Es fing alles harmlos an: Der EuGH hat mit seiner Entscheidung vom 4.7. 2019 in der Rechtssache C-377/17 (NJW 2019, 2529) geurteilt, die Bundesrepublik Deutschland habe dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 15 Abs. 1 lit. g und Abs. 3 der Richtlinie 2006/213/EG (Dienstleistungsrichtlinie) verstoßen, dass sie verbindliche Honorare für die Planleistungen von Architekten und Ingenieuren beibehalten habe. Jetzt bekommt die Sache plötzlich eine ganze neue Dimension.
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Eine ebenerdige Terrasse ist nur dann sondereigentumsfähig, wenn sie Schutz vor äußeren Einwirkungen und Schutz der Privatsphäre bietet. Dafür genügt nach Meinung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ein bloßer Betretensschutz durch einen einfachen Holzzaun nicht.
Die Entscheidung des BVerfG zum Berliner Mietendeckel hat einmal mehr gezeigt, wie umstritten das Thema Mietpreisregulierung ist. Es dürfte im Bundestagswahlkampf eine zentrale Rolle spielen. Zumal auch die mehrfach verschärfte Mietpreisbremse nicht wirkt wie erhofft. In dieser Folge besprechen wir mit Prof. Dr. Ulf Börstinghaus die unübersichtliche Rechtslage, ihre Folgen für Vermieter und Mieter sowie aktuelle Gesetzesvorhaben zum Thema.
Mehr lesenAls oberstes Zoll-, nicht als höchstes Steuergericht betätigt sich diesmal der Bundesfinanzhof. Im Streit: Sechs Dosen Kaviar, die der Zoll bei einer Touristin bei ihrer Rückkehr nach Deutschland beschlagnahmt hat. Der Europäische Gerichtshof befasst sich mit einer weltweiten Interpol-Fahndung, die dazu führt, dass ein Deutscher sich nicht mehr auf Reisen traut. Außerdem geht es dort um eine syrisch-tunesische Doppelstaatlerin, die aus Deutschland abgeschoben werden soll.
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§ 222 Abs. 2 ZPO findet nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs auf die Frist für die Anmeldung von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen zur Eintragung in das Klageregister (§ 608 Abs. 1 ZPO) Anwendung.
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Anpassungsqualifizierungen im Rahmen von Gleichwertigkeitsfeststellungen nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz sind nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts keine Praktika im mindestlohnrechtlichen Sinne. Sie unterfallen nicht dem persönlichen Geltungsbereich des MiLoG.
Ein über eine Onlinewache der Polizei eingereichter Strafantrag genügt nach Ansicht des Amtsgerichts Auerbach nicht dem Schriftformerfordernis des § 158 Abs. 2 StPO.
Zweckgebundene Corona-Soforthilfen sind nach einem Beschluss des BGH nicht aufgrund von Forderungen aus dem Zeitraum vor der Gewährung der Soforthilfe pfändbar. In Höhe der bewilligten und auf ein Pfändungsschutzkonto ausgezahlten Hilfe sei der Pfändungsfreibetrag zu erhöhen.
Das Selbstanfechtungsrecht eines Erblassers im Hinblick auf vertragsmäßige Verfügungen eines Erbvertrages nach § 2281 BGB wird nach Ansicht des OLG Frankfurt a.M. nicht dadurch ausgeschlossen oder eingeschränkt, dass sich der Begünstigte im Vertrauen auf den Bestand der Verfügung in dem Erbvertrag zu lebzeitigen Leistungen gegenüber dem Erblasser verpflichtet hat (im Sinne eines sog. entgeltlichen Erbvertrags).
Anwältinnen und Anwälte gehören als Organe der Rechtspflege zur priorisierten Impfgruppe 3. Unklar ist dabei, wie die Voraussetzung der „besonders relevanten Position“ zu werten ist. In Berlin hat sich die dortige Rechtsanwaltskammer dafür eingesetzt, dass dies für alle Mitglieder gilt. Mit Erfolg, wie uns Präsident Dr. Marcus Mollnau berichtet hat. Die Kammer will sogar mit Zustimmung des Senats die Impfeinladungen verschicken – per beA.
