Aus der NJW
Zulassung als Syndikusrechtsanwalt bei einem Assekuradeur

Der Zulassung eines Anwalts als Syndikusrechtsanwalt steht es - so der AGH Nordrhein-Westfalen - nicht entgegen, wenn er bei einem Assekuradeur, der eigene Versicherungsprodukte entwickelt, die als eigene Marke auf einer Internetplattform vertrieben werden, die Produktentwicklung rechtlich begleitet, da sich die Tätigkeit des Anwalts auf die Produkte des Arbeitgebers bezieht.

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Kein Anspruch auf Schlüssel für fremde Haustür in WEG-Mehrhausanlage

Auch wenn Wohnungstüren oder fremde Hauseingangstüren zum Sondereigentum gehören, hat nach einem Urteil des LG Karlsruhe nicht jeder Wohnungseigentümer Zugang zu allen Schlüsseln einer größeren WEG-Anlage, denn sonst wären das Alleinnutzungsrecht des jeweiligen Sondereigentümers an den dahinter befindlichen Flächen, sein nachvollziehbares Sicherheitsbedürfnis und der Schutz seiner Privatsphäre faktisch ausgehebelt.

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Auswirkung verbeschiedener Selbständigkeit des Gesellschafter-Geschäftsführers auf Sozialversicherungspflicht

Der Begriff der Beschäftigung gem. § 7 SGB IV ist - so das BSG - „kontextabhängig und bereichsspezifisch“ auszulegen. Hat eine Berufsgenossenschaft per Bescheid auf Selbständigkeit des Gesellschafter-Geschäftsführers erkannt, hat dieser Bescheid keine Tatbestandswirkung hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht oder -freiheit in der Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

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Abgrenzung von Diebstahl und Sachbetrug an der Selbstbedienungskasse

Wer an einer Selbstbedienungskasse einen Teil der im Einkaufswagen liegenden Ware nicht einscannt und den Kassenbereich verlässt, ohne sämtliche Waren gescannt und bezahlt zu haben, begeht nach einem Beschluss des LG Kaiserslautern keinen Betrug, sondern einen (versuchten) Diebstahl.

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Restitutionsklage und neuer Streitgegenstand

Es ist - so der BGH - unzulässig, mit der Restitutionsklage einen neuen Streitgegenstand einzuführen.

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Betriebliche Altersversorgung – Bezugnahme auf gesetzliche Regelungen zur Erwerbsminderung

Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Versorgungszusage, die einen Anspruch auf betriebliche Invaliditätsversorgung bei Eintritt einer „voraussichtlich dauernden völligen Erwerbsunfähigkeit im Sinne des Sozialversicherungsrechts“ vorsieht, nimmt - so das BAG - damit nur die materiellen Regelungen von § 44 SGB VI in der bis zum 31.12.2000 geltenden Fassung bzw. § 43 II SGB VI in der seit dem 01.01.2001 geltenden Fassung in Bezug, nicht jedoch Regelungen der §§ 99 ff. SGB VI über die Frage der befristeten oder unbefristeten Bewilligung einer Rente u.a. wegen Erwerbsunfähigkeit bzw. nunmehr völliger Erwerbsminderung.

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Umfang und Verteilung der Beweislast für das Vorliegen eines Scheingeschäfts

Im Rahmen der Insolvenzanfechtung trägt nach einem Urteil des Landesarbeitsgericht Köln grundsätzlich der Insolvenzverwalter die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, die die Annahme eines - hier im Ergebnis bejahten - Scheingeschäfts bedingen sollen.

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Jahresgebühr für Dauerbetreuungen in Fällen des sog. Behindertentestaments

Für die Bemessung der Jahresgebühr nach Nr. 11101 KV GNotKG ist nach Ansicht des OLG Nürnberg auch das Vermögen des Betroffenen zu berücksichtigen, das dieser im Wege eines sog. Behindertentestaments als nicht befreiter Vorerbe erlangt hat und das einer dauerhaften Testamentsvollstreckung unterliegt.

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Pflichtverteidigung umfasst auch Vertretung im Adhäsionsverfahren

Die Bestellung eines Pflichtverteidigers umfasst nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs auch die Vertretung im Adhäsionsverfahren.

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Neue Behandlungsmethode – "Potential einer erforderlichen Behandlungsalternative"

Auch wenn Liposuktionen im Jahre 2016 und 2017 nicht Gegenstand einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses gem. § 135 SGB V waren und auch dem allgemeinen Qualitätsgebot nach § 2 Abs. 1 Satz 3 SGB V nicht entsprachen, ist nach Ansicht des BSG zu prüfen, ob die Anwendung dieser medizinischen Methode schon damals das „Potential einer erforderlichen Behandlungsalternative“ i.S.d. § 137c Abs. 3 SGB V hatte.

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Erweiterter Entscheidungsspielraum des Verwalters durch WEG-Beschluss

Die Wohnungseigentümer können - so der BGH - durch Beschluss dem Verwalter über seine gesetzlichen Befugnisse hinausgehende Entscheidungskompetenzen für Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung sowie für die Einschaltung von Sonderfachleuten übertragen, wenn die Kompetenzverlagerung für den einzelnen Wohnungseigentümer zu einem nur begrenzten und überschaubaren finanziellen Risiko führt.

