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Einkommen-/Lohnsteuer
   

  • Abschläge für Kinder in der Pflegeversicherung: Lohnsteuerliche Folgen der Beitragskorrektur

    Mitarbeiter der BC-Redaktion

    BMF 28.11.2025, IV C 5 – S 2379/00005/001/018

     

    Der Arbeitgeber ist grundsätzlich zu einer Korrektur des bisherigen Lohnsteuerabzugs bei seinen Arbeitnehmern verpflichtet, wenn er erkennt, dass er die Lohnsteuer bisher nicht vorschriftsmäßig einbehalten hat und dadurch zu wenig Lohnsteuer erhoben worden ist (§ 41c Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG).


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  • Keine Fünftelregelung bei teilweiser Kapitalisierung von Versorgungsbezügen

    Mitarbeiter der BC-Redaktion

    BFH Urt. v. 22.11.2023 – VI R 5/21

     

    Als nach der sog. Fünftelregelung ermäßigt zu besteuernde, außerordentliche Einkünfte kommen bei einem Arbeitnehmer insbesondere Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten in Betracht. Fünftelregelung bedeutet: Die Steuer wird für 1/5 dieses Arbeitslohns berechnet und anschließend mit Fünf multipliziert. Die hierfür erforderliche mehrjährige Tätigkeit liegt vor, wenn sie sich mindestens über zwei Kalenderjahre erstreckt und einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten umfasst. Allerdings sind solche außerordentlichen Einkünfte nicht gegeben, wenn eine auf einem Rechtsgrund beruhende Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit in zwei oder mehr Kalenderjahren gezahlt wird.


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  • Wegzugsbesteuerung und „lediglich vorübergehende Abwesenheit“

    Christian Thurow

    BFH Urt. v. 21.12.2022 – I R 55/19

     

    Im Gegensatz zum bekannten Sprichwort „Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg“ findet die Willensbildung manchmal erst dann statt, während man sich bereits auf dem Weg befindet. So steht bei einem Umzug ins Ausland nicht immer fest, ob es sich um eine temporäre oder dauerhafte Verlagerung des Wohnsitzstaats handelt. Dies kann Folgen für die Wegzugsbesteuerung haben.


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  • FAQs zur Inflationsausgleichsprämie

    Mitarbeiter der BC-Redaktion

    Aktualisierung des BMF vom 5.4.2023

     

    Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern eine Inflationsausgleichsprämie bis zu einem Betrag von insgesamt 3.000 € im Zeitraum vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn steuer- und beitragsfrei auszahlen (§ 3 Nr. 11c EStG, § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SvEV). Das Bundesministerium der Finanzen hat auf seiner Internetseite FAQs (Frequently Asked Questions, deutsch: häufig gestellte Fragen) zur Inflationsausgleichsprämie eingestellt und Anfang April 2023 zu zwei aufgetretenen Zweifelsfragen Aktualisierungen vorgenommen.


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  • Mitarbeiterbeteiligungen mit negativen Liquidationspräferenzen (sog. Hurdle-Shares): steuerliche Behandlung

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Michael Vodermeier

    Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 28.5.2026

     

    Das Bayerische Landesamt für Steuern (LfSt Bayern) hat in seiner Verfügung die jüngste Rechtsprechung des BFH berücksichtigt. Zeitpunkt der Ausgabe der Anteile sowie der Zufluss von Erlösen aus Mitarbeiterbeteiligungen sind demnach steuerlich getrennt voneinander und unabhängig zu betrachtende Sachverhalte.


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  • FAQ-Katalog zur sozialversicherungspflichtigen, aber steuerfreien Aktivrente

    Aktualisierung durch das Bundesministerium der Finanzen vom 25.6.2026

     

    Seit dem 1. 1. 2026 ist der Arbeitslohn von Arbeitnehmern, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und weiter sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei. Dabei sind andere Steuerbefreiungen (etwa der Übungsleiterfreibetrag) vorrangig anzuwenden und mindern nicht den Aktivrentenfreibetrag. Auch Midijobber (Entgelt 603,01 € bis 2.000 €) profitieren in voller Höhe ihres tatsächlichen Arbeitsentgelts von der Steuerfreiheit, ohne auf die sozialversicherungsrechtlich fiktiv reduzierte beitragspflichtige Einnahme beschränkt zu sein.


