Google hat seine klassische Suchfunktion durch ein KI-Sprachmodell erweitert. In den USA laufen bereits Gerichtsverfahren. Trotz komplizierter Rechtslage: „Friss oder stirb ist out“, meint Malte Baumann.
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Eine "gerichtsbekannte" rote Ampel hätte einen Elektriker eigentlich den Führerschein kosten müssen. Das AG Dortmund ließ aber Gnade walten, nicht zuletzt wegen eines WhatsApp-Videoanrufs mit seinem Chef, live in der Verhandlung geführt.
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Ein Journalist und ein Verlag wehrten sich gegen eine einstweilige Verfügung – ohne zu wissen, warum sie unterlegen waren. Die lange Wartezeit auf die Urteilsbegründung könne es zwar erschweren, ihr Rechtsmittel zu begründen, aber unmöglich sei das nicht, auch nicht im einstweiligen Rechtsschutz, findet das BVerfG.
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Bei fertig verpackter Wurst muss die Gewichtsangabe auf der Verpackung auch der tatsächlichen Menge an Wurst entsprechen. Nicht verzehrbare Wursthüllen und -clips zählen nicht dazu, hat das BVerwG am Dienstag entschieden.
Eine Hundehalterin muss ihre American-Pitbull-Terrier-Kreuzung abgeben. Bei Murphy handelt es sich um einen gefährlichen Hund, so das OVG Münster, das die Entscheidung als Grundsatzurteil zum Kreuzungsbegriff bezeichnet.
Über betriebliche Regelungen zur Altersversorgung wird vor dem Bundesarbeitsgericht immer wieder gestritten. Nun ging es um einen Fall bei der Deutschen Post aus den 1990-er Jahren.
Ein JVA-Beamter hatte einen Gefangenen in einer hilflosen Lage gefilmt und die Aufnahmen seiner Frau zur Belustigung geschickt. Außerdem besaß er eine illegale Schusswaffe. Das kostete ihn nun seinen Job. Das OVG Lüneburg befand, er sei zu unzuverlässig für ein Beamtenverhältnis.
In ihrem Koalitionsvertrag versprechen Union und SPD von "Verantwortung für Deutschland". Diese Verantwortung müsse aber für alle Menschen in Deutschland gelten - das fordern 293 Verbände und Organisationen, unter ihnen auch der DAV.
Bei ihrem "24/7-Sklaven" war eine Domina bei der Einhaltung von Regeln streng - bei ihrer Steuererklärung offenbar weniger. Dabei soll sie mit Rohrstock-Erziehung und Peitschenhieben viel Geld eingenommen haben.
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD gibt sich investitions- und bürgernah. Zur Verkürzung der Verfahrensdauer sollen – offenbar in allen Verfahrensordnungen – der Zugang zur zweiten Tatsacheninstanz begrenzt sowie weitere richterliche Befugnisse zur Verfahrensstraffung und -strukturierung geschaffen werden.
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Darf ein namhaftes Vergleichsportal wie Check24 im Internet Zensuren vergeben? Der Versicherungskonzern HUK-Coburg klagt vor dem BGH dagegen. Geklärt werden muss dort auch, ob eine ausländische Versandapotheke für das Einlösen von Rezepten Prämien zahlen darf. Am BAG geht es um Altersdiskriminierung durch mangelnde Anrechnung von Erziehungszeiten und außerdem um Datenschutz. Das BVerwG befasst sich mit Wursthüllen, der BFH mit der Grunderwerbsteuer.
Mehr lesenEine Auschwitz-Karikatur ist strafbar, sagt der BGH. Warum und wo bleibt dabei die Meinungsfreiheit? Außerdem geht es um neuerliche Eskalationen zwischen Trump und den Organen des Rechtsstaats, den Haftbefehl gegen Netanjahu, ein umstrittenes UN-Hilfswerk und Stress im Examen.
Mehr lesenEins muss man dem Nürburgring ja lassen: Auch wenn der gute, alte Verbrenner als Buhmann der Nation herhalten muss, wenn es darum geht, Schuldige in Sachen Klimakatastrophe auszumachen, erfreut sich die Rennstrecke in der Eifel nach wie vor großer Faszination. Nachvollziehen kann das nur, wer die Nordkurve nicht mit Fußball, die Fuchsröhre nicht mit dem Artenschutz in Verbindung bringt, sondern davon träumt, selbst mal den heiligen Asphalt so richtig zum Glühen zu bringen.
Mehr lesenDer Handelsstreit mit immer neuen Zöllen belastet nicht nur die Stimmung der Weltwirtschaft, sondern schlägt auch dem Vertrieb internationaler Unternehmen auf den Magen. Denn mit den Preisaufschlägen müssen Warenlieferungen neu kalkuliert werden. Können zusätzliche Kosten für „vor Trump“ bestellte Produkte einfach weitergegeben werden? Oder ist der Vertrieb an einmal geschlossene Vereinbarungen gebunden?
Mehr lesenDiese Kolumne behandelt seit neun Jahren den Rechtsmarkt, verstanden als den Ort, wo Anbieter von Rechtsdienstleistungen auf Rechtsuchende treffen. Da gibt es viel zu diskutieren, denn schon die Frage, ob es sich überhaupt um einen Markt handelt, ist streitig. Unstreitig ist nur, dass es Regeln braucht.
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