Aus der NJW
Beleidigungen als WEG-Streitigkeit

Nimmt ein Wohnungseigentümer einen anderen Wohnungseigentümer auf Unterlassung oder Schadensersatz wegen einer Äußerung in Anspruch, handelt es sich nach Ansicht des BGH nur dann um eine wohnungseigentumsrechtliche Streitigkeit i.S.d. § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG, wenn die Äußerung in einer Eigentümerversammlung oder Beiratssitzung getätigt wurde.

Mehr lesen
Urteilsanalyse
Lorem Ipsum
Diebstahl mit in der Jackeninnentasche mitgeführtem Messer

Bei der Beantwortung der Frage, ob ein Täter eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug bewusst gebrauchsbereit bei einem Diebstahl mit sich führt, ist nach Ansicht des OLG Zweibrücken zu berücksichtigen, zu welchem Zweck er den Gegenstand üblicherweise benutzt und ob eine Verbindung zwischen dieser üblichen Benutzung und dem Diebstahl besteht. 

Mehr lesen
Urteilsanalyse
Lorem Ipsum
Auflösung des Arbeitsverhältnisses bei persönlichem Machtkampf

Das Arbeitsverhältnis kann nach Ansicht des LAG Mecklenburg-Vorpommern auf Antrag des Arbeitgebers gegen Zahlung einer Abfindung aufzulösen sein, wenn das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber oder seinen Vertretern durch persönliche Feindschaft oder persönlichen Machtkampf geprägt ist und Unternehmensinteressen nicht mehr im Vordergrund stehen.

Mehr lesen
Urteilsanalyse
Lorem Ipsum
Keine Gegenvorstellung gegen nicht von Amts wegen abänderbaren Beschluss

Eine Gegenvorstellung, die sich gegen einen nicht von Amts wegen abänderbaren Beschluss richtet, ist nach einem Beschluss des OLG Braunschweig unzulässig.

Mehr lesen
Urteilsanalyse
Lorem Ipsum
Besenheideblütenball

Wie genau riecht Heideblütenhonig - vielleicht kräftigaromatisch herb? Und was hat das mit Golfbällen zu tun? Diese und andere Fragen beantwortet unsere neueste Entscheidung der Woche aus der NJW. 

Mehr lesen
Glosse
Lorem Ipsum
Chaos bei der Schonfristzahlung

Das Gesetz gibt in Verzug geratenen Wohnraummietern die Möglichkeit, den aufgelaufenen Rückstand auszugleichen und damit eine Kündigung aus der Welt zu schaffen. Doch nach dem Wortlaut der Norm gilt dies nur für einen fristlosen Rauswurf. Politik oder Justiz müssen dies endlich auf fristgerechte Kündigungen erstrecken.

Mehr lesen
NJW-Editorial
Lorem Ipsum
Die Termine der 47. Kalenderwoche

Welche Gebühren können Geldinstitute beim Abschluss eines Sparvertrags für eine "Riester-Rente" verlangen? Das muss der BGH klären. Das BVerfG entscheidet, ob Legastheniker verlangen können, dass in ihrem Abiturzeugnis kein Vermerk über die Nichtbenotung ihrer Rechtschreibleistungen auftaucht. Am BFH geht es um VIP-Logen und am BVerwG um Presseausweise.

Mehr lesen
Agenda
Lorem Ipsum
Podcast #38: Metaverse, Web3 und KI – Auf was sollten sich Unternehmen einstellen?

Wie funktioniert das Zusammenspiel von KI und Metaverse? Wo spielt das Metaverse insbesondere für Unternehmen bereits eine Rolle? Und wie steht es um die KI-Verordnung? Diese und weitere Fragen besprechen wir in einer neuen Folge mit den Rechtsanwälten Prof. Dr. Eric Wagner und Dr. Marc Ruttloff.

Mehr lesen
Podcast
Lorem Ipsum
Verrichten der Notdurft im Wald unterbricht versicherten Arbeitsweg

SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1

1.Ein Arbeitnehmer unterbricht den versicherten Weg mit dem eigenen Pkw zu einem beruflich bedingten Geschäftsessen, wenn er die Straße verlässt, in einen Waldweg einbiegt und dort aussteigt, um eine private Tätigkeit zu verrichten. (Rn. 46 – 49)

2.Zu einer solchen nicht versicherten privaten Tätigkeit gehört auch das Verrichten der Notdurft. (Rn. 49)

3.Der Versicherungsschutz lebt auch dann nicht vorzeitig wieder auf, wenn während der Unterbrechung das benutzte Fahrzeug wegrollt und es der Versicherte aufzuhalten versucht, weil er nur mit diesem Fahrzeug den versicherten Arbeitsweg fortsetzen kann. Die Grundsätze zu einem Fortbestehen des Versicherungsschutzes bei einer pannenbedingten Reparatur auf einem Arbeitsweg sind hier schon deshalb nicht anwendbar, weil der versicherte Weg bereits zuvor aus privaten Gründen unterbrochen war (zu diesem Punkt hat der Senat die Revision zugelassen). (Rn. 51 – 55)

Mehr lesen
Urteilsanalyse
Lorem Ipsum
Das mobile beA kommt

Seit Ende Mai 2018 steht Dr. Ulrich Wessels, Rechtsanwalt und Notar aus Münster, an der Spitze der Bundesrechtsanwaltskammer. Im vergangenen Monat wurde er einstimmig im Amt bestätigt. Wir wollten von ihm wissen, was er sich für seine zweite Amtszeit vorgenommen hat und welche Themen die Anwaltschaft aktuell umtreiben.

Mehr lesen
Interview
Lorem Ipsum
Beiträge zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung - Forstwirtschaft als „Hobby“

Eigentümer einer kleinen Waldfläche sind nach einem Urteil des LSG Bayern landwirtschaftliche Unternehmer i.S.d. SGB VII auch wenn diese Forstwirtschaft von ihnen nur als „Hobby“ betrieben wird.

Mehr lesen
Urteilsanalyse
Lorem Ipsum
Heilige Kühe in Karlsruhe

Nachdem die Klausuren endlich vorbei waren, musste ich mich erst mal an einen normalen Alltag gewöhnen. Schön ist, dass die Wahlstation begonnen hat. Die absolviere ich bis Jahresende in der Redaktion Recht und Justiz des ZDF. Das bedeutet: Schreiben, Recherchieren und im Schneideraum zuschauen. Recht verständlich rüberbringen ist Ziel der Arbeit. Was in Karlsruhe wichtig ist, beschäftigt die Redaktion am meisten. Und so hatte ich die Freude, eine Urteilsverkündung am Bundesverfassungsgericht live und in Farbe zu erleben.

Mehr lesen
Kolumne
Lorem Ipsum
Geeignetheit eines Arztes als Belegarzt im Hinblick auf seinen Wohnsitz

Eine Nebenwohnung, in der sich der Arzt nur selten oder nur unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. während Zeiten der stationären Behandlung von – künftigen – Belegpatienten in einem Belegkrankenhaus) aufhält, erfüllt nach einem Urteil des LSG Schleswig-Holstein den Wohnungsbegriff des § 39 V Nr. 3 BMV-Ä nicht.

Mehr lesen
Urteilsanalyse
Lorem Ipsum
Kurze Zündschnur

Wird man am Steuer mit dem Handy erwischt, sollte man vielleicht gegenüber der Polizei höflich bleiben. Spätestens wenn man wegen der Sache vor Gericht steht, sind Wutausbrüche nicht zielführend. Dies musste ein Autofahrer in unserer neuen Entscheidung der Woche aus der NJW erst noch lernen. 

Mehr lesen
Glosse
Lorem Ipsum
Abberufungsschutz des Datenschutzbeauftragten ist unionsrechtskonform

Der besondere Schutz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten vor einer Abberufung gemäß § 6 IV 1 BDSG steht im Einklang mit Unionsrecht. Eine Abberufung kann durch Gründe gerechtfertigt sein, die mit der Funktion und Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten zusammenhängen und deren Ausübung unmöglich machen oder sie zumindest erheblich gefährden.

Mehr lesen
Urteilsanalyse
Lorem Ipsum
Eine mutige Wegweisung

Das Urteil des BVerfG zur Wiederaufnahme zuungunsten des Freigesprochenen eignet sich nicht für eine populistische und vereinfachende Gerichtskritik. Auch wenn wesentliche Weichenstellungen anders hätten ausfallen können oder müssen, hat die Senatsmehrheit alle Argumente gehört und gewürdigt. Auf einem der letzten unkartierten Gebiete des Grundgesetzes hat das Gericht einen in sich stringenten Weg gefunden.

Mehr lesen
NJW-Editorial
Lorem Ipsum
Die Termine der 46. Kalenderwoche

In der Hochphase der Pandemie mussten sich Beschäftigte im Gesundheitswesen gegen Corona impfen lassen. Das BAG befasst sich mit dem Rauswurf von zwei Krankenschwestern, die ihrem Arbeitgeber gefälschte Bescheinigungen über einen Piks vorgelegt hatten, um weiterarbeiten zu können. Das BVerfG verkündet sein Urteil zu Schuldenbremse und Klimafonds. Und der BGH seinen Entscheid zu einem Abschleppunternehmen, das ein Auto erst nach Zahlung von rund 5.000 Euro "Verwahrkosten" herausrücken wollte.

Mehr lesen
Agenda
Lorem Ipsum
Auffangnetz für den Eskalationsfall

Wenn ein Flug annulliert wird oder der ICE eine satte Verspätung einfährt, können Reisende Entschädigungsansprüche gegenüber dem Verkehrsunternehmen geltend machen. Doch nicht immer wird eine Einigung erzielt. Wer dann nicht gleich Anwälte oder Gerichte einschalten will, kann sich einfach und kostenlos an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (söp) wenden, die der Jurist Dr. Christof Berlin leitet. Wir haben uns mit ihm über die Arbeit einer Einrichtung unterhalten, über die nur wenig bekannt ist.

Mehr lesen
Interview
Lorem Ipsum
Fehlen ausdrücklicher Auseinandersetzung mit zentralem Parteivortrag

Das Gericht ist - so der BGH - nach Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet, den wesentlichen Kern des Vorbringens der Partei zu erfassen und - soweit er eine zentrale Frage des Verfahrens betrifft - in den Gründen zu bescheiden.

Mehr lesen
Urteilsanalyse
Lorem Ipsum
Viel Neues im Aktienrecht

Der Regierungsentwurf zum Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) hat die erste Lesung im Bundestag durchlaufen. Darin enthalten sind auch etliche Änderungen im Aktiengesetz; sogar Mehrstimmrechte kehren zurück. Aus gesellschaftsrechtlicher Sicht ergeben sich dabei interessante Neuerungen – aber auch Risiken, die es in der Praxis abzufedern gilt.

Mehr lesen
Recht im Unternehmen
Lorem Ipsum