Whistleblower. Unpünktlichkeit kann teuer werden: Nach längerem parteipolitischen Hickhack sowie einem Umweg über den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat trat Mitte Juli 2023 das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ in Kraft – gemeinhin bekannt als Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Doch die EU-Kommission hat Deutschland sowie Luxemburg, die Tschechische Republik, Estland und Ungarn verklagt, weil sie besagte Hinweisgeber-Richtlinie 2019/1937 nicht umgesetzt oder ihr dies jedenfalls nicht mitgeteilt hätten. Die Frist für die Übernahme der Vorgaben ins deutsche Recht ist bereits im Dezember 2021 abgelaufen. Mit ihnen soll nach den Worten der Brüsseler Behörde „ein wirksames System zum Schutz von Personen geschaffen werden, die in einer privaten oder öffentlichen Organisation arbeiten oder mit solchen Organisationen in Kontakt stehen, wenn sie Verstöße gegen das Unionsrecht in bestimmten Bereichen melden“.
Zur Strafe für die Verspätung verlangt die Kommission nun von Deutschland einen Pauschalbetrag von mindestens 17,2 Mio. EUR sowie, falls der Verstoß bei der Urteilsverkündung noch fortdauern sollte, ein tägliches Zwangsgeld von über 24.000 EUR. Die Luxemburger Richter wollen ihr Verdikt am 6.3. verkünden. Der Antrag ist durchaus ernst zu nehmen: Die EU-Wächter hatten auch Polen verklagt. Da war der EuGH schneller und verhängte bereits einen Pauschalbetrag von 7 Mio. EUR. Für den Fall anhaltender Säumnis zum Zeitpunkt des Richterspruchs sollte ein tägliches Zwangsgeld in Höhe von 40.000 EUR obendrauf kommen (BeckRS 2024, 8607).
Unabhängigkeit. Nochmals Polen: Über die Unabhängigkeit der dortigen Richter befinden die Europarichter am selben Tag. Geklagt hat eine Rechtsprecherin eines Regionalgerichts, die unter anderem die ordnungsgemäße Ernennung des Gerichtspräsidenten infrage gestellt hatte, weil der Landesjustizrat daran beteiligt gewesen sei. Daraufhin entzog ihr das Präsidialkollegium 70 Fälle. Zudem versetzte der Gerichtspräsident sie ohne ihr Einverständnis von einer Berufungs- in eine erstinstanzliche Abteilung für Strafsachen. Generalanwalt Anthony Michael Collins kam in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass das Unionsrecht der nichteinvernehmlichen Versetzung von Richtern sowie dem willkürlichen und ungehinderten Entzug von Rechtssachen entgegenstehe.
Fluggastrechte. Wie muss ein Urlauber beweisen, dass er einen verspäteten Flug tatsächlich gebucht hat und dieser bezahlt wurde, um eine Entschädigung zu bekommen? Eine polnische Airline wollte die Bordkarten von zwei Pauschalreisenden für einen Flug von Teneriffa nach Warschau nicht genügen lassen. Außerdem hätten die Betroffenen den Trip von einem Reiseunternehmen „geschenkt“ bekommen. Der EuGH entscheidet ebenfalls am 6.3. darüber.
Immobilien. Über die hälftige Aufteilung der Maklerkosten beim Verkauf einer Immobilie, die der Gesetzgeber vorschreibt, urteilt am 5.3. der BGH in zwei unterschiedlichen Konstellationen. Verhandelt hat er darüber bereits im Januar (NJW-aktuell H. 4/2025, 6). Einmal geht es um einen reduzierten Kaufpreis für eine Doppelhaushälfte. Der andere Fall betrifft ein Einfamilienhaus mit einem Anbau für Büro und Garage.
Und sonst? In diese Woche fallen überdies der Rosenmontag, der Faschingsdienstag sowie der Aschermittwoch – und damit das Ende der ausgelassenen Karnevalszeit sowie für viele Christen der Beginn einer 40-tägigen Fastenzeit bis Ostern. Gesetzliche Feiertage sind das alles nicht. Anders der Internationale Frauentag am Samstag, 8.3. – allerdings nur in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern.