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Die Ter­mi­ne der 11. Ka­len­der­wo­che
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picture alliance/dpa | David Hammersen

Weil vor 15 Jah­ren eine Zwangs­ver­stei­ge­rung schief­ge­lau­fen ist, soll eine Fa­mi­lie ihr seit­her auf dem Grund­stück er­rich­te­tes Haus wie­der ab­rei­ßen. Der BGH ent­schei­det. Wann eine Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung ihre Zah­lun­gen re­du­zie­ren darf, wenn der Kunde in­zwi­schen we­ni­ger ver­dient, wird dort eben­falls ge­klärt. Und das BVer­wG be­fasst sich mit dem Raus­wurf eines Po­li­zei­be­am­ten aus dem Staats­dienst wegen sei­nes zwie­lich­ti­gen Le­bens­wan­dels.

5. Mrz 2025

Ab­riss. Über einen vor 14 Jah­ren be­gon­ne­nen Rechts­fall, des­sen Be­son­der­hei­ten auch die all­ge­mei­nen Me­di­en be­schäf­ti­gen, ur­teilt am 14.3. der BGH. Ein Ehe­paar hatte im Jahr 2010 bei einer Zwangs­ver­stei­ge­rung den Zu­schlag für ein Grund­stück im bran­den­bur­gi­schen Rangsdorf er­hal­ten und dar­auf nichts­ah­nend das hier ab­ge­bil­de­te Häus­chen ge­baut. Doch 2014 be­fand das LG Pots­dam rechts­kräf­tig, das Ver­fah­ren sei feh­ler­haft ver­lau­fen: Das AG Lu­cken­wal­de habe nicht gründ­lich genug nach dem wah­ren Ei­gen­tü­mer ge­sucht – ­einem US-Ame­ri­ka­ner, der 1992 die da­ma­li­ge Er­ho­lungs­flä­che ge­erbt hatte und nun mit einer Be­schwer­de die Quasi-Ent­eig­nung zu­nich­te mach­te. An­schlie­ßend ver­lang­te er eine Be­rich­ti­gung des Grund­buchs sowie Räu­mung und Her­aus­ga­be des Grund­stücks, fer­ner ­einen Ab­riss des Fa­mi­li­en­heims, eine Nut­zungs­ent­schä­di­gung von rund 6.000 EUR und eine Lö­schung der Grund­schuld. Im Jahr 2020 hatte er damit vor dem LG in der bran­den­bur­gi­schen Haupt­stadt nur teil­wei­se Er­folg. Das OLG des ost­deut­schen Bun­des­lands gab ihm hin­ge­gen drei Jahre spä­ter weit­ge­hend recht – schlie­ß­lich seien die Ehe­leu­te mit ihren zwei Kin­dern wegen rechts­wid­ri­ger Nut­zung „Stö­rer“.

Der V. Zi­vil­se­nat des BGH, der die Re­vi­si­on zu­ge­las­sen hatte, ließ bei der münd­li­chen Ver­hand­lung im Ja­nu­ar ge­wis­se Zwei­fel an der Vor­in­stanz er­ken­nen. Zwar ging auch die Vor­sit­zen­de Rich­te­rin Bet­ti­na Brück­ner nach einem Be­richt des rbb davon aus, dass die Häus­le­bau­er ihr Ei­gen­tum wohl end­gül­tig ver­lo­ren haben. Doch werde ein „gut­gläu­bi­ger Be­sit­zer“ vom Ge­setz ge­schützt und müsse etwa kei­nen Scha­dens­er­satz zah­len. Sonst ver­lö­re die Fa­mi­lie ent­schä­di­gungs­los alles, was sie ­investiert habe, und müsse noch drauf­zah­len. Ob hier nur die In­ter­es­sen des Ei­gen­tü­mers zähl­ten, stehe auf dem Prüf­stand, so Brück­ner. Ein Trost­pflas­ter: „Das Land Bran­den­burg ist in der Ver­ant­wor­tung, die durch den Feh­ler bei der Zwangs­ver­stei­ge­rung ver­ur­sach­ten ma­te­ri­el­len Schä­den zu er­set­zen“, sagte ein Spre­cher des Jus­tiz­mi­nis­te­ri­ums der dpa mit Blick auf eine mög­li­che Amts­haf­tung. Der­zeit stre­be man eine au­ßer­ge­richt­li­che Ei­ni­gung an.

Ver­si­che­rungs­klau­seln. Darf eine pri­va­te Ver­si­che­rung das Kran­ken­ta­ge­geld kür­zen, wenn sich das Net­to­ein­kom­men des Kun­den ver­rin­gert hat? Damit be­fasst sich am 12.3. der BGH. Was die Sache ver­zwickt macht: Eine sol­che Klau­sel hat­ten die obers­ten Zi­vil­rich­ter im Jahr 2016 wegen eines Ver­sto­ßes gegen das Trans­pa­renz­ge­bot (§ 307 I 2 BGB) für un­wirk­sam er­klärt. Doch auch die neue Re­ge­lung hält der Klä­ger für un­wirk­sam. Die As­se­ku­ranz hin­ge­gen fin­det sie kla­rer als die vo­ri­ge und be­ruft sich auf die Er­laub­nis zur „Be­din­gungs­an­pas­sung“ unter aus ihrer Sicht hier ge­ge­be­nen Vor­aus­set­zun­gen (§§ 203 IV, 164 I VVG).

Dis­zi­pli­nar­ver­fah­ren. Die Ent­fer­nung eines Po­li­zis­ten aus dem Be­am­ten­ver­hält­nis steht am 13.3. auf der Agen­da des BVer­wG. Er un­ter­hielt enge Kon­tak­te zum Rot­licht­mi­lieu, zur Ro­cker­sze­ne und zu „Pro­blem­fans“; auch soll er als „In­for­ma­ti­ons-Bro“ bei Zu­häl­tern „gegen Kohle wie ein Was­ser­fall“ ge­re­det und dabei Dienst­geheimnisse aus­ge­plau­dert sowie di­ver­se Se­xu­al­de­lik­te be­gan­gen haben. Ei­ni­ge der Vor­wür­fe hielt die Staats­an­walt­schaft für halt­los, für an­de­re ern­te­te der Mann einen Straf­be­fehl. Das Land Baden-Würt­tem­berg warf ihn schlie­ß­lich per Dis­zi­pli­nar­ver­fü­gung aus dem Staats­dienst.

Di­ver­ses. Das BSG un­ter­sucht am 12.3., ob aus­län­di­sche Flug­ge­sell­schaf­ten wegen der Ein­schrän­kun­gen wäh­rend der Co­ro­na-Pan­de­mie für hie­si­ge Mit­ar­bei­ter Kurz­ar­bei­ter­geld ver­lan­gen kön­nen, ob­wohl sie auf deut­schen Hei­mat­ba­sen nur Per­so­nal ohne Lei­tungs­funk­ti­on be­schäf­ti­gen. Der EuGH ant­wor­tet dem BGH am 13.3., ob es sich bei einem vom Klos­ter­frau-Kon­zern ver­trie­be­nen Bla­sen­prä­pa­rat um ein nicht zu­ge­las­se­nes Arz­nei­mit­tel han­delt.

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Prof. Dr. Joachim Jahn ist Mitglied der NJW-Schriftleitung.