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  • Prüfung der Fremdüblichkeit eines Arbeitsvertrags zwischen nahen Angehörigen

    BC-Redaktion

    BFH Beschl. v. 18.11.2025 – VIII B 97/24

     

    Die steuerliche Anerkennung eines Arbeitsvertrags zwischen nahen Angehörigen scheitert nicht allein daran, dass die vertraglich vereinbarten Arbeitszeitnachweise (Stundenzettel) fehlen. Das Fehlen solcher Dokumentationen stellt kein eigenständiges Tatbestandsmerkmal für die Versagung des Betriebsausgabenabzugs dar, sondern ist lediglich ein Indiz (Kennzeichen) im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung der fremdüblichen Vertragsgestaltung und -durchführung.


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  • Vorsorgepauschale für den Teilbetrag Krankenversicherung bei Dienstordnungsangestellten

    Mitarbeiter der BC-Redaktion

    BMF 24.6.2026, IV C 5 – S 2367/00012/005/018; DOK: COO.7005.100.215144800

    Im Lohnsteuerabzugsverfahren ist der typisierte Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Krankenversicherung nach § 39b Abs. 2 S. 5 Nr. 3 EStG auch für gesetzlich krankenversicherte Dienstordnungsangestellte (DO-Angestellte) anzusetzen. Die Details und die Voraussetzung regelt das BMF-Schreiben.


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  • Zinsfreie Ratenvereinbarungen künftig ohne steuerpflichtige Kapitalerträge und ohne Schenkung?

    Dr. Christoph Ries

    BFH Urt. v. 24.3.2026 – VIII R 30/24

     

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH und der Auffassung der Finanzverwaltung sind Kaufpreisraten nach § 12 Abs. 3 BewG in einen Zins- und Tilgungsanteil aufzuteilen, wenn die Vertragsparteien eine Verzinsung ausdrücklich ausgeschlossen haben. Die in den erhaltenen Kaufpreisraten enthaltenen Zinsanteile stell(t)en nach bisheriger Auslegung steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG dar.


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  • Fortführung des Geschäftsführeramts bei Anteilsveräußerung: Klassifizierung der Vergütung

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Anna Günther

    BFH Urt. v. 3.3.2026 – IX R 1/25

     

    Der Bundesfinanzhof hat zur steuerlichen Behandlung von Zahlungen, die im Zusammenhang mit dem Verkauf von GmbH-Anteilen und der anschließenden Fortführung einer Geschäftsführertätigkeit geleistet werden, Stellung genommen. Die Entscheidung ist insbesondere für Gesellschafter-Geschäftsführer bei Unternehmensverkäufen von praktischer Bedeutung.


     


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  • Grundstückveräußerungen innerhalb von 10 Jahren

    Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic

     

    Innerhalb von 10 Jahren sind Grundstücksveräußerungen steuerpflichtig nach § 23 EStG. Fraglich ist, welcher Zeitpunkt für die Veräußerung entscheidend ist.


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  • Fremdwährungsfestgeldanlagen: Steuerliche Behandlung von Kursgewinnen

    Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic

    FG Rheinland-Pfalz Urt. v. 8.10.2025 – 4 V 1436/25 (rkr.)

     

    Das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz hat in seinem Urteil vom 8.10.2025 zur steuerlichen Behandlung von Fremdwährungsfestgeldanlagen und der Realisierung von Kursgewinnen nach § 20 Abs. 2 EStG entschieden.


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  • Aufwendungen des häuslichen Arbeitszimmers eines selbständig tätigen Steuerpflichtigen: Aufzeichnungspflicht

    Christian Thurow

    BFH Urt. v. 24.3.2026 – VIII R 6/24

     

    Die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer setzt eine zeitnahe Aufzeichnung der Aufwendungen voraus. In einem Urteil konkretisiert der BFH nun, was genau mit zeitnah gemeint ist.


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  • BFH bestätigt Steuerfreiheit von Corona-Sonderzahlungen

    Michael Vodermeier und Anna Günther

    BFH Urt. v. 21.1.2026 – VI R 25/24

     

    Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Corona-Sonderzahlungen auch dann steuerfrei sind, wenn sie auf andere freiwillige Sonderleistungen des Arbeitgebers angerechnet werden. Voraussetzung ist, dass die Zahlungen erkennbar zur Abmilderung der Belastungen durch die Corona-Pandemie geleistet wurden.

