Aus der NJW
Krankheitsbedingter Ausfall des Rechtsanwalts am letzten Tag der Frist

Der krankheitsbedingte Ausfall des Rechtsanwalts am letzten Tag der Frist rechtfertigt für sich genommen noch keine Wiedereinsetzung. An einer schuldhaften Fristversäumung fehlt es nach Ansicht des BGH nur dann, wenn infolge der Erkrankung weder kurzfristig ein Vertreter eingeschaltet noch ein Verlängerungsantrag gestellt werden konnte; dies ist glaubhaft zu machen.

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Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung mangels Besuchs des Mandanten in der JVA

Das Vertrauensverhältnis zwischen Pflichtverteidiger und seinem Mandanten ist nach einem Beschluss des LG München I zerstört, wenn der Verteidiger seinen Mandanten trotz eines schwerwiegenden Vorwurfs über fünf Monate nicht in der JVA besucht.

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Beseitigung der Verstrickung einer gepfändeten Forderung im Insolvenzverfahren

Die Verstrickung einer gepfändeten Forderung kann nach einem Urteil des BGH während eines Insolvenzverfahrens dadurch beseitigt werden, dass das Insolvenzgericht als Vollstreckungsgericht die Vollziehung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens aussetzt, ohne die Pfändung insgesamt aufzuheben (Abgrenzung von BGH, BeckRS 2016, 811).

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Aufstockung der Altersteilzeit ist beitragsfrei

Nach § 3 Nr. 28 EStG sind Aufstockungsbeträge i.S.v. § 3 Abs. 1 Nr. 1a AltTZG 1996 einkommensteuerfrei. Dies gilt unabhängig davon, wie hoch die Aufstockung ist und hat nach einem Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen gem. § 1 SvEV zur Folge, dass diese Aufstockungsbeträge nicht dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt zuzurechnen sind.

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Verdacht der Tötung des Vermieters rechtfertigt Kündigung

Besteht gegen den Geschäftsführer des Mieters der dringende Tatverdacht, den Vermieter getötet zu haben, rechtfertigt dies nach einem Beschluss des OLG Frankfurt am Main eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses über Gewerberäume.

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Unbesehen unterzeichnete Berufungsbegründungsschrift einer Partei ist unzureichend

Es besteht nach Ansicht des BGH in aller Regel kein Anlass, den Inhalt einer anwaltlich unterschriebenen Berufungsbegründung darauf zu prüfen, wie gründlich der Anwalt den Prozessstoff durchgearbeitet hat. Ausnahmen hiervon werden für zwei Fallgruppen anerkannt: Zum einen, wenn der Anwalt sich durch einen Zusatz von dem unterschriebenen Schriftsatz distanziert, und zum anderen, wenn nach den Umständen außer Zweifel steht, dass er den Schriftsatz unbesehen unterschrieben hat.

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Notstandsrechtfertigung einer innerstädtischen Geschwindigkeitsübertretung

Eine Geschwindigkeitsübertretung kann durch Notstand gerechtfertigt sein, wenn nur so die erforderliche schnelle Hilfe für eine schwer erkrankte oder verletzte Person geleistet werden kann. Eine Notstandsrechtfertigung kommt nach Ansicht des OLG Düsseldorf i.d.R. aber nicht in Betracht, wenn der Betroffene nicht zuvor vergeblich einen anderen Ausweg aus der Notsituation gesucht hat, bspw. durch Anforderung eines Notarztes bzw. Rettungswagens.

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Erforderliche Klarheit über die Person des Berufungsklägers

Die erforderliche Klarheit über die Person des Berufungsklägers ist nicht ausschließlich durch dessen ausdrückliche Bezeichnung zu erzielen. Sie kann nach Ansicht des Bundesgerichtshofs auch im Wege der Auslegung der Berufungsschrift und der etwa sonst vorliegenden Unterlagen gewonnen werden. Hierbei seien alle Umstände zu berücksichtigen.

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Bemessung des angemessenen Bruchteils der Regelvergütung eines nur mit der Prüfung einer Forderung beauftragten Sonderinsolvenzverwalters

Ist der Sonderinsolvenzverwalter nur mit der Prüfung einer Forderung beauftragt, ist für die Bemessung des angemessenen Bruchteils der Regelvergütung neben der Frage, welchen Anteil die Forderungsprüfung an den mit der Regelvergütung abgegoltenen Aufgaben eines Insolvenzverwalters ausmacht, nach einem Beschluss des BGH auch der tatsächlich erforderliche Aufwand einzubeziehen.

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Mindestruhezeiten bei mehreren Arbeitsverträgen mit demselben Arbeitgeber

Art. 2 Nr. 1 und Art. 3 der RL 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.11.2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung sind nach dem EuGH dahin auszulegen, dass die in diesem Art. 3 vorgesehene tägliche Mindestruhezeit, wenn ein Arbeitnehmer mit demselben Arbeitgeber mehrere Arbeitsverträge geschlossen hat, für diese Verträge zusammengenommen und nicht für jeden dieser Verträge für sich genommen gilt.

