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News & Beiträge

  • Umkehr der Steuerschuldnerschaft: Anforderungen an die Person des Leistungsempfängers

    BC-Redaktion

    BFH Urt. v. 31.1.2024 – V R 20/21

     

    1. Für die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft nach § 13b Abs. 5 S. 1 Hs. 1 UStG kommt es nicht auf die Verwendung einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer durch den Leistungsempfänger an.

    2. Die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft vom leistenden Unternehmer auf den Leistungsempfänger wirkt zugunsten des leistenden Unternehmers und führt zu einer den leistenden Unternehmer hinsichtlich der Voraussetzungen des § 13b Abs. 5 S. 1 Hs. 1, Abs. 1 UStG treffenden Feststellungslast.


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  • IT-Sicherheit: Riskante Kommunikationslücken

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    FTI-Studie deckt gefährliche Defizite auf

     

    Zwischen Top-Management und Cybersicherheitsverantwortlichen in Unternehmen klafft eine potenziell hochriskante Kommunikationslücke. In Führungsetagen geht mehr als jeder dritte Befragte davon aus, dass Cybersicherheitsverantwortliche ihr Top-Management über potenzielle Schwachstellen nur zögerlich informieren – und dies trotz breiter Einigkeit über die steigende Bedeutung von Cybersicherheit.


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  • Verknüpfung der Wesentlichkeitsanalyse mit dem Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Corinna Boecker

    IDW RS FAB 100 – Entwurf einer Modulverlautbarung zu ESRS 1 (ESRS 1-M1.1)

     

    Die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD und ESRS erfordert von Unternehmen eine Bezugnahme auf die nachhaltigkeitsbezogenen Due-Diligence-Prozesse. Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) beleuchtet mit dem Modulentwurf ESRS 1-M1.1, wie diese Prozesse nach den ESRS definiert sind und welche Rolle sie im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung insgesamt sowie der Wesentlichkeitsanalyse im Speziellen spielen. Es wird auch erläutert, welche rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einrichtung von und Berichterstattung über Due-Diligence-Prozesse gelten.


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  • Unternehmensrettung mit Überbrückungs- und/oder Sanierungsdarlehen

    Dominik Römer

    Finanzielle Zwecke und bilanzieller Ansatz

     

    Für Unternehmen in (drohenden) Krisenkonstellationen ist die Differenzierung zwischen Überbrückungs- und Sanierungsdarlehen je nach Stadium des Restrukturierungsverfahrens wichtig. Dabei spielt neben der Laufzeit insbesondere die Frage eine Rolle, inwieweit eine Eigenkapitalersatzfunktion vorliegt. Die Unterschiede haben naturgemäß auch Auswirkungen im Rahmen der bilanziellen Behandlung.


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  • Berücksichtigung eines abschreibungsbedingten Steuervorteils (TAB)

    Prof. Dr. Christian Zwirner

    Bewertung von Personengesellschaften

     

    Bei der Bewertung von Personengesellschaften kann regelmäßig ein abschreibungsbedingter Steuervorteil (sog. ,,TAB“ – Tax Amortisation Benefit“) zu berücksichtigen sein. Unter dem TAB versteht man den Barwert der Steuerersparnis aus der Abschreibung der in der steuerlichen Ergänzungsbilanz aufgedeckten stillen Reserven. Der BGH hat in einem Beschluss vom 5.12.2023 festgestellt, dass ein TAB bei einer Unternehmensbewertung nach IDW S 1 – anders als beim IDW S 13 – nicht verpflichtend zu berücksichtigen ist.


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  • Abweichender Wertaufhellungszeitraum

    Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic

    bei Konzernabschluss und Jahresabschluss des Tochterunternehmens

     

    Bei der Erstellung des Konzernabschlusses muss zwischen Ereignissen nach dem Abschlussstichtag, die neue Erkenntnisse liefern, und solchen, die neue Verhältnisse begründen, unterschieden werden. Während wertaufhellende Ereignisse im Abschluss berücksichtigt werden müssen, dürfen wertbegründende Ereignisse nicht einbezogen werden. Mit dieser Fragestellung hat sich das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) im Heft Life 02/2024 in Bezug auf einen abweichenden Wertaufhellungszeitraum im Jahresabschluss sowie Konzernabschluss eingehend beschäftigt.


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  • Nachhaltigkeitsberichterstattung: CSRD-Umsetzungsgesetz

    BC-Redaktion

    Referentenentwurf vom 22.3.2024

     

    EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, bis zum 6.7.2024 eine Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie deren Prüfung einzuführen für Unternehmen, die nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte Unternehmen gelten. Dementsprechend ist auch der deutsche Gesetzgeber derzeit aktiv.


