Aus der NJW
Die Termine der 20. Kalenderwoche

Während der BGH in der Berichtswoche voller Energie ist, hat das LG Düsseldorf die Flasche leer. Dazu wird in Karlsruhe und Leipzig über die Erlaubnis von Ladenöffnungen am Sonntag und das Verbot von Vereinen verhandelt. 

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Agenda
Verfehlt oder verfassungswidrig?

Das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) soll nach dem Willen der Ampelkoalition zeitnah so geändert werden, dass die Einhaltung der Klimaschutzziele zukünftig anhand einer sektorübergreifenden und mehrjährigen Gesamtrechnung überprüft wird. Das ist zwar klimaschutzpolitisch verfehlt, aber nicht per se verfassungswidrig.

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NJW-Editorial
Feststellung der Berufsunwürdigkeit eines Arztes wegen Online-Ausstellung von AU-Bescheinigungen

Für die Feststellung der Berufsunwürdigkeit eines Arztes ist es nach Ansicht des OVG Hamburg unerheblich, ob die gravierende Verfehlung auch strafbewehrt oder gar strafrechtlich geahndet worden ist. Schon nach dem Wortlaut des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO werde nur ein „Verhalten“ gefordert.

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Gerichtsstandsbestimmung nach Klagerücknahme

Eine Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO kommt nach einem Beschluss des BGH nicht mehr in Betracht, wenn die Klage vollständig zurückgenommen wurde. Dies gilt auch dann, wenn noch eine Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3 ZPO zu treffen ist.

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Auskunftsanspruch des Betriebsrats bei Feststellung der Mehrheitsgewerkschaft

Ein Betriebsrat muss nach einem Beschluss des LAG Niedersachsen i.R.d. § 80 I Nr. 1, II BetrVG sowohl den konkreten Aufgabenbezug als auch die Erforderlichkeit der begehrten Auskünfte darlegen. Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, ohne konkrete Angaben des Betriebsrats von Amts wegen zu prüfen, welche Aufgabe den Auskunftsanspruch stützt und aus welchen Gründen die verlangte Information für die Durchführung dieser Aufgabe benötigt werden könnte.

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Urteilsanalyse
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Berechnung der Verjährungsfristen für einen Verkehrsverstoß

Die Verjährungsfrist für eine Ordnungswidrigkeit beginnt, sobald die Handlung beendet ist. Endet eine Geschwindigkeitsübertretung am gleichen Tag, ist dies der 1. Tag der Verjährungsfrist. Die Fristberechnung nach § 43 StPO kommt bei Fristen des materiellen Rechtes, wie den Verjährungsfristen, nicht in Betracht, da diese Norm ausschließlich auf Fristen prozessualer Natur beschränkt ist, so das OLG Koblenz.

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Kontrolle der Eingaben in elektronischen Kalender erforderlich

Ein Rechtsanwalt, der Fristen und Termine in einem elektronischen Kalender erfasst, muss nach einem Beschluss des OLG Brandenburg durch geeignete Organisationsmaßnahmen die Kontrolle der Eingaben gewährleisten. Dies kann durch einen Ausdruck der eingegebenen Einzelvorgänge und Aufnahme des Ausdrucks in eine Papierakte geschehen oder durch eine dem entsprechende Übernahme der Kalendereintragung in eine elektronisch geführte Verfahrensakte.

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Die Termine der 19. Kalenderwoche

Der BGH wird am 8.5. in mehreren Diesel-Verfahren auch darüber verhandeln, wie die jüngsten Vorgaben des EuGH zur Schadensersatzhaftung umzusetzen sind. Das hat weitreichende Auswirkungen für das deutsche Deliktsrecht über Diesel-Fälle hinaus.

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Agenda
Podcast #34: Was tun gegen Cyberattacken?

Das Risiko ist so hoch wie noch nie, und es kann jeden treffen: Cyberattacken – eine Kriminalitätsform, die in den vergangenen Monaten und Jahren extrem zugenommen hat und neben Unternehmen auch die Justiz sowie Kanzleien bedroht. Wir sprechen in dieser Folge mit dem Professor für IT-Sicherheitsrecht, Dennis-Kenji Kipker, über praktische Tipps für den Ernstfall, Lösegeldforderungen, sinnvolle Prävention und Haftungsfragen.

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Podcast
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Kartellrecht mit Klauen

Als im Juni letzten Jahres die hohen Gewinne der Mineralölkonzerne die Gemüter beweg­ten, kündigte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck ein „Kartellrecht mit Klauen und Zähnen“ an. Seit der Entwurf für eine 11. GWB-Novelle in der Bundes­regierung konsentiert wurde, ist bei den meisten Wirtschaftsverbänden „Heulen und Zähneklappern“ angesagt. Führt die „größte Reform des Wettbewerbsrechts seit ­Ludwig Erhard“ (Habeck) zu einem „Schaden für den Standort Deutschland“ (BDI)?

