Aus der NJW
Keine Verfahrensfähigkeit von über 14-jährigen Minderjährigen in Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung

In Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB ist ein Minderjähriger auch dann, wenn er mindestens 14 Jahre alt ist, nicht nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 FamFG verfahrensfähig. Für solche Verfahren kann nach einem Beschluss des BGH auch dem mindestens 14 Jahre alten Minderjährigen Verfahrenskostenhilfe nicht auf eigenen Antrag bewilligt werden, weil er mangels Verfahrensfähigkeit keinen wirksamen Verfahrenskostenhilfeantrag stellen kann.


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Anforderungen an die Darlegung pandemiebedingter Zahlungsschwierigkeiten im Mietverhältnis

Ein Einkommensrückgang aufgrund Kurzarbeit erklärt in keiner Weise den Einbehalt der vollständigen Miete. Einem noch anteilig zahlungskräftigen Mieter ist nach Ansicht des Landgericht Hanau zuzumuten, jedenfalls anteilig Zahlungen zu leisten.

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Vorrang eines Fristverlängerungsantrags vor dem Wiedereinsetzungsgesuch

Ein Prozessbevollmächtigter, der erkennt, eine Rechtsmittelbegründungsfrist nicht einhalten zu können, muss nach der Rechtsprechung des BGH durch einen rechtzeitig gestellten Antrag auf Fristverlängerung dafür Sorge tragen, dass ein Wiedereinsetzungsgesuch nicht notwendig wird. Dies setzt allerdings voraus, dass die Fristverlängerung rechtlich zulässig und ein Vertrauen auf deren Bewilligung begründet ist.

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Abwägung bei der Zulässigkeit von identifizierender Berichterstattung

Im Rahmen der erforderlichen Abwägung zwischen dem Geheimhaltungsinteresse des Antragsstellers und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit kommt laut LG Offenburg der Schwere der vorgeworfenen Tat nur im Grundsatz besondere Bedeutung zu. Eine Berichterstattung, insbesondere unter Namensnennung, sei nicht auf Fälle schwerer Kriminalität beschränkt. Die Geringfügigkeit des Tatvorwurfs könne zugleich geeignet sein, die Bedeutung der Persönlichkeitsverletzung zu mindern.

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Pfändungsschutz für im Rahmen einer Pensionszusage verpfändete Lebensversicherung

Erhält der Schuldner aus einer Kapitallebensversicherung, die ihm zur Sicherung für Ansprüche aus einer seiner für seine Tätigkeit als Geschäftsführer erteilten Pensionszusage wirksam verpfändet ist, nach Pfandreife eine Einmalleistung, kann er hierfür Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte geltend machen. Dem steht nach Ansicht des BGH nicht entgegen, dass die Voraussetzungen des besonderen Pfändungsschutzes bei Altersrenten nicht gegeben sind.

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Übernahme der SV-Beiträge während KUG auch bei vorläufiger Insolvenz

Nach § 2 Abs. 1 KugV steht die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht im Ermessen der Bundesagentur für Arbeit, so das LSG Bayern. Ein solcher Anspruch kann auch dann gegeben sein, wenn sich das Unternehmen im vorläufigen Insolvenzverfahren befindet. Dem Anspruch auf Erstattung der SV-Beiträge gemäß § 2 Abs. 1 KugV kann danach nicht entgegengehalten werden, dass nach erfolgter Insolvenzanfechtung u.U. ein Anspruch auf Rückgewähr der gezahlten Sozialversicherungsbeiträge in Betracht kommt.

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Keine Vergütung nach dem RVG für einen ehemaligen Rechtsanwalt

Wird ein ehemaliger Rechtsanwalt zum Abwickler seiner eigenen Kanzlei bestellt und wird dieser ehemalige Rechtsanwalt in einem Rechtsstreit durch den Abwickler vertreten, fällt nach einem Beschluss des LG Lübeck keine anwaltliche Vergütung an, die der Prozessgegner im Unterliegensfall zu erstatten hätte.

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Erforderlichkeit eines Sachverständigengutachtens bei Eigenbedarfskündigung trotz Vorlage ärztlicher Atteste durch den Mieter

Auch wenn ein Mieter seine Behauptung, ihm sei ein Umzug wegen einer bestehenden Erkrankung nicht zuzumuten, unter Vorlage bestätigender ärztlicher Atteste geltend macht, ist im Falle des Bestreitens dieses Vortrags nach Ansicht des BGH regelmäßig die Einholung eines Sachverständigengutachtens zu der Art, dem Umfang und den konkreten Auswirkungen der beschriebenen Erkrankung auf die Lebensführung des betroffenen Mieters im Allgemeinen und im Besonderen im Fall des Verlusts der vertrauten Umgebung erforderlich.

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Ausgangskontrolle bei Übersendung mittels beA

Die anwaltlichen Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Übermittlung von fristgebundenen Schriftsätzen im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs per beA entsprechen nach einem Beschluss des BGH denen bei Übersendung von Schriftsätzen per Telefax. Auch hier ist es unerlässlich, den Versandvorgang zu überprüfen. Die Überprüfung der ordnungsgemäßen Übermittlung erfordert dabei die Kontrolle, ob die Bestätigung des Eingangs des elektronischen Dokuments bei Gericht nach § 130a V 2 ZPO erteilt wurde. Hat der Rechtsanwalt eine solche Eingangsbestätigung erhalten, besteht Sicherheit darüber, dass der Sendevorgang erfolgreich war.