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  • Dienstreisen: Kein Werbungskostenabzug, wenn anstelle des Firmenwagens der Privatwagen genutzt wird

    BC-Redaktion

    BFH Urt. v. 21.1.2026 – VI R 30/24

     

    Aufwendungen für Dienstreisen mit dem Privatwagen sind in der Regel unangemessen und deshalb in voller Höhe nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige über einen Firmenwagen verfügt und ihm bei dessen Nutzung keine Fahrtkosten entstanden wären.


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  • Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte: Betriebsausgabenabzug – Anforderungen an eine Betriebsstätte

    BC-Redaktion

    BFH Urt. v. 5.2.2026 – III R 18/25

     

    1. Eine Betriebsstätte im Sinne des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6 EStG ist der Ort, an dem oder von dem aus ein selbständig Tätiger seine Leistung gegenüber den Kunden erbringt. Der Begriff setzt eine ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung voraus, die der Steuerpflichtige nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, d.h. fortdauernd und immer wieder zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit aufsucht.

    2. Die bisherige normspezifische Auslegung des Begriffs „Betriebsstätte“ durch den BFH ist auch nach der Neuordnung des steuerlichen Reisekostenrechts ab dem Veranlagungszeitraum 2014 durch das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20.2.2013 weiterhin maßgeblich.

     

     


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  • Das Homeoffice als steuerliche Betriebsstätte?

    Monika Wickert

    Was Unternehmen jetzt beachten müssen

     

    Die zunehmende Verbreitung hybrider Arbeitsmodelle führt dazu, dass sich Unternehmen immer häufiger die Frage stellen müssen, ob die Tätigkeit im Homeoffice eine steuerliche Betriebsstätte begründen kann. Nachfolgend wird die aktuelle Rechtslage nach Maßgabe eines BMF‑Schreibens aus dem Jahr 2024 sowie der Weiterentwicklungen im BMF‑Entwurf vom 13.2.2026 zu den Grundsätzen von Betriebsstätten zusammengefasst. Abschließend werden praktische Empfehlungen zur Risikosteuerung gegeben.


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  • Abschluss des Insolvenzplanverfahrens wegen Betriebsaufgabe als rückwirkendes Ereignis

    Christian Thurow

    FG Niedersachsen Urt. v. 3.3.2026 – 13 K 59/25 (Revision zugelassen)

     

    Die Planinsolvenz erlaubt ein schnelleres Verfahren als das klassische Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung. Umstritten ist allerdings, in welchem Steuerzeitraum der Abschluss des Insolvenzplanverfahrens zu erfassen ist. Und auch die steuerliche Behandlung des Forderungsverzichts der Gläubiger wirft Fragen auf.


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  • Erhöhung des steuerfreien Mindestbetrags für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen

    Mitarbeiter der BC-Redaktion

    BMF 23.3.2026, IV C 5 – S 2337/00030/002/005

    Aufwandsentschädigungen sind Ersatzleistungen für Ausgaben (z.B. Reisekosten, Fortbildungskosten), Verdienstausfall und Zeitverlust – insbesondere für Beschäftigte des öffentlichen Diensts. Hauptamtlich tätige Personen (z.B. Bürgermeister) erhalten die Entschädigung in voller Höhe steuerfrei. Für ehrenamtlich tätige Personen (z.B. freiwillige Feuerwehr, Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung) ist ein Drittel der Aufwandsentschädigung, mindestens jedoch bislang (!) 250 € pro Monat, steuerfrei. Dieser Betrag wird nun erhöht.


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  • Steuerfreie Aktivrente von 2.000 € monatlich: Aufnahme, Wechsel und Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    Mitarbeiter der BC-Redaktion

    Ergänzung der FAQ des Bundesfinanzministeriums zur Aktivrente vom 16.3.2026

     

    Wird im laufenden Kalendermonat eine neue Beschäftigung aufgenommen, wird der volle Freibetrag von bis zu 2.000 € monatlich berücksichtigt. Voraussetzung: Der Arbeitnehmer bestätigt dem Arbeitgeber schriftlich, dass er in diesem Kalendermonat noch keinen steuerfreien Betrag für die Aktivrente erhalten hat. Der Arbeitgeber hat diese Bestätigung zum Lohnkonto des Arbeitnehmers zu nehmen und den Arbeitslohn bis zu einem Betrag von 2.000 € steuerfrei zu stellen. Liegt dem Arbeitgeber keine entsprechende Bestätigung des Arbeitnehmers vor, erfolgt lediglich eine anteilige Berücksichtigung des Steuerfreibetrags wie bei einem Arbeitgeberwechsel.


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