Mehr lesenDass die Behörden Zugriff auf gewisse Basisdaten zur Identifizier- und Erreichbarkeit von Personen haben müssen, ist eine Selbstverständlichkeit. Ebenso klar ist, dass hierzu im digitalen Zeitalter auch die Telekommunikationsnummern gehören, unter denen eine Person auftritt. Auch das BVerfG sieht daher im Zugriff auf Telekommunikations- Bestandsdaten regelmäßig nur einen Eingriff „von nicht sehr großem Gewicht“. Und dass dieser Zugriff einen für die Sicherheitsbehörden oftmals unverzichtbaren Ermittlungsansatz darstellt, ist unbestritten. Dennoch kommt das Recht der Bestandsdatenauskunft nicht zur Ruhe.
Mehr lesenArbeitsunfall, Berufskrankheit, Dienstunfall – Bundessozialgericht und Bundesverwaltungsgericht befassen sich in dieser Woche mit dem Zusammenspiel von Gesundheit und Erwerbstätigkeit. So führt eine Bankangestellte ihre Herzattacke auf einen Streit mit einem Vorgesetzten zurück. Ein Rettungssanitäter will seine Posttraumatische Belastungsstörung als Folge seiner Einsätze etwa beim Amoklauf von Winnenden anerkennen lassen. Und ein ehemaliger Polizist meint, ein Zeckenbiss beim Dienstsport habe ihn erwerbsunfähig gemacht.
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Teilnehmer am Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), die Hilfstätigkeiten in einer Alten- und Pflegeeinrichtung ausüben, sind in der Unfallversicherung gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nach einer Entscheidung des BSG auch auf einen Einführungslehrgang sowie Verrichtungen in der Freizeit.
Mehr lesenDie Notbremse ist installiert. Mit der Abmilderung der Ausgangssperre zumindest für den nur schwach zum Infektionsgeschehen beitragenden abendlichen Spaziergänger wurde im Gesetzgebungsverfahren diese evidente Unverhältnismäßigkeit immerhin beseitigt – andere nicht.
Mehr lesenVerzögerungen bei der Reparatur des unfallbeschädigten Kfz, die nicht vom Geschädigten zu vertreten sind, gehen zu Lasten des Schädigers. Insofern kann von dem Geschädigten eine Nutzungsausfallentschädigung auch für einen längeren Zeitraum (hier: 104 Tage) beansprucht werden. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
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Der Bitcoin ist ständig in den Schlagzeilen – durch hohe Kurssprünge, aber auch Abstürze. In dieser Podcastfolge besprechen wir, wie Bitcoin und andere Kryptowerte funktionieren und welche Rechtsfrage sich in diesem Zusammenhang stellen. Die Gäste im Podcast sind Frau Prof. Dr. Lena Maute von der Universität Augsburg und Prof. Dr. Philipp Maume von der Technischen Universität München. Dabei geht der Blick auch in Richtung „Markets in Crypto Assets Regulation“, die von der Europäischen Union geplant ist.
Mehr lesenEin Rechtsanwalt, der als Treuhänder vom Kunden beauftragt wird, Vermögensanlagen zu kündigen, die Abwicklung vorzunehmen und in Höhe des Abwicklungsguthabens mit einem Dritten einen Kaufvertrag abzuschließen, übt laut BGH weder eine Tätigkeit «als Rechtsanwalt» im Sinn der «Risikobeschreibung für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Rechtsanwälten» noch eine der dort gesondert genannten mitversicherten Tätigkeiten aus.
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Weist das Gericht, bei dem PKH beantragt wird, darauf hin, dass der Antrag mangels Vorliegens der persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen keinen Erfolg haben wird, darf der Antragsteller nur dann weiter auf PKH-Bewilligung vertrauen, wenn er davon ausgehen durfte, die Zweifel ausräumen zu können, und die gerichtliche Auflage ordnungsgemäß erfüllt. Dafür kann laut BGH sprechen, dass ihm nicht nur durch das erstinstanzliche Gericht, sondern zuvor durch das Berufungsgericht in einem anderen Verfahren PKH bewilligt wurde.
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Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) in der Fassung des Art. 1 des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung vom 11.02.2020 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin vom 22.02.2020, Seite 50) ist nach Ansicht des BVerfG mit Artikel 74 Abs. 1 Nr. 1 GG iVm Art. 72 I GG unvereinbar und nichtig.
Der Schriftsteller und Jurist Ferdinand von Schirach hat ein neues Buch geschrieben, genauer gesagt: ein Büchlein. Ganze 31 Seiten umfasst es, „Jeder Mensch“ heißt es. Darin schlägt der Autor neue europäische Grundrechte und eine Grundrechtsklage vor. Unter www.jeder-mensch.eu kann man für die Grundrechte stimmen. Das Ganze soll in einen europäischen Verfassungskonvent münden. Ein überambitioniertes Projekt?
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