Agenda
Die Termine der 13. Kalenderwoche
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Robert Kneschke / Adobe
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Ein cineastischer Kassenschlager beschäftigt (erneut) den Bundesgerichtshof: Der Chefkameramann des Weltkriegsdramas „Das Boot“ fordert einen Nachschlag auf sein damaliges Salär. Am Bundesarbeitsgericht geht es darum, ob das Umschnallen des Pistolenholsters bei Objektschützern zur Arbeitszeit zählt. Und das Bundesverwaltungsgericht befasst sich mit der Staatsangehörigkeit eines Brasilianers, dessen Ururgroßvater einst dorthin ausgewandert war.

Prof. Dr. Joachim Jahn ist Mitglied der NJW-Schriftleitung, 25. Mrz 2021.

Eiersuche. Endlich mal wieder eine Feiertagspause: In unsere Berichterstattungswoche fallen diesmal Karfreitag und Ostersonntag (sowie der von den deutschen Regierungschefs kurzfristig beschlossene und noch kurzfristiger wieder abgeblasene „Ruhetag“ am Gründonnerstag). Entsprechend ausgedünnt sind allerdings auch die Terminvorschauen unserer obersten Gerichte nebst jenen von EuGH und EuG. Ob der hoppelnde Eierlieferant seine Gaben draußen oder drinnen versteckt, wird er sicherlich erst anhand der aktuellen Wetterlage entscheiden. Wenn die Sonne scheint, hätte dies jedenfalls den zusätzlichen Vorteil, dass sich das Corona-Virus im hellen UV-Licht weniger wohl fühlt als unter bewölktem Himmel. Und dass es ihm schwerer fällt, menschliche Opfer zu erwischen, weil sich die Aerosole Infizierter in der frischen Luft viel schneller verflüchtigen als in stickigen Innenräumen.

Kinoerfolg. Am 1.4. soll es endlich soweit sein – und das ist kein Aprilscherz: Der BGH will sein Verdikt über die Forderung eines ehemaligen Chefkameramanns sprechen. Er will wegen des unerwartet großen Erfolgs des Filmdramas „Das Boot“ über die Unterwasserschlacht im Atlantik von der Produktionsfirma, dem WDR und dem Videoverwerter einen gehörigen Nachschlag auf sein Salär aus den Jahren 1980/81 von umgerechnet etwas über 100.000 Euro. Verhandeln wollten die Bundesrichter darüber schon im Juli vergangenen Jahres (NJW-aktuell H. 28/2020, 6); tatsächlich trafen sich die Kontrahenten dann aber erst im Dezember in Karlsruhe. Ein Rechtsstreit mit einem langen Bart: Bereits im Jahr 2011 klagte der Linsenprofi dort erfolgreich auf die Erteilung von Auskünften über die ­Einnahmen, die seine Vertragspartner mit dem cineastischen Meisterwerk erzielt haben (§ 32a UrhG). Das OLG München sprach ihm daraufhin mehr als 400.000 Euro zusätzlich zu. Parallel dazu läuft ein weiterer Prozess gegen die anderen ARD-Anstalten.

Rüstzeit. Auch dies hier stand schon einmal auf der Agenda des BAG: Am 31.3. wollen sich die Erfurter Bundesrichter mit zwei Objektschützern aus Berlin ­befassen (NJW-aktuell 4/2021, 6). Die beiden Wachpolizisten finden, ihr Dienst beginne schon beim Umschnallen des Holsters mit Dienstwaffe in der eigenen Wohnung. Eingesetzt werden sie als Springer an wechselnden Orten im Dreischichtsystem, beispielsweise vor jüdischen, türkischen und britischen Einrichtungen sowie dem Bundestag. Wenn sie am Einsatzobjekt erscheinen, müssen sie bereits in ihrer Uniform stecken; zu den weiteren Ausrüstungsgegenständen gehören ein Reservemagazin mit Tasche, Handfesseln aus Stahl mit Tragevorrichtung, ein Reizstoffsprühgerät mit Koppel, eine Halterung für den Schlagstock sowie eine Schutzweste. Allerdings steht ihnen an einigen Dienststellen ein Waffenschließfach zur Verfügung, und einen Spind für die anderen Utensilien haben sie nicht be­antragt. Dieses „An-“ und „Abrüsten“ hat im Fall nordrhein-westfälischer Polizeibeamter übrigens auch schon einmal das BVerwG beschäftigt (NJW-aktuell H. 38/2018, 6).

Abstammungserwerb. Die obersten Verwaltungsrichter prüfen am 30.3. den Wunsch eines knapp 40-jährigen Brasilianers und dessen rund zehnjähriger Tochter nach einem deutschen Staatsangehörigkeitsausweis. Die beiden berufen sich darauf, dass sie Nachfahren eines im Jahr 1853 in das südamerikanische Land ausgewanderten Sachsen sind. Im Gegensatz zum VG Köln gab ihnen das OVG Münster recht, ließ aber die Revision zum BVerwG zu: Der Mann habe die deutsche Staatsangehörigkeit dadurch erworben, dass das Bundesverwaltungsamt und das Generalkonsulat São Paulo seinen Vater wegen dessen Abstammung zwölf Jahre lang als Deutschen behandelt hätten – und dies wirke bis zu dessen Geburt zurück. Dass sich die Konsularbeamten dies im letzten Moment anders überlegt haben, weil der Ururgroßvater seine deutsche Reichsangehörigkeit mangels Eintragung ins Matrikelbuch im Reichskonsulat in Brasilien wieder verloren habe, stehe dem ebensowenig entgegen wie sein einstiger Militärdienst dort.