Dort kommen Sachen unter den Hammer, die gepfändet, beschlagnahmt, eingezogen oder ausgesondert wurden. Die Plattform biete alle Vorzüge kommerzieller Angebote und besonders sichere Bedingungen, versichert das Ministerium in seiner Werbebroschüre. Schließlich gehörten alle Verkäufer der Justiz oder Behörden an. Denen kann man vertrauen, soll das wohl heißen.
Das Beste an den Justiz-Auktionen sind die Werbe-Postings der Social-Media-Abteilung des Justizministeriums. Die Damen und Herren haben einen Humor, den man aus der Ministerialbürokratie sonst gar nicht kennt. Und sie sind damit sehr erfolgreich. Ein Würstchenerhitzer, der vermutlich einst in irgendeiner Tankstelle oder Pommesbude einen Kuckuck aufgeklebt bekam, war zunächst ein Ladenhüter. Nachdem die Siedemaschine in den sozialen Medien mit den Worten „Das Must-have für jedes gute Anwaltsbüro. Ihre Chance auf einen Würstchenerhitzer! Bieten Sie mit!“ angepriesen wurde, rissen sich die Advokaten förmlich um sie.
Ähnlich wurde eine Vertikalkreissäge feilgeboten. „Für alle, die ihre Kanzlei neu einrichten wollen und sich fragen, was man als frischer Anwalt so braucht“, schrieben die ministeriellen Social-Media-Experten über ein Bild der monströsen Maschine, für die es sicher allerhand Sicherheitsbestimmungen gibt. Hoffentlich wurde sie von einer Kanzlei erstanden, deren Anwälte sich im Produktsicherheitsrecht auskennen. Überhaupt scheinen Sägen häufiger im Angebot. „Wer noch eine Knochensäge braucht, hier entlang“, twitterte das Ministerium mit einem Smiley. Für das schauerliche Gerät brauchte es aber einen Reminder, 14 Tage nach dem Erstangebot war es immer noch nicht versteigert. Der Gedanke, die Knochensäge könne womöglich aus einem von der Polizei ausgehobenen Folterkeller stammen, hielt vermutlich viele von Geboten ab.
Bevor jetzt der Eindruck entsteht, es gebe auf der justiziellen Auktionsplattform nur nutzlose Skurrilitäten – auch Alltagsgegenstände sind dort zu ersteigern, etwa ein Diamant mit 0,94 Karat im Altschliff oder Bentleys der Modelle Bentayga, Continental und Mulsanne. Die Höchstgebote waren hier allesamt sechsstellig.
Etwas bescheidener geht es beim zweiten Internethandels-Standbein der nordrhein-westfälischen Justiz zu. Im Onlineshop knastladen. de gibt es anstelle von Luxuskarossen zum Beispiel Nistkästen, Meerschweinchenhäuser oder Landessouvenirs wie die Badeschlappen „Ich steh auf NRW“. •