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Gesetzlicher Mindestlohn für ausländische Betreuungskräfte in Privathaushalten

Nach Deutschland in einen Privathaushalt entsandte ausländische Betreuungskräfte haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn für geleistete Arbeitsstunden. Dazu gehört - so das BAG - auch Bereitschaftsdienst. Ein solcher kann darin bestehen, dass die Betreuungskraft im Haushalt der zu betreuenden Person wohnen muss und grundsätzlich verpflichtet ist, zu allen Tag- und Nachtstunden bei Bedarf Arbeit zu leisten.

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Erörterung der Möglichkeit einer Verwarnung mit Strafvorbehalt in geeigneten Fällen

Immer dann, wenn sich nach dem festgestellten Sachverhalt die Anwendung des § 59 StGB aufdrängt, müssen nach einem Beschluss des OLG Hamm die Urteilsgründe - schon nach den materiellrechtlichen Begründungsanforderungen - ergeben, aus welchem Grunde das Tatgericht den Angeklagten dennoch zu einer Strafe verurteilt und nicht nur verwarnt hat.

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Abgeltung von Mehraufwand des Insolvenzverwalters in einem größeren Insolvenzverfahren

In einem größeren Insolvenzverfahren ist der regelmäßig anfallende Mehraufwand des Insolvenzverwalters nach Ansicht des BGH im Grundsatz bereits dadurch abgegolten, dass die größere Vermögensmasse zu einer höheren Vergütung führt.

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Ärztliche Aufklärungspflicht über eigene Gesundheitsprobleme

Ein Arzt ist nach einem Urteil des LG Kempten zur Aufklärung über solche in seiner Person liegenden Risiken verpflichtet, die Einfluss auf die sachgerechte Durchführung der ärztlichen Heilbehandlung haben können. Unterlässt er diese gebotene Aufklärung, macht er sich auch dann strafbar, wenn er die Behandlung sachgerecht ausführt.

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Zeitgeringfügigkeit von Beschäftigungen

Bei der Einstufung einer Beschäftigung als kurzfristig („zeitgeringfügig“) und damit sozialversicherungsfrei kommt es auf die Verteilung der Arbeitszeit nicht an: Eine an 5 Tagen in der Woche ausgeübte Tätigkeit kann bei Einhaltung der maximalen Zahl an Arbeitstagen kurzfristig sein, auch wenn sie die maximale Zahl an Monaten überschreitet. Die insoweit anders lautenden Geringfügigkeits-Richtlinien sind nach Ansicht des BSG unzutreffend und binden die Gerichte nicht.

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Beweislastverteilung bei Schimmelpilzbefall

Ist der Mangel vom Mieter bewiesen, hat der Vermieter den Beweis zu führen, dass der Mangel nicht auf die Bausubstanz zurückzuführen ist. Erst dann muss nach Ansicht des Amtsgerichts Berlin-Mitte der Mieter beweisen, dass der Schimmel nicht durch ein vertragswidriges Heiz- und Lüftungsverhalten entstanden ist.

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Darlegungs- und Beweislast des Anwalts bei einer Honorarklage

Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass zwischen den Parteien ein Anwaltsvertrag zustande gekommen ist, trägt im Falle der Honorarklage nach allgemeinen Grundsätzen der klagende Rechtsanwalt. Das gleiche gilt nach einem Urteil des Landgerichts Offenburg für den Umfang des erteilten Mandats.

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Verzicht auf ein dingliches Wohnungsrecht ist eine Schenkung auch bei dauerhafter Hinderung an der Ausübung

Der Verzicht auf ein dingliches Wohnungsrecht stellt nach Ansicht des BGH grundsätzlich auch dann eine Zuwendung aus dem Vermögen des Wohnungsberechtigten dar, wenn dieser im Zeitpunkt des Verzichts an der Ausübung des Rechts dauerhaft gehindert ist.

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Unpfändbarkeit der Corona-Prämie

Die steuerfrei ausgezahlte Corona-Prämie als Anerkennung der Leistung während der Pandemie ist nach dem AG Cottbus jedenfalls bei beantragtem Pfändungsschutz dem Arbeitnehmer zu belassen.

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Hohe Anforderungen an die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei der Begehung der Anlasstat schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Tatbegehung hierauf beruht. Dies setzt nach einem Beschluss des BGH die positive Feststellung eines länger andauernden, nicht nur vorübergehenden Defekts voraus, der zumindest eine Verminderung der Schuldfähigkeit sicher begründet


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Betriebsrentenberechnung – Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter mit Überstunden

Es verstößt nach Ansicht des BAG gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz, wenn die Tarifvertragsparteien regelhafte und verstetigte Zusatzarbeit nicht für betriebsrentenfähig erklären, wohl aber die gleiche Arbeitszeit anderer Arbeitnehmer mit fester Arbeitszeit.

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