Umfangreiche Gerichtsverfahren gehen richtig ins Geld. Aktuelles Beispiel: Der Prozess gegen den mutmaßlichen Deutschland-Chef des Islamischen Staats, der das OLG Celle seit über drei Jahren beschäftigt, hat mittlerweile rund 10 Mio. Euro verschlungen. Doch der Blick auf die Kosten allein wird einem rechtsstaatlichen Verfahren nicht gerecht, meint der Präsident des OLG Düsseldorf, Dr. Werner Richter, im Gespräch mit der NJW.
Mehr lesenMan mag es kaum glauben, aber die Präsidenten der Oberlandesgerichte möchten eine Revolution anzetteln. In ihrem Auftrag hat eine Arbeitsgruppe, deren Mitglied ich war, ein Diskussionspapier zur Modernisierung des Zivilprozesses erarbeitet. Ein wesentlicher Vorschlag ist die Einführung des strukturierten Parteivortrags.
Mehr lesenKann Schadensersatz nur verlangen, wer die Mängel auch tatsächlich beheben lässt? Am Bundesgerichtshof zeichnen sich zwei verschiedene Linien hierzu ab. Wieweit Lohn sich durch Sachleistungen beitragsmäßig "optimieren" lässt, klärt das Bundessozialgericht. Und am Bundesverwaltungsgericht geht es um einen Kläger, der sich verfolgt und belogen fühlt.
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Ein Rechtsanwalt darf nach einem Beschluss des BGH vom 2.12.2020 regelmäßig erwarten, dass einem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist entsprochen wird, wenn er einen erheblichen Grund vorträgt. Demgemäß besteht keine Verpflichtung, sich innerhalb des Laufs der Berufungsbegründungsfrist beim Gericht zu erkundigen, ob der Verlängerungsantrag rechtzeitig eingegangen ist und ob ihm stattgegeben wird.
Bei der ordentlichen Kündigung eines Wohnraummietvertrages nach § 573 BGB kann nach einem Urteil des LG Wuppertal zur Begründung i.S.v. § 573 Abs. 3 Satz 1 BGB auf vorangegangene schriftliche Abmahnungen Bezug genommen werden. Dabei seien die abgemahnten Vorfälle nicht wegen der Tatsache der Abmahnung zur Begründung des „berechtigten Interesses“ an der Kündigung verbraucht.
Für einen Eilantrag, mit dem in NRW der unteren Gesundheitsbehörde als Betreiberin eines Impfzentrums aufgegeben werden soll, dem Antragsteller unverzüglich eine Möglichkeit zur Schutzimpfung gegen das Corona-Virus zu verschaffen, ist laut VG Gelsenkirchen der Verwaltungsrechtsweg eröffnet. Sowohl ein etwaiger einfachgesetzlicher Anspruch auf eine Schutzimpfung als auch der verfassungsrechtliche Teilhabeanspruch bestünden nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten.
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Ein nicht offensichtlich ungeeigneter schwerbehinderter Bewerber ist nach einem Urteil des BAG zu allen Teilen eines Auswahlverfahrens einzuladen, durch welche sich der öffentliche Arbeitgeber ein umfassendes Bild von der Person des Bewerbers macht.
Eins der großen sozialpolitischen Leuchtturmprojekte der letzten beiden Legislaturperioden sollte die Mietpreisbremse sein. Sie ist krachend gescheitert. Die meisten Landesregierungen schafften es nicht, eine begründete Landesverordnung zu Wege zu bringen. Reihenweise haben die Zivilgerichte Verordnungen für unwirksam erklärt.
Mehr lesenDarf ein Bewerber eine einschlägige Vorstrafe im Lebenslauf vertuschen und der Arbeitgeber daraufhin im Internet recherchieren? Darüber will das Bundesarbeitsgericht befinden. Am Bundesverwaltungsgericht geht es um einen Großgrundbesitzer, der sich an Lärm stört und seine Klage auf den Naturschutz stützt.
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Ein Rechtsanwalt, der sein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) noch nicht aktiv nutzt und mit dessen Einsatz nicht vertraut ist, muss es nach einem Beschluss des BGH vom 17.12.2020 auch bei einer Störung des Faxgeräts des Gerichts nicht nutzen.
