nicht nur soziale Netzwerke angeht. Ob Thüringen Geschlechterparität bei den Kandidaturen für seinen Landtag vorschreiben durfte, will das dortige Verfassungsgericht verkünden. Und wieweit Freiberufler wie Ärzte oder Anwälte den Fiskus an Ausgaben für Sponsoring beteiligen können, klärt der Bundesfinanzhof.
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Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann Unterlassungsansprüche, die dem einzelnen Wohnungseigentümer zur Abwehr von Störungen im räumlichen Bereich seines Sondereigentums zustehen, nach einem Urteil des BGH vom 24.01.2020 auch dann nicht durch Beschluss an sich ziehen, wenn zugleich das Gemeinschaftseigentum von den Störungen betroffen ist.
Das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität verfolgt das begrüßenswerte Ziel, die Verbreitung illegaler Inhalte im Netz stärker zu sanktionieren. Bedauerlicherweise schießt es über das Ziel hinaus. Bisherige Kritik am Gesetz wurde kaum berücksichtigt. Dass sich kürzlich selbst die Europäische Kommission äußerst kritisch zum jüngsten digitalpolitischen Alleingang geäußert hat, hat die Alarmglocken in Berlin nicht läuten lassen.
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Für die Unterzeichnung eines notariell errichteten Testaments genügt es nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 18.5.2020, wenn der Erblasser versucht, seinen Familiennamen zu schreiben und die Unterschrift aufgrund einer krankheitsbedingten Schwächung aus einem Buchstaben und einer anschließenden geschlängelten Linie besteht.
Die Überschrift dieses Gedichts von Bertolt Brecht passt auch zu der Frage, ob Justizministerinnen und Justizminister studierte Juristen sein müssen. Das wird derzeit diskutiert, weil von den vier grünen Ressortchefinnen und Ressortchefs in den Ländern nur der Berliner Senator Dr. Dirk Behrendt Jurist ist.
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