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Außenprüfung/Abgabenordnung
   

  • Anforderung einer Einkommensteuererklärung: Ausübung und Begründung des Ermessens bei einer Vorabanforderung

    Christian Thurow

    FG Köln, Gerichtsbescheid v. 15.1.2026 – 11 K 2249/25

     

    Bei der Abgabe von Steuererklärungen gelten grundsätzlich die in § 149 Abs. 2 und 3 AO genannten Fristen. In bestimmten Fällen kann das Finanzamt jedoch mittels einer Vorabanforderung nach § 149 Abs. 4 AO eine frühere Abgabe anfordern. Doch wann genau liegt ein solcher Fall vor?


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  • Antrag auf umfassende Auskunft nach Art. 15 DS-GVO: Zulässigkeit

    BC-Redaktion

    BFH-Urt. v. 9.12.2025 – IX R 19/22

     

    Steuerpflichtige können einen umfassenden Auskunftsantrag über alle ihre gespeicherten personenbezogenen Daten stellen, ohne diesen Antrag zeitlich (z.B. auf bestimmte Jahre) oder inhaltlich (z.B. auf bestimmte Vorgänge) eingrenzen zu müssen. Ein solcher Antrag ist allein wegen seines Umfangs oder fehlender Beschränkung noch nicht als exzessiv (übertrieben) anzusehen.

    [Leitsatz d. Red.]


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  • Postzugang eines Verwaltungsakts: Viertagesfrist (seit 1.1.2025)

    BC-Redaktion

    BFH Beschl. v. 17.2.2026 – IX B 95/25

     

    Legt der Steuerpflichtige einen Briefumschlag vor, der einen Aufdruck der Deutschen Post AG mit einem Datum ausweist, das vier Tage nach der Aufgabe zur Post liegt, ist die Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO entkräftet.


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  • FAQ-Katalog der BStBK: Praxisleitfaden für digitale Aufbewahrung

    Prof. Dr. Christian Zwirner

     

    Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat einen neuen FAQ-Katalog (FAQ – Frequently Asked Questions, deutsch: häufig gestellte Fragen) zur digitalen Aufbewahrung veröffentlicht. Der Leitfaden bietet Antworten auf zentrale Fragen rund um handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten (inkl. GoBD – Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff), DSGVO-Aspekte sowie die Archivierung von Dokumenten. Behandelt werden Themen wie Aufbewahrungsfristen, digitale Signaturen, E-Mails, Vorsysteme und Systemmigrationen. Unternehmen erhalten praktische Hilfestellungen, um rechtliche Anforderungen zu erfüllen und Prozesse effizienter zu gestalten.

     


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  • Unrichtige Angaben in einer Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen: Steuerhinterziehung

    Christian Thurow

    BGH Urt. v. 14.10.2025 – 1 StR 445/24

     

    Wann beginnt eine Steuerverkürzung bei einer Personengesellschaft, und ab welcher Höhe liegt ein besonders schwerer Fall vor? Mit diesen Fragen hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) befasst und dabei auch seine bisherige Rechtsprechung aus dem Jahr 2024 abgeändert.


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  • Nutzungsdauer etc. im Fokus der Betriebsprüfung

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    Erweiterte Anzeige- und Berichtigungspflichten gemäß § 153 Abs. 4 AO

     

    Schon mit Wirkung zum 1.1.2025 wurde § 153 AO um einen Absatz 4 ergänzt. Die Neuregelung weitet die steuerlichen Anzeige- und Berichtigungspflichten auf Sachverhalte aus, die über einzelne Steuererklärungen hinaus Wirkung entfalten. Hintergrund sind die zunehmende Komplexität steuerlicher Dauersachverhalte und die enge Verzahnung unterschiedlicher Steuerarten.


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  • Elektronische Steuerbescheide ab 2026 –Neuregelung durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV

    Prof. Dr. Christian Zwirner

     

    Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV wird die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden ab 2026 zur Regel. Die Reform des § 122a AO ermöglicht eine digitale Bereitstellung ohne vorherige Zustimmung der Steuerpflichtigen. Ziel ist die Vereinfachung und Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens sowie die Reduktion bürokratischer Hürden. Kanzleien und Steuerpflichtige müssen ihre Prozesse entsprechend anpassen.