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  • Beweiskraft der Buchführung und Schätzungsbefugnis

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    BMF v. 11.3.2024, IV D 2 – S 0333/23/10001 :001

     

    Mit der Neufassung des § 158 AO haben formelle Mängel der Buchführung eine weitaus höhere Bedeutung erlangt. Als formeller Mangel gilt nun im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung insbesondere eine Nichterfüllung des geforderten Datenformats. Im Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) hat das BMF nun auch diesbezügliche Schätzungsbefugnisse festgeschrieben.


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  • Wachstumschancengesetz tritt in Kraft

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Michael Vodermeier

    Veröffentlichung des Wachstumschancengesetzes im Bundesgesetzblatt am 27.3.2024

     

    Das Wachstumschancengesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet. Nach Zustimmung des Bundesrats in der Sitzung vom 22.3.2024 konnte das Gesetzgebungsverfahren zügig zu Ende gebracht werden und wurde am 27.3.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Verkündung des Wachstumschancengesetzes ist trotz der starken Kürzungen ein positives Signal für die Wirtschaft, da nun endlich – zumindest in Teilen – die steuerlichen Entlastungen kommen, über die so lange diskutiert wurde.


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  • Durchführung einer Wesentlichkeitsanalyse

    Dr. Matthias Heinrich

    Praxis-Anleitung zur Aufstellung einer Wesentlichkeitsmatrix

     

    In der Wesentlichkeitsanalyse werden die einzelnen Themen definiert, über welche im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu berichten ist. Zudem gibt die Wesentlichkeitsanalyse den Unternehmen einen Überblick über die nachhaltigkeitsbezogenen Themen mit Einfluss auf den nachhaltigen Geschäftserfolg des Unternehmens. Die so erarbeiteten Informationen können auch strategisch genutzt werden, um das Unternehmen nachhaltig zu entwickeln.


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  • Recht riskant: Der Einsatz von ChatGPT im Unternehmen

    Alexander Krüger und Daniel Lauschke

     

     

    ChatGPT ist derzeit in aller Munde. Auch für Unternehmen eröffnet der Einsatz generativer künstlicher Intelligenz neue Möglichkeiten, etwa Effizienzsteigerungen und Innovationen in Bereichen wie Marketing, Kundenservice, Kommunikation, Schulungen oder dem Wissensmanagement.

    In rechtlicher Hinsicht birgt der Einsatz solcher KI-Systeme allerdings auch Risiken und Herausforderungen. Will ein Unternehmen KI-Sprachmodelle wie OpenAIs ChatGPT, Googles Gemini oder Anthropics Claude einsetzen, müssen sich die Verantwortlichen vorab bewusst machen, welche Folgen der Einsatz in rechtlicher Hinsicht hat.


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  • Klarstellungen zur Einzelwertberichtigung

    Christian Thurow

    BMF 21.3.2024, IV C 6 – S 2171-b/19/10001 :001

     

    Aufgrund des strengen Niederstwertprinzips sind Forderungen, welche mit einem Ausfallrisiko behaftet sind, im Jahresabschluss mit einer Einzelwertberichtigung zu korrigieren. Doch wann genau liegt ein Ausfallrisiko vor? In einem aktuellen Schreiben zu Einzelwertberichtigungen bei Kreditinstituten gibt das Bundesfinanzministerium (BMF) Hinweise, die auch für andere Unternehmensformen relevant sind.


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  • Einbringung eines Einzelunternehmens zu Buchwerten in eine Kapitalgesellschaft: Auflösung des Investitionsabzugsbetrags

    Christian Thurow

    FG Köln Urt. v. 30.11.2023 – 7 K 522/22 (Revision zugelassen)

     

    Mithilfe von sog. Investitionsabzugsbeträgen im Sinne des § 7g EStG sollen kleinere und mittlere Betriebe darin unterstützt werden, die benötigten Mittel für eine zukünftige Investition anzusparen. Doch was, wenn der Unternehmer anstatt seines Einzelunternehmens seinen Betrieb in Form einer Kapitalgesellschaft fortsetzt?

     

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  • FED lässt den Leitzins unverändert – zum fünften Mal in Folge

    Prof. Dr. Christian Zwirner

    US-Notenbank belässt den Leitzins aufgrund der hartnäckigen Inflationsrate weiterhin auf einem hohen Niveau von 5,25% bis 5,50%.

