FG Hamburg Urt. v. 1.3.2023 – 5 K 93/22 (keine Zulassung zur Revision)
„Und jedem Anfang wohnt ein Zauber inne“, wie Hermann Hesse eindringlich in seinem Gedicht Stufen schreibt. Ob dieser Zauber des Anfangs auch für die erstmalige Steuerfestsetzung gilt? Im Ausgangsfall, der dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg zugrunde lag, scheint der Steuerpflichtige nach der Urteilsverkündung wohl weniger Hesse als vielmehr Goethes Zauberlehrling im Kopf zu haben – „Herr, die Not ist groß! Die ich rief, die Geister, werd‘ ich nun nicht los“.