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NJW-Editorial
Rückgriff des Unfallversicherungsträgers gegen den Durchgangsarzt

Nimmt der Unfallversicherungsträger einen Durchgangsarzt wegen Verletzung seiner sich aus dem Vertrag gem. § 34 Abs. 3 SGB VII folgenden Pflichten in Anspruch, sind - so der BGH - für die Entscheidung die Sozialgerichte gem. § 51 SGG zuständig.

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Anforderungen an das Bestreiten der Wertlosigkeit einer Forderung

Beim Bestreiten der Unentgeltlichkeit einer Leistung i.S.d. § 134 InsO bei Zahlungen für einen Dritten durch den Anfechtungsgegner hängt der erforderliche Detaillierungsgrad nach einem Urteil des BGH vom Vortrag des darlegungsbelasteten Insolvenzverwalter ab. Der Bestreitende genügt seiner Substantiierungspflicht wenn er Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, die von der anderen Seite geltend gemachte Wertlosigkeit der befriedigten Forderung als nicht bestehend erscheinen zu lassen. Es ist unerheblich, wie wahrscheinlich die Darstellung ist und ob sie auf eigenem Wissen oder auf einer Schlussfolgerung aus Indizien beruht. 

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Bemessung des Streitwerts nach dem Nennbetrag der Jahresabrechnung

Wird ein nach Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes gefasster Abrechnungsbeschluss gemäß § 28 Abs. 2 WEG mit dem Ziel angefochten, den Beschluss insgesamt für ungültig erklären zu lassen, bemisst sich der Streitwert laut BGH grundsätzlich nach dem Nennbetrag der Jahresabrechnung. Das für die Berechnung der Grenzen des § 49 Satz 2 GKG maßgebliche Individualinteresse des Klägers entspricht seinem Anteil am Nennbetrag der Abrechnung.

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Unbeachtlicher Irrtum über nächstberufenen Erben bei Erbausschlagung

Irrt sich der eine Erbschaft Ausschlagende bei Abgabe seiner Erklärung über die an seiner Stelle in die Erbfolge eintretende Person, ist dies nach Ansicht des BGH nur ein Irrtum über eine mittelbare Rechtsfolge der Ausschlagungserklärung aufgrund anderer rechtlicher Vorschriften. Ein solcher Motivirrtum berechtigt nicht zur Anfechtung gemäß § 119 Abs. 1 Alt. 1 BGB.

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Die Termine der 18. Kalenderwoche

Die Berichtswoche beginnt auch für Juristinnen und Juristen erfreulich – mit dem arbeitsfreien Tag der Arbeit. Von den Gerichtsterminen ist die Entscheidung des EuGH über einen Schadensersatzanspruch nach Art. 82 I DS-GVO hervorzuheben. In Nürnberg findet von Mittwoch bis Freitag die Legal Revolution statt, nach eigenen Angaben Europas größte Kongressmesse für Legal Tech.

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Agenda
Strafurteile im Blindflug

Es gibt in unserem Rechtssystem nur eine Gerichtsbarkeit, deren Urteile in ­tatsächlicher Hinsicht allein auf der mündlichen Verhandlung beruhen dürfen. Und ausgerechnet sie ist gleichzeitig die einzige, bei der die Inhalte eben dieser Verhandlung nicht dokumentiert werden. 

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NJW-Editorial
Fristversäumung wegen vorübergehendem Funktionsausfall eines Computers

Wird ein Wiedereinsetzungsantrag auf einen vorübergehenden Funktionsausfall eines Computers gestützt, bedarf es so der BGH - näherer Darlegungen zur Art des Defekts und seiner Behebung. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann danach nicht gewährt werden, wenn nach den glaubhaft gemachten Tatsachen zumindest die Möglichkeit offenbleibt, dass die Fristversäumung von dem Beteiligten bzw. seinem Verfahrensbevollmächtigten verschuldet war.

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Urteilsanalyse
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Kündigung einer nicht gegen das Coronavirus geimpften medizinischen Fachangestellten

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpften medizinischen Fachangestellten zum Schutz von Patienten und der übrigen Belegschaft vor einer Infektion verstößt nach Ansicht des BAG nicht gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB.

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Öffentlichkeit bei Aushang im Eingangsbereich

Der Grundsatz der Öffentlichkeit nach § 169 Abs. 1 GVG ist - so das KG - nicht verletzt, wenn ein Aushang vor dem Sitzungssaal fehlt, ein solcher aber im Eingangsbereich des Gerichtsgebäudes angebracht ist. In großen oder unübersichtlichen Gerichtsgebäuden wird danach die Möglichkeit, in zumutbarer Weise Ort und Zeit einer Hauptverhandlung zu erfahren, durch einen Aushang im Eingangsbereich eröffnet.

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Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen ist auch bei elektronischen Akten eigenverantwortlich zu prüfen

Werden einem Rechtsanwalt die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt, hat er den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen eigenverantwortlich zu prüfen. Dies gilt - so der BGH - unabhängig davon, ob die Handakten des Rechtsanwalts in herkömmlicher Form als Papierakten oder als elektronische Akten geführt werden.

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