     

    Das Jahr 2022 und auch das Jahr 2023 waren aus geldpolitischer Sicht geprägt von Leitzinserhöhungen. Die Notenbanken haben insbesondere seit dem zweiten Halbjahr 2022 die Leitzinsen vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Inflation mehrfach hintereinander erhöht. Zuletzt hatte sich die Inflation wieder etwas entspannt, weshalb die FED (Federal Reserve; US-Notenbank) am 21.3.2024 verkündet hat, den Leitzins vorerst nicht anzupassen. Es ist somit das fünfte Mal in Folge, dass die FED den Leitzins auf hohem Niveau unverändert lässt.


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  • Einigung über EU-Lieferkettenrichtlinie erzielt

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Corinna Boecker

    EU-Staaten stimmen für Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)

     

    In einer entscheidenden Abstimmung haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union am 15.3.2024 im EU-Rat eine Richtlinie beschlossen, welche die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards in Lieferketten stärken soll. Nach intensiven Diskussionen und Anpassungen des Entwurfs stimmte eine qualifizierte Mehrheit der EU-Staaten für die CSDDD – das sogenannte Lieferkettengesetz (Richtlinie über die unternehmerische Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit), welches unter anderem die Kontrolle von Produktionsbedingungen in Drittländern regeln soll. Im nächsten Schritt muss nun das EU-Parlament dem Richtlinienentwurf zustimmen.


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  • Schlussabrechnung Corona-Finanzhilfen: Fristverlängerung bis zum 30.9.2024

    Prof. Dr. Christian Zwirner, Michael Vodermeier und Dr. Felix Krauß

     

    Während der Corona-Pandemie wurden zur Unterstützung der betroffenen Unternehmen unterschiedliche Überbrückungshilfen sowie die November- und Dezemberhilfe gewährt. Die Beantragung und Bewilligung dieser Corona-Finanzhilfen erfolgte regelmäßig noch auf Basis von prognostizierten Umsätzen und Fixkosten. Für die finale Festsetzung der Förderhöhen müssen nun Schlussabrechnungen für alle Corona-Finanzhilfen eingereicht werden. Nach mehrfacher Verlängerung der Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen wurde diese Frist nochmals bis zum 30.9.2024 verlängert.


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  • Umfangreiche Berichterstattungspflichten zur Nachhaltigkeit rücken näher

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    Aktuelle Angebote zur Einführung und Umsetzung

     

    Mit der neuen Europäischen Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz: CSRD) verpflichtetet die EU künftig weitaus mehr Unternehmen als bisher zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht. Noch weit größer ist die Zahl der indirekt zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichteten Unternehmen. Ratgeber, die beim Einstieg helfen, können den immensen Einführungsaufwand eindämmen; ein BVBC-Arbeitskreis unterstützt bei der Umsetzung.


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  • Abbau von Bürokratielasten und Steuernachteilen

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    Wesentliche Impulse anlässlich der Münchner Steuerfachtagung vom 20./21.3.2024

     

    Zunehmende Bürokratielasten ersticken die notwendige Innovationsfreudigkeit im Mittelstand. Im internationalen Vergleich zu hohe Steuerbelastungen verschärfen das Problem. Das ehemals so ambitionierte Wachstumschancengesetz wird mittlerweile selbst von der Wissenschaft als WC-Gesetz bespöttelt.


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  • Viertes Bürokratieentlastungsgesetz: Regierungsentwurf

    BC-Redaktion

    Regierungsentwurf vom 13.3.2024

     

    Schwerpunkte des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) sind insbesondere:

    – Verkürzung von Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht,

    – Abbau von Melde- und Informationspflichten,

    – Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung,

    – Projekte zur Verwaltungsvereinfachung und -beschleunigung sowie

    – weitere Erleichterungen, insbesondere Streichung einzelner überflüssiger Vorschriften.

     


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  • Bedeutung des Börsenkurses beim Squeeze-out

    Prof. Dr. Christian Zwirner

    Berechnung der Abfindung bei einem Squeeze-out anhand des Börsenkurses

     

    Das OLG Frankfurt a. M. hat sich in seinem Beschluss vom 9.2.2024 (21 W 129/22) mit der Schätzungsgrundlage für eine angemessene Abfindung nach einem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out befasst (zwangsweiser Ausschluss von Minderheitsaktionären aus einer Gesellschaft durch den Mehrheitsanteilseigner). Das Urteil erläutert, wann eine Schätzung anhand des Börsenkurses sachgerecht erscheint und wann zusätzlich der Ertragswert als Hilfswert hinzugezogen werden muss.

     


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