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  • Steuerhinterziehung durch Unterlassen – Unkenntnis der Finanzbehörde?

    Christian Thurow

    BFH Urt. v. 14.5.2025 – VI R 14/22

     

    „Es gibt bekanntes Bekanntes ... Aber es gibt auch unbekanntes Unbekanntes“, wie der ehemalige US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld einst anmerkte. Der BFH ergänzt nun dieses Zitat um eine weitere Kategorie, das „bekannte Unbekannte“.
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  • (E-)Mails als vorzulegende Handels- und Geschäftsbriefe

    Christian Thurow

    BFH Beschl. v. 30.4.2025 – XI R 15/23

     

    Nach § 147 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 i.V.m. Abs. 3 S. 1 AO sind Handels- und Geschäftsbriefe sechs Jahre aufzubewahren. Im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung kann die Finanzverwaltung Einblick in solche Handels- und Geschäftsbriefe verlangen. Doch zählen dazu auch E-Mails?


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  • Voraussetzungen einer ausländischen Betriebsstätte

    Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic

    BFH Urt. v. 18.12.2024 – I R 39/21

     

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat konkretisiert, wann bei einem bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) die Voraussetzungen einer ausländischen Betriebsstätte erfüllt sind. Einkünfte aus einer ausländischen Betriebsstätte unterliegen dann im Ausland der Besteuerung und sind im Inland steuerfrei gestellt.


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  • Säumniszuschläge bei Zahlungsunfähigkeit: FG Hamburg bestätigt hälftigen Erlass

    Prof. Dr. Christian Zwirner

    FG Hamburg Urt. v. 31.3.2025 – 3 K 161/23 (Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH anhängig, Az. BFH: XI B 30/25)

     

    Säumniszuschläge stellen im deutschen Steuerrecht ein wesentliches Instrument dar, um Steuerpflichtige zur rechtzeitigen Zahlung von Steuerschulden zu ermahnen. Sie dienen dabei nicht nur als Druckmittel, sondern auch als Ausgleich für den Zinsvorteil des Schuldners sowie zur Deckung des erhöhten Verwaltungsaufwands. In einem aktuellen Urteil befasste sich das Finanzgericht (FG) Hamburg mit der Frage: In welcher Höhe und in welchem Umfang sind Säumniszuschläge zulässig, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist?


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  • Kassenmeldepflicht gemäß AO-Vorgaben spätestens zum 31.7.2025

    Florian Egermann

    Auslaufende Übergangsfrist auch für Systemänderungen

     

    Mit dem Ziel, Steuerhinterziehung und Manipulationen bei Kassensystemen einzudämmen, wurde in den letzten Jahren die steuerrechtliche Kontrolle von elektronischen Aufzeichnungssystemen deutlich verschärft. Ein zentrales Element ist dabei die sog. Kassenmeldepflicht nach § 146a Abs. 4 AO, deren praktische Bedeutung mit dem Einfluss technischer Neuerungen und dem Inkrafttreten gesetzlicher Konkretisierungen zunehmend wächst. Aktuell zu beachten ist eine zum 31.7.2025 auslaufende Übergangsfrist.


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  • Verfassungsmäßigkeit der normierten Höhe von Säumniszuschlägen

    BC-Redaktion

    BFH Urt. v. 19.2.2025 – XI R 18/23

     

    Gegen die gesetzliche Höhe des Säumniszuschlags nach § 240 Abs. 1 S. 1 AO bestehen auch für Zeiträume nach dem 31.12.2018 weder verfassungsrechtliche noch unionsrechtliche Bedenken.