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Kfz-Versicherung deckt Explosion der Batterie beim Startvorgang ab

Nach dem Sinn und Zweck der Kfz-Versicherung sind nur unmittelbar vom Fahrzeug ausgehende Gefahren abgedeckt. Eine solche Gefahr stellt aber laut Oberlandesgericht Dresden Dresden die Explosion der Batterie des versicherten Fahrzeugs beim Startvorgang dar, auch wenn dieser mit einer Starthilfe durch ein anderes Fahrzeug unterstützt wird.

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Kein Versicherungsschutz in der Berufsunfähigkeitsversicherung bei Einstellung der Berufsausübung zwecks COVID-19-Prophylaxe

Eine Einstellung der beruflichen Tätigkeit lediglich zur Verhinderung einer möglichen Ansteckung mit SARS-CoV-2 begründet laut LG Münster keine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit könne aber vorliegen, wenn besondere Umstände eine Fortsetzung der Berufstätigkeit unzumutbar erscheinen lassen. Voraussetzung sei ein über das allgemeine Lebensrisiko hinausgehender spezifischer Zusammenhang zu den gerade aus der Berufstätigkeit herrührenden Gefahren.

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Recht des Prozessbevollmächtigten zur Einsichtnahme in Behandlungsunterlagen

Der Grundsatz rechtlichen Gehörs gebietet es laut OLG Dresden, dem Prozessbevollmächtigten einer Partei in einer Arzthaftungssache Einsicht in die Behandlungsunterlagen zu gewähren und Abschriften hieraus zu erteilen. Die bloße Möglichkeit, die Akten auf der Geschäftsstelle einzusehen, reiche nicht aus. Der Vorsitzende habe nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob eine kostenpflichtige Aktenübersendung oder die Erstellung von Ablichtungen durch die Geschäftsstelle zu erfolgen hat.

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Gerichtliche Fürsorgepflicht und Fristversäumnis

Unter besonderen Umständen kann ein Gericht gehalten sein, einer drohenden Fristversäumnis entgegenzuwirken. Es darf  nach Ansicht des BGH jedenfalls nicht sehenden Auges zuwarten, bis die Partei Rechtsnachteile erleidet. Deshalb dürfe ein Rechtssuchender darauf vertrauen, dass ein mit der Sache bereits befasstes Gericht einen bei ihm eingereichten, aber für das Rechtsmittelgericht bestimmten Schriftsatz im ordentlichen Geschäftsgang dorthin weiterleiten wird.

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Keine Wiedereinsetzung in vorigen Stand bei anwaltlichem Augenblicksversagen nach Zulassungswiderruf

In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist als Fallgruppe der unverschuldeten Fristversäumnis die Überlastung einer unerfahrenen Person, der "die Dinge über den Kopf gewachsen sind", anerkannt. Bei einem langjährig als Rechtsanwalt tätigen Kläger kann eine solche exkulpierende Belastungssituation (hier: nach Zustellung klageabweisenden Urteils des Anwaltsgerichtshofs in Zulassungswiderrufsverfahren) laut BGH aber nicht angenommen werden.

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Kopftuchverbot am Arbeitsplatz kann durch ein "wirkliches Bedürfnis" des Arbeitgebers gerechtfertigt sein

Eine interne Regel des Arbeitgebers, die Beschäftigten das Tragen jeder sichtbaren Ausdrucksform politischer, weltanschaulicher oder religiöser Überzeugung untersagt, kann nach Meinung des EuGH durch ein wirkliches Bedürfnis des Arbeitgebers gerechtfertigt sein, gegenüber Kunden eine Neutralitätspolitik zum Ausdruck zu bringen oder soziale Konflikte zu vermeiden.

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Fehlerhafte Jahresabschlüsse führen grundsätzlich zur Unentgeltlichkeit der Gewinnausschüttungen

Vertraglich vereinbarte, von Jahresüberschüssen abhängige Gewinnausschüttungen sind nach Ansicht des BGH unentgeltlich, wenn die Jahresabschlüsse fehlerhaft sind, fehlerfrei erstellte Jahresabschlüsse keine Gewinne ausgewiesen hätten und der Schuldner aufgrund einer Parallelwertung in der Laiensphäre darum wusste.

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Feststellung einer "Gehörsrügefalle" des Verteidigers erfordert Würdigung aller Umstände des Einzelfalls

Unter den Bedingungen eines Sitzungstags kann laut KG nicht damit gerechnet werden, dass der Abteilungsrichter einen kurz zuvor eingereichten umfangreichen Schriftsatz in der unter normalen Voraussetzungen gebotenen und üblichen Gründlichkeit und Sorgfalt liest. Die Einschätzung, ob in einem solchen Schriftsatz mit der Absicht, eine "Gehörsrügefalle" zu stellen, ein Entbindungsantrag rechtsmissbräuchlich "versteckt" wurde, erfordere eine Würdigung aller Umstände des Einzelfalls.

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Corona-Pflegebonus für Hauswirtschafterinnen

Wer als Hauswirtschafterin in einer Pflegeeinrichtung mit dem Anreichen von Nahrung und Flüssigkeit befasst ist und auf einer Station für Demenzkranke den Bewohnern das Essen komplett oder teilweise anreichen muss sowie die Aufnahme der Nahrung überwacht, ist nach einem Urteil des SG Saarbrücken „tatsächlich in der Pflege tätig“ i.S.d. Corona-Pflegebonusrichtlinie Saarland vom 03.06.2020.

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