Für den Betroffenen eines Bußgeldverfahrens wegen Geschwindigkeitsüberschreitung folgt nach einem Beschluss des LG Bielefeld vom 25.8.2020 aus dem Grundsatz des fairen Verfahrens ein Anspruch auf Einsicht in die – nicht bei den Akten befindliche – digitale, vollständige Messreihe vom Tattag.
Seit Jahren wird darüber debattiert, inwieweit die Digitalisierung und Legal Tech den Zugang zum Recht und die Rechtsanwendung verbessern können. Ob und wie auch die Gesetzgebung von technischen Tools und einer darauf abgestimmten Methodik profitieren kann, erprobt derzeit Prof. Dr. Stephan Breidenbach von der Europa-Universität Viadrina Frankfurt/Oder. Wir haben nachgefragt.
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Das Thema Homeoffice hat gerade Hochkonjunktur, auch weil es als wichtiges Instrument zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gilt. Die sogenannte Homeoffice-Verordnung macht es für Arbeitgeber daher unter bestimmten Umständen sogar zur Pflicht. Hierüber und über weitere arbeitsrechtliche Vorgaben, die auch im Homeoffice gelten, sprechen wir in dieser Folge mit dem Münchener Fachanwalt für Arbeitsrecht Axel Bertram.
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Der Eröffnungsantrag eines an einem nicht wertausschöpfend belasteten Grundstück dinglich gesicherten Gläubigers darf nach einem Beschluss des BGH nicht wegen Fehlens eines rechtlich geschützten Interesses abgewiesen werden, wenn eine Befriedigung im Wege der Zwangsversteigerung wegen der Suizidalität des Schuldners unsicher ist.
Der Haftungsausschluss des § 8 Nr. 2 StVG gilt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle nicht in Bezug auf einen Beifahrer, der lediglich befördert wird und aussteigt. Insoweit sei er nicht bei dem Betrieb des Kraftfahrzeugs tätig.
Mehr lesenDie schriftliche Entscheidung des Versicherers gemäß § 115 Abs. 2 Satz 3 VVG muss eindeutig und endgültig sein. Die Untätigkeit des Geschädigten über einen längeren Zeitraum führt im Regelfall nicht zu einer Verwirkung der Geltendmachung des Anspruchs. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.
Mehr lesenDer Diskurs um die geschlechtergerechte Ausgestaltung von Sprache kann und muss notwendigerweise auch die Gesetzessprache erfassen, die in ihrem Inhalt und auch in ihrer Diktion ein Spiegel der gesellschaftlichen Ordnung ihrer Zeit ist. Dabei besteht Konsens, dass Gesetzessprache die Gleichstellung der Geschlechter zum Ausdruck bringen sollte (vgl. § 4 III BGleiG, § 42 V GGO).
Mehr lesenDie Justiz ist im Corona-Modus: Manche Bundesgerichte haben eine Verhandlungspause eingelegt. Anders der Bundesgerichtshof, der mit vielfältigen Hygienemaßnahmen den Sitzungsbetrieb aufrecht erhält. Und auch der EuGH tagt unverdrossen.
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Die die Rentenversicherungspflicht gem. § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI auslösende Lehrtätigkeit ist wesentlich durch eine Wissensvermittlung für eine bestimmte Vielzahl unbestimmter Anwendungssituationen geprägt. Davon abzugrenzen sind Beratungen, die eher durch eine Nähe zur Lebenssituation des konkreten Klienten und dessen konkreten Problemen gekennzeichnet ist. So differenziert das LSG Niedersachsen in einem Urteil vom 04.11.2020.
Vor gut fünf Jahren war die Zukunft da, quasi über Nacht: Ein Berliner Start-up namens „Ask Kelsen“ trat auf und behauptete, es sei nun möglich, dem Computer eine Rechtsfrage zu stellen, die Software werte dann mittels künstlicher Intelligenz alle verfügbaren deutschen Rechtsquellen aus und finde die passende Antwort, natürlich kostenlos und in Echtzeit. Da war gut was los, Investoren standen Schlange, aber es stellte sich heraus, dass der Gründer nicht nur maßlos übertrieben, sondern auch zwei große Datenbanken kopiert hatte, die von richtigen Anwälten kamen. Das Landgericht Berlin machte dem Spuk schnell ein Ende, ganz analog; im einstweiligen Verfügungsverfahren erkannte der Gründer alles an.
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