     


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  • Unterschiedliche Zinssätze für Aussetzungs- und Nachzahlungszinsen auch nach dem 31.12.2022

    Christian Thurow

    FG Köln Beschl. v. 8.4.2025 – 4 V 444/25


    Manche Ereignisse teilen die Erfahrungswelt in ein Davor und Danach. Als Beispiele lassen sich dafür Christi Geburt, die Erfindung des Smartphones oder die COVID-19-Pandemie anführen. Im Steuerrecht stellt insbesondere das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Verfassungswidrigkeit der Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2014 (letztlich ab 1.1.2019 – bisheriges Recht bis einschließlich 2018 weiter anwendbar) ein solches Ereignis dar. Und somit musste sich nun das Finanzgericht (FG) Köln mit einem anderen Aspekt dieses Themas auseinandersetzen.


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  • Korrektur von offensichtlichen Unrichtigkeiten in Steuerbescheiden nach § 129 AO

    Prof. Dr. Christian Zwirner

    BFH Urt. v. 22.10.2024 – VIII R 33/21

     

    Der Bundesfinanzhof hat in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung klargestellt, dass offensichtliche Fehler in Steuerbescheiden auch dann berichtigt werden können, wenn der korrekte Wert nicht direkt erkennbar ist. Entscheidend ist, dass es sich um ein mechanisches Versehen handelt. Die Entscheidung stärkt die Rechte von Steuerpflichtigen und präzisiert die Voraussetzungen für die Anwendung von § 129 AO.


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  • Postzugang eines Verwaltungsakts: Viertagesfrist (seit 1.1.2025)

    BC-Redaktion

    BFH Urt. v. 20.2.2025 – VI R 18/22

     

    Der Umstand, dass der vom Finanzamt beauftragte Postdienstleister an der Anschrift des Bekanntgabeadressaten an einem Werktag innerhalb der Dreitagesfrist keine Zustellungen vornimmt, steht der Zugangsvermutung in § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO a.F. nicht entgegen.

    Dies gilt auch dann, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Tagen keine Postzustellung erfolgt, weil der zustellfreie Tag an einen Sonntag grenzt.

     


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  • Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge in Bezug auf den Anstieg der Marktzinsen

    Prof. Dr. Christian Zwirner

    BFH Beschl. v. 21.3.2025 – X B 21/25 (AdV)

     

    Die Niedrigzinsphase in der Vergangenheit hat immer wieder die Diskussion entfacht, ob die Höhe der Säumniszuschläge bei verspäteter Steuerzahlung verfassungskonform ist. Der Bundesfinanzhof (BFH) bejahte nun dies und begründet dies mit der aktuellen wirtschaftlichen Lage. Beginnend mit dem Krieg in der Ukraine stiegen die Inflation und der Marktzins deutlich an und beendeten die Niedrigzinsphase. Der BFH sieht somit die Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge ab 2022 als verfassungskonform an.


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  • Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung

    Sabine Lentz und Tobias Ehrich

     

    Bei einem erfolglosen Einspruch oder einer erfolglosen Klage ist der ausgesetzte Steuerbetrag nach derzeitiger gesetzlicher Lage mit 6% pro Jahr zu verzinsen (§ 237 AO i.V.m. § 238 Abs. 1 S. 1 AO). Der Bundesfinanzhof (BFH) hält diesen Zinssatz für verfassungswidrig und hat mittlerweile das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angerufen, um diese Rechtsfrage zu klären.

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  • Merkblatt zur Transaktionsmatrix

    BC-Redaktion

    BMF 2.4.2025, IV B 3 – S 0225/00019/004/009; DOK: COO.7005.100.3.11712624

     

    Aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung ist ab dem 1.1.2025 eine Transaktionsmatrix in die landesspezifische Verrechnungspreisdokumentation (sog. „Local File“) für Deutschland aufzunehmen. Auch bereits zuvor erstellte Übersichten sind anzupassen.


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  • Verstoß gegen Mitwirkungspflicht im Rahmen der Betriebsprüfung grob fahrlässig?

    Christian Thurow

    LG Nürnberg-Fürth Beschl. v. 13.3.2025 – 12 Qs 62/24

     

    Nicht immer sind Steuerpflichtige fachkundig genug, um die steuerliche Tragweite einzelner Dokumente zu erkennen. Daher kann auch nicht zwangsläufig von grober Fahrlässigkeit ausgegangen werden, wenn im Rahmen der steuerlichen Betriebsprüfung relevante Unterlagen nicht vorgelegt werden.


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