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Keine fiktive Terminsgebühr nach Abhilfe in Untätigkeitsklage

Erlässt der Beklagte auf die Untätigkeitsklage hin einen Bescheid, führt dies zur Erledigung des Rechtsstreites. Die Erteilung des ausstehenden Bescheides ist nach einem Beschluss des SG Berlin kein „konkludentes“ Anerkenntnis im Sinne des Anwaltsgebührenrechtes.

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Verwalter ist kein Zustellungsbevollmächtigter des Wohnungseigentümers

§ 45 Abs. 1 WEG ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27.11.2020 einschränkend dahingehend auszulegen, dass bei einer Klage der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen Wohnungseigentümer der Verwalter nicht Zustellungsvertreter der Beklagten ist.

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Teilkündigung einer Betriebsvereinbarung über die betriebliche Altersversorgung

Der Arbeitgeber kann eine Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung nach einem Beschluss des BAG vom 8.12.2020 auch teilweise kündigen, indem seine Kündigung auf einzelne Eingriffsstufen des Drei-Stufen-Schemas sowie die Schließung eines Versorgungswerks für Neueintritte beschränkt.

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Tätigkeit einer Architektin im Widerspruchsverfahren ist keine erlaubte Rechtsdienstleistung

Die Vertretung der Grundstückseigentümer in einem Widerspruchsverfahren gegen die abschlägige Bescheidung einer Bauvoranfrage und die Geltendmachung von mit dem Widerspruchsverfahren zusammenhängenden Kostenerstattungsansprüchen durch eine Architektin stellen nach einem Urteil des BGH vom 11.2.2021 keine nach §§ 3, 5 Abs. 1 RDG erlaubten Rechtsdienstleistungen dar, die als Nebenleistungen zum Berufs- oder Tätigkeitsbild der Architektin gehören.

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Voraussetzungen für Durchsuchung bei nichtverdächtiger Person

Eine Ermittlungsdurchsuchung, die eine nichtverdächtige Person betrifft, setzt nach § 103 Abs. 1 Satz 1 StPO voraus, dass Tatsachen vorliegen, dass sich das gesuchte Beweismittel in den zu durchsuchenden Räumen befindet. Es müssen konkrete Gründe für diese Annahme sprechen. Ausreichend ist nach einem Beschluss des BGH, dass die Beweismittel der Gattung nach näher bestimmt sind. Nicht erforderlich ist, dass sie in allen Einzelheiten bezeichnet werden.

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Notwendigkeit erneuter Zeugenvernehmung in der Berufungsinstanz

Das Berufungsgericht ist zur erneuten Vernehmung eines Zeugen verpflichtet, wenn es dessen Glaubwürdigkeit anders beurteilen oder dessen Aussage anders verstehen will als die Vorinstanz. Unterlässt es dies, verletzt es nach einem Beschluss des BGH vom 27.1.2021 das rechtliche Gehör der benachteiligten Partei.

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Umfang der Kommanditistenhaftung in der Insolvenz der KG

Bei der Prüfung, ob eine Inanspruchnahme des Kommanditisten zur Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger erforderlich ist, sind nach einem Urteil des BGH vom 9.2.2021 nicht nur die zur Tabelle festgestellten, sondern auch vom Insolvenzverwalter bestrittene Forderungsanmeldungen zu berücksichtigen, sofern eine erfolgreiche Inanspruchnahme der Masse wegen dieser Forderungen noch ernsthaft in Betracht kommt.

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Für Berufsbetreuerin und "Seniorenbetreuer" errichtetes Testament rechtswidrig

Ungeachtet der nach wie vor fehlenden Wertung des Gesetzgebers, dass Zuwendungen des Betreuten an den Betreuer als sittenwidrig anzusehen sind, kann nach einem Urteil des OLG Celle ein notarielles Testament zugunsten einer Berufsbetreuerin und eines "Seniorenbetreuers" sittenwidrig sein. Dass als Folge der Nichtigkeit des Testaments der Fiskus erben wird (§ 1936 S. 1 BGB), verändere den Maßstab bei der Anwendung von § 138 BGB nicht zu Gunsten der eingesetzten Erben.

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Grundstückseigenschaft eines Feldweges

Der Begriff "Grundstück" im Sinn des § 9 Abs. 5 StVO umfasst nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg alle nicht für den öffentlichen Verkehr bestimmten Grundflächen. Maßgebend ist, ob das Fahrzeug, das sich dorthin bewegt, den fließenden Verkehr verlässt. Ein Feldweg, der kurz nach der Einmündung durch ein Gatter abgesperrt ist, ist nicht dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmet und ist somit als Grundstück zu qualifizieren.

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Kein Leistungsanspruch aus Betriebsschließungsversicherung wegen Corona

Aus einer Betriebsschließungsversicherung besteht kein Versicherungsschutz für eine Corona-bedingte Betriebsschließung, wenn in den Versicherungsbedingungen ein als abschließend zu verstehender Katalog von Krankheiten und Krankheitserregern aufgeführt ist, in dem Corona, COVID-19 und SARS-Cov-2 nicht enthalten sind. Solche Bedingungen sind laut Oberlandesgericht Stuttgart auch AGB-rechtlich wirksam.

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